ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrtenbuchauflage bei Verkehrskontrolle

Fahrtenbuchauflage bei Verkehrskontrolle

Themenstarteram 7. Februar 2018 um 13:59

Guten Tag,

wenn die Bußgeldstelle das Führen eines Fahrtenbuches dem Halter auferlegt, kann dies bei einer Verkehrskontrolle festgestellt werden?

Könnte dann bei einer Verkehrskontrolle das Fahrtenbuch verlangt werden?

Gruss Dieter

Beste Antwort im Thema
am 8. Februar 2018 um 8:09

Wofür ist das zur Beantwortung der Frage wichtig?

48 weitere Antworten
Ähnliche Themen
48 Antworten
Themenstarteram 8. Februar 2018 um 14:24

Den letzten HU Bericht muss man auch auf Verlangen vorzeigen, aber nicht mitführen.

Zitat:

@Knatterknarf schrieb am 8. Februar 2018 um 11:17:19 Uhr:

Bordbuch heißt das Ding, weil es an Bord zu sein hat

Das Ding heißt aber nicht Bordbuch, sondern Fahrtenbuch. Unter Bordbuch versteht man meistens die Betriebsanleitung.

Zitat:

@Knatterknarf schrieb am 8. Februar 2018 um 11:17:19 Uhr:

Sonst könnte man Führerschein und Zulassung auch zu Hause lassen.

Für die beiden Dokumente gibt es eine ausdrücklich geregelte Mitführpflicht, für das Fahrtenbuch aber nicht.

Zitat:

@Knatterknarf schrieb am 8. Februar 2018 um 13:52:11 Uhr:

Wer der Meinung ist, ich würde bescheißen, sollte sich den Paragraphen 31a der StVZO durchlesen und versuchen, zu verstehen.

Warum muss jetzt ausgerechnet derjenige, der Gerüchte und Falschinformationen verbreitet, von anderen "lesen und verstehen" verlangen?

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 8. Februar 2018 um 15:07:51 Uhr:

Da ich in Besitz einer roten 07ner Nummer bin, habe ich dazu ein Fahrtenbuch, und muss das auf Verlangen vorzeigen. So geht es auch einem Spezl, der ein rotes 06er hat.

 

Gruß Jörg.

Das hat mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun.

Folgender Text in Bussgeldkataloge.eu ;

Zitat-Auszug:

Ein PKW-Fahrtenbuch ist bei allen Fahrten mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Fahrtenbuchauflage wird im zentralen Fahrzeugregister in Flensburg eingetragen.

 

Gruß,

Thomas

Zitat:

@Knatterknarf schrieb am 8. Februar 2018 um 20:08:58 Uhr:

Folgender Text in Bussgeldkataloge.eu ;

Zitat-Auszug:

Ein PKW-Fahrtenbuch ist bei allen Fahrten mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Fahrtenbuchauflage wird im zentralen Fahrzeugregister in Flensburg eingetragen.

 

Gruß,

Thomas

Dann nenn mir mal die Tatbestandsnummer.

Zitat:

@Knatterknarf schrieb am 8. Februar 2018 um 20:08:58 Uhr:

Folgender Text in Bussgeldkataloge.eu ;

Deswegen hält man sich lieber an den Gesetzestext als an irgendwelche Websites.

Vor einigen Jahren musste mein werter Bruder wegen Zeugnisverweigerungsrecht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrtenbuch führen.

Eines Tages stand dann unangemeldet ein Behördenvertreter vom Landkreis vor der Tür und wollte es überprüfen...!

Das lag da aber noch originalverschweißt auf seinem Schreibtisch...!

Die spontane Kreativität meines Bruders trieb dann dem Amtsmann die Zornesröte ins Gesicht...-:)

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 8. Februar 2018 um 19:33:34 Uhr:

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 8. Februar 2018 um 15:07:51 Uhr:

Da ich in Besitz einer roten 07ner Nummer bin, habe ich dazu ein Fahrtenbuch, und muss das auf Verlangen vorzeigen. So geht es auch einem Spezl, der ein rotes 06er hat.

 

Gruß Jörg.

Das hat mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun.

Nicht :confused: Ok...

Es geht um ein Fahrtenbuch.

Genau dieses, kein Bordbuch, keine Brigitte, und kein Playboy, muss man "Auf Verlangen vorzeigen" <- In meinen Augen, und da ist es egal welche Farbe ein Kennzeichen hat, bedeutet das: Ich muss es auf Verlangen vorzeigen - das geht eben NUR .. wenns im Auto ist.

Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, warum da so ein geschiss drum gemacht wird, ins Handschuhfach damit, und gut ist es...

Gruß Jörg

 

Ich wiederhole nochmal: "das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen"."

Da steht nichts von "Mitführungspflicht".

und da steht auch nichts von sofort vor Ort vorzeigen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. Februar 2018 um 09:17:17 Uhr:

und da steht auch nichts von sofort vor Ort vorzeigen.

