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Verkauf über Restwertbörse als Privatmann

Themenstarteram 13. April 2012 um 9:11

Hallo zusammen,

über das Thema Restwertbörse habe ich mir jetzt schon ein bisschen etwas angelesen; insbesondere das Thema "Fahrzeugbriefhandel" ist mir bekannt. Viele Threads, die ich zu dem Thema "Restwertbörse" gefunden habe, waren aber schon ein paar Jahre alt und ich weiß nicht, ob sich seitdem einiges geändert hat etc.

Wie dem auch sei, folgender Sachverhalt von Bekannten:

Unverschuldeter Autounfall, Sofort Anwalt beauftragt, Anwalt beauftragt Gutachter, Ergebnis: Wirtschaftlicher Totalschaden.

Wegen dem Restwert hat der Gutachter das Auto in die Restwertbörse eingestellt und gleich die verbindlichen Angebote mit im Gutachten aufgenommen. Jetzt habe ich schon kritische Stimmen gelesen, dass es irgendwie nicht in Ordnung sei, wenn der Gutachter ungefragt in die Restwertbörse einstellt. Hier kommt jetzt noch dazu, dass es sich nicht um einen von der Versicherung beauftragten Gutachter, sondern um einen von meinen Bekannten beauftragten Gutachter (genau genommen über Anwalt) handelt. Über den ermittelten Wiederbeschaffungswert können meine Bekannten absolut nicht klagen. Die Sache mit der Restwertbörse irritiert mich jedoch etwas.

Mich interessiert jetzt als erstes, ob das Vorgehen des Gutachters (Einstellen in Restwertbörse) grundsätzlich ok und normal ist, oder ob man da bedenken haben muss... Kann mir da jemand Auskunft geben?

Des Weiteren liest man ja davon, dass die Gebote in den Restwertbörsen oft überhöht seien (Fahrzeugbriefhandel) etc. Der Gutachter hatte das Auto jetzt in einer einzigen Restwertbörse angeboten. Ich bin jetzt am überlegen, ob ich das Fahrzeug für meine Bekannten privat einfach einmal noch in anderen Restwertbörsen anbiete mit dem Ziel, möglicherweise sogar einen noch besseren Verkaufserlös zu erzielen. Laut Anwalt darf der dann erzielte Mehrbetrag behalten werden und wird nicht mit der Versicherung verrechnet. Meine Frage jetzt hierzu:

Gibt es irgendetwas, auf das man achten sollte, wenn man privat in eine Restwertbörse einstellt? Oder kann man einfach einstellen und sehen, was draus wird? Weiß jemand, wie genau der beschrieben werden sollte? Fotos ist klar (die kann man ja sogar aus dem Gutachten nehmen. Aber was gibt man außer dem Schadensbild noch an? Gibt man z. B. die Höhe der vom Gutachter ermittelten Reparaturkosten an?

Vielen Dank im Voraus für eure Informationen!

Beste Antwort im Thema

So ein Quatsch!

Der WBW bestimmt die Schadenhöhe, nicht der Restwert.

Wenn der Wagen verkauft werden soll, ist es für den Geschädigten völlig egal, wie hoch das Restwertgebot ist und wo es her kommt. Er hat am Ende seinen Schaden ersetzt bekommen und nur darauf kommt es an.

 

Alles andere ist Schadenmaximierung der Leute, die am Restwert selber verdienen wollen und sich ärgern, wenn sie die Differenz zwischen zu niedrigem Restwert und tatsächlichem Verkaufserlös nicht in ihre Tasche stecken können. Aber das geht auf Kosten aller Autofahrer. Und die sind nunmal nicht das Schrotthändler-Versorgungswerk.

 

 

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Moin,

 

das Vorgehen des Gutachters ist normal. Das ist sogar Service, so brauchst Du Dich nicht um den Verkauf des Restautos zu kümmern.

