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Fahrtenbuch auch bei höherem Privatanteil sinnvoll bei Eigenbeteiligung?

Themenstarteram 13. Dezember 2020 um 7:43

Hallo,

ich blicke bzgl. dem Thema Fahrtenbuch noch nicht ganz durch, habe bisher immer mit 1% versteuert.

Nun wo ich jedoch ein teureres Dienstfahrzeug nehmen möchte, hätte ich eine ordentliche monatliche Zuzahlung, die wenn ich es richtig erstehe jedoch auch die Steuerlast senkt.

Würde mein Beispiel in etwas stimmen?

Beispiel:

1% Regel

Fzg.Preis: 62.000€

Strecke zur Arbeit 40KM

Geldwerter vorteil rund 1.300 € mtl.

AN-Zuzahlung (PKW teurer, CO2 Aufschlag, EU weite Privatnutzung...) rund 450€ netto

Bleibt zu versteuern: rund 850€

Gesamtkosten AN: rund 800€ netto all. inkl (teuer)

Ansatz Fahrtenbuch:

Gesamtkosten Fzg. inkl Leasing, Sprit usw..: 12.000 € p.a.

Eigenbeteiligung: 450€ x 12 Monate= 6600€

Bleibende (zu versteuernde) für Gesamtkosten: 12.000-6.600=5.400€

Konservative Eigennutzung 60% = 0,6x 12.000 = 5.400 bzw. Steuer von 115€ netto

In Summe = EA+Steuer = 450+115€= 565€

Stimmt diese Rechnung so, das würde mir pro Jahr trotz der relativ hohen Privatnutzung rund 2.800€ p.a. netto einsparen... selbst bei 80% Privatnutzung wäre es noch günstiger...

Kann das sein, oder mache ich was falsch?

Vielen Dank und Gruß!

Fredd

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39 Antworten

Zitat:

@Freddi76 schrieb am 30. Dez. 2020 um 00:30:19 Uhr:

Nein, das stimmt so nicht... bei 100% Privatnutzung könnte ich weiterhin meinen Eigenanteil abziehen,

Bei der Pauschalbesteuerung aber auch...

Themenstarteram 30. Dezember 2020 um 9:11

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 30. Dezember 2020 um 09:16:57 Uhr:

Zitat:

@Freddi76 schrieb am 30. Dez. 2020 um 00:30:19 Uhr:

Nein, das stimmt so nicht... bei 100% Privatnutzung könnte ich weiterhin meinen Eigenanteil abziehen,

Bei der Pauschalbesteuerung aber auch...

Entweder 1% : Eigenbeteiligung 400€ + (um die Eigenbeteiligung reduzierte) Steuer ca. 400€ = 800€

Daher hatte ich sie bereits eingerechnet ;)

Zitat:

@StBMW schrieb am 26. Dezember 2020 um 23:20:21 Uhr:

Hallo,

als Fachmann rate ich von der handschriftlichen Führung eines Fahrtenbuchs ab. Ich selbst nutze seit Jahren elektronische Fahrtenbücher wie Vimcar oder oder travelcontrol.

Bitte aber mir den AGB und der Nutzung der Daten auseinandersetzen. Mal abgesehen von den Kosten reduziert sich auch der Zeitaufwand bei den elektronischen Varianten....; handschriftliche Aufzeichnungen werden sehr häufig aufgrund formaler Mängel verworfen. Ich rate jedem meiner Mandanten davon an.

Michael

Die Regeln für das Führen eines Fahrtenbuches (in meinem Fall handschriftlich) sind recht klar und einfach. Seit 15 Jahren mache ich das nun und hab auch schon Außenprüfungen des FA über mehrere Geschäftsjahre ohne Beanstandungen überlebt. Bei einigen Punkte wurde nachgefragt und die Punkte dann akzeptiert.

Das Problem ist eher, dass m.E. die meisten keinen Bock haben, die Eintragungen SOFORT nach dem Abstellen des Wagens vorzunehmen. Dann fehlen einem später möglicherweise genaue Zeiten oder genaue km Angaben und dann verheddert man sich. Spätestens, wenn der Tankbeleg von der Uhrzeit her nicht zur dokumentierten Fahrt passt, wird das FB (zu Recht) verworfen.