Korrekt. Das Problem ist nämlich, daß man vor Ort überhaupt nicht weiß, ob ein Fahrtenbuch angeordnet ist. Das wird zwar beim KBA vermerkt, es gibt aber keinen direkten Zugriff darauf. Außerdem macht das keinen Sinn. Halte ich den Betreffenden an Ort und Stelle an, habe ich den Fahrer. Was soll ich dann mit dem Fahrtenbuch.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 9. Februar 2018 um 09:38:27 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. Februar 2018 um 09:17:17 Uhr:

und da steht auch nichts von sofort vor Ort vorzeigen.

Korrekt. Das Problem ist nämlich, daß man vor Ort überhaupt nicht weiß, ob ein Fahrtenbuch angeordnet ist. Das wird zwar beim KBA vermerkt, es gibt aber keinen direkten Zugriff darauf. Außerdem macht das keinen Sinn. Halte ich den Betreffenden an Ort und Stelle an, habe ich den Fahrer. Was soll ich dann mit dem Fahrtenbuch.

Gut.. ..hast ja gewonnen..

Trotzdem eine letzte Frage, bitte...

...Du hast den Fahrer, richtig.

Der Fahrer, der DIESES Fahrzeug bewegt, muss ein Fahrtenbuch führen, und das wird vor Fahrantritt ausgefüllt, und nach Abstellen ausgefüllt. So, und nicht anders wurde mir das führen eines Fahrtenbuchs erklärt (von Fachpersonal). Du kannst da nicht ab und mal "was" eintragen, das ist nicht der Sinn dessen :eek: Es gilt beim bewegen des FZ dieses Fahrtenbuch zu führen.

Wenn jetzt die Person, die dich kontrolliert, das Buch sehen möchte, zB ob du auch da korrekt als FZ-Führer eingetragen bist ????

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 9. Februar 2018 um 09:55:49 Uhr:

 

 

Wenn jetzt die Person, die dich kontrolliert, das Buch sehen möchte, zB ob du auch da korrekt als FZ-Führer eingetragen bist ????

Legt der einen Ort und Termin fest, wo das eingesehen werden kann. Kommst du da nicht, gibt es einen auf den Deckel.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 09. Feb. 2018 um 09:55:49 Uhr:

[...], und das wird vor Fahrantritt ausgefüllt, und nach Abstellen ausgefüllt. So, und nicht anders wurde mir das führen eines Fahrtenbuchs erklärt (von Fachpersonal). Du kannst da nicht ab und mal "was" eintragen, das ist nicht der Sinn dessen ?? Es gilt beim bewegen des FZ dieses Fahrtenbuch zu führen.

Das Fahrtenbuch sollte zeitnah nach der Fährt ausgefüllt werden. Idealer Weise vor Beginn der nächsten Fahrt. Es ist nirgendwo vorgeschrieben, dass vor Fahrtbeginn etwas eingetragen werden muss. Wäre ja auch blödsinnig.

 

Bei unserer Feuerwehr sind die Fahrtenbücher aller Fahrzeuge in einem Aktenschrank in der Fahrzeughalle verwahrt. Dort werden sie nach der Fahrt heraus geholt, ausgefüllt und wieder zurückgelegt.

 

Die Fahrtenbücher der Poolfahrzeuge unserer Firma liegen beim Fuhrparkleiter und werden bei der Rückgabe des Schlüssels und der Papiere ausgefüllt. Dann hat der nämlich ein Auge drauf, dass sie auch richtig geführt werden und nicht die eine oder andere Fahrt "vergessen" wird...

Mal so im Netz gefunden:

VG Stuttgart v. 05.07.2005:

Mit einer Fahrtenbuchauflage darf nicht die weitere Auflage verbunden werden, jeweils den Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt einzutragen. Eingetragen werden müssen vor Beginn einer Fahrt Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers, das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs sowie Datum und Uhrzeit der Fahrt. Nach Beendigung der Fahrt sind unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.

Auflage nach § 31a StVZO

Fahrtenbuchauflagen werden seit dem Jahre 2009 für die Zeit, in der sie geführt werden müssen, im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg-Mürwik eingetragen und sind somit bundesweit für alle anfragenden Behörden erkennbar. In das Buch sind nur die Angaben einzutragen, die § 31a StVZO fordert. Damit unterscheiden sich diese Fahrtenbücher inhaltlich von Aufzeichnungen, die nach dem Steuerrecht zu führen sind. So werden zum Beispiel Angaben zur Fahrtstrecke nicht gefordert. Verstößt der Halter bzw. der bevollmächtigte Fahrzeugführer gegen diese Auflage, wird jedes Mal ein Bußgeld in Höhe von 100,00 Euro erhoben.

Sagt doch eigendlich alles aus.:D

Man kann ja schlecht die Beendigung der Fahrt am Zielort eintragen, wenn das Buch daheim liegt.

(Oder nachweisen wo die Fahrt begonnen wurde.)

Gruß Ulli

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrtenbuchauflage bei Verkehrskontrolle