Fahrzeug angemeldet verkaufen - worauf achten?
Kurz und schmerzlos:
ich will ein Fahrzeug verkaufen und zwecks einfacherer Überführung das Fahrzeug angemeldet lassen. Datum und Uhrzeit des Verkaufs werden im Vertrag festgehalten, was und an wen muss ich noch melden? Gehen wir mal von dem problemlosen Fall aus, dass der neue Besitzer das Fahrzeug binnen 3 Tagen ummeldet.
Vorsichtshalber interessant wäre aber natürlich auch, was ich tun müsste, wenn er das nicht tut. Das Kennzeichen brauche ich nicht, neues Fahrzeug bekommt ein anderes.
Schönes WE allen.
Beste Antwort im Thema
Was dir trotzdem nicht die Lauferei und Telefoniererei erspart, egal was du dir alles unterschreiben lässt.
Auch der böse Brief der Versicherung hilft nichts, wenn der Käufer trotzdem keinen Bock.
Wenns einer drauf anlegt kannst dir noch soviel sinnlosen Papierkram unterschreiben lassen, du hast zwar keine Kosten aber das Geschiß.
38 Antworten
Ich habe bisher die meisten Fahrzeuge angemeldet verkauft.
Ich würde davon nur Abstand nehmen, wenn ich ein "schlechtes" Gefühl bei dem Käufer hätte.
Der Käufer hat durch die Abmeldung ja schließlich auch einiges an Mehraufwand.
Auf jeden Fall auch den Führerschein zeigen lassen!
Das dulden einer Fahrt ohne Führerscheines kann heftig teuer werden.
Spätestens dann, wenn es zu deinem Unfall kommt.
Ich würde aber auch vertrauen- wenn der "Kerl" passt!
Ich habe vor Jahren mal mein Unfallauto zum Auschlachten verkauft. Die Jungs wollten am liebsten auch alles ohne machen. Nee, einen richtigen Kaufvertrag gemacht und dann eine Kopie an die Zulassungstelle geschickt. Jahre später kam ein Schreiben/ Rechnung, man hatte wohl die Reste in einem See gefunden und ich wäre halt der letzte Halter. Also nochmal ne Kopie gemacht, zusammen mit dem Schreiben zurückgeschickt und dann habe ich nix mehr davon gehört.
Zitat:
@hoinzi schrieb am 13. Mai 2016 um 18:53:55 Uhr:
Und auch hierfür ist die Benachrichtigung an die Versicherung gedacht. In dem Augenblick, wo das Ding bei der Versicherung eingeht, passiert dem eigenen SF-Rabatt nichts mehr und der eigene Vertrag bleibt schadenfrei, ganz gleich, was der Käufer mit der Kiste anstellt.Das alles immer unter der Prämisse, dass die Angaben des Käufers stimmen. Deswegen immer den Ausweis zeigen lassen und die Daten aufschreiben.
Hi Hoinzi
Ich will die Aussage nicht anzweifeln, nur frage ich mich, wer im Falle eines Unfalles die Kosten übernimmt (vorausgesetzt der neue Käufer ist der Unfallverursacher).
Der Käufer wird denken, er ist ja ein versichertes Fahrzeug gefahren.
Der Verkäufer denkt, er hat ja einen Kaufvertrag mit Unterschrift, Ausweiskontrolle etc gemacht.
Ein Versicherungsunternehmen mit einer 20-50 köpfigen juristischen Abteilung wird auch nicht kulanterweise den Schaden übernehmen.
Erschwerend kommen noch die Versicherungsverträge hinzu, wonach die Fahrer namentlich benannt sind, um günstigere Versicherungsbeiträge zu erhalten. Wenn der Käufer am Samstag das Motorrad kauft, kann man ja nicht schnell genug den neuen Namen nachmelden.
Es wird wahrscheinlich Lösungen hierzu geben, nur einfach stelle ich mir das nicht unbedingt vor, zumal mir eindeutig hierfür die juristischen Grundlagen fehlen. Und weil das so interessant ist, frage ich da gerne noch mal nach; evtl liest ja ein Versicherungsprofi hier mit :-)
Viele Grüße ... Wil
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Der Käufer sollte einen vorläufigen Versicherungsschutz seiner Versicherung (früher Doppelkarte) dabei haben.
Die elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) ist eine Nummer, deren Gültigkeit nur die Zulassungsstelle prüfen kann. Ob für den Käufer eine andere Möglichkeit besteht, eine Vorversicherung rechtssicher zu prüfen, weiß ich nicht, hab solch eine Variante auch nie ausprobiert...
Ich würde jedenfalls immer sauber trennen. Abmelden, und gut ist. Gibt die wenigsten Eventualitäten und möglichen Scherereien, und man ist auf der sicheren Seite. Weiß auch nicht, wo das Problem für den Käufer sein soll, sich ein Überführungskennzeichen zu besorgen - oder beim Mopped halt einen Hänger. Hat sich millionenfach bewährt und hat auch bei meinen Käufen und Verkäufen immer bestens funktioniert.
