Fahrzeug biegt rechts ab, hat Radfahrer Vorrang?
Guten Morgen liebe Forenleser!!
Versuche schon seit ein paar Stunden zu folgendem rein hypothetischen Sachverhalt eine Lösung zu finden:
Wie auf der anliegenden Skizze zu sehen befindet sich das blaue Auto auf einer Straße in einem Wohngebiet (also ohne gestrichelte Linien, welche Spuren trennen, was für die Skizze aber nicht ohne Linien ging), wo überall Rechts-vor-Links gilt.
Das blaue Auto möchte nach rechts abbiegen in eine enge Straße, auf der rechtsseitig Fahrzeuge parken. Um die Straße einsehen zu können, stoppt das blaue Auto leicht schräg, der Blinker ist betätigt.
Aus der Straße, in welche das blaue Auto einbiegen möchte, kommt ein 7 jähriges Kind auf dem rot markierten Fahrrad gefahren, welches der Fahrer des blauen Autos erst sehen kann (wegen Hecke/Zaun), als der bereits an der genannten Stelle steht, um in die Straße, in welche er einbiegen möchte, einzufahren.
Es handelt sich um einen normalen Gehweg und das 7 jährige Kind möchte die Straße, auf der sich das blaue Auto befindet, überqueren und die Fahrt auf dem Gehweg auf der anderen Seite fortsetzen. Es existiert kein Fußgängerüberweg (d.h. kein Zeichen 293 StVO vorhanden).
Das Kind übersieht das blaue Auto und fährt in das stehende Auto rein, auch weil die Bremsen des Fahrrads des 7 jährigen Kindes ohne Funktion sind.
Fragen:
(A) Hat das 7 jährige Kind auf dem roten Fahrrad Vorrang vor dem blauen Auto?
(B) Ist in dieser Konstellation von einem Verstoß "Sie ermöglichtem einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. Es kam zum Unfall" nach §§ 26 I, 1 II, 49 StVO, § 24 StVG, 113 BKat, § 3 III BKatV, § 19 OWiG auszugehen?
(C) Da das Fahrrad des Kindes über keine funktionierenden Bremsen verfügt: Kann von einem Verstoß gegen die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten ausgegangen werden? Ausgehend davon, dass diese ihr Kind darüber belehren, nicht mit einem Fahrrad ohne funktionierende Bremsen zu fahren.
Was ist die Meinung der Forenexperten?
Danke Euch und schönen Tag noch!!!!!!
Beste Antwort im Thema
Kind unter 10 Jahre: Autofahrer haftet immer. Zeichung und Schilderung hättest du dir sparen können.
"... hat der Gesetzgeber durch das "Zweite Schadensrechtsänderungsgesetz" mit Wirkung ab 01.08.2002 die Verantwortlichkeit von Kindern im motorisierten Straßenverkehr neu geregelt:
Danach ist ein Minderjähriger, der das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, für einen Schaden, den er einem anderen bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug fahrlässig zufügt, nicht verantwortlich.§
Zitat aus:
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/kinder_unter_10.php
97 Antworten
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 12. März 2016 um 21:20:01 Uhr:
Gute Frage. - Ich bin kein Freund von Spekulationen.
Ich auch nicht, daher habe ich ja mehrmals gefragt.
Abgesehen davon hast du spekuliert, du bist in diesem
Beitragdavon ausgegangen, dass er schon etwas länger gestanden hat:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 12. März 2016 um 19:49:04 Uhr:
Ist dem Autofahrer das Kind in das stehende Fahrzeug gefahren, würde ich nicht mal von mangelnder Vorsicht/Rücksichtnahme ausgehen (die bei Kindern immer angebracht ist, das will ich betonen!), denn mehr als stehen kann man nicht.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. März 2016 um 15:13:36 Uhr:
Falls ich ich Dich richtig verstehe :FALSCH !!!
Nein, falsch verstanden...
Zitat:
Falls Du meist das der TE AUS dieser Zone kommt dann:
RICHTIG !!!
Genau das meinte ich...
Ich glaube, aus den Beschreibungen des TE läßt sich der Charakter der Straße nicht ableiten, ich weiß nicht was andere so sicher macht, dass es sich um eine normale 50-er Straße handelt.
Aber der TE hat sich scheinbar schon vom Acker gemacht...
Eine verkehrsberuhigte Zone ist es jedenfalls nicht, denn die hat keinen Bürgersteig.
