Fahrzeug abgemeldet verkaufen?
Hallo Motor-Talker,
ich bekomme im Mai ein neues Auto und möchte deshalb versuchen unseren Golf privat vorher zu verkaufen. Muss ich das Fahrzeug vorher abmelden und der Käufer muss es mit Überfühungskennzeichen abholen? Macht ja für den Käufer einen zusätzlichen Weg.
Oder bin ich mit dem ADAC-Kaufvertrag auch auf der sicheren Seite? Dort ist ein Teil für die Zulassungsstelle und für die eigene Versicherung vorhanden. Wenn das ausgefüllt ist und hingeschickt wird ist das so gut wie eine Abmeldung für mich? Was passiert wenn der Käufer das Fahrzeug nicht abmelden würde?
Sicher habe ich Fragen gestellt die schon mal irgendwo gestellt wurdne. Ich habe es leider nicht gefundne.
Danke Euch schon mal für Tipps und Hinweise
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Lexley
Wenn den Käufer plötzlich die Motivation verlässt das Auto umzumelden, wirds meist schwierig.
Das ist Ansichtssache! Bei der verschwindend geringen Zahl der Fälle, in denen das passiert, würde ich mir nicht so viele Gedanken darüber machen...
Zitat:
Grundsätzlich bist du mit einem Kaufvertrag in dem das Datum und die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe vermerkt ist aus der Sache raus.
Auch wichtig: Die Personalausweisnummer im Kaufvertrag notieren und am Besten eine Kopie machen.
...und wenn Du das machst, kann auch nichts passieren, da Du dann eine Erwerberkündigung durch Deinen Versicherer gem. §96VVG veranlassen kannst!
Zitat:
Abholung am Wochentag ist natürlich am Besten. Dann kann man zusammen zur Zulassungsstelle fahren, den Wagen abmelden und der Käufer kann direkt sein 5-Tages Kennzeichen bekommen.
Allerdings nur, wenn man zur Zulassungsstelle des Käufers fährt, was je nach Entfernung durchaus ein Kostenfaktor sein kann. Das Gute ist, dass der Käufer dann keine Kzkz mehr braucht, weil er das Auto ja direkt auf sich ummelden kann.
Im Übrigen haben wir immer noch einen Käufermarkt und die Veräusserung eines abgemeldeten Autos schränkt die Zahl der potentiellen Käufer erheblich ein. Ich würde so ein Fahrzeug nur besichtigen, wenn der Käufer vorab für die Kosten der Kzkz aufkommt, um Probefahrt und Überführung zu gewährleisten, ausser das Fahrzeug befindet sich noch zugelassen in meinem oder einem Nachbarlandkreis, so dass Probefahrt und Ummeldung gewährleistet sind.
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Blacky11111
...
Aber ich mag hinterher keinen Ärger, deshalb meine Fragen
Wenn du Ärger sicher ausschließen willst, dann darfst du das Fahrzeug nur ab- oder umgemeldet übergeben.
Es gibt aber noch andere Risiken die zu beachten sind, z. B. die Zahlungsmodalitäten oder Entwendung bzw. Unfall während der Probefahrt und nichts von Wichtigkeit im Kaufvertrag zu vergessen.
ich habe auch noch eine Frage:
Wird das Fahrzeug zugelassen verkauft, verbleibt die Steuerschuld beim bisherigen Eigentümer, bis das Fahrzeug umgemeldet wird.
Wie sieht es mit den Versicherungsbeiträgen aus? Zählt Datum/Uhrzeit der Veräußerungsanzeige, die ich der Versicherung zukommen lasse oder ist ebenfalls das Datum der Ummeldung relevant?
Man kann natürlich grundsätzlich abgemeldet verkaufen, das muss einem dann halt ein paar Hunnis wert sein. Denn man schränkt seinen Interessentenkreis damit drastisch ein.
Das ganze ist natürlich immer ein bisschen Geschmackssache. Ich habe (mit einer Ausnahme) alle meine gebrauchten Autos mit entsprechenden Vorkehrungen zugelassen verkauft.