Die Probleme der Überführungskennzeichen sind halt einiges an organisatorischen Dingen, eVB-Nummer der Versicherung beschaffen, Zulassung für 5 Tage, Nummernschild für 5 Tage (was danach den Weg in die Tonne finden darf) und für mich ein entscheidender Punkt: das Fahrzeug muss seit der Änderung vom 01.04.2015 noch gültigen TÜV haben.
Für solche Fahrzeuge verbleibt dann wohl nur noch der Hänger bzw. der gute alte Ford Transit, was sich wirklich schon millionenfach bewährt hat.
Unter Motorradfahren sollten wir uns das Leben doch nicht unbedingt schwer machen. Ein bisschen Menschenkenntnis voraus gesetzt und mit dem richtigen Vertrag sollte doch die Überführungsfahrt mit angemeldeter Maschine kein Problem sein. Ich hab im Frühjahr auch mein neues Mopped angemeldet übernommen und am Montag umgemeldet. Es wird wohl keiner aus bösem Willen einen Unfall bauen und sich die Knochen brechen.
Moppeds bei denen in der Anzeige stand für die Probefahrt sind Kennzeichen mit zu bringen und es wird nur abgemeldet übergeben hab ich schon gar nicht angeschaut, weil mir das zu stressig ist. Vom Preis muss man dann die extra Kosten ja auch abziehen. Meist kostet der Transport so ca. 200 Euro, die der Anbieter dann nachlassen müsste. Der Motorrad gebraucht Markt ist so gut, dass man die Wahl hat.
Ich fasse mal zusammen:
Kommt ein Käufer mit gefälschtem Personalausweis, gefälschtem Versicherungsnachweis, Falschgeld und will ein angemeldetes Fahrzeug ohne TÜV kaufen und sofort mit losfahren. Ach ja, der Käufer ist natürlich nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Hab ich was vergessen?
@K2 Deine Polemik ist wenig hilfreich.
Erklär mir doch mal bitte, wie nach Deiner Erfahrung solch ein "Versicherungsnachweis" aussieht. Ich kenne so etwas nicht. Ich rufe bei meiner Versicherung an und bekomme eine Nummer - die eVB - angesagt, die ich der Zulassungsstelle mitteile. Die hat die Möglichkeit, zu prüfen - so wie früher mit der Doppelkarte. Einem Verkäufer kann ich die Nummer sagen - (oder früher irgendeine Doppelkarte zeigen), ohne daß er weiß, ob hier wirklich eine Vorversicherungszusage greift. Dh. Die Versicherung müßte ja dann im Vorfeld schon irgendein bestätigendes Schriftstück losgeschickt haben, das sich auf ein Fahrzeug bezieht, das noch nicht mal der Käufer genau kennt.
Also klär mich doch mal bitte auf, wie dieser "Versicherungsnachweis" aussieht. Wie gesagt, ich kenne ihn nicht. Kann ja gut sein, daß ich noch dazulerne.
Die Doppelkarte ist seinerzeit übrigens abgeschafft worden weil der Überprüfungsvorgang per Post zu lange dauerte und deshalb jede Menge Mißbrauch damit getrieben wurde. Fahrzeuge wurden mit alten Doppelkarten zugelassen, ohne daß überhaupt eine Versicherung bestand. Mit der eVB erfolgt die Überprüfung nun in Jetztzeit.
Ich habe vor Jahrzehnten mal in einer Kfz-Zulassung gearbeitet und dort jede Menge solchen Schindluders und lange Gesichter der Verkäufer erlebt. Und genau aus dieser Erfahrung heraus melde ich meine Fahrzeuge grundsätzlich ab. Das darf natürlich jeder selbst entscheiden, wie er verfährt.
Man sieht doch schon an der ganzen Diskussion hier das es Probleme geben KANN.
Ich kenne einen Fall in dem der Käufer ein angemeldetes Fahrzeug mit nach Spanien genommen hat.
Es hat fast 2 Jahre gedauert bis der Ärger erledigt war.
Von den Kosten ganz zu schweigen.
Von daher, abmelden und alles wird gut.
Wenn der Käufer das nicht akzeptiert, sollte man sich einen anderen suchen.
Zitat:
@XV1600A schrieb am 14. Mai 2016 um 14:22:07 Uhr:
@K2 Deine Polemik ist wenig hilfreich.Erklär mir doch mal bitte, wie nach Deiner Erfahrung solch ein "Versicherungsnachweis" aussieht. Ich kenne so etwas nicht. Ich rufe bei meiner Versicherung an und bekomme eine Nummer - die eVB - angesagt, die ich der Zulassungsstelle mitteile. Die hat die Möglichkeit, zu prüfen - so wie früher mit der Doppelkarte. Einem Verkäufer kann ich die Nummer sagen - (oder früher irgendeine Doppelkarte zeigen), ohne daß er weiß, ob hier wirklich eine Vorversicherungszusage greift. Dh. Die Versicherung müßte ja dann im Vorfeld schon irgendein bestätigendes Schriftstück losgeschickt haben, das sich auf ein Fahrzeug bezieht, das noch nicht mal der Käufer genau kennt.
