Fahrverbot in Deutschland - Gilt das auch im Ausland?

Nun hat es mich nach fast 20 Jahren punktefreier Fahrt erwischt.
Werde demnächst einen Monat laufen.

Jetzt meine Frage.
Darf ich, nachdem ich meinen Lappen hier in Deutschland abgegeben habe, im Ausland fahren?
Habe mal irgendwo gehört, daß ein Fahrverbot nur in Deutschland gilt.

Kann das jemand bestätigen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 9. Juni 2016 um 20:37:09 Uhr:


Nun hat es mich nach fast 20 Jahren punktefreier Fahrt erwischt.
Werde demnächst einen Monat laufen.

Jetzt meine Frage.
Darf ich, nachdem ich meinen Lappen hier in Deutschland abgegeben habe, im Ausland fahren?
Habe mal irgendwo gehört, daß ein Fahrverbot nur in Deutschland gilt.

Kann das jemand bestätigen?

Im Prinzip ja, aber. 😉

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Lagebernd schrieb am 30. Juni 2016 um 10:12:42 Uhr:


Es gibt immer noch Leute, die glauben dass ein rumänischer Führerschein alle Probleme löst, bis die eigene (entzogene) Fahrerlaubnis wieder da ist. Und das in Zeiten, wo es überall Internet gibt! 😕

was genau hat das mit einem Fahrverbot zu tun?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 30. Juni 2016 um 10:38:57 Uhr:


Die Tabelle hast du aber schon gelesen ?

ich bezog mich auf die von Ostelch (scheint momentan offline)

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Juni 2016 um 10:46:33 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 30. Juni 2016 um 10:38:57 Uhr:


Die Tabelle hast du aber schon gelesen ?

ich bezog mich auf die von Ostelch (scheint momentan offline)

Wem der erste Link zu alt ist, mag diesen vom Februar 2015 nehmen. Das Ergebnis bleibt das gleiche: Je nach Land kann es sehr teuer werden, dort ohne Führerschein wegen Fahrverbots in Deutschland zu fahren.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Juni 2016 um 10:42:02 Uhr:



Zitat:

@Lagebernd schrieb am 30. Juni 2016 um 10:12:42 Uhr:


Es gibt immer noch Leute, die glauben dass ein rumänischer Führerschein alle Probleme löst, bis die eigene (entzogene) Fahrerlaubnis wieder da ist. Und das in Zeiten, wo es überall Internet gibt! 😕

was genau hat das mit einem Fahrverbot zu tun?

Fahrverbot in D -> Füherschein kaufen in ROM -> Glauben hier fahren zu dürfen 🙄
War das jetzt verständlicher?

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Fahrverbot in D -> max. 1-3 Monate -> dafür geht niemand nach ROM, zumal das legal auch gar nicht ginge -> glaubt auch keiner, hier fahren zu dürfen.

Führerscheinentzug ist anders.

Ihr braucht euch doch nur den Ausdruck auf der Zunge zergehenzu lassen :
Es ist ein FAHRVERBOT ausgesprochen worden , der Betreffende ist vorübergehend ohne Fahrerlaubnis , von amtswegen ist ihm die Erlaubnis ein Kraffahrzeug zu führen verboten . . Er darf weder mit einem anderen Führerschein , den er noch in der Schublade hatte ,ist sowieso verboten , noch mit z.B. einem Mofa fahren .
Selbst wenn er so alt wäre , dass er eigentlich dafür keine Mofabescheinigung brauchte .
Also vor dem 31.3.1965 geboren wurde oder am 1.4.1980 15 Jahre alt war.
Giovanni.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 30. Juni 2016 um 07:54:09 Uhr:


Wieso sollte dieser FS ungültig sein, wenn man auch diese Staatsangehörigkeit hat?

Weil die Gültigkeit des FS nichts mit der Staatsangehörigkeit zu tun hat, entscheidend ist der Wohnsitz.

Wer als US-Staatsbürger in die EU zieht, muss innerhalb einer bestimmten Frist (6 oder 12 Monate, weiß nicht genau) seinen US-FS in einen EU-FS umschreiben lassen. Wer nach dieser Frist mit einem US-FS herumfährt, macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Der US-Führerschein ist also de facto UNGÜLTIG. (zumindest hierzulande. In den USA mag er weiterhin gültig sein, das weiß ich nicht)

ein ausländischer Führerschein wird nicht dadurch ungültig, dass man in einem anderen Land wohnt. Mit der Pflicht zum Umschreiben hat das nichts zu tun. Einzig die amerikanischen Behörden entscheiden, wann eine amerikanische Fahrerlaubnis ungültig wird.

Auch wenn der Führerschein umgeschrieben wird bleibt die amerikanische Fahrerlaubnis bestehen und man kann sich jederzeit in Amerika ein neues Dokument ausstellen lassen, wenn man dort wohnt.

Selbstverständlich darf man mit einer gültigen amerikanischen Fahrerlaubnis im Ausland fahren, auch wenn man in D ein Fahrverbot hat und die deutsche Fahrerlaubnis gerade im Urlaub ist.

Bist du dir da so sicher, Kai?