Liegt aber nicht an den Regeln. Liegt am Anwender.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 30. Dezember 2020 um 11:53:46 Uhr:

Zitat:

@StBMW schrieb am 26. Dezember 2020 um 23:20:21 Uhr:

Hallo,

als Fachmann rate ich von der handschriftlichen Führung eines Fahrtenbuchs ab. Ich selbst nutze seit Jahren elektronische Fahrtenbücher wie Vimcar oder oder travelcontrol.

Bitte aber mir den AGB und der Nutzung der Daten auseinandersetzen. Mal abgesehen von den Kosten reduziert sich auch der Zeitaufwand bei den elektronischen Varianten....; handschriftliche Aufzeichnungen werden sehr häufig aufgrund formaler Mängel verworfen. Ich rate jedem meiner Mandanten davon an.

Michael

Die Regeln für das Führen eines Fahrtenbuches (in meinem Fall handschriftlich) sind recht klar und einfach. Seit 15 Jahren mache ich das nun und hab auch schon Außenprüfungen des FA über mehrere Geschäftsjahre ohne Beanstandungen überlebt. Bei einigen Punkte wurde nachgefragt und die Punkte dann akzeptiert.

Das Problem ist eher, dass m.E. die meisten keinen Bock haben, die Eintragungen SOFORT nach dem Abstellen des Wagens vorzunehmen. Dann fehlen einem später möglicherweise genaue Zeiten oder genaue km Angaben und dann verheddert man sich. Spätestens, wenn der Tankbeleg von der Uhrzeit her nicht zur dokumentierten Fahrt passt, wird das FB (zu Recht) verworfen.

Liegt aber nicht an den Regeln. Liegt am Anwender.

Ganz richtig, es liegt am Anwender.

 

Ich habe nichts Gegenteiliges geschrieben, nur meine Berufserfahrung als Steuerberater dargelegt. Du gehörst dann zu den ganz wenigen Personen, die es durchhalten, die formalen Voraussetzungen einzuhalten. Allein aus zeitökonomischen Gründen entschied ich mich für die elektronische Variante.

 

Themenstarteram 30. Dezember 2020 um 11:48

Hi, ich möchte auf jeden Fall allen hier nochmals danken, ich hatte einen Wagen in der Preisklasse bereits verworfen. Eigendlich hätte ich eher ein günstigeres Auto bestellt da mir die Gesamtkosten zu hoch waren. Nun wird es wohl doch etwas mehr Komfort was mich natürlich freut.... In Summe sind die rund 200€ für ein elektronisches Fahrtenbuch ja auch vertretbar, wenn es am Ende dadurch mit hoher Wahrscheinlichkeit klappt. Ich denke ich werde es die ersten Monate mal mit der Hand probieren und falls es doch nicht so einfach klappt wie gedacht auf Vimcar o.ä. umsteigen (oder muss man im Wirschaftsjahr immer eine Methode beibehalten?). Ich sehe es auf jeden Fall für machbar und die Bestätigung habe ich hier nochmal erhalten ;)

 

Bis dahin erstmal,

Fredd

Themenstarteram 25. Januar 2021 um 10:55

Hallo, ich hätte eine Frage die nur teilweise zum Thema passt... quasi eine Erweiterung :)

Wie oben beschrieben werde ich den Dienstwagen zukünftig mit Fahrtenbuch fahren. Nun die Zusatzfrage da wir überlegen als Zweitwagen (Frau) ein reines E-Fahrzeug zu leasen. Diese hätte 10 KM p.a. inkl., die meine Frau jedoch bei weitem nicht benötigen würde. Somit könnte ich das Auto hier und da nutzen um auf die Arbeit zu fahren. Dies wäre ja dann auch entsprechend FB für mich nicht zu versteuern. Jedoch könnte ich doch die mit dem Zweitwagen anfallende Fahrt regulär von der Steuer absetzen, oder? Der Beamte könnte ja sagen das ich lt. FB an dem Tag gar nicht zur Arbeit gefahren bin...

Lässt sich sowas plausibilisieren, oder denkt der Beamte da an Betrug... Eigendlich wäre es ja nachzuvollziehen..., oder müssten wir gar für beide Fahrzeuge FB fühen?

Hat mit sowas "exotisches" jemand Erfahrung?

Danke!

Fredd

Die Pendlerpauschale erhältst Du unabhängig vom Verkehrsmittel, selbst bei Fahrgemeinschaften, oder wenn Du mit dem Fahrrad fährst.

Von daher sollte die steuerliche Geltendmachung des Arbeitsweges kein Problem sein.

