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Fahrtenschreiben, Sprinter bis 3,5t

Themenstarteram 21. Juni 2012 um 8:26

Hallo,

folgende Situation:

Der Sprinter (2t, zul. bis 3,5t) den wir für die Arbeit nutzen besitzt einen Fahrtenschreiber.

Wird auch immer ausgefüllt.

Wenn ich den nun als kaufmännischer Mitarbeiter nachmittags diesen privat nutze, muss ich auch so eine Scheibe ausfüllen?

2te Frage: Müsste ich das überhaupt bei Dienstfahrt falls ich mal einspringen müsste, wobei ich nicht als Kraftfahrer angestellt bin? Hörte da mal sowas, dass i das als "nicht-kraftafahrer" nicht bräuchte.

Beste Antwort im Thema

Moin,

bei einer Privatfahrt brauchst du es nicht. Wenn du dienstlich unterwegs bist musst du Aufzeichnungen machen. Es wird da nicht unterschieden wer in welcher Funktion bei dieser Firma angestellt ist oder welche Ausbildung hat.

Ist ein Kontrollgerät verbaut, so muss es benutzt werden. Alles andere dauert später wesentlich länger zu erklären als mehrere Jahre Tachoscheiben auszufüllen oder Digitacho zu bedienen ;)

Grüße

Steini

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Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, füll immer aus - gibt im Zweifelsfall die wenigsten Schwierigkeiten. Die Scheibe ist ja schnell ausgefüllt und eingelegt (kein 30d-Auslese-Zwang wie bei der Karte)...

Zwecks Bedienung (falls da noch offene Fragen sind) kannst du dir ja mal nen Fahrer krallen, der dir den Fahrtenschreiber erklärt... DENN:

wenn du als Fahrer einspringst, musst du die Scheibe etc eh ausfüllen...

Moin,

bei einer Privatfahrt brauchst du es nicht. Wenn du dienstlich unterwegs bist musst du Aufzeichnungen machen. Es wird da nicht unterschieden wer in welcher Funktion bei dieser Firma angestellt ist oder welche Ausbildung hat.

Ist ein Kontrollgerät verbaut, so muss es benutzt werden. Alles andere dauert später wesentlich länger zu erklären als mehrere Jahre Tachoscheiben auszufüllen oder Digitacho zu bedienen ;)

Grüße

Steini

am 21. Juni 2012 um 11:44

In meiner Lehrzeit hatten viele ältere Sprinter auch noch einen Fahrtenschreiber. Der wurde aber nicht genutzt (war ein Handwerksbetrieb)

Die Scheiben, die da drinne lagen sind schätzungsweise schon 1000 mal "einmal rumgelaufen" und waren pechschwarz :D:D:D

Irgendwie hieß es auch, dass man es nicht benutzen braucht als Handwerksbetrieb..keine Ahnung

Handwerkerregelung: http://www.hwk-potsdam.de/9,116,1298.html

Soll aber was neues kommen. Mit 150 km Umkreis OHNE Gewichtsbeschränkung.

Themenstarteram 21. Juni 2012 um 12:57

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Moin,

bei einer Privatfahrt brauchst du es nicht. Wenn du dienstlich unterwegs bist musst du Aufzeichnungen machen. Es wird da nicht unterschieden wer in welcher Funktion bei dieser Firma angestellt ist oder welche Ausbildung hat.

Ist ein Kontrollgerät verbaut, so muss es benutzt werden. Alles andere dauert später wesentlich länger zu erklären als mehrere Jahre Tachoscheiben auszufüllen oder Digitacho zu bedienen ;)

Grüße

Steini

Hatte mittlerweile schon viel widersprüchliches gelesen was Privatfahrten angeht.

Also brauch ich es definitiv nicht?

Die Frage ist aber wie die Kraftfahrer oder die Firma die fehlenden Km (die ja dann Privat gefahren wurden) nachweist? Oder wird einfach gesagt "wurde privat gefahren"? Ist ja dann aber auch undurchsichtig bei der nächsten Kontrolle?

Daher schreibe ich immer die Scheibe, da macht man eher weniger falsch als andersrum ;)

Grüße

Steini

Themenstarteram 21. Juni 2012 um 18:04

Ja danke, aber eine klipp und klare Aussage wäre schöner :)

am 21. Juni 2012 um 18:14

Zitat:

Original geschrieben von Ronson001

Der Sprinter (2t, zul. bis 3,5t) den wir für die Arbeit nutzen besitzt einen Fahrtenschreiber.

Wird auch immer ausgefüllt.

Wenn ich den nun als kaufmännischer Mitarbeiter nachmittags diesen privat nutze, muss ich auch so eine Scheibe ausfüllen?

Nein, eine Privatnutzung bei Fahrzeugen bis 7,5 t wird ohne ausgefüllte Scheibe gefahren.

Zitat:

2te Frage: Müsste ich das überhaupt bei Dienstfahrt falls ich mal einspringen müsste, wobei ich nicht als Kraftfahrer angestellt bin? Hörte da mal sowas, dass i das als "nicht-kraftafahrer" nicht bräuchte.

