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Fahrzeug absichern mit Baustellenlampe oder ähnlichem?

Themenstarteram 4. Juni 2014 um 15:32

Hallo,

nach §17(4) StVO muss man sein Fahrzeug beim Parken außerhalb geschlossener Ortschaften und innerhalb geschlossener ortschaften bei ungenügender Beleuchtung in der Dunkelheit absichern. Nun geht ja Standlicht gerne auf die Batterie, vor allem dann, wenn man kein Parklicht hat. Der Einsatz von stromsparenden Leuchtmitteln in der fahrzeugbeleuchtung (LED) ist nicht legal. Nun frage ich mich, ob man nicht einfach das Fahrzeug mit Baustellenlampen oder anderen geeigneten Leuchtmitteln im oder am Fahrzeug absichern darf - oder muss es mit fahrzeugeigenen Beleuchtungsmitteln geschehen?

Die StVO spricht von "Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise" und "eigener Lichtquelle [...] oder [...] andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen". Nur ist eine Baustellenlampe zugelassen? Oder aber eine LED-basierte Innenraumbeleuchtung?

Oder gar mit einer Reflektortafel? Schließlich ist das auch eine zugelassene lichttechnische Einrichtung?

Hmm, §51c StVZO erlaubt "eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede Fahrzeugseite oder [...] eine Begrenzungsleuchte und eine Schlussleuchte oder [...] eine abnehmbare Parkleuchte für weißes Licht für die Vorderseite und eine abnehmbare Parkleuchte für rotes Licht für die Rückseite oder [...] je eine Park-Warntafel für die Vorderseite und die Rückseite des Fahrzeugs oder Zuges mit je 100 mm breiten unter 45 Grad nach außen und unten verlaufenden roten und weißen Streifen". Damit sollte sowas (und zwar einmal die rote und einmal die weiße) oder sowas doch möglich sein?

mfg, pgs

Beste Antwort im Thema

Mich würde einfach mal der Grund der Frage interessieren - ich habe meinen FS seit 1974 und war viel unterwegs (das müssen deutlich über 1,5 Mio KM gewesen sein).

Ich habe nie die Standlichtfunktion benötigt, es muss sich also um einen sehr speziellen Fall handeln. :confused:

 

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am 4. Juni 2014 um 19:52

Die entsprechenden Paragraphen sind ja im Ausgangsposting verlinkt um die es geht.

Themenstarteram 4. Juni 2014 um 22:35

Um mal ein wenig Licht in die Frage der Motivation zu bringen: Es gibt kein akutes Erlebnis, was mich motivierte - meine Batterie ist gut und ich parke in dauerbeleuchtetem Gebiet. Aber beispilesweise 500 Meter weiter endet die Ortschaft, und man könnte da parken, und müsste sein Fahrzeug also beleuchten.

Bei meinem Volvo nun gibt es kein Parklicht, und so brennen im Standlicht vorne zwei Standlichtbirnen, hinten zwei Schlußleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung - die Instrumentenbeleuchtung aber nicht. Und so dachte ich mir: mensch, das könnte man aber auch sparsamer hinbekommen. Nehmen wir mal an, ich komme im Winter um acht nach Hause und erst am nächten Morgen um acht an den Parkplatz, so brennt das Zeug ja schon zwölf Stunden.

Ich habe zwar nicht seit 1974 den Führerschein, aber das Standlicht oder Parklich benutze ich schon des öfteren. Beim Warten an Bahnübergängen zum Beispiel schalte ich den Motor aus und das Standlicht ein. Bei Parken in sehr engen Straßen auch. Und beim Parken außerhalb geschlossener Ortschaften am Fahrbahnrand ebenfalls.

mfg, pgs

Zumal jedes FZG Reflektoren hat...

Themenstarteram 4. Juni 2014 um 23:02

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Zumal jedes FZG Reflektoren hat...

Nicht nach vorne. Nach hinten aber schon, stimmt.

mfg, pgs

Zitat:

Original geschrieben von pgs-hd

 

Nicht nach vorne.

Wozu braucht ein FZG, welches in Fahrtrichtung parkt, Beleuchtung / Reflektoren nach vorn?

Zitat:

Original geschrieben von tomold

In unserer Siedlung stehen auch etliche Fahrzeuge auf der Straße, die Laternen werden um 23:00 h abgeschaltet, da kommt dann keiner, der das (halbe) Standlicht anschaltet, aus seiner Hütte.

Die müßten alle beleuchtet werden... ;)

extra nochmal zitiert.

Zitat:

Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.

Wenn die ab 23:00 Uhr ausgeht...

Gibt auch das Zeichen 394

Zitat:

Erläuterung

Das Zeichen kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne erlischt.

---------

Außerhalb geschlossener Ortschaften parken - Vorsicht das geht nicht überall.

Der §17 ist ein "allgemeiner" §.

Schilder gehen vor.

Die Erläuterung zum Vorfahrtsstraßenschild - das eckige Spiegelei - (Zeichen 306) sagt:

Zitat:

Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken.

Auf Vorfahrtsstraßen außerhalb darf man nicht parken - auch nicht wenns hell ist.

OT:

Sollten wir doch nen extra Thema machen wo überall Halt- und Park ver/gebote drin sind?

Der §12 ist nicht alles. Gibt noch mehr. Und noch mehr Schilder.

Früher gab es das Parklich mal als Nachrüstschaltung (so wie das Programmierbare Wischerrelais, beides lange nicht mehr gesehen).

Auf die Schnelle nur das hier gefunden.