Gruß
Uwe
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Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 12. März 2016 um 21:44:07 Uhr:
Abgesehen davon hast du spekuliert, du bist in diesem Beitrag davon ausgegangen, dass er schon etwas länger gestanden hat:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 12. März 2016 um 21:44:07 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 12. März 2016 um 19:49:04 Uhr:
Ist dem Autofahrer das Kind in das stehende Fahrzeug gefahren, würde ich nicht mal von mangelnder Vorsicht/Rücksichtnahme ausgehen (die bei Kindern immer angebracht ist, das will ich betonen!), denn mehr als stehen kann man nicht.
Da ist nicht viel Spekulation dran, ich habe einfach folgendes im Ursprungspost gelesen:
Zitat:
Um die Straße einsehen zu können, stoppt das blaue Auto leicht schräg, der Blinker ist betätigt.
Aus der Straße, in welche das blaue Auto einbiegen möchte, kommt ein 7 jähriges Kind auf dem rot markierten Fahrrad gefahren, welches der Fahrer des blauen Autos erst sehen kann (wegen Hecke/Zaun), als der bereits an der genannten Stelle steht
Kurz: Straßenecke mit Zaun/Hecke, Kind kann ankommendes Auto nicht vorher sehen, was aber nach den Gesetzen der Physik heißt: Autofahrer kann umgekehrt auch Kind nicht vorher sehen.
Welchen Vowurf möchten wir dem betreffenden Wagenlenker denn machen? Hätte er nicht an der Kreuzung, sondern schon vor der Zaunecke anhalten müssen, hätte er aussteigen und um die Ecke in den Fußweg gucken müssen, ob dort zufällig ein kleines Kind angeradelt kommt, und erst danach weiterfahren dürfen?
Man kann hinterher - wenn es gekracht hat und unwahrscheinlicherweise gerade in diesem Moment ein Kind auch noch mit kaputter Fahrradbremse angerollt kam - immer schlauer sein und laut "hätte" rufen. Klugheit ex post ist billig zu haben.
Wenn man nix sieht, darf man nicht einfach fahren und muss sich notfalls einweisen lassen. Dazu gibt es mehrere Paragraphen in der StVO.
In unserem Fall hätte ein ganz langsames Vortasten (unter 1 km/h) sicherlich gereicht und der Bürgersteig wäre innerhalb von 5 Sekunden passiert.
Hat der TE das so gehandhabt? Wenn ja, woraus schließt du das oder ist das reine Spekulation von dir?
Ich jedenfalls handhabe das so, wenn ich durch eine Hecke oder Zaun nichts sehe, wird sich ganz, wirklich ganz, ganz langsam vorgetastet.
Machst du das nicht so?
Wenn ich sehe, wie so mancher Autofahrer zügig an eine Kreuzung ranfährt ohne etwas zu sehen, wird mir ganz bange. Wehe, da läuft ein Fußgänger unachtsam über die Straße oder es kommt gar ein Kind angeradelt….
Gruß
Uwe
Zitat:
Welchen Vowurf möchten wir dem betreffenden Wagenlenker denn machen? Hätte er nicht an der Kreuzung, sondern schon vor der Zaunecke anhalten müssen,
So in etwa ist das.
Nicht unbedingt anhalten, aber wenigstens langsam ranfahren. Es ist nämlich das, was man auch häufig sieht, das Autofahrer an unübersichtlichen Stellen nur den anderen Autoverkehr im Sinn haben und somit sich erst dort vorsichtig herantasten, wo ihnen ein anderes Auto in die Quere kommen kann.
Das unmittelbar davor ihn auch mal ein Fußgänger, oder Radfahrer kreuzen kann, soweit reicht oftmals die "Denkleistung" nicht.
Das sieht man auch oft genug an Grundstücksausfahrten, das mit einem Schwung bis zur Straße vorgefahren wird, obwohl man den unmotorisierten Verkehr auf den Fuß- und Radweg garnicht einsehen kann.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 12. März 2016 um 23:50:23 Uhr:
Eine verkehrsberuhigte Zone ist es jedenfalls nicht, denn die hat keinen Bürgersteig.Gruß
Uwe
Da hast du Recht, also braucht man die besondere Regelung dafür auch nicht berücksichtigen. An den Bürgersteig habe ich nicht gedacht...
