Fahrzeug abgemeldet verkaufen?
Hallo Motor-Talker,
ich bekomme im Mai ein neues Auto und möchte deshalb versuchen unseren Golf privat vorher zu verkaufen. Muss ich das Fahrzeug vorher abmelden und der Käufer muss es mit Überfühungskennzeichen abholen? Macht ja für den Käufer einen zusätzlichen Weg.
Oder bin ich mit dem ADAC-Kaufvertrag auch auf der sicheren Seite? Dort ist ein Teil für die Zulassungsstelle und für die eigene Versicherung vorhanden. Wenn das ausgefüllt ist und hingeschickt wird ist das so gut wie eine Abmeldung für mich? Was passiert wenn der Käufer das Fahrzeug nicht abmelden würde?
Sicher habe ich Fragen gestellt die schon mal irgendwo gestellt wurdne. Ich habe es leider nicht gefundne.
Danke Euch schon mal für Tipps und Hinweise
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Lexley
Wenn den Käufer plötzlich die Motivation verlässt das Auto umzumelden, wirds meist schwierig.
Das ist Ansichtssache! Bei der verschwindend geringen Zahl der Fälle, in denen das passiert, würde ich mir nicht so viele Gedanken darüber machen...
Zitat:
Grundsätzlich bist du mit einem Kaufvertrag in dem das Datum und die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe vermerkt ist aus der Sache raus.
Auch wichtig: Die Personalausweisnummer im Kaufvertrag notieren und am Besten eine Kopie machen.
...und wenn Du das machst, kann auch nichts passieren, da Du dann eine Erwerberkündigung durch Deinen Versicherer gem. §96VVG veranlassen kannst!
Zitat:
Abholung am Wochentag ist natürlich am Besten. Dann kann man zusammen zur Zulassungsstelle fahren, den Wagen abmelden und der Käufer kann direkt sein 5-Tages Kennzeichen bekommen.
Allerdings nur, wenn man zur Zulassungsstelle des Käufers fährt, was je nach Entfernung durchaus ein Kostenfaktor sein kann. Das Gute ist, dass der Käufer dann keine Kzkz mehr braucht, weil er das Auto ja direkt auf sich ummelden kann.
Im Übrigen haben wir immer noch einen Käufermarkt und die Veräusserung eines abgemeldeten Autos schränkt die Zahl der potentiellen Käufer erheblich ein. Ich würde so ein Fahrzeug nur besichtigen, wenn der Käufer vorab für die Kosten der Kzkz aufkommt, um Probefahrt und Überführung zu gewährleisten, ausser das Fahrzeug befindet sich noch zugelassen in meinem oder einem Nachbarlandkreis, so dass Probefahrt und Ummeldung gewährleistet sind.
37 Antworten
Du glaubst doch nicht selber , dass du als Privatmensch, dein Auto zum gleichen Preis verkaufst wie der Händler um die Ecke der noch Gewährleistung oder Garantie gibt. Ich habe jedenfalls noch kein Auto im Preis senken müssen, weil ich es abgemeldet übergeben habe. Da kannst du gern noch sooft das Gegenteil behaupten. Auch hat dieses Phänomen hier noch keiner beschrieben, der seine Fahrzeuge ebenso abgemeldet übergibt.
Zitat:
@VaPi schrieb am 23. Juni 2015 um 10:21:55 Uhr:
Ich habe jedenfalls noch kein Auto im Preis senken müssen, weil ich es abgemeldet übergeben habe.
Nein, natürlich hast du das nicht im Preis senken müssen.
Das allerdings liegt daran, dass Du aufgrund der von dir "diktierten Bedingungen" schon von vorne herein keinen höheren Preis ansetzen konntest.
Ob du das nun verstanden hast oder nicht ist mir schnuppe.😁
Zitat:
dass Du aufgrund der von dir "diktierten Bedingungen" schon von vorne herein keinen höheren Preis ansetzen konntest.
Selten so gut gelacht.
Ich muss das Thema hier doch noch mal aufwärmen. Wie es auf dem Lande läuft, weiss ich nicht. In Berlin jedenfalls warten selbst Händler und Zulassungsdienst mehrere Tage auf einen Termin. Da geht man nicht einfach zur Zulassungsstelle, es sei denn, man will ausgelacht werden.
Wenn ein Fahrzeug abgemeldet übergeben werden soll, wie soll das laufen? Ich zahle nach der Probefahrt und muss dann drauf vertrauen, dass der andere abmeldet, damit ich anmelden kann? Was, wenn er es damit nicht eilig hat? Oder wenn das Fahrzeug geklaut/zerlegt/beschädigt wird? Ich muss es ja wohl oder übel beim Verkäufer stehen lassen.
Ein abgemeldetes Fahrzeug kann ich, bezahlt oder nicht, nicht einfach mit nach Hause nehmen. Ich kann auch nicht Geld an jemanden zahlen, der im Zweifel durch liegenlassen des Vorganges verhindert, dass ich das bezahlte Fahrzeug zulasse.
Sobald der Vertrag unterschrieben ist, bin ich im Sack. Weder Papiere (braucht der Verkäufer zum Abmelden) noch das Auto kann ich mitnehmen. Ohne Zahlung wird der Verkäufer nicht abmelden. Geld dalassen ohne irgendeine Sicherheit? Insgesamt drei mal mindestens hin- und herfahren (1.:Probefahrt, 2.:Papiere abholen zwecks Zulassung, 3.: mit Kennzeichen das Auto abholen)?
Darüber hinaus unterstellt mit der Verkäufer mit dieser Klausel, dass ich ein linkes Ding drehen will, und wie heisst es so schön: was ich selber denk und tu, trau ich auch dem andern zu.
Ergo: abgemeldet übergeben geht gar nicht.
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Zitat:
@kmdx schrieb am 23. Februar 2017 um 23:29:57 Uhr:
Ich muss das Thema hier doch noch mal aufwärmen. Wie es auf dem Lande läuft, weiss ich nicht. In
...
Darüber hinaus unterstellt mit der Verkäufer mit dieser Klausel, dass ich ein linkes Ding drehen will, und wie heisst es so schön: was ich selber denk und tu, trau ich auch dem andern zu.
Ergo: abgemeldet übergeben geht gar nicht.
Ausschluß der Sachmängelhaftung impliziert dann natürlich auch verdeckte Mängel.
Alle diese Dinge kann man bei den Verhandlungen besprechen,
innerhalb eines Stadtgebietes könnte ein Verkäufer das Auto auch zum Verkäufer bringen
und dann abmelden und den Tausch von Geld gegen Papiere, Schlüssel etc. beim Verkäufer vornehmen.
Minimum sollte die Übermittlung der Veräusserungsanzeige an
Versicherung & Zulassungsstelle sein, inkl. der Perso Nummer des Käufers.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 24. Februar 2017 um 09:04:24 Uhr:
Zumindest kann man nach der Abmeldung noch bis 2400 Uhr innerhalb D fahren
„Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.“
Da ich schon einige Autos verkauft habe und mir anfangs auch diese Frage gestellt habe, habe ich dann einfach mal bei meiner Versicherung nachgefragt, die sollten es ja wissen:
Es ist kein Problem ein Fahrzeug angemeldet zu verkaufen. Wie dabei vorzugehen ist, steht hier ja ausreichend beschrieben. Selbst im Falle einer Nichtabmeldung muss ich mich um nichts kümmern, denn das erledigt meine Versicherung von alleine.
Insofern sehe ich keinerlei Grund, ein Auto nur abgemeldet zu übergeben, zumal dies, aus Gründen, nicht so einfach möglich ist bzw. in meinen Augen mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.