Fahrzeug biegt rechts ab, hat Radfahrer Vorrang?

Guten Morgen liebe Forenleser!!

Versuche schon seit ein paar Stunden zu folgendem rein hypothetischen Sachverhalt eine Lösung zu finden:

Wie auf der anliegenden Skizze zu sehen befindet sich das blaue Auto auf einer Straße in einem Wohngebiet (also ohne gestrichelte Linien, welche Spuren trennen, was für die Skizze aber nicht ohne Linien ging), wo überall Rechts-vor-Links gilt.

Das blaue Auto möchte nach rechts abbiegen in eine enge Straße, auf der rechtsseitig Fahrzeuge parken. Um die Straße einsehen zu können, stoppt das blaue Auto leicht schräg, der Blinker ist betätigt.

Aus der Straße, in welche das blaue Auto einbiegen möchte, kommt ein 7 jähriges Kind auf dem rot markierten Fahrrad gefahren, welches der Fahrer des blauen Autos erst sehen kann (wegen Hecke/Zaun), als der bereits an der genannten Stelle steht, um in die Straße, in welche er einbiegen möchte, einzufahren.

Es handelt sich um einen normalen Gehweg und das 7 jährige Kind möchte die Straße, auf der sich das blaue Auto befindet, überqueren und die Fahrt auf dem Gehweg auf der anderen Seite fortsetzen. Es existiert kein Fußgängerüberweg (d.h. kein Zeichen 293 StVO vorhanden).

Das Kind übersieht das blaue Auto und fährt in das stehende Auto rein, auch weil die Bremsen des Fahrrads des 7 jährigen Kindes ohne Funktion sind.

Fragen:

(A) Hat das 7 jährige Kind auf dem roten Fahrrad Vorrang vor dem blauen Auto?

(B) Ist in dieser Konstellation von einem Verstoß "Sie ermöglichtem einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. Es kam zum Unfall" nach §§ 26 I, 1 II, 49 StVO, § 24 StVG, 113 BKat, § 3 III BKatV, § 19 OWiG auszugehen?

(C) Da das Fahrrad des Kindes über keine funktionierenden Bremsen verfügt: Kann von einem Verstoß gegen die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten ausgegangen werden? Ausgehend davon, dass diese ihr Kind darüber belehren, nicht mit einem Fahrrad ohne funktionierende Bremsen zu fahren.

Was ist die Meinung der Forenexperten?

Danke Euch und schönen Tag noch!!!!!!

Beste Antwort im Thema

Kind unter 10 Jahre: Autofahrer haftet immer. Zeichung und Schilderung hättest du dir sparen können.

"... hat der Gesetzgeber durch das "Zweite Schadensrechtsänderungsgesetz" mit Wirkung ab 01.08.2002 die Verantwortlichkeit von Kindern im motorisierten Straßenverkehr neu geregelt:
Danach ist ein Minderjähriger, der das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, für einen Schaden, den er einem anderen bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug fahrlässig zufügt, nicht verantwortlich.§
Zitat aus:
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/kinder_unter_10.php