 

Bei mir war das letztes Jahr auch so, der Aufkäufer (Pole) hat sich bei mir gemeldet, zum abgesprochenen Termin ist er erschinen, hat das Bare mitgebracht, habe ihm die Papiere übergeben und anschließend bin ich zu meiner Bankfiliale gefahren und habe die Geldscheine prüfen lassen, alles i.O.

am 13. April 2012 um 12:53

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

das Vorgehen des Gutachters ist normal. Das ist sogar Service, so brauchst Du Dich nicht um den Verkauf des Restautos zu kümmern.

Was Du immer für einen Schwachsinn hier im Forum schreibst...

1. Das Vorgehen sollte nicht normal sein.

2. Das ist kein Service, sondern gehört je nach Schadenkonstellation zum Gutachten dazu.

3. Um den Verkauf des Autos muss man sich immer noch selbst kümmern.

Zur Fragestellung des TE:

Ich würde bei einem Haftpflichtschaden nie ein Fahrzeug in die Restwertbörse(n) setzen, da sie für den Geschädigten als Sondermarkt gelten. Solange die Rechtsprechung dieser Linie entspricht sollte sich auch jeder dran halten. Wie Du siehst machen das aber nicht alle.

Frag den SV doch mal warum er das Fahrzeug in die Börse gesetzt hat?!

@ unabhängiger

 

Genau das, was ich beschrieben habe, ist so eingetreten und nicht anders.

 

Wenn Du behaupten willst, dass es bei Dir anders läuft, dann ist das Deine Angelegenheit und muß nicht das allgemein gültige sein.

Zitat:

 Ich würde bei einem Haftpflichtschaden nie ein Fahrzeug in die Restwertbörse(n) setzen, da sie für den Geschädigten als Sondermarkt gelten. Solange die Rechtsprechung dieser Linie entspricht sollte sich auch jeder dran halten. Wie Du siehst machen das aber nicht alle.

Wie ermittelst Du den Restwert?

am 13. April 2012 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Wie ermittelst Du den Restwert?

Indem ich Angebote von örtlichen Aufkäufern/Verwertern/Werkstätten einhole.

Themenstarteram 13. April 2012 um 13:54

Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV

 

Ich würde bei einem Haftpflichtschaden nie ein Fahrzeug in die Restwertbörse(n) setzen, da sie für den Geschädigten als Sondermarkt gelten. Solange die Rechtsprechung dieser Linie entspricht sollte sich auch jeder dran halten. Wie Du siehst machen das aber nicht alle.

Von der Rechtsprechung habe ich eben auch schon in diversen Threads gelesen. Deswegen frage ich u. a. auch hier nach, wo der Haken ist. Für mich ist auf den ersten Blick eigentlich gar nicht erkennbar, weshalb die Rechtsprechung dagegen ist, dass der Gutachter das Auto in die Restwertbörse, also den Sondermarkt, einstellt.

Letztendlich geht es ja darum, dass der Geschädigte den Wiederbeschaffungswert erhält. Dieser setzt sich zusammen aus der Versicherungsleistung und dem Restwert. Klar hat die Versicherung Glück, wenn der Restwert durch die Börse schön hoch ist und sie weniger ausbezahlen muss. Aber der Gescähdigte bekommt ja im Gesamten seinen Wiederbeschaffungswert. Ich sehe hier eigentlich als Vorteil, dass der Geschädigte sich nicht um den Verkauf kümmern muss und garantiert ist, dass ihm das kaputte Fahrzeug jemand für einen festen Preis abnimmt. Auch hat ja der Geschädigte keine Pflicht, über die Börse zu verkaufen. - Wo ist also der große Haken?

 

Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV

Frag den SV doch mal warum er das Fahrzeug in die Börse gesetzt hat?!

Es könnte sein, dass das Fahrzeug relativ selten ist, wenngleich es kein Exot ist. Nach meiner Erinnerung hat der Gutachter bei der Besichtigung so etwas gesagt. Letztendlich ging es glaube ich darum, dass es für das Auto keinen regionalen Markt gibt, da zu wenig Angebote etc. Ob das mit dem "regionalen Markt", jetzt auch für den Verkauf des Unfallfahrzeugs gilt, weiß ich allerdings nicht...

