Fahruntüchtiges Auto gekauft!? Hat aber TÜV bekommen
Hallo Zusammen!
Kurzform:
Freundin hat Auto mit TÜV neu vom Händler gekauft. Unsere Stammwerkstatt befindet Auto aufgrund der Bremsenzustands für fahruntüchtig.
Was machen?
Langversion:
Vor ein paar Wochen hat meine Freundin sich (bzw. ihr Vater ihr) einen Corsa C Bj.2005 60tkm von einem Händler gekauft.
Der Händler hat dem Wagen extra noch neuen TÜV machen lassen bzw. die beim TÜV bemängelten Sachen (Bremse hinten zieht einseitig) machen lassen.
Der Wagen hat jetzt also TÜV ohne Mängel.
Leider quietscht der Wagen sehr stark beim leichten lenken von vorne.
Habe hier bei MT von mehreren Fällen beim Corsa C gelesen, eine Lösung hat noch keiner so richtig gefunden.
Dennoch ist meine Freundin zur Werkstatt gefahren, damit die nachschauen, ob die was machen können.
Nachdem die die Bremsen vorne gesehen haben, sind sie der Meinung, dass die Bremsen vollkommen runter sich (Scheiben und Beläge) und befinden den Wagen eigentlich als fahruntüchtig und können nicht verstehen, dass der Wagen überhaupt noch TÜV bekommen hat. Bzw. dass ein Händler ein Auto in dem Zustand verkaufen kann.
Meine Freundin ist daraufhin zum Händler gefahren und der ist mit ihr in seine Stamm-Türkenwerkstatt gefahren und die sind der Meinung, dass die Bremsen noch in Ordnung sind oder auch nicht oder wie wuch immer. Klare Antwort: Nicht wirklich, aber tendenz zu ja, noch ok.
Der Händler hat ihr dann angeboten, die Bremsen wechseln zu lassen zu ihren Lasten, aber er könne ihr Einkaufspreise anbieten.
Meine Freundin ist nicht einverstanden.
Wir haben dann mit unserer Werkstatt abgesprochen, dass ich Bremsen über Ebay besorge (weil halt günstig), unsere Werkstatt die einbaut, zu den alten schriftlich niederlegt, dass diese ihrer Meinung nach eine Gefahr darstellen und uns die noch für spätere Beweissicherung mitgeben oder selber lagern.
Über die Gebrauchtwagengarantie kann man ja nix machen wegen Verschleißteil.
Da schon bei Kauf ja in dem Zustand (ist grad mal 1500km her) müsste ja doch eigentlich die Gewährleistung greifen!? Aber der Händler sagt ja, die sind ok und damit muss er nix machen.
Der Vater von meiner Freundin kommt Sa. aus dem Urlaub wieder und wird mit Unterstützung unserer Werkstatt zum Anwalt gehen.
Welche Chancen sind da?
Beste Antwort im Thema
Der Einzigste der sicher sein Geld bekommt, ist der Anwalt.
Der Tüv bestätigt den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges während der Prüfung.
Fährst du vom Hof und dein Auto fällt auseinander, Pech gehabt.
Sehe für euch leider keine großen Chancen die Reparatur bezahlt zu bekommen, da es sich um Verschleißteile handelt.
Gruß
Frank, der sich auch ärgern würde.
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das es tüv'ler gibt, die plaketten verteilen, ohne das fz jemals gesehen zu haben dürfte jedem klar sein......bei der hu interessiert die stärke der beläge/scheiben sehrwohl und wird auch entsprechend vermerkt wenn etwas nicht i.o. ist....wenn die bremserte beim kauf noch i.o. waren (was ja durch den tüv bestätigt wurde), ist der händler aus dem schneider....beim verkauf ist es übrigends unrelevant ob die bremsen noch futschneu oder kurz vor ende sind...