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Was hier von vielen wenig bis gar nicht berücksichtigt wird ist, dass das Kind da so in der Art nie hätte auftauchen dürfen! Ich bin nicht dazu verpflichtet, jederzeit damit zu rechnen, dass ein Kind auf einem Fahrrad mit defekten Bremsen hinter einer Häuserzeile vom Bürgersteig direkt rausschiesst und meine Fahrbahn queren will. Ob nun Tempo 30 oder 50, ist ja egal, der Autofahrer war eh schon sehr langsam, wenn er noch vor der Einmündung der Querstrasse stand. Von irgendwie zu schnell rangefahren kann mit Sicherheit keine Rede sein. Es war keine Gefahr erkennbar und es musste auch nicht von einer solchen ausgegangen werden. Das Kind ist ihm in die Seite gefahren, als er schon stand, obwohl es keinen Vorrang hatte. Somit kann ihn rechtlich gesehen gar keine Schuld treffen, er hat nichts falsch gemacht (das Kind und seine Eltern hingegen sehr wohl).
Was die Haftung angeht, sieht es ein wenig anders aus. Das Kind ist aus den von anderen zuvor genannten Gründen raus. Er als PKW-Lenker trägt die Betriebsgefahr. Die Frage ist nun, ob das Versäumnis der Eltern diese überwiegt - da bin ich mir nicht sicher, könnte m.E. so oder so ausgehen. Hängt evtl. auch davon ab, wie geschickt sich die Eltern äussern. Wenn die sagen: "Ja, wussten wir schon lange, aber keine Zeit gehabt, das zu reparieren und das Kind will ja trotzdem fahren", dann kriegen sie sicher ordentlich eins auf die Mütze - sonst halt weniger oder gar nicht. Was das für die Verteilung des Schadens exakt bedeutet: keine Ahnung.

Ein Kinderfahrrad ist kein Fahrrad, sondern ein Spielzeug. Sonst hätten alle Kinderfahrräder eine StVO-konforme Beleuchtung. Somit müssen sie auch nicht zwingend funktionsfähige Bremsen haben. Zum spielen sind die nicht notwendig. Genausowenig wie an Rollerblades und Skateboards.

Aber laut Eingangspost des TE ist das ja eh alles hypothetisch.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 14. März 2016 um 16:39:58 Uhr:


Ein Kinderfahrrad ist kein Fahrrad, sondern ein Spielzeug. Sonst hätten alle Kinderfahrräder eine StVO-konforme Beleuchtung. Somit müssen sie auch nicht zwingend funktionsfähige Bremsen haben. Zum spielen sind die nicht notwendig. Genausowenig wie an Rollerblades und Skateboards.

Aber laut Eingangspost des TE ist das ja eh alles hypothetisch.

Das stimmt so pauschal nicht. Es gibt durchaus Kinderräder, die voll verkehrstauglich sind. Das müssen sie auch sein, wenn damit ab 8 oder spätestens ab 10 Jahren auf der Straße gefahren wird, sonst darf man das natürlich gar nicht.
Davon mal abgesehen: Glaubst Du wirklich, dass selbst "Spielzeugfahrräder" keine Bremsen brauchen? Wie soll das Kind denn damit überhaupt bremsen können? Ein Händler, der so etwas verkauft, kommt eher früher als später in Teufels Küche. Selbst dieses Ding hier hat zwei getrennt voneinander funktionierende Bremsen, trotz Stützrädern:

Kinderfahrrad

Das mag für "Laufräder", also das, was eher Gemeinsamkeiten mit einem Dreirad als mit einem Fahrrad hat, anders ausschauen.

Laufrad

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 14. März 2016 um 22:08:57 Uhr:


Das stimmt so pauschal nicht. Es gibt durchaus Kinderräder, die voll verkehrstauglich sind. Das müssen sie auch sein, wenn damit ab 8 oder spätestens ab 10 Jahren auf der Straße gefahren wird

Lt Ausgangslage war hier das Kind 7 jährig.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 14. März 2016 um 22:08:57 Uhr:


Glaubst Du wirklich, dass selbst "Spielzeugfahrräder" keine Bremsen brauchen? Wie soll das Kind denn damit überhaupt bremsen können? Ein Händler, der so etwas verkauft, kommt eher früher als später in Teufels Küche

Es bleibt Tatsache, dass Spielzeug nicht zwingend der StVZO unterliegt (bspw für Roller und RollerBlades/Rollschuhe gilt ähnliches) und dass ein Teil dieser Diskussion dies bisher nur unzureichend berücksichtigt hat.

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Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2016 um 22:28:31 Uhr:



Lt Ausgangslage war hier das Kind 7 jährig.