Im Gegenzug würde ich niemals ein abgemeldetes Fahrzeug zum Kauf in Erwägung ziehen oder überhaupt auch nur besichtigen.
Wenn ein Verkäufer meint sich unbedingt aller Verantwortung entledigen zu müssen kann er das natürlich gerne tun, das ist seine private Angelegenheit.
Nur muss er sein Auto dann halt an jemand anderen verkaufen.
Da ich mit dieser Einstellung nicht der einzige bin gilt halt nach wie vor: Abgemeldet verkaufen ist möglich, aber nur über den Preis.
Denn natürlich wird den zusätzlichen Aufwand den der Käufer hat, in letzter Konsequenz IMMER der Verkäufer zu tragen haben.
Sonst verkauft ers schlicht nicht.
Zitat:
Original geschrieben von yellow84
...
Wie sieht es mit den Versicherungsbeiträgen aus? Zählt Datum/Uhrzeit der Veräußerungsanzeige, die ich der Versicherung zukommen lasse oder ist ebenfalls das Datum der Ummeldung relevant?
In den AKB ist bestimmt, dass bei Veräußerung des Fahrzeugs, der Vertrag auf den Erwerber übergeht.
Folglich ist der Erwerber, ab dem nachgewiesenen Zeitpunkt, auch der Versicherungsnehmer und somit ab dann auch für die Versicherungsbeiträge zahlungspflichtig.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
In den AKB ist bestimmt, dass bei Veräußerung des Fahrzeugs, der Vertrag auf den Erwerber übergeht.Zitat:
Original geschrieben von yellow84
...
Wie sieht es mit den Versicherungsbeiträgen aus? Zählt Datum/Uhrzeit der Veräußerungsanzeige, die ich der Versicherung zukommen lasse oder ist ebenfalls das Datum der Ummeldung relevant?
Folglich ist der Erwerber, ab dem nachgewiesenen Zeitpunkt, auch der Versicherungsnehmer und somit ab dann auch für die Versicherungsbeiträge zahlungspflichtig.
Soweit mir bekannt haften beide (Käufer und Verkäufer) gesamtschuldnerisch bis zur nächsten Hauptfälligkeit. Die Versicherung bemüht also zuerst den Käufer, dann den Verkäufer wenn der Käufer unwillig ist.
Grüße
Steini
Ich hoffe, es ist nicht schlimm, wenn ich hier nochmal etwas zum Thema schreibe.
Ich möchte auch mein Auto verkaufen und lese immer wieder von "Auto wird abgemeldet übergeben".
Wie sieht das denn praktisch aus?
Käufer macht Probefahrt, Dann zusammen auf die Zulassungsstelle + 45min warten, dann Geldübergabe + Vertrag? Bis dahin ist doch jeder Käufer schon weggelaufen oder?
Aber natürlich würde ich mein Auto nur ungern mit Schilder überlassen, weil ich direkt im Anschluss gerne einen anderen Gebrauchten kaufen will.
Zitat:
@romgen schrieb am 21. Juni 2015 um 19:18:46 Uhr:
....
Käufer macht Probefahrt, Dann zusammen auf die Zulassungsstelle + 45min warten, dann Geldübergabe + Vertrag? Bis dahin ist doch jeder Käufer schon weggelaufen oder?
bzw. kommen erst gar nicht.
Das sehe ich in der Tat als einen großen Nachteil an, wenn man ein abgemeldetes Auto verkaufen will. Die Regelungen zum Kurzzeitkennzeichen tun dann noch ihr übriges.
Wenn das Fahrzeug nur abgemeldet übergeben wird sprichst du m.M. einen anderen und viel kleineren Käuferkreis an - in erster Linie Fähnchenhändler die nichts bezahlen wollen. Privatkäufer werden wohl überwiegend nur regional angesprochen.
