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Fahrtenbuch vs. 1% Regelung

Themenstarteram 30. Juli 2017 um 16:20

Hallo,

da es Apps und spezieller Zubehör (pace, vimcar) aktuell immer leichter machen ein finanzamt konformes Fahrtenbuch zu führen folgende Frage, nachdem ich etliche OnlineTools mit widersprüchlichen Ergebnissen ausprobiert habe.

In welchem Fall lohnt sich für einen Arbeitnehmer (leitender Angestellter) ein Fahrtenbuch? Ich zahle keinen Eigenanteil oder Benzinkosten, der Arbeitgeber zahlt all-inclusive Leasing mit Tankkkarte etc.

Steuerlich erhöht sich mein Jahresbrutto um ca 14.000 EUR:

(Listenpreis 62000, 30 km einfache Wegstrecke)

62000 x 0.01 x 12 = 7440 EUR

62000 x 0,0003 x 12 x 30 = 6696 EUR

D.h. netto "kostet" mich mein Auto mit meinem Steuersatz ca. 7000 EUR p.a. (all inclusive)

Ich fahre aktuell jährlich ca. 33 TKm, davon ca 13 TKm zur Arbeit, ca. 4 TKm dienstlich zu anderen Arbeitsorten und ca. 16 TKm rein privat.

Wer kennt sich mit dem Thema aus und kann mir sagen, ob ein Fahrtenbuch sich tatsächlich rechnen könnte? Wenn nein, kann ich die Dienstfahrten zu anderen Arbeitsorten steuerlich geltend machen?

DANKE für Eure Erfahrungen!

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17 Antworten

Ist denn auch sicherhgestellt, dass dein AG das Fahrtenbuch überhaupt akzeptiert? Es kannt m.W. schnell mal größere Probleme durch das Finanzamt geben, wenn das Fahtenbuch nicht korrekt ist (was schnell mal passieren kann) und das muss dann i.d.R. der AG "ausbaden". Deshalb akzeptieren manche AG die Fahrtenbuch-Methode nicht.

Meines Wissens gibt es auch die Möglichkeit, dass man Fahrtenbuch führt und das Auto parallel mit der 1%-Regelung versteuert wird. Am Ende des Jahres bekommt der AN vom AG eine Kostenaufstellung seines Fahrzeugs und reicht diese samt Fahrtenbuch mit der Steuererklärung ein. Dann hat der AG kein Risiko.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 10. Dezember 2019 um 16:41:03 Uhr:

Meines Wissens gibt es auch die Möglichkeit, dass man Fahrtenbuch führt und das Auto parallel mit der 1%-Regelung versteuert wird. Am Ende des Jahres bekommt der AN vom AG eine Kostenaufstellung seines Fahrzeugs und reicht diese samt Fahrtenbuch mit der Steuererklärung ein. Dann hat der AG kein Risiko.

Korrekt.

Abrechnung erfolgt häufig erst über 1%-Regelung.

Der Arbeitgeber macht dann eine Aufstellung am Ende des Jahres und man kann sich den Rest über die Steuererklärung wiederholen.

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