Hier gibt's auch noch einen Thread in dem es um diese Dinger geht. Dürfte aber ehr für Unfallabsicherung relevant sein (ansonsten hast du am nächsten Tag zwei von den Dingern auf dem Dach.

Gruß Metalhead

am 5. Juni 2014 um 8:13

Zitat:

Original geschrieben von pgs-hd

Beim Warten an Bahnübergängen zum Beispiel schalte ich den Motor aus und das Standlicht ein.

Würde ich nicht machen. Ich habe hier schon von Leuten gelesen, dass sie an der Ampel durchgehend auf dem Bremspedal stehen. Begründung:

Man muss doch sehen, dass ich dort halte!

Kannst dir denken wie die durch die Gegend eiern, nur auf eindeutige Signale reagieren (Bremslicht = steht) und dementsprechend auch nicht erkennen, dass du vor dem Bahnübergang verkehrsbedingt wartest.

Wenn es so schlecht um die Batterie steht, hol dir eine neue (vielleicht mit größerer Kapazität) und ein Ladegerät dazu (falls du oft Kurzstrecke fährst). Kostet nicht die Welt und du stehst nicht irgendwann da und wartest bei Minusgraden auf den Pannendienst.

Standlichtbirnen sollten sich nachrüsten lassen, wie bereits erwähnt, eventuell mit einer Zusatzleuchte.

Mit der Baustellenlampe ziehst du meiner Meinung nach einiges an Aufmerksamkeit auf dich. Spätestens in der dritten Nacht wird aber die Polizei bei dir klingeln. Vielleicht nicht unbedingt weil es ein dickes Bußgeld gibt, sondern einfach um nachzufragen, ob alles in Ordnung ist und warum du das so handhabst.

Mit der Anmerkung von Achduchess könnte sich die Sache aber ohnehin schon erledigt haben...

am 5. Juni 2014 um 12:46

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Zumal jedes FZG Reflektoren hat...

Das ist aber Passiv und sicher nicht das, was man unter Beleuchtung versteht.

Themenstarteram 5. Juni 2014 um 13:52

invisible_ghost: Zwar "braucht" man die Reflektoren in Fahrtrichtung nicht, zur Kenntlichmachung des Fahrzeugs schreibt der Gesetzgeber aber auch nach vorne wirkende Beleuchtungseinrichtungen vor, siehe Standlicht. Wäre eine Beleuchtung im Sinne des Gesetzes auch mit Reflektoren möglich, so müssten also nach vorne weiße Reflektoren angebracht sein.

kerberos: Für den Gesetzgeber zählen Reflektoren als lichttechnische Einrichtungen, vgl. §49a (1) StVZO.

Mich interessiert lediglich, ob es eine legale Möglichkeit gibt, ein Fahrzeug rechtskonform zu beleuchten, ohne die fahrzeugeigenen Beleuchtungseinrichtungen zu verwenden. Es gibt zunächst keinen praktischen Grund dafür, aber interessieren tut's mich eben dennoch.

Am Rande: Man könnte die "Baustellenlampe" auch im Fahrzeuginneren anbringen.

Die "Baustellenlampenlösung" geht aber nicht, wenn man sich einmal die Anforderungen der §§49a und 51 StVZO anschaut.

Am ehesten sollte also die Verwendung von Parktafeln praktikabel sein. Alternativ könnte man zugelassene Standlichtleuchten verwenden (so was in der Art wie hier, wobei das Umrißleuchten sind) und diese StVZO-konform am Fahrzeug anbringen (da muss man einiges beachten).

mfg, pgs

am 5. Juni 2014 um 14:00

Zitat:

Original geschrieben von pgs-hd

invisible_ghost: Zwar "braucht" man die Reflektoren in Fahrtrichtung nicht, zur Kenntlichmachung des Fahrzeugs schreibt der Gesetzgeber aber auch nach vorne wirkende Beleuchtungseinrichtungen vor, siehe Standlicht. Wäre eine Beleuchtung im Sinne des Gesetzes auch mit Reflektoren möglich, so müssten also nach vorne weiße Reflektoren angebracht sein.

Stimmt, ich kann mich an ältere landwirtschaftliche Anhänger erinnern, die nach hinten rote Reflektoren hatten, vorne waren aber weiße Reflektoren angebracht, da diese Anhänger ja keine eigenen Lampen vorne hatten.

Hinter einer Zugmaschine eigentlich sinnfrei, war wohl eher dafür gedacht, die Fahrzeuge irgendwo abzustellen.

Was ist eigentlich mit den LKW-Anhängern, die gelegentlich in unbeleuchteten Gegenden rumstehen? Das wäre dann ja nicht StVO konform, dort habe ich die weißen "Katzenaugen" noch nie gesehen. Oder reichen die gelben reflektierenden Bänder, die manche an der Umrandung montiert haben?

Fragen über Fragen.... :D

Themenstarteram 5. Juni 2014 um 15:17

LKW-Anhänger werden im Allgemeinen mit Parkwarntafeln abgesichert.

am 5. Juni 2014 um 15:24

Zitat:

Original geschrieben von pgs-hd

LKW-Anhänger werden im Allgemeinen mit Parkwarntafeln abgesichert.

Ich korrigiere:

LKW-Anhänger sollen werden im Allgemeinen mit Parkwarntafeln abgesichert werden.

Du hast gefragt was StVo-Konform ist und die Antwort hast du erhalten.

Daß das nicht immer umgesetzt wird ist mir noch gar nicht aufgefallen. :D

Gruß Metalhead

am 5. Juni 2014 um 15:29

Stimmt, ich habe gefragt. Die Antwort will aber leider so gar nicht zu meinen Beobachtungen passen :D

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