Soweit ich weiß, braucht man in der EU nach einer Übergangszeit einen EU-Führerschein. Mit anderen Worten: Ein Amerikaner, der seit geraumer Zeit in D wohnt, darf weder in D noch in F noch sonstwo innerhalb der EU mit einer amerikanischen Lizenz fahren.

In den Ländern, die ausdrücklich das Fahren trotz deutschem Fahrverbot verbieten, natürlich erst recht nicht. Und das sind ja inzwischen anscheinend die meisten.

Zitat:

@CV626 schrieb am 30. Juni 2016 um 16:46:51 Uhr:


Soweit ich weiß, braucht man in der EU nach einer Übergangszeit einen EU-Führerschein. Mit anderen Worten: Ein Amerikaner, der seit geraumer Zeit in D wohnt, darf weder in D noch in F noch sonstwo innerhalb der EU mit einer amerikanischen Lizenz fahren.

klar muss die Lizenz umgeschrieben werden. Dadurch erlischt aber nicht die amerikanische Fahrerlaubnis. Nur der FS wird eingezogen und üblicherweise in die USA zurückgeschickt. Dafür wird ein deutscher FS ausgestellt.

Wenn man jetzt wieder in den USA wohnt kann man jederzeit auf Basis der bestehenden Fahrerlaubnis einen gültigen Führerschein erhalten. Und wenn man dann damit im Ausland fährt, weil man in D gerade ein Fahrverbot hat, dann kann da auch niemand etwas dagegen sagen (von der Nachweisbarkeit mal ganz abgesehen).

Aber Du hast recht: man müsste wenigstens wieder kurz in den USA wohnen, es bleiben Grauzonen.

Vielleicht hilft das Straßenverkehrsgesetz:

(2) Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat

(3) In anderen als in Absatz 2 Satz 3 genannten ausländischen Führerscheinen wird das Fahrverbot vermerkt. Zu diesem Zweck kann der Führerschein beschlagnahmt werden.

Kann also mit Pech nach hinten losgehen wenn man im Ausland eine Fleppe vorzeigt wo "Darfst du nix fahren Auto" draufsteht.

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 9. Juni 2016 um 20:37:09 Uhr:


Nun hat es mich nach fast 20 Jahren punktefreier Fahrt erwischt.
Werde demnächst einen Monat laufen.

Jetzt meine Frage.
Darf ich, nachdem ich meinen Lappen hier in Deutschland abgegeben habe, im Ausland fahren?
Habe mal irgendwo gehört, daß ein Fahrverbot nur in Deutschland gilt.

Kann das jemand bestätigen?

Das Fahrverbot wurde hier angeordnet, aber sobald man den Führerschein im Ausland sehen will gehen die Probleme los. Also kann das niemand wirklich bestätigen.

Zitat:

Konsequenzen im Ausland
Zwar können die deutschen Behörden niemandem verbieten, im Ausland Auto zu fahren. Aber: Wurde ein Fahrverbot erteilt, liegt der Führerschein des Betroffenen in Deutschland in behördlicher Verwahrung und kann im Ausland nicht vorgezeigt werden. Ausländische Behörden und Polizeidienststellen verstehen in diesem Punkt in der Regel keinen Spaß. Einerseits gibt es ein Bußgeld dafür, dass man ohne vorzeigbaren Führerschein unterwegs ist. Andererseits kann es empfindliche zusätzliche Strafen geben, wenn die ausländische Behörde mitbekommt, dass in Deutschland ein Fahrverbot verhängt wurde.

Quelle:

http://www.anwalt-suchservice.de/.../..._strafen_im_ausland_20261.html

es gibt natürlich so Spezialisten, die verlieren ihren FS in D, bevor sie ihn abgeben. Wenn sie dann im Urlaub sind, taucht er plötzlich wieder auf und voila hat man auch ein Dokument zum vorzeigen. Dann ist es zumindest in all den Ländern, wo keine Vorschrift mit Bezug auf das deutsche Fahrverbot existiert, ziemlich unproblematisch. In den anderen Ländern fällt es wenigstens nicht auf.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Juni 2016 um 17:24:31 Uhr:


es gibt natürlich so Spezialisten, die verlieren ihren FS in D, bevor sie ihn abgeben. Wenn sie dann im Urlaub sind, taucht er plötzlich wieder auf und voila hat man auch ein Dokument zum vorzeigen. Dann ist es zumindest in all den Ländern, wo keine Vorschrift mit Bezug auf das deutsche Fahrverbot existiert, ziemlich unproblematisch. In den anderen Ländern fällt es wenigstens nicht auf.

Hast du noch mehr solche Theorien? Was phantasierst du dier hier noch alles zusammen?

Die gesetzeslage ist klar, der TE hat seine Antworten. Lass doch mal gut sein.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Juni 2016 um 17:24:31 Uhr:


es gibt natürlich so Spezialisten, die verlieren ihren FS in D, bevor sie ihn abgeben. Wenn sie dann im Urlaub sind, taucht er plötzlich wieder auf und voila hat man auch ein Dokument zum vorzeigen. Dann ist es zumindest in all den Ländern, wo keine Vorschrift mit Bezug auf das deutsche Fahrverbot existiert, ziemlich unproblematisch. In den anderen Ländern fällt es wenigstens nicht auf.

Ich glaub ich mach mir mal nen Eimer voll Popcorn !

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