Wenn der TÜV das vermerkt hätte, dann hätte was stehen müssen. Die Dinger sind ja nicht 1000 km nach dem TÜV aufeinmal so tot, dass der TÜV das nicht vorausgesehen hätte (s. mein Beispiel oben). Ich erwarte auch keine neuen Bremsen sondern Bremsen, die keine Gefahr darstellen. Und wenn die runter sind, will ich wenigstens die Information.
Und wenn TÜV'ler wirklich nachschauen würden, wäre einer ausm Vectra B Forum nicht >130tkm mit seinen ersten Bremsen gefahren.warum hier nicht selbst mal VORHER geprüft wurde wieweit die bremsen runter sind, und stattdessen jetzt wieder der kinderkram vonwegen anwalt abgezogen wird, erschließt sich mich NICHT...
Ich hab die Probefahrt nicht gemacht, sondern meine Freundin und ihr Vater, die beide nicht allzuviel Ahnung von Autos haben. Und die haben sich selbstverständlich auch dem TÜV-Bericht vertraut. Prüft doch dann keiner die Bremse nach, wenn der grad TÜV bekommen hat^^
Mal nebenbei, ich hätte das Auto vermutlich eh nicht gekauft, aber noch aus anderen Gründen...aber leider ists dank solchen käufern die einen tadellosen neuwagenzustand erwarten ja fast nichtmehr möglich einen händler zu finden der gebrauchtwagen anbietet und dabei nicht bunte fähnchen über seinem schotterplatz hängen hat und die kaufverträge im umgebauten wohnwagen ausstellt....
@te: das du hier geld wiederbekommst kann man getrost ausschließen, da du dem händler die möglichkeit der nachbesserung geben MUSST......
Haben wir ja, hat ja angeboten auf unsere Kosten die Bremsen machen zu lassen. Soviel zur Nachbesserung 😉
Zitat:
Original geschrieben von WupVec
Ich hoffe ja, dass es irgendwo indirekt so laufen wird.
Heute werden die Bremsen die ich besorgt habe montiert und wir bekommen schriftlich von der Werkstatt die Aussage, dass die runter sind und bekommen die Bremsen mit oder so.
Dann gehen wir vom Anwalt, der dann hoffentlich einen Gutachter einschaltet, der sich die Bremsen anschaut und sich dann an den Verkäufer wendet und wir mindestens die Kosten für die Bremsen wiederbekommen und hoffentlich auch ein wenig Spritgeld, der Händler ist schließlich einige Kilometer weg und meine Freundin war wegen der Bremsen extra da.
Warum denn immer gleich zum Anwalt?
Es gibt doch die die Schiedsstellen des Kfz-Handls, die kostenlos in Anspruch genommen werden können. Wenn man mit deren Spruch nicht zufrieden ist, kann man immer noch zum Anwalt gehen. Voraussetzung ist, dass der Händler Mitglied der Innung ist.
O.
Zitat:
Original geschrieben von WupVec
Huh, sowas gibts?Wie komm ich denn da ran?
Ich nehme mal an, dass der da Mitglied ist.
siehe hier:
www.kfz-schiedsstellen.de/ohnetitel/index.htmlBin weder Mitglied der Schiedsstelle noch Händler noch habe ich diese bis jetzt in Anspruch genommen.
An diese Stelle kann sich jede Privatperson wenden. Aber wie gesagt, diese Stelle wird nur tätig, wenn der Kfz-Betrieb Innungs-Mitglied ist. Erkennbar an einem blauen Logo im Betrieb.
O.
Nachtrag:
Wenn Händler kein Innungsmitglied ist, geht es immer noch fast kostenlos und ohne Rechtsschutzversicherng, sofern man bedürftig ist.
Stichwort: Beratungshilfesgesetz.
Der beim Amtsgericht für Beratungshilfe zuständige Rechtspfleger prüft die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, gibt Rechtsauskunft oder verweist auf sonstige Beratungsmöglichkeiten oder stellt einen Berechtigungsschein aus, mit dem man zu dem Rechtsanwalt seiner Wahl gehen kann (Gebühr beim Rechtsanwalt 10 €).
O.