Also klär mich doch mal bitte auf, wie dieser "Versicherungsnachweis" aussieht. Wie gesagt, ich kenne ihn nicht. Kann ja gut sein, daß ich noch dazulerne.
Die Doppelkarte ist seinerzeit übrigens abgeschafft worden weil der Überprüfungsvorgang per Post zu lange dauerte und deshalb jede Menge Mißbrauch damit getrieben wurde. Fahrzeuge wurden mit alten Doppelkarten zugelassen, ohne daß überhaupt eine Versicherung bestand. Mit der eVB erfolgt die Überprüfung nun in Jetztzeit.
Ich habe vor Jahrzehnten mal in einer Kfz-Zulassung gearbeitet und dort jede Menge solchen Schindluders und lange Gesichter der Verkäufer erlebt. Und genau aus dieser Erfahrung heraus melde ich meine Fahrzeuge grundsätzlich ab. Das darf natürlich jeder selbst entscheiden, wie er verfährt.
Man kann es online machen und sich dann ausdrucken lassen. Dann steht auch wenigstens schon mal der Name des Versicherungsnehmers drin. Aber wenn jedes Grundvertrauen in die Mitmenschen verloren geht, hilft - wie oben beschrieben - auch kein Personalausweis. Wer betrügen will, wird einen Weg finden, auch den vorsichtigsten Verkäufer zu überrumpeln. Nichts anderes wollte ich mit meinem wertvollen Beitrag ausdrücken.
Hier mal der Erfahrungsbericht von jemandem der im Familienumkreis mitbekommen hat, was passieren kann.
Zunächst mal das mit der doppelten Versicherungskarte ist Blödsinn. Zum einen braucht der Käufer diese nicht, zum anderen ist das nichts anderes wie ein Zahlen und Buchstabenwirrwarr, bei dem es sogar reicht, wenn diese von der Versicherung Telefonisch durchgegeben wurde oder per SMS verschickt wird. Wenn der also mit nem Schmierzettel und ein paar Zahlen drauf ankommt, bist du genauso so schlau wie vorher.
Das andere, Kaufvertrag mit Zeit usw Pflicht aber hilft vor Schaden nicht.
- 2Std später meldet sich der Käufer das er ab,- umgemeldet hat. Dann rufst du bei der Versicherung an um dies bekannt zu geben und meistens weiß die schon bescheid
- er meldet um hat aber in der Zeit ein Knöllchen bekommen. Dann hast du erstmal Rennerei weil du an Hand des Kaufvertrages beweisen musst, dass die Gurke zu dem Zeitpunkt dir nicht mehr gehörte.
- Das Worst Gate Scenario: Kaufvertrag, natürlich melde ich um......... und das Schwein macht nichts
Das bedeutet er fährt mit dem von dir gekauften Fahrzeug rum was aber ihm jetzt gehört.
Die Polizei unternimmt NICHTS, weil es keinen Grund dafür gibt, schließlich wird für das Fahrzeug ja weiterhin steuer und Versicherung gezahlt (von dir) was anderes interessiert die nicht.
Die Versicherung unternimmt AUCH NICHTS weil das Fahrzeug ja weiterhin angemeldet ist (auf dich) und es weiterhin versichert sein muss (in diesem Fall auch durch dich) bewegen die sich ebenfalls nicht.
Wenn du weißt wo er wohnt einfach Kennzeichen abschrauben: Machst du dich Strafbar weil die Karre dir ja nicht gehört.
In diesem Fall bleibt dir nur der Anwalt.
Ach ja, über den Fall was passiert, wenn er nicht ummeldet und die Kiste direkt weiter verkauft, zb ins Ausland reden wir erst gar nicht drüber.
Solange das Fahrzeug auf den Verkäufer angemeldet ist, zahlt auch dessen Versicherung einen eventuell verursachten Schaden. Die Probleme und die gestiegenen Versicherungskosten 'darf' man sich dann wahrscheinlich über den Rechtsweg vom Käufer versuchen zurückzuholen.
Da mir das im Falle eines Falles zuviel Aufwand und finanzielles Risiko wäre, verkaufe ich Fahrzeuge prinzipiell nur abgemeldet.
Kommentare wie
Zitat:
@JR_Newman schrieb am 14. Mai 2016 um 13:24:57 Uhr:
Unter Motorradfahren sollten wir uns das Leben doch nicht unbedingt schwer machen. Ein bisschen Menschenkenntnis voraus gesetzt und mit dem richtigen Vertrag sollte doch die Überführungsfahrt mit angemeldeter Maschine kein Problem sein.......
sind nett gemeint, dürften auch in der Mehrzahl der Fälle gangbar sein, aber wenn ich mir heutzutage in den Medien anschaue, was so alles abgeht, auch beim Fahrzeugkauf, ist mir das Risiko zu groß.
Klar - es geht auch ganz anders:
Ich gehe zur Bank nur noch mit mindestens einem Zeugen und einem Polizisten!
Hintergrund: nicht dass ich Angst habe Überfallen zu werden, ABER wenn der Automat Falschgeld oder zu wenig Geld ausspuckt.
Wenn wir alles hinterfragen wird das Leben nicht leichter!