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Fahrverbot ohne Führerscheinentzug

Themenstarteram 22. November 2009 um 14:38

Hallo Leute!

Habe eine Frage kann ein Fahrverbot erteilt werden ohne das der Führerschein eingezogen wird?

Sagen wir mal ein Arzt scheibt das ein Fahrverbot erteilt worden ist, der ruft aber nicht die Polizei und die Diagonse beruft sich auf keiner Untersuchung des Patienten.

Ist das Fahrverbot nun Rechtskräftig?

Muß nicht irgendwas von Staßenverkehrsamt kommen?

Oder wenigstens von der Polizei?

Danke schon mal für die Antwoten!

Beste Antwort im Thema

Ein Arzt kann nur eine Empfehlung aussprechen, kein Verbot.

Du selbst bist letztendlich dafür verantwortlich, dass du körperlich und geistig fähig bist ein Fahrzeug zu steuern.

Der Arzt kann je nach Untersuchungsergebnis / verschriebene Medikamente und Verdacht das eine Gefährdung durch dich ausgeht weil du offensichtlich, obwohl körperlich nicht in der Lage trotzdem Auto fährst z.B. die Führerscheinstelle informieren, diese wird wenn nötig weitere Schritte einleiten.

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am 5. Juli 2015 um 16:12

hat mir Tante Google vorgeschlagen. Ich wollte nur wissen, ob es da eine Anzeigepflicht gibt, weils verdammt gefährlich ist, wenn so jemand ein Taxi fährt

am 5. Juli 2015 um 16:23

Zitat:

@ChristinaSommer schrieb am 5. Juli 2015 um 18:12:33 Uhr:

hat mir Tante Google vorgeschlagen. Ich wollte nur wissen, ob es da eine Anzeigepflicht gibt, weils verdammt gefährlich ist, wenn so jemand ein Taxi fährt

Auch dann hätte es Dir frei gestanden, einen eigenen Thread zu eröffnen :D

am 5. Juli 2015 um 16:36

und irgendwann gibts für jedes Thema 1000 Treads.

Schreib doch einfach "keine Ahnung"

am 5. Juli 2015 um 18:10

Trotzdem hat Deine Frage nichts mit dem Thread zu tun.

Zitat:

@s_ollis schrieb am 22. November 2009 um 15:38:37 Uhr:

 

Ist das Fahrverbot nun Rechtskräftig?

Muß nicht irgendwas von Staßenverkehrsamt kommen?

Oder wenigstens von der Polizei?

Danke schon mal für die Antwoten!

Die Tabletten enthalten nun einmal Drogen (evtl. sogar Barbiturate o. ä.) und das harmoniert nun einmal nicht mit der StVO.

Sollte man also in eine Kontrolle geraten, werden die Dinger ganz klar im Blut nachgewiesen werden.

Von daher muss der Arzt dich darauf hinweisen. Wenn er seine Empfehlung ausgesprochen hat, dann hat er seine Pflicht erfüllt. Ist das gleiche Prinzip, wie beim Beipackzettel.

Solltest Du seine Empfehlung nicht beachten, kommt ggf. das Fahrverbot nach der Blutuntersuchung.

Bitte denkt darann, der Versicherung bei leichter Parkinson oder Epilepsie, Spaßtig usw. bescheid zu geben. Es ist zwahr hart und wird etwas mehr kosten, aber wenn mann es der Versicherung verschweigt, zahlt Sie zwahr, aber fordert von Dir die gesamte Summe zurück. Die Staatsanwaltschaft kommt dann auch noch zu Worte.

Heutzutage braucht jeder seinen Lappen, aber es währe evtl billiger für die Zeit sich ein Zimmer anzumieten in der Nähe vom Ageber, und das Auto abzumelden. Alkis und Drogen Fahrer haben es gegenüber zb. Epileptiker Strafmäßig viel leichter, obwohl mit Vorsatz gehandelt wird. Ich meine das es gleichzusetzen ist. Versicherer fragen nach oder verlangen ein Gutachten. Ist ja auch klar, warum sollten die zahlen, wenn der Vericherte fahrlässig handelt, und die nix wissen. Ich weis nicht ob die Klausel gegen Fahrlässigkeit darunter fällt, bei Gesundheitlichen Gründen. Bei Versicherungen nachfragen die das anbieten ist angesagt, kostet nur einen Anruf.

Zitat:

@oideoma schrieb am 17. März 2019 um 07:43:48 Uhr:

...wenn mann es der Versicherung verschweigt, zahlt Sie zwahr, aber fordert von Dir die gesamte Summe zurück.

Meines Wissens nach ist die Regreßsumme auf 5.000 € beschränkt.

Ob das so ist kann i a ned sagen, aber es hört sich für mich nicht schlüssig an und bin der Meinung das es von Versicherung vareiert. Es würde ja dann jeder ein auf "Susi sorglos machen". Jeder der das dann vor hat, den jucken 5T nicht. Prinzip Busgeld.... das Geld schreckt so einen Bic Boß nicht ab, aber sehr wohl das Fahrverbot. Aber das sind Mutmaßungen. Bei der Vers. nachfragen, und die wissen es am Besten. Ich würde mir das Schriftlich bei Abschluss geben lassen um lange Gesichter zu vermeiden.

Abgesehen davon, dass dieser Thread wiedergeboren wurde, hat Drahke da recht.

Die schriftliche Bestätigung bekommt man in Form der AKB.

Das "Wissen" um Versicherungen im V&S erinnert mich teilweise an das hier: https://m.youtube.com/watch?v=vwMI6uO8j1k

Abgesehen davon, dass dieser Thread wiedergeboren wurde, hat Drahke da recht.

Mach kein Drama daraus ob das Thema wieder auflebt... ich finde es nicht der Rede wert, wenn jemand eine Info oder Frage hat, soll es kein Pro sein.

Mir macht das nix aus, da es Leute giebt die evtl neu oder jung sind und wie ich mich nicht so gut auskennen in so einem Forum.

Faß beiseite stellen oder nichts dazu schreiben ist auch eine Option. Ich fand deine Antwort jedenfalls als eine gute Info über diese AKB.

Also nix für ungut

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