Zitat:
@romgen schrieb am 21. Juni 2015 um 19:18:46 Uhr:
Ich hoffe, es ist nicht schlimm, wenn ich hier nochmal etwas zum Thema schreibe.Ich möchte auch mein Auto verkaufen und lese immer wieder von "Auto wird abgemeldet übergeben".
Wie sieht das denn praktisch aus?
Praktisch sieht das so aus, dass sich die meisten privaten Käufer das Fahrzeug gar nicht erst ansehen werden, bzw. Du die Umstände die du ihnen bereitest über den Kaufpreis vergüten musst.
Wie mein Vorschreiber bereits schrieb sprechen solche Angebote dannn nur sehr begrenzt die Privatleute sondern eher die Aufkäufer an.
Denen ist es nur recht wenn sie das Fahrzeug nicht selbst abmelden müssen, sie kommen ohnehin mit dem Hänger bzw. mit Händlernummern.
Natürlich hat dies Auswirkungen auf den erzielbaren Preis.
Aber wenn man Zeit hat und nicht unbedingt verkaufen muss, was spricht dagegen es mal zu versuchen?
Ich würde schon deshalb kein abgemeldetes Fzg. kaufen, weil ich keine vernünftige Probefahrt machen kann, ein paar Meter auf dem Hof reichen mir nicht...
mit ein bisschen Menschenkenntnis ist gar kein Problem ein angemeldetes Auto abzugeben, hat in den vergangenen Jahrzehnten immer gut geklappt
Ein absolutes Muss ist ein deutscher Perso....sonst melde ich auch ab, aber das sage ich den Anrufern immer vorher und bis jetzt hatte da noch jeder Verständnis für
Gruss aus Kassel
Ist doch kein Problem.
Mit dem angemeldeten Auto ne Probefahrt machen. Dann Vertrag unterschreiben und am nächten Tag wiederkommen. In der Zwischenzeit meldet der Verkäufer das Auto ab.
Oder: Auto angemeldet. Probefahrt, Vertragsunterzeichnung. Käufer bekommt die Papiere und meldet den Wagen auf sich um, kommt am nächsten Tag mit den neuen Schildern (nicht unbedingt notwendig) wieder, schraubt sie drauf, bekommt den Schlüssel, zahlt das Geld und gut.
Es gibt viele weitere Möglichkeiten. Zudem seit diesem Jahr die Abmeldung auch online erfolgen kann.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 22. Juni 2015 um 16:36:27 Uhr:
Ist doch kein Problem.Mit dem angemeldeten Auto ne Probefahrt machen. Dann Vertrag unterschreiben und am nächten Tag wiederkommen. In der Zwischenzeit meldet der Verkäufer das Auto ab.
Oder: Auto angemeldet. Probefahrt, Vertragsunterzeichnung. Käufer bekommt die Papiere und meldet den Wagen auf sich um, kommt am nächsten Tag mit den neuen Schildern (nicht unbedingt notwendig) wieder, schraubt sie drauf, bekommt den Schlüssel, zahlt das Geld und gut.
Es gibt viele weitere Möglichkeiten. Zudem seit diesem Jahr die Abmeldung auch online erfolgen kann.
Die meisten Verkäufer sind aber so geil auf die paar Kröten vom Finanzamt, das meist abgemeldete Autos zum Verkauf stehen, deshalb ist meine erste Frage immer: an oder abgemeldet?
Wenn abgemeldet, dann vielen Dank Tschüss
Ist aber nur meine bescheidene Erfahrung der letzten 36 Jahre als Autofahrer
Das ist dann sparen am falschen Ende. Es gibt jedenfalls Möglichkeiten, das Auto ohne großen Aufwand angemeldet zur Probefahrt anzubieten und abgemeldet zu übergeben. Insbesondere bei Verkäufen in der Region.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 22. Juni 2015 um 16:36:27 Uhr:
Ist doch kein Problem.Mit dem angemeldeten Auto ne Probefahrt machen. Dann Vertrag unterschreiben und am nächten Tag wiederkommen. In der Zwischenzeit meldet der Verkäufer das Auto ab.
Wenn er dazu bereit ist, warum nicht.