Ansonsten ist bisher meine andere Frage noch unbeantwortet geblieben:

Was haltet ihr von der Idee, das Fahrzeug selbst nochmals privat in andere Restwertbörsen einzustellen? Worauf muss man achten? Wie genau muss man den Unfall angeben? D. h., gibt man z. b. die kalkulierten Reparaturkostne mit an oder schreibt man nur das Schadensbild vom Gutachten ab und stellt die Gutachterfotos mit ein?

Soviel ich weiß, können nur gewerbliche Personen in den Restwertbörsen KFZ einstellen.

 

das thema hatten wir erst gestern.. ich bin mal so frei

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

 

Bin zwar kein Gutachter:

www.autoonline.de/cps/de/privatmarkt_so_gehts.html

www.cartv.de/verkaeufer/privatpersonen-ablauf/

alternativ kann man immer noch mobile und co. testen. mfg

Themenstarteram 13. April 2012 um 15:15

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Soviel ich weiß, können nur gewerbliche Personen in den Restwertbörsen KFZ einstellen.

Ich habe jetzt mindestens schon bei einer Restwertbörse gesehen, dass man da explizit als Privatmann einstellen kann. Kommt es dann tatsächlich zum Verkauf über die Restwertbörse, werden 50 € Provision fällig.

(Nachtrag: Ich habe gerade gesehen, dass beachi sorgar auf zwei Anbieter verlinkt hat. Insofern sorry für den unnötigen Post)

Themenstarteram 15. April 2012 um 18:04

Hallo zusammen,

ich danke allen für die bisherigen Beiträge. Leider ist blieben meine beiden bisherigen Fragen unbeantwortet. Da hier viele Sachkundige an Board sind, hoffe ich, noch Antworten zu bekommen.

Frage 1:

Was haltet Ihr davon, dass Unfallfahrzeug als Privatmann nochmals in andere Unfall-/Restwertbörsen einzustellen? Kann man das versuchen? Oder könnt Ihr von vornherein sagen, dass es sich nicht lohnt, weil erfahrungsgemäß keine besseren Angebote kommen? Oder sollte man die Finger davon lassen weil die Gefahr besteht, über den Tisch gezogen zu werden? Muss man irgend etwas Spezielles beachten?

Frage 2:

Auch immer noch unbeantwortet ist meine tiefergehende Frage, was dagegen spricht, wenn ein Gutachter das Fahrzeug in die Reswertbörse einstellt? Selbst die Rechtsprechung hat ja etwas dagegen. Ich zitiere mich nochmals selbst von weiter oben:

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

 

Letztendlich geht es ja darum, dass der Geschädigte den Wiederbeschaffungswert erhält. Dieser setzt sich zusammen aus der Versicherungsleistung und dem Restwert. Klar hat die Versicherung Glück, wenn der Restwert durch die Börse schön hoch ist und sie weniger ausbezahlen muss. Aber der Gescähdigte bekommt ja im Gesamten seinen Wiederbeschaffungswert. Ich sehe hier eigentlich als Vorteil, dass der Geschädigte sich nicht um den Verkauf kümmern muss und garantiert ist, dass ihm das kaputte Fahrzeug jemand für einen festen Preis abnimmt. Auch hat ja der Geschädigte keine Pflicht, über die Börse zu verkaufen. - Wo ist also der große Haken?

Also ich verstehe immer noch nicht, wo der Nachteil für den Geschädigten sein soll, wenn der Gutachter in die Restwertbörse einstellt:confused:

am 15. April 2012 um 20:14

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Hallo zusammen,

 

ich danke allen für die bisherigen Beiträge. Leider ist blieben meine beiden bisherigen Fragen unbeantwortet. Da hier viele Sachkundige an Board sind, hoffe ich, noch Antworten zu bekommen.