Ich habe gerade die ernsthafte Vermutung, dass ihr beiden - Uwe Mettmann und Rainer_EHST - euch gerade vergaloppiert. Noch mal zum Verständnis, ich frage da lieber nach:
Ihr meint, dass überall dort, wo ein Kind theoretisch unvorsichtig über die Straße gehen könnte, "langsam ranfahren" zu fordern sei?
Wohlgemerkt, nicht ein bereits sichtbares Kind, das am Straßenrand steht oder sich hinbewegt (sei es zu Fuß oder auf dem Fahrrad), dort hat man selbstverständlich besondere Vorsicht walten zu lassen, sondern ein lediglich mögliches unvorsichtiges Kind - also real fast überall, an jeder Straßenecke, auch wenn kein Mensch zu sehen ist. (Bitte den Unterschied beachten, genau um den geht es!)
Was ist eigentlich, wenn am Straßenrand Autos parken - hinter jedem Auto kann ein kleineres Kind plötzlich hervorrennen. (Das passiert in der Praxis auch, leider.)
Frage mal an euch beide: Es klingt ja gut, in Foren Forderungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit aufzustellen, aber - wollte ihr mir versichern, dass ihr beide ganz persönlich auch als Autofahrer so handelt wie oben beschrieben?
Wenn ich aus einer Seitenstraße komme, ja, dann taste ich mich, wenn ich den Bürgersteig nicht weit genug einsehen kann, langsam vorwärts. Das kostet mich nur wenige Sekunden an Zeit und tritt ja auch nur bei unbedeutenden Seitenstraßen auf. Bei Straßen hingegen, auf denen viel Verkehr herrscht, gibt es solche Sichtbehinderungen hingegen nicht oder es gibt eine Ampelreglung.
Ich verstehe nicht, dass sowas nicht selbstverständlich ist. Man muss mit Kindern in solchen Situationen rechnen.
In Wohnstraßen, in denen oft nur 30 km/h erlaubt sind, kommt es auch schon mal vor, dass ich an einer Stelle deutlich langsamer fahre, wenn ich befürchte, dass ein Kind auf die Straße laufen könnte.
Hier haben wir so ein Beispiel. Das Grundstück auf der linken Seite geht bis zur Straße, ja es verjüngt sogar die Straße. Dahinter folgt eine Garage mit Vorplatz. An der Garagenwand hängt ein Basketballkorb. Wenn ich also diese Straße von unten nach oben fahre, dann reduziere ich die Geschwindigkeit bis auf Schrittgeschwindigkeit, denn dort könnten Kinder Basketball spielen und unachtsam auf die Straße laufen. Wenn ich da mit den erlaubten 30 km/h langbrettere (was fast alle anderen Autofahrer machen), habe ich keine Chance das Kind rechtzeitig zu erkennen um noch bremsen zu können.
Ich bin ein Autofahrer, der oft zügig unterwegs ist, fahre aber auch dort langsam, wo es angebracht ist. Als Autofahrer muss man aufmerksam sein und kritische Situationen erkennen und dann seine Geschwindigkeit entsprechend anpassen.
Gerade die Autofahrer, die grundsätzlich langsam fahren, also auch unterhalb des Limits, fahren in kritischen Situationen oft zu schnell.
Gruß
Uwe
Es geht nicht darum, wo jemand theoretisch unvorsichtig etc, es geht darum, wo man keine Sicht hat, fährt man langsam heran, zumindest da, wo keine konkret beschilderte, wo keine durch Rangordnung festgelegte, oder keine durch Ampeln geschaltete Vorfahrt besteht. Sprich, immer da, wo man Vorfahrt gewähren muss, wenn man andere Verkehrwege, auch unmotisisierte, ohne beschriebene Vorfahrt kreuzt.
Wenn man deine Interpretation "hochrechnet", könnte man ja auch in uneinsichtbaren Kurven überholen, weil theoretisch kommen ja hier nur zwei Fahrzeuge am Tag entlang und drei davon hatte ich schon vor der Kurve im Gegenverkehr.
Es macht Sinn, dort nur Schrittgeschwindigkeit zu fahren, aber ich muss Erwachsener recht geben, dann dürfte man ebenso nicht schneller an geparkten Autos vorbei fahren. Da kann auch ein Kind rauslaufen oder jemand einfach die Tür aufschlagen.
