Fahrradunfall ohne Haftpflichtversicherung

Hallo Leute,
ich hoffe, dass ihr mir etwas helfen könnt! Mir ist heute ein Unfall passiert, dabei wollte ich mit dem Fahrrad die Straße überqueren, welche 2 Spuren hatte. Die linke zum Geradeausfahren, die rechte zum Rechtsabbiegen. Auf der linken Spur standen die Autos, ich befand mich auf einer Insel, so dass ich weiterfahren konnte. Dabei habe ich nach rechts geschaut und fuhr los, wie aus dem nichts kam da ein Auto und erfasste mein Fahrrad am Forderrad. Dabei kam es zum Schaden und ich wurde etwas verletzt, so dass Polizei und Notdienst alamiert wurden. Ich wurde untersucht und die Polizei hat alles aufgenommen. Dies geschah nach einer Bushaltestelle, dabei war kein Bus da.
Ich bin Student und spare eh schon an allem, leider auch an der Haftpflicht!
Der Unfallbeteiligte meinte, dass das meine Schuld ist und die günstigste Reparatur würde 1200 kosten.
So weit, so gut. Ich kann aber beim besten Willen nicht das Geld sofort aufbringen. Wie gehe ich am Besten vor? Ist der Schaden wirklich so hoch? Er meinte, das war nicht mal ofizielle Werkstatt, sonder sein Kumpel hat es so gesagt.
Fotos füge ich bei.
Bitte um Hilfe!!!

Beste Antwort im Thema

Meine Privathaftlicht kostet Euro 40,-- pro Jahr.
Den Wegfall der Versicherung kann ich mir finanziell nicht leisten.

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Kurze Frage wer bezahlt eigentlich die kosten für so einen Beratungsschein?Der Steuerzahler?Ich verstehe das so,das jetzt dem Autofahrer einen Teilschuld versucht wird unterzujubeln nur will man keine HAFTPLICHT hat?Na hoffentlich trifft ihr mal auch auf so jemanden.

Der Pkw dürfte volllkaskoversichert sein. Eine verschuldenabhängige Haftungsverteilung ist gerecht. Gleicher Zugang zum Recht folgt aus der Garantie der Menschenwürde und dem Gleichheitssatz in unserem Grundgesetz.

Leute, Leute, das ist ja wie aus der Glaskugel lesen...

Ich seh die Sache so...
-Unfallhergang kann ja nicht mehr exakt nachvollzogen werden, da steht wahrsch. Aussage gegen Aussage und Zeugen gibt es nicht.
-Eine private Haftpflicht besteht ja leider nicht, somit könnte diese auch ein evtll. Verschulden/Haftung abklären bzw.
wenn keine besteht diese abwehren.
-eine vermutete Betriebsgefahr des Unfall-Gegners könnte ja nur mit einem Gutachten in Verbindung mit einem
Anwalt geklärt werden. Wer trägt diese Kosten?

Was wenn dieser nichts erreicht? Oder nichts erreichen kann weil dem KFZ Fahrer keine Schuld bewiesen werden kann? Zahlt Ihr als Ratgeber dann dem Student die Kosten??? Das steht doch alles in keiner finanziellen Relation mehr!!! Da sind Anwalts,- und Gutachter und was weiß ich noch was da an Kosten hinzu kommen höher als der Schaden! Bitte die Kirche im Dorf lassen.

Klar, die meisten Denken heute ja eh nur an den eigenen Vorteil. Hey....bevor ich mir die Schuld eingestehe versuch ich es doch beim anderen zu holen. Dann ist der halt der Dumme. Immer die selbe Leier.

Wie einige meiner Vorredner sagten: Schuld eingestehen, die Sache mit dem KFZ Halter versuchen einvernehmlich zu klären, für die Zukunft eine private Haftpflicht machen.

Beim nächsten mal Augen auf und die Stöpsel aus dem Ohr im Straßenverkehr, denn nicht nur der KFZ Fahrer muss sich nach der StVZO richten, auch der Radfahrer.

@berlin-paul ...was soll das mit der"vermuteten" Vollkasko?

Ich würde mich privat auf einen Abzahlplan einigen oder das Angebot von Smava annehmen. Die Wahrscheinlichkeit beim Gang zum Anwalt sich am Ende schlechter zu stellen ist ziemlich hoch. Selbst wenn nur eine Teilschuld von 50 % rauskommt. Die Übernahme der Kosten für den Rechtsweg nützt nichts, wenn dann am Ende der Schaden sich verdoppelt.