Das Fahrtenbuch beim Dienstwagen sollte jedoch hieb- und stichfest sein, nicht dass man Dir unterstellt Du wärst mit dem Dienstwagen gefahren und hättest das als betriebliche Fahrt dargestellt.

XF-Coupe

Themenstarteram 25. Januar 2021 um 11:41

Hallo und vielen Dank, so hatte ich mir das erhofft... Jedoch hatte ich gelesen das wenn man einen Dienstwagen hat, die Finanzbehörde immer davon ausgeht das man diesen auch benutzt. Das gleiche gilt wohl bei P&R usw..

 

Quelle Haufe:

Privatnutzung grundsätzlich für gesamte Park-and-Ride-Strecke

Setzt der Mitarbeiter beim Park and Ride ein ihm überlassenes Kraftfahrzeug bei den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nur für eine Teilstrecke ein, weil er regelmäßig die andere Teilstrecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegt, so ist der Ermittlung des pauschalen Nutzungswerts grundsätzlich dennoch die gesamte Entfernung zugrunde zu legen.

Park-and-Ride: Berechnung nur für Teilstrecke mit Nachweis zulässig

Die Finanzverwaltung will es nicht beanstanden, den Nutzungswert auf der Grundlage der Teilstrecke zu ermitteln, die mit dem betrieblichen Kraftfahrzeug tatsächlich zurückgelegt wird, wenn

der Arbeitgeber das Kraftfahrzeug nur für diese Teilstrecke zur Verfügung stellt oder

wenn der Mitarbeiter für die restliche Teilstrecke einen Nachweis über die Benutzung eines anderen Verkehrsmittels erbringt und zum Beispiel eine auf ihn ausgestellte Jahres-Bahnfahrkarte vorlegt.

Ich hätte aber bei der Nutzung des Zweitwagens gar keinen Nachweis... Nur halt das FB wenn man so will...

Oder bringe ich da was durcheinander :confused:

VG

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 25. Januar 2021 um 12:25:19 Uhr:

Die Pendlerpauschale erhältst Du unabhängig vom Verkehrsmittel, selbst bei Fahrgemeinschaften, oder wenn Du mit dem Fahrrad fährst.

Von daher sollte die steuerliche Geltendmachung des Arbeitsweges kein Problem sein.

Das Fahrtenbuch beim Dienstwagen sollte jedoch hieb- und stichfest sein, nicht dass man Dir unterstellt Du wärst mit dem Dienstwagen gefahren und hättest das als betriebliche Fahrt dargestellt.

XF-Coupe

Zitat:

@Freddi76 schrieb am 25. Jan. 2021 um 12:41:09 Uhr:

Park-and-Ride: Berechnung nur für Teilstrecke mit Nachweis zulässig

Das gilt aber für die pauschale Versteuerung?

 

Ohne Fahrtenbuch hast Du ja auch keinen Nachweis, dass Du nicht die volle Strecke mit dem Dienstwagen zurückgelegt hast.

 

Mit Fahrtenbuch müsstest Du Dir dann ja für jeden Arbeitstag passende dienstliche Kilometer einfallen lassen, um die Strecke zwischen P&R und Arbeitsstelle zu "tarnen"...

Themenstarteram 30. Januar 2021 um 19:32

Hallo, nochmals eine weiterführende Frage ins Forum, nur um das Thema mal wirklich zu verstehen...ist ja extrem nebulös gehalten... aber hier scheint es ja Experten zu geben die m ein Verständniss ggf. bestätigen können ;)

Ich habe mir die Tage mal den Konz gekauft und frage mich ob ich die Punkte zum Fahrtenbuch richtig verstehe...

1. Ist es richtig, dass die Leasingrate wird als "Steuervergünstigung" beim FB nur zu 50% herangezogen bzw. in die Gesamtkosten mitengerechnet, die anderen Kosten wie Benzin usw. gehen dagegen zu 100% in die Gesamtkosten ein. Das würde für mich ja nochmals eine klare Verbesserung bringen.

2. Zur ermittlung der Gesamtkosten des Fahrzeugs (für die spätere Berechnung) wird die MwSt nur für den privaten Anteil mit eingerechnet also: Nicht Nettokosten x 1,19 z.B. 10.000x1,19 =11.900€ sondern (bei 50% privat) 5000x1,19+5000€=10.950€ mal abgesehen das Pkt.1 so stimmt.. Auch dies würde die FB Abrechnung ja weiter verbessern?!

Danke für jeden Tipp !

Fredd

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