In der Praxis auch durchaus umsetzbar (wenn man seinen Gasfuß im Griff hat), aber meine Erfahrungen habe ich hier schon öfter beschrieben: Schon bei Tacho 25 flippen manche Hintermäner regelrecht aus: Lichthupe, bei erster Gelegenheit überholen, dann ordentlich schneiden, bis hin zum Ausbremsen/Blockieren (obwohl´s ja zuerst nicht schnell genug ging)
Was ich mir schwierig vorstelle, ist aber auch für den Garagenbesitzer das Rausfahren aus seiner Einfahrt. Der hat in die eine Richtung (unten im Foto) doch null Sicht. Weder vorwärts noch rückwärts kann der die Straße einsehen und muss im Endeffekt - durch langsames Vorantasten - darauf hoffen, dass er gesehen wird und ein anderer ihn rausfahren lässt. Im Gegenzug könnte natürlich auch jeder draufhalten und dann behaupten der wäre einfach hinter der Hecke rausgeschossen.
Was einen aber auch wieder zum Thread zurückbringt:
Wer will nachher was beweisen? Also wenn einem das Kind in die Seite fährt... wie lang stand das Auto etc.
Argument pro Dashcam, denn anders geht´s nicht, auch wenn´s einige ungern lesen. 😉
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 13. März 2016 um 14:29:21 Uhr:
Wer will nachher was beweisen? Also wenn einem das Kind in die Seite fährt... wie lang stand das Auto etc.
Das ist so aber Unsinn. Wenn du wem in die Seite fährst, kannst du nicht gestanden haben. Dazu muss dir wer reinfahren.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 13. März 2016 um 14:29:21 Uhr:
Es macht Sinn, dort nur Schrittgeschwindigkeit zu fahren, aber ich muss Erwachsener recht geben, dann dürfte man ebenso nicht schneller an geparkten Autos vorbei fahren. Da kann auch ein Kind rauslaufen oder jemand einfach die Tür aufschlagen.
Ja, natürlich muss man da relativieren. In einer stark frequentierten Straße mit Limit 50 ist es wohl kaum angebracht, mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Das würde auch viel Zeit kosten und den gesamten Verkehr behindern.
Anders sieht es aber aus, wenn man auch seiner Seitenstraße kommt, Behinderung gegen Null und kostet kaum Zeit.
Außerdem ist die Gefahr, dass gerade bei einer stark frequentierten Straße ein Kind zwischen den Autos durchläuft wesentlich geringer als in einer Wohnstraße. Kinder handeln aus dem Gefühl heraus und sie bekommen durchaus mit, das auf einer stark frequentierten Straße ständig ein Auto fährt. Anders in einer Wohnstraße, in der kaum ein Auto fährt. Kinder denken im Moment des Handelns einfach nicht daran, dass dies auch mal anders sein kann. Daher ist es gerade in einer Wohnstraße sinnvoll sehr aufmerksam zu fahren und bei Bedarf eben auch eine Geschwindigkeit deutlich unterhalb des zulässigen Limits zu wählen.
Wir Autofahrer sollten uns bewusst sein, dass wir keine Kinder sind, die handeln und nicht denken, nein wir sind mündige erwachse Autofahrer und müssen erst denken und dann handeln. Leider sieht das in der Realität häufig anders aus. 🙁
Gruß
Uwe
Hier mal ein praktisches Beispiel meinerseits.
Die gelbe Linie ist ein Zaun, der mir die Sicht versperrt.
Und egal, ob ich da links oder rechts abbiege, an der grünen Linie bleibe ich fast stehen, um erst mal zu schauen, ob mir da von Rechts ein Fußgänger oder Radfahrer in die Quere kommt und wenn ja, zu schauen wie er/sie sich verhält. Von Links sieht man sie deutlich eher.
Es ist mir dabei völlig schnuppe, ob da auch Radfahrer langfahren dürfen, oder nicht und ob er möglicherweise auf der falschen Seite fährt. Priorität hat für mich, das es keine Kollision gibt.
Und erst dann konzentriere ich mich, langsam weiterfahrend, auf die Vorfahrtssituation mit dem Straßenverkehr.
Hier mal eine Ausfahrt aus einem Baumarkt.
Auch hier halte ich unmittelbar vor dem Zaun fast an, damit ich keinem Fußgänger in die Quere komme, weil man sie durch den Zaun hindurch kaum ausmachen kann, und rolle nicht mit einem Ritt bis zur Straße vor.