Fahrverbot in höheres Bußgeld umwandeln wegen Härtefall - Erfahrungen?

Hallo,

es gibt ja diese Regelung, dass in Härtefällen, bei denen der Job vom Auto fahren abhängig ist, ein Fahrverbot gegen ein deutlich höheres Bußgeld umgewandelt werden kann.
Hat jemand hier Erfahrung damit, und könnte mir folgende Fragen beantworten:

1.) ich lese an mehreren Stellen dazu, dass das über einen Richter läuft. Bedeutet das, das es nur nach Widerspruch gegen das Ververbot und dann in so einem Prozess, wo man persönlich vor Gericht erscheint, geht? Und das es daher auch keinen Sinn macht, jetzt in der Anhörung schon was dazu zu schreiben?

2.) Falls es unkomoplizierter ist: Sollte ich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen? Den Rahmen schriftlich darzustellen, bin ich auch selbst in der Lage, und sonst nehme ich auch nicht für jede Behördenkommunikation einen Anwalt.

3.) Wer das schon mal mit Anwalt gemacht hat: Wie hoch waren die Anwaltskosten und die Gesamtkosten ungefähr?

4.) dann habe ich noch eine Zusatzfragen: Unabhängig von der genannten Wandlung ist es ja auch möglich, die Strafe länger als 4 Monate aufzuschieben, indem man gegen den Bescheid Eispruch einlegt, viele Monate auf einen Gerichtstermin wartet, und vor Gerichtstermin den Einspruch zurückzieht und die Strafe doch anerkennt. Da für sind dann meines Wissens Verfahrenskosten der Gerichte zu tragen. Weiss zufällig jemand, wie hoch die Verfahrenskosten ungefähr wären, und wie lange eine Aufschiebung in Hamburg durch diese Vorgehensweise ungefähr funktioniert?

Disclaimer und eingentlich vermutlich nicht Relevant: Auf Autobahn geblitzt, als ich aufgrund des beginnenden Shutdowns eine berufliche mehrwöchtige Reise abbrechen musste, und spontan aus den Alpen nach HH zurück musste. Mit „Nach Toleranzabzug“ 143 statt der erlaubten 100km/h auf Autobahn.
Daher wohl nach altem Katalog auch schon ein Monat Fahrverbot.
Bisher wahrscheinlich keine Punkte, aber schon ein paar mal 10-15 km/h zu schnell gewesen.
Beruflich auf Führerschein angewiesen, da ich selbständig beim Kunden arbeite, sehr oft auf Dörfern an allen Ecken Deutschlands und oft ohne ÖPNV-Zugang. Kein Führerschein, keine Jobs.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 2. Mai 2020 um 13:12:47 Uhr:


Einfach an die Regeln halten und man hat keine Probleme mit Fahrverboten. Ich fahre seit 1971 Auto und bin noch niemals geblitzt worden. Ich halte 30 km/h strikt ein und auch 20 km/h. Alles eine Frage der Disziplin. Einmal in knapp 50 Jahren Strafzettel wegen Falschparkens in verkehrsberuhigter Zone. Allerdings waren die Markierungen in der Morgendämmerung nicht klar erkennbar.

Endlich...war auch höchste Zeit für diesen unbedingt notwendigen Hinweis! 🙂
30 km/h auch auf der Landstraße strikt einzuhalten finde ich aber sehr forsch. LoL.

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Zitat:

@fehlzündung schrieb am 2. Mai 2020 um 10:55:09 Uhr:


Ich weiß nicht, ob es für einen Aussendienstler da so einfach sein wird, das Fahrverbot umzuwandeln.

Möglich ist es schon. Nur ist das Ergebnis unbekannt. Wenn in der aktuellen Chorona-Phase die Auftragsbücher leer sind, würde ich das Fahrverbot jetzt nehmen. Hinterher bekommt man nur die Aussage, dass ein Monat zumutbar ist.

Ein Arbeitskollege hat erreicht, dass sein 3 monatiges Fahrverbot auf 1 Monat reduziert wird. Es hat über ein halbes Jahr gedauert, bis der Gerichtstermin war.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 2. Mai 2020 um 10:55:09 Uhr:


Ich weiß nicht, ob es für einen Aussendienstler da so einfach sein wird, das Fahrverbot umzuwandeln. Ich glaube, wenn dem so wäre, würde sowas ständig passieren. Ich kenne diese Regelung nur bei Leuten, die beruflich fahren, aber nicht für die, die für den Beruf fahren. Demnach kämen nur Taxifahrer, Kurierfahrer, LKW-Fahrer, usw in Frage.

Ständig schon deswegen nicht, weil eine Umwandlung nur beim ersten Mal möglich ist. Spätestens beim Zweiten Mal kommst mit dem Wunsch nicht mehr durch.