Ich als Käufer würde sicher keine zweite Anfahrt unternehmen, deshalb interessieren mich solche Angebote generell nicht.
Zitat:
@KadettilacKS schrieb am 22. Juni 2015 um 16:49:21 Uhr:
Die meisten Verkäufer sind aber so geil auf die paar Kröten vom Finanzamt, das meist abgemeldete Autos zum Verkauf stehen, deshalb ist meine erste Frage immer: an oder abgemeldet?
Wenn abgemeldet, dann vielen Dank Tschüss
Ja, das stimmt.
Man muss fairerweise aber sagen, das es nur eine verschwindende Minderheit ist, die ihr Auto vor dem Verkauf unbedingt abmelden will.
Es bleibt also noch genügend Auswahl unter den seriösen Verkäufern.
Zitat:
Die meisten Verkäufer sind aber so geil auf die paar Kröten vom Finanzamt, das meist abgemeldete Autos zum Verkauf stehen, deshalb ist meine erste Frage immer: an oder abgemeldet?
Wenn abgemeldet, dann vielen Dank Tschüss
Ja, das stimmt.
Man muss fairerweise aber sagen, das es nur eine verschwindende Minderheit ist, die ihr Auto vor dem Verkauf unbedingt abmelden will.
Es bleibt also noch genügend Auswahl unter den seriösen Verkäufern.
Was bitte hat das denn mit seriös oder nicht zu tun? Ich melde meine Autos vor der Übergabe IMMER ab. Nach der Probefahrt mit dem Auto und der Zusage des Käufers wird der Vertrag unterschrieben, eine Anzahlung geleistet und die Papiere mitgegeben. Der Käufer kann dann das Auto in aller Ruhe anmelden. Mit Geld vom Finanzamt hat das nichts zu tun. Ein gehetzter Käufer der das Auto unbedingt und sofort haben will muss halt Kurzkennzeichen mitbringen. Einschränken tut man sich meiner Meinung nach nur dann, wenn man ein Auto verkauft was man entweder viel zu teuer anbietet oder wenn der Wagen ein Exot ist und nicht nachgefragt wird. Da ich den Wagen verkaufe, diktiere immer noch ich die Bedingungen und wer damit ein Problem hat muss halt beim Händler kaufen aber dann bestimmt nicht zum gleichen Preis. 🙂
Zitat:
Ich als Käufer würde sicher keine zweite Anfahrt unternehmen, deshalb interessieren mich solche Angebote generell nicht.
So kann man sich auch selbst limitieren 🙂
Das kannst Du ja gerne tun, das bleibt dir unbenommen.
Verkaufen kannst Du ein Fahrzeug natürlich auch abgemeldet, du limitierst damit lediglich deinen Interessentenkreis.
Zitat:
@VaPi schrieb am 23. Juni 2015 um 07:21:56 Uhr:
Da ich den Wagen verkaufe, diktiere immer noch ich die Bedingungen und wer damit ein Problem hat muss halt beim Händler kaufen aber dann bestimmt nicht zum gleichen Preis. 🙂
Das glaubst Du zwar möglicherweise, aber die Bedingungen legt selbstverständlich der Käufer fest, denn alleine der entscheidet wem er sein Geld gibt und wem nicht.
Passen ihm deine Bedingungen nicht lässt er dich, bzw. beachtet dich erst gar nicht.
Wisst Du ihm dein Angebot trotzdem schmackhaft machen geht das wie?
Richtig, wie immer über den Geldbeutel.
Den Beleg dafür lieferst Du gerade selbst (habs dir zur besseren Verständlichkeit mal fett markiert).
Wünsche - sofern sie nicht der Weihnachtsmann oder der Osterhase erfüllt - musst Du dir wie überall ob Du willst oder nicht etwas kosten lassen, denn sonst trägt dein potentieller Käufer sein Geld woanders hin (gibt wie gesagt genügend seriöse Anbieter).
Umsonst gibt’s wie so oft auch hier nichts, alles was man haben möchte kostet etwas.