 

Frage 1:

Was haltet Ihr davon, dass Unfallfahrzeug als Privatmann nochmals in andere Unfall-/Restwertbörsen einzustellen? Es spricht nichts dagegen.Kann man das versuchen? Ja, warum nicht! Oder könnt Ihr von vornherein sagen, dass es sich nicht lohnt, weil erfahrungsgemäß keine besseren Angebote kommen? Ohne Glaskugel kann das niemand. Oder sollte man die Finger davon lassen weil die Gefahr besteht, über den Tisch gezogen zu werden? Die Gefahr, über den Tisch gezogen zu werden, besteht bei jedem "Geschäft". Du müsstest dir allerdings schon Falschgeld andrehen lassen. Muss man irgend etwas Spezielles beachten? Fahrzeug zuvor abmelden, soweit nicht schon geschehen und Geld nachzählen.

 

Frage 2:

Auch immer noch unbeantwortet ist meine tiefergehende Frage, was dagegen spricht, wenn ein Gutachter das Fahrzeug in die Reswertbörse einstellt? Nichts - rein gar nichts! Selbst die Rechtsprechung hat ja etwas dagegen. Ich zitiere mich nochmals selbst von weiter oben:

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

 

Letztendlich geht es ja darum, dass der Geschädigte den Wiederbeschaffungswert erhält. Dieser setzt sich zusammen aus der Versicherungsleistung und dem Restwert. Klar hat die Versicherung Glück, wenn der Restwert durch die Börse schön hoch ist und sie weniger ausbezahlen muss. Aber der Gescähdigte bekommt ja im Gesamten seinen Wiederbeschaffungswert. Ich sehe hier eigentlich als Vorteil, dass der Geschädigte sich nicht um den Verkauf kümmern muss und garantiert ist, dass ihm das kaputte Fahrzeug jemand für einen festen Preis abnimmt. Auch hat ja der Geschädigte keine Pflicht, über die Börse zu verkaufen. - Wo ist also der große Haken?

Also ich verstehe immer noch nicht, wo der Nachteil für den Geschädigten sein soll, wenn der Gutachter in die Restwertbörse einstellt:confused: Wer sein beschädigtes Fahrzeug verkaufen will, dem kann es egal sein, ob es ein Schrotti aus dem nächsten Dorf oder dem entlegensten Winkel Europas kauft. Der Nachteil ist, dass er beim Verkauf nicht noch zusätzlich etwas verdienen kann.

am 18. April 2012 um 17:46

jaja, je höher der restwert um so weniger muss die versicherung zahlen. schon mal was von schadenminderungspflicht gehört? also du behälst kein geld! restwertbörse ist nur gut für kaskoschäden, mehr nicht. also bei haftpflichtschäden schnell weg! und dein gutachter würde ich hauen!

So ein Quatsch!

Der WBW bestimmt die Schadenhöhe, nicht der Restwert.

Wenn der Wagen verkauft werden soll, ist es für den Geschädigten völlig egal, wie hoch das Restwertgebot ist und wo es her kommt. Er hat am Ende seinen Schaden ersetzt bekommen und nur darauf kommt es an.

 

Alles andere ist Schadenmaximierung der Leute, die am Restwert selber verdienen wollen und sich ärgern, wenn sie die Differenz zwischen zu niedrigem Restwert und tatsächlichem Verkaufserlös nicht in ihre Tasche stecken können. Aber das geht auf Kosten aller Autofahrer. Und die sind nunmal nicht das Schrotthändler-Versorgungswerk.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von wvn

 

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Zitat:

 Ich würde bei einem Haftpflichtschaden nie ein Fahrzeug in die Restwertbörse(n) setzen, da sie für den Geschädigten als Sondermarkt gelten. Solange die Rechtsprechung dieser Linie entspricht sollte sich auch jeder dran halten. Wie Du siehst machen das aber nicht alle.

Wie ermittelst Du den Restwert?

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