Das ist falsch. Eine dienstliche Nutzung muss immer mit ausgefüllter Tachoscheibe erfolgen, auch wenn es sich um eine AusHilfe oder einen kaufm. Kollegen handelt, der mal einspringt.

Ausnahme: Handwerkerregelung. Das heißt wenn der Handwerker sein Material auf die Baustelle fährt, den ganzen Tag als Handwerker arbeitet, braucht er bis 3,5 t ohne km-Begrenzung keine Scheibe/ Fahrerkarte einzulegen. Bei einer Fahrzeuggröße von 3,5 bis 7,49 t gilt eine km-Begrenung von 50 km Luftlienenradius um den Sitz des Halters. Ab 7,5 t ist immer (auch bei einer "privaten" Nutzung) der Tachograf zu benutzen.

Themenstarteram 22. Juni 2012 um 8:12

Danke erstmal.

Gibt es dazu auch einen Gesetzestext auf den ich mich beziehen kann? Wo es also eundeutig geregelt ist?

Und was ist mit der übrig geblieben Frage:

http://www.motor-talk.de/.../...en-sprinter-bis-3-5t-t3979958.html?...

am 22. Juni 2012 um 8:53

Zitat:

Original geschrieben von Ronson001

Danke erstmal.

Gibt es dazu auch einen Gesetzestext auf den ich mich beziehen kann? Wo es also eundeutig geregelt ist?

Und was ist mit der übrig geblieben Frage:

http://www.motor-talk.de/.../...en-sprinter-bis-3-5t-t3979958.html?...

Das steht in dee EG-VO 561/06 und in der Fahrpersonalverordnung.

Beides kannst du hier herunterladen: http://www.transport-campus.de/download.php

Ich denke, ich hatte auf beide Fragen geantwortet.

Themenstarteram 24. Juni 2012 um 10:51

Für mich nicht erfassbar.

Frage:

du hast hier mehrfach erklärt bekommen, das die ausgefüllte Scheibe im Zweifelsfall weniger Aufwand bedeutet... (vgl. Blitzer/Laser: Fahrtenschreiber = geeichter Tacho --> du kannst jederzeit einer Falschmessung paroli bieten, auch bei einer Privatfahrt **)

Warum ist also ein Gesetzestext von nöten, mit dem du das "nicht ausfüllen der Scheibe" begründen willst?

... warum das Leben schwer machen, wenn das Ausfüllen so wenig Aufwand bedeutet...

** und denk blos nicht, das die Rennleitung, die BAG usw (auch untereinander!) gleiche Definitionen von "Privatfahrt" haben wie unsereins Normalsterbliche... -> geh auf Nummer sicher mit der Scheibe und gut ist... Nichts ist ärgerlicher als wenn du 30 Minuten oder noch länger auf nem Parkplatz stehst, bis der uniformierte Kollege das Vorschriften-Update bekommen und deinen Fall damit abgeglichen hat...

Themenstarteram 25. Juni 2012 um 5:57

Warum? Weil sowas doch eindeutig geregelt sein muss. Es ist klar, dass man sowas "aus Sicherheit" trotzdem benutzen kann obwohl man es nicht müsste, kann jedoch keine Regel sein.

Werde mich mal bei den PDF´s durchwühlen. Danke.

am 25. Juni 2012 um 7:17

Zitat:

Original geschrieben von Ronson001

Warum? Weil sowas doch eindeutig geregelt sein muss. Es ist klar, dass man sowas "aus Sicherheit" trotzdem benutzen kann obwohl man es nicht müsste, kann jedoch keine Regel sein.

Werde mich mal bei den PDF´s durchwühlen. Danke.

O Mann, es ist eindeutig geregelt! Und zwar so, dass bei gewerblicher Nutzung die Tachoscheibe einzulegen ist. Und wenn du dich 20 x durch die pdf ackerst, das ändert nichts:

"1. EG-VO 3821-85 (Artikel 3 , Abs. 1):

(1) Das Kontrollgerät muss bei Fahrzeugen eingebaut und benutzt werden, die der Personen- oder Güterbe-förderung im Straßenverkehr dienen und in einem Mitgliedstaat zugelassen sind; ausgenommen sind die in Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 genannten Fahrzeuge. Die in Artikel 16 Absatz 1 der Verord-nung (EG) Nr. 561/2006 genannten Fahrzeuge und Fahrzeuge, die von der Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 freigestellt waren, die gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 jedoch nicht mehr freigestellt sind, müssen diese Vorschrift spätestens ab dem 31. Dezember 2007 erfüllen."

Dein Sprinter mit 3,5 t fällt definitv nicht unter die in Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 genannten Fahrzeuge. Da kannst du mal in die PDF schauen.

Die Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 genannten Fahrzeuge und Fahrzeuge, die von der Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 freigestellt waren, sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung. Das fällt also auch flach.

Also nimm es hin, und füll die Scheibe aus. Als kaufmännischer Angestellter sollte es dir möglich sein, in so ein Formular deine Daten, das Datum, Ort des Fahrbeginns und den Km-Stand einzutragen und das Ding richtig herum einzulegen.

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