Mit ständig meine ich, dann würde jeder Aussendienstler mit dem Wunsch an die Behörde rantreten. Wäre ja sozusagen ein Freischuss für jeden, der beruflich ein Auto nutzt.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 2. Mai 2020 um 11:58:59 Uhr:


Mit ständig meine ich, dann würde jeder Aussendienstler mit dem Wunsch an die Behörde rantreten. Wäre ja sozusagen ein Freischuss für jeden, der beruflich ein Auto nutzt.

So ist es ja im übertragenen Sinne auch. Ist aber immer eine Kann-Bestimmung. Soll heissen, der Ausgang ist ungewiss. Man hat also kein Recht darauf, dass es statt Fahrverbot ein erhöhtes Bussgeld gibt.
Und gerade jetzt, wo die Auftragslage eher mau ist, wird man seinen Wunsch kaum untermauern können.

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Einfach an die Regeln halten und man hat keine Probleme mit Fahrverboten. Ich fahre seit 1971 Auto und bin noch niemals geblitzt worden. Ich halte 30 km/h strikt ein und auch 20 km/h. Alles eine Frage der Disziplin. Einmal in knapp 50 Jahren Strafzettel wegen Falschparkens in verkehrsberuhigter Zone. Allerdings waren die Markierungen in der Morgendämmerung nicht klar erkennbar.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 2. Mai 2020 um 13:12:47 Uhr:


Einfach an die Regeln halten und man hat keine Probleme mit Fahrverboten. Ich fahre seit 1971 Auto und bin noch niemals geblitzt worden. Ich halte 30 km/h strikt ein und auch 20 km/h. Alles eine Frage der Disziplin. Einmal in knapp 50 Jahren Strafzettel wegen Falschparkens in verkehrsberuhigter Zone. Allerdings waren die Markierungen in der Morgendämmerung nicht klar erkennbar.

Endlich...war auch höchste Zeit für diesen unbedingt notwendigen Hinweis! 🙂
30 km/h auch auf der Landstraße strikt einzuhalten finde ich aber sehr forsch. LoL.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 2. Mai 2020 um 13:12:47 Uhr:


Einfach an die Regeln halten und man hat keine Probleme mit Fahrverboten. Ich fahre seit 1971 Auto und bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla bla...

Es ist doch immer eine Frage der Zeit, bis jemand meint, dass er der beste ist. 🙄

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 2. Mai 2020 um 13:12:47 Uhr:


Einfach an die Regeln halten und man hat keine Probleme mit Fahrverboten. Ich fahre seit 1971 Auto und bin noch niemals geblitzt worden. Ich halte 30 km/h strikt ein und auch 20 km/h. Alles eine Frage der Disziplin. Einmal in knapp 50 Jahren Strafzettel wegen Falschparkens in verkehrsberuhigter Zone. Allerdings waren die Markierungen in der Morgendämmerung nicht klar erkennbar.

Ich möchte doch ernsthaft darum bitten, dass die Spielregeln im V&S doch eingehalten werden.
Nur zur Erinnerung und nochmal zum nachlesen https://www.motor-talk.de/.../...n-in-verkehr-sicherheit-t3956218.html

Insbesondere möchte ich explizit auf den Passus

Wenn ein User eine konkrete Frage zu einem Bußgeld, Punkten oder Fahrverboten hat, ist „Tja, wärste mal lieber langsam gefahren“ genauso wenig zielführend wie bloßes „Sei ein Mann und steh dazu!“.

hinweisen, nur mal so als konkreter Hinweis, um die Sache zu vereinfachen

Danke für Eure Antworten:
Ich hab mittlerweile mit einem Anwalt telefoniert:
Hier ein paar Infos:

-Jetzt schnell wegen der Corona Situation den Füherschein abgeben, wird schwierig. Ich bin gerade in der Anhöhrungsphase, und normalerweise dauert es dann noch 2-3 Monate, bis der Schrieb mit der Auffrorderung zur Führerscheinabgabe kommt. Wenn ich auf die Anhörung reagiere und alles zugebe, kann es sein, dass es etwas schneller geht, aber trotzdem nicht jetzt gleich in 2 Wochen.

- Klar sagt der Anwalt, die finden oft Messfehler etc (und dann fällt der ganze Vorwurf und die Strafe weg). Ich persönlich kann mir das in meinem Fall schwer vorstellen, da der Blitzer fest verbaut war.

- die hier schon genannte Größenordnung 700 Euro exkl- der Strafen ist wohl auch das, das der Anwalt so grob meinte.

- man kann wohl bei der ARAG sich nachträglich Rechtsschutzversichern, dann wird alles übernommen. Kostet aber Größenordnung 300 Euro im JAhr und man kann nicht nach einem Jahr kündigen - also ähnlicher Preise.