Habe ich gesehen.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2016 um 22:28:31 Uhr:



Es bleibt Tatsache, dass Spielzeug nicht zwingend der StVZO unterliegt (bspw für Roller und RollerBlades/Rollschuhe gilt ähnliches) und dass ein Teil dieser Diskussion dies bisher nur unzureichend berücksichtigt hat.

Das ist trotzdem kein Spielzeug. Die StVO besagt lediglich, dass Kinder bis 8 Jahre auf dem Bürgersteig fahren müssen (über Sinn und Unsinn könnte man jetzt streiten, ist aber so geregelt).
Ich sitze im Jahr mindestens so viele Stunden auf dem Rad wie im Auto. Ich habe daher keinerlei Verständnis für irgendwelche Rambo-Aktionen oder auch nur Gefährdungen aus Gedankenlosigkeit von Autofahrern (beides sehe ich im hier geschilderten Fall überhaupt nicht). Allerdings verstehe ich auch Radfahrer nicht, die im Dunkeln ohne Beleuchtung unterwegs sind oder sich sonst grob regelwidrig verhalten. Ein Kind von 7 Jahren kann auf einem Fahrrad durchaus schon Geschwindigkeiten erreichen, die weit über Schrittgeschwindigkeit liegen - so 20 km/h sind kurzfristig sicher drin. Ich bin da schon jeden Tag zur Schule geradelt und hatte die Zeit der Stützräder längst hinter mir gelassen, und das war Usus und nicht etwa eine Ausnahme. Ich bin klar der Ansicht, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen, wenn sie ein Kind in dem Alter ohne funktionierende Bremsen herumfahren lassen. Und ich bin mir ziemich sicher, dass ein Gericht das ähnlich sehen wird. Wie sehr sich das in der Haftung niederschlägt: wie gesagt, keine Ahnung. Einfach mal so nach gesundem Menschenverstand: Du bist doch auch Radfahrer, oder täusche ich mich? Würdest Du Dein Kind mit 7 Jahren auf ein Rad ohne Bremsen setzen? Ich ganz sicher nicht. Auch ganz ohne Autofahrer nicht. Das wird nämlich allein schon auf dem Bürgersteig zig Kollisionen verursachen. Auch wenn es nicht schuld sein kann: Irgendwann bleibt es mit dem linken Auge an Opas Rollator hängen, und schuld wird der sicher auch nicht sein.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 15. März 2016 um 00:39:00 Uhr:



Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2016 um 22:28:31 Uhr:


Lt Ausgangslage war hier das Kind 7 jährig

Habe ich gesehen.

... aber leider nicht verarbeitet.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 15. März 2016 um 00:39:00 Uhr:



Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2016 um 22:28:31 Uhr:


Es bleibt Tatsache, dass Spielzeug nicht zwingend der StVZO unterliegt (bspw für Roller und RollerBlades/Rollschuhe gilt ähnliches) und dass ein Teil dieser Diskussion dies bisher nur unzureichend berücksichtigt hat.

(...)
Würdest Du Dein Kind mit 7 Jahren auf ein Rad ohne Bremsen setzen? Ich ganz sicher nicht.

Diese Hinweise sind unnötig. Es ging hier nur darum, dass im Threadverlauf erörtert wird, die Eltern wegen des Zustands des Kinderrades zu belangen ... dies (und nichts anderes) war der Hintergrund meines Hinweises (und vermutlich auch von Lewellyns).

gelöscht:

falscher Thread

Selbst wenn es als Spielzeug nicht unter die StVO zählt.
Entweder, die Eltern haben das Kind mit Spielzeug auf die Straße gelassen -> fahrlässig, schuld.
Oooder, die Eltern haben das Kind mit defektem "Fahrzeug" auf die Straße gelassen -> fahrlässig, ebenso schuld.

Zitat:

@towe96 schrieb am 15. März 2016 um 19:17:09 Uhr:


Selbst wenn es als Spielzeug nicht unter die StVO zählt.
Entweder, die Eltern haben das Kind mit Spielzeug auf die Straße gelassen -> fahrlässig, schuld.

