Fahrtenbuchauflage bei Verkehrskontrolle
Guten Tag,
wenn die Bußgeldstelle das Führen eines Fahrtenbuches dem Halter auferlegt, kann dies bei einer Verkehrskontrolle festgestellt werden?
Könnte dann bei einer Verkehrskontrolle das Fahrtenbuch verlangt werden?
Gruss Dieter
Beste Antwort im Thema
Wofür ist das zur Beantwortung der Frage wichtig?
48 Antworten
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 9. Februar 2018 um 11:26:36 Uhr:
Es ist nirgendwo vorgeschrieben, dass vor Fahrtbeginn etwas eingetragen werden muss. Wäre ja auch blödsinnig.
Wenn es um das angeordnete Fahrtenbuch nach § 31a StVZO geht und nicht um irgendwelche steuerrechtlichen oder anderen Sachen, dann sollte man vielleicht einfach mal nachlesen. Das kann doch nicht so schwer sein.
"Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt
1. vor deren Beginn
a) Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
b) amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
c) Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und
2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen."
Zitat:
@Florian333 schrieb am 09. Feb. 2018 um 11:42:53 Uhr:
Wenn es um das angeordnete Fahrtenbuch nach § 31a StVZO geht und nicht um irgendwelche steuerrechtlichen oder anderen Sachen, [...]
Keine Ahnung, nach welcher Grundlage die von mir genannten Beispiele fahrtenbuchpflichtig sind. Bei der Feuerwehr sind es wohl kaum steuerrechtliche Gründe sonder eher die Dokumentation, wer wann gefahren ist (wie bei der Auflage im Falle des TE auch).
Bei den Poolfahrzeugen schon eher, aber auch hier hat sich die Polizei schon mehrmals beim Fuhrparkleiter die Bücher zeigen lassen, um den Fahrer festzustellen. Genau darum liegen sie ja dort, damit die betreffenden Fahrer ihren Eintrag auch nicht "vergessen"...
Bei Dienstwagen geht es darum festzuhalten, ob nicht jemand damit "Lustfahrten" unternommen hat und um den Verbrauch festzustellen. Wenn A für eine Strecke 5 Kilometer braucht und B 20, kann B sich auf ein nettes Gespräch freuen. Ferner wird hier auch der Tageskilometersatz festgehalten, danach richten sich dann wohl die Leasingverträge, denn selbst bei uns werden die Karren nur noch gemietet.
Ein Arbeitskollege durfte mal ein Fahrtenbuch schreiben, weil er seine Freundin nicht belastet hat. Er hat es auch immer Zuhause geführt, weil er da besser schrieben konte. (Typisch deutsch, die Schrift muss schließlich schön sein... ) Nach einer Kontrolle, wo er das Buch nicht dabei hatte, musste er es später bei der Polizeidienststelle vorzeigen. Pluspunkte für seine schöne Schrift gab es aber nicht. 😁