- Führerschein nicht abgeben müssen und in höheres Bußgeld umwandeln geht nur mit nem Richter, so dann vor Ort ein richtiger Prozess geführt wird. Das widerspricht der Info hier aus dem Thread, dass manche das auch mit der Bussgeldbehörde ausgehandelt haben, und ich weiss nicht, welche Info jetzt stimmt.

-Zeitliche Größenordnung: Wenn ich nicht auf die Anhörung reagiere, dauert es ca. 3 Monate, bis ich einen Brief mit der Strafe bekomme. Wenn ich dann Widerspruch einlege, meist ca. noch mal 3 Monate bis zum Prozessztermin. Wenn ich dann den Widersrpuch zurückziehe, gilt halt die alte Strafe und ich habe Zeit gewonnen. Ich vermute, dass ich als "Ersttäter" dann auch immernoch für die Führerscheinabgabe die 4-Monats-Frist habe, bin mir aber nicht ganz sicher. So liess sich das Abgeben ohne große Kosten (ich denke, den Widerspruch würde ich selbst schreiben können) um Größenordnung 10 Monate aufschieben.

Was ich tun werde, habe ich noch nicht entschieden. Aber für Prozesskosten in der Größenordnung von 700 Euro kann ich schon ziemlich viel Taxi fahren.

Hier ist zu dem Thema alles nochmals schön erklärt, auch was möglich ist (Umwandlung in höheres Bußgeld, Zeitpunkt der Führerscheinabgabe usw.)

https://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/fahrverbot-umgehen/

Ich denke auch, dass für das Umwandeln eines Fahrverbot in ein höheres Bußgeld ein Richter bemüht werden muss. Eine Behörde hat wohl nicht die Befugnis, aus eigenem Ermessen von den Vorgaben des Bußgeldkatalogs abzuweichen.

Zitat:

4. Kann man das Fahrverbot umgehen oder verschieben?

Da das Fahrverbot eine Denkzettel- und Besinnungsfunktion hat, kann es nur in einigen wenigen Ausnahmefällen erfolgreich umgangen werden. Voraussetzung dafür ist aber stets, dass rechtzeitig (d. h. innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids) Einspruch eingelegt wurde und der betroffene Verkehrssünder die Umgehung des Fahrverbots sehr gut begründen kann. Dies gelingt in der Regel nur spezialisierten und erfahrenen Anwälten bzw. Fachanwälten für Verkehrsrecht, da die Gerichte bei der Annahme einer derartigen Ausnahme sehr streng sind, damit das Fahrverbot seine Sühnefunktion erfüllt. So kann ein Fahrverbot z. B. zwar grundsätzlich in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden, wenn der Verkehrssünder beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, Gerichte und Behörden stimmen dem aber nur zu, wenn es keine andere Möglichkeit zur Kompensation gibt. Deshalb läuft die Argumentation mit einer solchen unzumutbaren Härte ins Leere, wenn das Fahrverbot bspw. im Jahresurlaub abgeleistet werden kann oder Familie und Freunde als Fahrer einspringen können. So ist es im Einzelfall zwar möglich, das Fahrverbot wegen einer unzumutbaren Härte oder wegen dem sog. Augenblicksversagen zu umgehen, die Hürden sind aber sehr hoch.

Rechtlich können grundsätzlich nur Ersttäter den Antritt des Fahrverbots um bis zu vier Monate hinauszögern. Wiederholungstäter müssen das Fahrverbot dagegen sofort ableisten, wenn es rechtskräftig wird. Einzige Möglichkeit, das Fahrverbot zu verschieben, ist deshalb die Ausnutzung von Rechtsmitteln gegen das Fahrverbot. Legt man zum Beispiel rechtzeitig Einspruch gegen das Fahrverbot ein, kann damit der Antritt eines Fahrverbots verschoben werden, da bis zu einem rechtskräftigen Bescheid oder Urteil mehrere Monate vergehen können. Beim Fahrverbot bestehen damit sehr beschränkte Möglichkeiten, den Zeitraum für dessen Antritt zu wählen oder zu beeinflussen, indem man die Rechtskraft des Bußgeldbescheids mit einem Einspruch verzögert oder als Ersttäter die eingeräumte Schonfrist von vier Monaten nutzt.

Vielleicht solltest Du die Quelle Deines Zitats kennzeichnen, wenn Du schon eine Urheberrechtsverletzung begehst und das Zitat hier postest.

Ja die Quelle eines Zitates sollte immer angegeben werden

https://www.obladen-gaessler.de/.../.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. Mai 2020 um 00:50:01 Uhr:


Vielleicht solltest Du die Quelle Deines Zitats kennzeichnen, wenn Du schon eine Urheberrechtsverletzung begehst und das Zitat hier postest.

Solange der Urheber sein Werk zur allg. Verfügung stellt muss ich das meines Wissens nicht.

Aber falls ich falsch liege...bitte die Herren...
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