Fahrwerkskauf 60/40

Opel Combo B

Moin Moin,

möchte mir demnächst nen Fahrwerk zulegen.
Hab mir auch schon eins ausgeguckt und jetzt stellen sich mir noch ein paar Fragen dazu.

1. Brauch ich bei der Tieferlegung von 60/40 Federwegsbegrenzer? Wenn ja warum?!

2. Empfiehlt sich eine Domstrebe?

3. Was ist noch zu beachten?

4. Was wird ca. die Eintragung kosten ( TÜV Gutachten ist vorhanden).

Hoffe ihr könnt mir weiter helfen (keine Zweifel :-) )

Danke schonmal

Gruß

21 Antworten

Das mit der Fahrzeugscheinänderung und Eintragung im Brief ist nur für Abnahmen nach §19.2 und §21 vorgeschrieben, für eine normale Anbaubestätigung, d.h. Abnahme mit Teilegutachten nach §19.3 gibts weiterhin das Abnahmeprotokoll, welches nicht sofort in den Brief übernommen werden muss, mitführen mit den Papieren reicht aus.

ÜBer die Kosten kann ich nix sagen, aber ich hab bis jetzt immer um die 40€ gelöhnt.

achso, ja dann passt es, er hatte gemeint, die normale eintragung mit teilegutachten kostet 40€ und dann die anschließende berichtigung in den fahrzeugpapieren nochmal ca. 20€...

EDIT: aber wir weichen vom thema ab...;o)

Zum Foto:
boa ... was sind denn das für Federn ?????
wie kann man so einen Müll produzieren.
Federweg gleich null ... das nennt man dann knüppel hart *lol*

Alex

naja is halt ein gewinde, das ganz zusammengeschraubt wurde! ist nicht unbedingt ein produnktionsfehler, eher ein anwenderfehler!

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heyho thread-ersteller

mal noch zu den 60/40 - das is dann schon "relativ" tief und macht beispielsweise auf feldwegen bei denen links und rechts kleine fahrrillen sind schon probleme in form von *knirsch* ...

wahrscheinlich sagst du jetz böh ich werd mit meiner karre doch keine feldwege fahren....aber irgendwann willst mal mit nem netten mädel ins gemüse fahren und dann machst dus trotzdem, versprochen 😁

mfg Alex

Zitat:

Das mit der Fahrzeugscheinänderung und Eintragung im Brief ist nur für Abnahmen nach §19.2 und §21 vorgeschrieben, für eine normale Anbaubestätigung, d.h. Abnahme mit Teilegutachten nach §19.3 gibts weiterhin das Abnahmeprotokoll, welches nicht sofort in den Brief übernommen werden muss, mitführen mit den Papieren reicht aus.

Stimmt, aber der Threadsteller spricht von Eintragung, was für mich die Eintragung in den Brief und damit zwangsläufig eine Änderung des Scheins darstellt.

Aber die Begriffe Eintragung und Tüv-Abnahme werden hier im Forum ja wild durcheinander geworfen.

Tüv-Abnahme 45€ (wird dann in Brief eingetragen), dann ab auf die zulassungstelle und für 10€ den Mist ind den Fahrzeugscheineintragen.

Beim fahrwerkeinbau mußt du aber noch berechnen: Licht einstellen lassen, Spur einstellen lassen und eventuell den Bremskraftverteiler. sind dann auch nochmal so 50€.

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