Fahrzeug abmelden und Kennzeichen wiederverwenden. Frage zur Vorgehensweise.
Hi. Will gerne mein Auto abmelden und ein anderes Auto mit diesen Kennzeichen fahren. Man darf ein abgemeldetes Fzg noch am selben Tag fahren. Wie mache ich den Weg mit dem Abgemeldeten Fzg am besten nachhause von der Zul. ,wenn die Kennzeichen aber schon direkt auf ein neues Fzg zugelassen werden?
Also Unterschriftenfälschung weil Kennzeichen von anderem Auto benutzt?
LG
49 Antworten
Solange ein Fahrzeug nicht mit diesen Kennzeichen zugelassen ist haben die auf dem neuen Fahrzeug nichts zu suchen.
Dafür hat auch die Polizei null Verständnis,das ist nämlich eine Straftat.
Zitat:
@mobrando schrieb am 31. Mai 2023 um 11:18:41 Uhr:
Zitat:
@1234auditt schrieb am 31. Mai 2023 um 11:14:52 Uhr:
Habe letzte Woche ein PKW abgemeldet und das neue PKW wieder mit der gleichen Nummer angemeldet,
alles am gleichen TagA4: wird abgemeldet
Polo: wird angemeldetBin jetzt mit dem Polo mit den Kennzeichen vom A4 auf die Zulassungsstelle gefahren und melde den A4 jetzt ab und lasse den Polo direkt zu und kann dann fahren 🙂 Weiß nicht ob das jetzt sooo illegal war weil denke die Polizei kann das verstehen wenn ich ihnen zeigen kann das ich ein Termin hab 🙂
Manchmal frage ich mich, was in den Köpfen der Leute vorgeht 😕 🙄
Hast Du Dich mal gefragt, was das für Konsequenzen haben kann???
Fahren ohne Versicherungsschutz
Ob da noch eine Strafe wegen Urkundenfälschung drauf kommen kann, weiß ich nicht, würde mich aber nicht wundern.
Zitat:
@mobrando schrieb am 31. Mai 2023 um 11:18:41 Uhr:
Bin jetzt mit dem Polo mit den Kennzeichen vom A4 auf die Zulassungsstelle gefahren und melde den A4 jetzt ab und lasse den Polo direkt zu und kann dann fahren 🙂 Weiß nicht ob das jetzt sooo illegal war weil denke die Polizei kann das verstehen wenn ich ihnen zeigen kann das ich ein Termin hab 🙂
Legal. Illegal. Scheißegal?
Warum fragt man hier und macht doch das, was man für richtig hält? 😕
Man, man, man...
Wird beim erwischt werden als Kennzeichen Missbrauch, fahren ohne Pflichtversicherung , ohne Kfz Steuer, ohne Zulassung geahndet.
Gibt ein paar Tagessätze
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Ein morgens abgemeldetes Kfz ist den selben Tag noch bis 23:59 zugelassen.
Also versichert und versteuert.
Tom
Nein, es ist noch solange versichert und man darf vom Ort der Abmeldung noch mit den entstempelten Kennzeichen nach Hause fahren aber nicht die Kennzeichen vor der Abmeldung des Fahrzeugs an ein anderes Fahrzeug schrauben und damit munter durch die Gegend eiern.
Ich habe den Titel des Themas mal angepasst… 😉
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 31. Mai 2023 um 12:25:20 Uhr:
Manchmal frage ich mich, was in den Köpfen der Leute vorgeht 😕 🙄
Hast Du Dich mal gefragt, was das für Konsequenzen haben kann???
Fahren ohne Versicherungsschutz
Ob da noch eine Strafe wegen Urkundenfälschung drauf kommen kann, weiß ich nicht, würde mich aber nicht wundern.
Versicherungsschutz dürfte bestanden haben und eine Urkunde hat er auch nicht gefälscht. Eine Straftat war es trotzdem, nämlich Kennzeichenmissbrauch.
Er hatte keinen Versicherungsschutz, weil er die Bleche vom alten Auto auf das Auto geschraubt hat, welches er neu mit den Schildern des alten Autos zugelassen hat.