Da sagt die Rechtsprechung offenbar etwas anderes. Aber ich glaube, das hatten wir im Threadverlauf eh schon...

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 12. März 2016 um 14:07:09 Uhr:


Der TE hat am Anfang von einer "Wohnstraße" mit recht vor links gesprochen. Es wäre noch interessant zu wissen, ob dort eine Tempo 30 Zone existiert, oder ob es sich um eine Verkehrberuhigte Zone ( volkstümlich Spielstraße ) handelt. Im letztren Fall wäre der TE nämlich in jedem Fall in der Pflicht, den Querverkehr und auch querende Fußgänger passieren zu lassen. Er hat dann an der Stelle der Straßeneinmündung eine Hochpflasterung und keinen abgesenkten Bordstein.

Danke für Eure vielen Beiträge.

Es ist keine verkehrsberuhigte Zone, sondern eine ganz normale Wohngegend mit Rechts-vor-Links-Regelung.

Ansonsten stand das blaue Auto ca. 2-3 Sekunden, auch weil die Straße, in welche der Fahrer einbiegen wollte, meist eng zugeparkt ist und damit nur ein Auto neben den parkenden Fahrzeugen fahren kann. An der Ecke ist neben Zaun/Hecke noch ein Leitungskasten, so dass eher davon auszugehen ist, dass das Kind daran zu schnell vorbeifuhr und gar nicht geschaut hat.

OT: Konnte wegen Krankenhausaufenthalt leider nicht früher auf Eure Beiträege reagieren... 🙁

Zitat:

@BMWRider schrieb am 11. März 2016 um 08:19:50 Uhr:


Sehe ich auch so.
Zwar ist es zumindest hier in der Gegend üblich, auch bei solchen Konstellationen Vorrang zu gewähren, aber laut STVO müsste der Autofahrer das imho nur, wenn jemand die Straße queren will, in die der Autofahrer einbiegen möchte.

Es ist hier vollkommen egal wer wie lange und wo angehalten hat oder nicht.

Das Kind ist 7 Jahre alt und damit nicht schuldfähig, somit lastet die alleinige Veranwortung für einen Unfall auf dem Autofahrer.

Mag dem ein oder anderen nicht schmecken, ist aber eben so.

Jedes weitere Kopfzerbrechen darüber ist schade um den verbrauchten Sauerstoff.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 14. März 2016 um 16:20:56 Uhr:


Was hier von vielen wenig bis gar nicht berücksichtigt wird ist, dass das Kind da so in der Art nie hätte auftauchen dürfen! Ich bin nicht dazu verpflichtet, jederzeit damit zu rechnen, dass ein Kind auf einem Fahrrad mit defekten Bremsen hinter einer Häuserzeile vom Bürgersteig direkt rausschiesst und meine Fahrbahn queren will.

Doch, bist Du.
Und nein, natürlich braucht ein Kinderspielzeug (ob das nun ein Kinderfahrrad, ein BobbyCar oder ein Tretbulldog ist) keine STVO konformen Bremsen.
Deswegen darf man damit ja auch nicht auf der Straße fahren.

Hier steht einiges dazu. Es könnte bei dem 7 Jährigen allerdings doch zu einer Mithaftung kommen...

http://www.autobild.de/artikel/kinder-im-strassenverkehr-54649.html

HTC

Der Artikel ist Mist. Schuld und Haftung sind zwei verschiedene paar Schuhe, der Schluss dass die Haftung entsprechend der Schuld geregelt wird so pauschal schlicht falsch.

Dieser hier besser?

http://www.anwalt-ulm.com/kinder-strassenverkehr.php

Übrigens es ist recht einfach sich hinzustellen und zu behaupten alles ist mist, was dagegen zu unternehmen ist meist der bessere Weg 🙂

HTC

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