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Fahrverbot bis wann?

Hallo zusammen ,
kennt sich hier jemand mit Fahrverboten aus?

Musste am 30.05 meinen Lappen für einen Monat abgeben,hab ihn dann gestern per Einschreiben zurück bekommen mit einem Schreiben dabei, wo drin steht das ich
" vor ablauf des Fahrverbotes am 29.06. kein Kraftfahrzeug führen darf"
Heißt das ich darf heute wieder ?
War schon auf der Polizeiwache die beiden Beamten waren sich nicht sicher, begründung : " ist komisch geschrieben "

Liebe grüße aus Hannover

Beste Antwort im Thema

Du darfst am 30.06.2014 ab 0.00 Uhr wieder fahren.

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Wiki grenzt aber nur "wörtlich" ab....die exakte Darstellung ist jedoch zur "besseren" visuellen Darstellung 00.00.01 Uhr....rein bildlich....und wird auch akzeptiert....:cool:

Wenn man sich bei sowas unsicher ist kann man doch auch lieber noch einen Tag warten.

Wiki erklärts gut anhand nem Beispiel..und klar bildlich 00.00.01 aber denke jetzt ist es gut. :-)

Ja, es ist nun gut! :cool:
Aber es war wichtig....:D

Neeeee, ist noch nicht gut. Denn die juristische Sekunde führt mitnichten dazu, dass der neue Tag erst um 00:00:01 beginnen würde (@ Peter Clio, so habe ich zumindest deine Äußerung verstanden). Er beginnt bei den Juristen genauso wie bei allen anderen Leuten um 00:00:00. Aber dieser Zeitpunkt gehört eben bereits zum "neuen" Tag, während der Vortag, 24:00:00 noch zum "alten" Tag gehört, und dazwischen gibt es eine juristische Sekunde, in der etwas passieren kann.
Was man damit nun anfangen kann? Ganz viele schöne Sachen - zum Beispiel am 31.12.2013 ein Geschäftsjahr beenden und den entstandenen Gewinn an den bisherigen Eigentümer X abführen, danach (nämlich in der "juristischen Sekunde";) die Anteile übertragen, und zwar so, dass der neue Eigentümer diese bereits am 1.1.2014, 00:00:00 Uhr inne hat - obwohl dies für normale Menschen der gleiche Zeitpunkt ist.
Ich persönlich mache um die Zeit lieber ne Flasche Sekt auf, aber wenn man keine Freunde hat, dann geht das oben Beschriebene auch :)

Wer führt an wen was ab? Wer ist hier der Bisherige? Und wer wird neuer Eigentümer? Welche Anteile...etwa vom Gewinn? Wenn "diesem" Anteile zustehen, muss er eine geschäftliche Beziehung zum Eigentümer haben....
.........also eine ganz schöne Hetzerei....in dieser Sekunde....:D

Ich gebe zu, ich habe es stark verkürzt dargestellt, was in so einer juristischen Sekunde alles passieren kann. Sollte ja auch nur ein Beispiel sein und mir ist in dem moment kein dümmeres eingefallen.
Das oben beschriebene ist im so genannten "Mitternachtserlass" geregelt - hat aber mit der Fahrerlaubnis des TE nichts zu tun und würde hier sicher zu weit führen.

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Wer führt an wen was ab?

Die Polizei den Themenersteller, wenn er sich vor 0:00:00:000 ins Auto setzt und losfährt.

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