Fahrwerk - An alles gedacht?
Hi!
Es ist endlich so weit: Ende der Woche krieg ich mein KAW-Fahrwerk (hab mich nun doch zu nem 60/40 breitschlagen lassen)! 🙂
Dazu hätt ich aber noch ein paar Fragen:
1. Wann muss ich die Spur einstellen lassen? Kann ich das direkt nach dem Einbau machen (denn es dauert ja normalerweise eh ein paar Wochen, bis es sich völlig gesetzt hat)? Wenn nicht: Wie lang sollte ich dann rumfahren und was mache ich in dieser Zeit, wo es noch nicht eingetragen ist?
2. Reicht es, wenn ich vorne die Domlager wechsle oder ist das nicht nötig (bei 88tkm)?
Muss ich da die teuren vom Opelhändler nehmen oder tuns auch die billigen von Ebay?
3. Hab ich bei den 50cm Scheinwerferunterkante noch etwas Toleranz, also sagt der TÜV was, wenn es jetzt 49,5cm wären?
Das wars auch schon! 😉
Gruß Sebastian
28 Antworten
@XerTec
kenn mich da rein rechtlich auch nicht so 100% aus, aber soweit ich weiß, müssen Sie dir dann nachweisen, das du länger damit rumfährst.
Also in den meisten Gutachten, bzw. in allen die ich bis jetzt gelsen hatte, stand immer drin, dass mit dem Zeitpunkt des EINBAUS die Betriebserlaubnis erlischt. Zur wiedererlangung der BE musst du auf DIREKTEM weg zum TÜV / amtlich anerkannter Sachverständiger.
Von der 14 Tage Regelung hab ich auch noch nie was gehört.
greetz
-fate-
Das Vermessen kann man doch gleich machen wenn die Federn/Fahrwerk eingebaut wurde oder nicht. Das bischen nachsetzten wird sich nicht bemerkbar machen, Qualitätsteile vorrausgesetzt. Man vermisst die Achsen ja auch nicht neu wenn man mal nen Beifahrer hat, da verändert sich die Federstellung bestimmt mehr als beim setzten...
Das mit den 14 Tagen hatte ich irgendwo mal gelesen. War eigentlich der Meinung das kam damals von jemand der bei einer Prüfstelle arbeitet. Ich seh es aber ein, das diese 14 Tage Sache relativ gewagt ist. Nicht zu empfehlen.
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Ich war grad eben beim TÜV und der hat folgendes gesagt:
Bei einem Komplettfahrwerk (kein Gewinde) kann ich die Achsvermessung direkt nach dem Einbau machen lassen und dann auch gleich im Anschluss eintragen!
...so werd ichs dann wohl auch machen!
Allerdings ließen sich meine Kamei-Blenden mit Klarglasscheinwerfern nicht einfach so eintragen..das müsse er sich erst ansehn! 🙁
Gruß Sebastian
Ich weiß schon, dass die wohl etwas nachlässiger sein sollen!
Aber wenn er sagt, er habe keine Bedenken gleich nach dem Einbau ne Achvermessung machen zu lassen ists ja kein Problem, oder?
Gruß Sebastian
Tag
Seit wann muß man Kamei Blenden eintragen. Hab die schon seit vier Jahren drann ohne das einer was sagt. in den Papieren steht auch nix davon drin.
Seh ich da was falsch 😕
Ja, du hast was übersehen: Es war die Rede von den Blenden in Verbindung mit Klarglasscheinwerfern! 😉
Gruß Sebastian
ich hab Klarglasscheinwerfer drann! und jetzt. War schon zwei mal zur HU so und keiner sagte etwas. Nur zur Unterbodenbeleuchtung
Das ist aber nicht erlaubt! Ich war beim TÜV und hab gefragt und außerdem steht in der ABE, dass diese nur für die original Scheinwerfer gültig ist!
Tja. Dann mußt du halt zu meinem Tüv kommen. 😎 nicht böse gemeint aber die haben sich immer die Papers angeschaut und gut is.
Hoffentlich sieht das die Rennleitung auch so wenn du mal kontrolliert wirst 😉
Nicht das dein Fahrzeug bis zum nächsten Morgen stillgelegt wird 😁