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Zitat:

Eine verschuldensunabhängige Haftungsverteilung ist gerecht. Gleicher Zugang zum Recht folgt aus der Garantie der Menschenwürde und dem Gleichheitssatz in unserem Grundgesetz.
@berlin-paul schrieb am 25. Februar 2017 um 16:38:47 Uhr:
Eine verschuldenabhängige Haftungsverteilung ist gerecht. Gleicher Zugang zum Recht folgt aus der Garantie der Menschenwürde und dem Gleichheitssatz in unserem Grundgesetz.

Zitat:

@pomfridel schrieb am 25. Februar 2017 um 17:33:57 Uhr:


...
@berlin-paul ...was soll das mit der"vermuteten" Vollkasko?

Der beschädigte Auto sieht auf den Fotos noch nicht sonderlich alt aus.

Ich denk mal das ist ein Passat B6 und die sind von 2005-2010 gebaut worden also schon ein wenig älter.Da wird nicht mehr viel sein mit einer Vollkaskoversicherung.

Unabhängig von Vollkasko und eventueller Mithaftung (die ich nicht sehe): schon mal darüber nachgedacht, dass der Schaden auch deutlich teurer als 1200 Euro kommen könnte?

Ich überlege gerade, wie ich als geschädigter Autofahrer reagieren würde, wenn der arme Student, dessen Geldbörse zuliebe ich eine "Billigreparatur" akzeptiere, anfängt, herumzuzicken. Bei mir würde es dann das volle Programm mit Gutachter, Anwalt, Nutzungsausfall etc. geben. Da würde er Augen machen, der Herr Student, was da bei 25% Mithaftung meinerseits noch an ihm hängen bleibt.....

Ich möchte hier mal gerne die Kollegen sehen die von Mitschuld reden wenn genau das ihnen passiert.
Da kommt wieder das grosse Geheule.Hilfe Unfallverursacher hatte keine Haftpflichtversicherung.

Zitat:

@Xslkx schrieb am 25. Februar 2017 um 20:39:53 Uhr:


Ich möchte hier mal gerne die Kollegen sehen die von Mitschuld reden wenn genau das ihnen passiert.
Da kommt wieder das grosse Geheule.Hilfe Unfallverursacher hatte keine Haftpflichtversicherung.

Wo ist das Problem? Wir wollen alles gesetzlich klären. So sind die Gesetze und wir alle leben in einem Rechtsstaat. Wenn jeman an Lungenkrebs stirbt, welcher Autofahrer war denn der Schuldige?
Immer nur schön an sich denken...
Dabei vergessen viele schon mal, was sie überhaupt der Natur antun etc.!
Wer den Zündschlüssel dreht, dem sollten auch die Gesetze bewusst sein.
Sorry, aber das musste jetzt mal raus, und außerdem, wersagt denn, dass ich der Schuldige bin? Und nicht der Fahrer, der mit dem Handy gespielt hat?

Zitat:

@fly19 schrieb am 25. Februar 2017 um 20:59:21 Uhr:


Wo ist das Problem? Wir wollen alles gesetzlich klären. So sind die Gesetze und wir alle leben in einem Rechtsstaat.

Sehr schön formuliert. Wundere dich nur bitte nicht, wenn sich die Autofahrerin ebenfalls an die Gesetze hält und den ihr zustehenden Schadenersatz vollständig einfordert.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 25. Februar 2017 um 21:12:07 Uhr:



Zitat:

@fly19 schrieb am 25. Februar 2017 um 20:59:21 Uhr:


Wo ist das Problem? Wir wollen alles gesetzlich klären. So sind die Gesetze und wir alle leben in einem Rechtsstaat.

Sehr schön formuliert. Wundere dich nur bitte nicht, wenn sich die Autofahrerin ebenfalls an die Gesetze hält und den ihr zustehenden Schadenersatz vollständig einfordert.

Alles klar, dann nach 5 Jahren vielleicht und siehe Pfändungstabelle, die erst dann greift!

Wenn man an allem sparen muss, um überhaupt seine Wunschausbildung zu bekommen, trotz Milliardenüberschüsse des Staates, dann lasst und alles schön gesetzlich klären! Armes Deutschland!

Zitat:

@fly19 schrieb am 25. Februar 2017 um 20:59:21 Uhr:



wersagt denn, dass ich der Schuldige bin? Und nicht der Fahrer, der mit dem Handy gespielt hat?

Vermutlich der Autofahrer. Wenn du die Handyspielerei beweisen kannst, hast du schon bessere Karten. Wenn nicht, eben nicht. So sind die Gesetze, an die wir uns alle halten wollen/sollen.

wie hat er mit dem Handy gespielt?Oder ist das jetzt nur die Verzweiflung.Oder hab ich was überlesen

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