Zitat:
@MarkusB_MA schrieb am 31. Mai 2023 um 09:38:00 Uhr:
Das geht schon, mache ich seit über 15 Jahren so (also mit den Kennzeichen zur Zulassungsstelle, altes Auto ab- und neues direkt auf diese Kennzeichen anmelden). Nur kann man halt nicht mit dem Auto fahren auf das die Kennzeichen laufen, man muss irgendwie anders auf die Zulassungsstelle.
Kann ich bestätigen, so klappt das einwandfrei.
Wenn er eine Versicherungsbestätigung für das neue Auto dabei hatte, und die braucht man zum Zulassen, dann war die Fahrt auch versichert.
Hier nochmal der Post vom TE, wie er gefahren ist.
Zitat:
@mobrando schrieb am 31. Mai 2023 um 11:18:41 Uhr:
Zitat:
@1234auditt schrieb am 31. Mai 2023 um 11:14:52 Uhr:
.........A4: wird abgemeldet
Polo: wird angemeldetBin jetzt mit dem Polo mit den Kennzeichen vom A4 auf die Zulassungsstelle gefahren und melde den A4 jetzt ab und lasse den Polo direkt zu und kann dann fahren 🙂 Weiß nicht ob das jetzt sooo illegal war weil denke die Polizei kann das verstehen wenn ich ihnen zeigen kann das ich ein Termin hab 🙂
Er schraubt das Kennzeichen eines Fahrzeugs an ein anderes Fahrzeug zum ab-/ anmelden. Selbst, wenn er eine eVB für den Polo hatte (mit welchem er gefahren ist) war das andere Fahrzeug (A4) noch mit diesen Kennzeichen angemeldet.
Ergo, kein Versicherungsschutz für den Polo während der Fahrt. Den ganzen anderen Mist, den er zusätzlich noch verzapft hat, hatten wir ja auch schon weiter oben.
Riesenglück für ihn, dass weder die Rennleitung ihn angehalten hat, noch es zu einem Unfall gekommen ist. Die Rennleitung kostet ihn nur ein paar €uro und vielleicht ein Jahr Bau, der Unfall kann die Existenz kosten und den Bau noch dazu.
Die Frage wäre: Gilt das neue Auto um 8 Uhr vormittags bereits als versichert, obgleich es nicht für den Straßenverkehr zugelassen war?
Die Zulassung erfolgte beispielsweise erst um 10 Uhr.
Passiert auf dem Wege zur Zul.stelle ein drastischer Unfall selbst verschuldet mit dem noch gar nicht zugelassenen Polo, (z.B. übersieht um 9 Uhr z.B.Radfahrer beim rechts abbiegen ohne Schulterblick, Radfahrer schwerst verletzt, Frührentner. Erwerbsunfähig,) glaubt Ihr wirklich dass dann die Versicherung klaglos für alle Kosten aufkommt?
Zitat:
@Pauliese schrieb am 31. Mai 2023 um 20:56:50 Uhr:
Die Frage wäre: Gilt das neue Auto um 8 Uhr vormittags bereits als versichert, obgleich es nicht für den Straßenverkehr zugelassen war?
Die Zulassung erfolgte beispielsweise erst um 10 Uhr.
Passiert auf dem Wege zur Zul.stelle ein drastischer Unfall selbst verschuldet mit dem noch gar nicht zugelassenen Polo, (z.B. übersieht um 9 Uhr z.B.Radfahrer beim rechts abbiegen ohne Schulterblick, Radfahrer schwerst verletzt, Frührentner. Erwerbsunfähig,) glaubt Ihr wirklich dass dann die Versicherung klaglos für alle Kosten aufkommt?
Wenn zu dem Zeitpunkt ein auf das Fahrzeug zugeteiles Kennzeichen an eben diesem Fahrzeug montiert war, hat es auch Versicherungsschutz. In diesem Fall war das natürlich nicht gegeben.
Der Versicherungsschutz ist nicht an die Zulassung gebunden, denn man dürfte auch mit nicht gestempelten Kennzeichen ohne Zulassung fahren. Die Versicherungsbestätigung ist genau das: eine Bestätigung, dass das Auto versichert ist.