Fahrradunfall ohne Haftpflichtversicherung
Hallo Leute,
ich hoffe, dass ihr mir etwas helfen könnt! Mir ist heute ein Unfall passiert, dabei wollte ich mit dem Fahrrad die Straße überqueren, welche 2 Spuren hatte. Die linke zum Geradeausfahren, die rechte zum Rechtsabbiegen. Auf der linken Spur standen die Autos, ich befand mich auf einer Insel, so dass ich weiterfahren konnte. Dabei habe ich nach rechts geschaut und fuhr los, wie aus dem nichts kam da ein Auto und erfasste mein Fahrrad am Forderrad. Dabei kam es zum Schaden und ich wurde etwas verletzt, so dass Polizei und Notdienst alamiert wurden. Ich wurde untersucht und die Polizei hat alles aufgenommen. Dies geschah nach einer Bushaltestelle, dabei war kein Bus da.
Ich bin Student und spare eh schon an allem, leider auch an der Haftpflicht!
Der Unfallbeteiligte meinte, dass das meine Schuld ist und die günstigste Reparatur würde 1200 kosten.
So weit, so gut. Ich kann aber beim besten Willen nicht das Geld sofort aufbringen. Wie gehe ich am Besten vor? Ist der Schaden wirklich so hoch? Er meinte, das war nicht mal ofizielle Werkstatt, sonder sein Kumpel hat es so gesagt.
Fotos füge ich bei.
Bitte um Hilfe!!!
Beste Antwort im Thema
Meine Privathaftlicht kostet Euro 40,-- pro Jahr.
Den Wegfall der Versicherung kann ich mir finanziell nicht leisten.
111 Antworten
Da kann ich natürlich den Vorrednern hier nur Recht geben. Ich hatte in meinem ersten Beitrag mit der Empfehlung, sich möglichst einvernehmlich auf eine angemessene Zahlungsmodalität zu einigen schon unterstellt, dass die Schuldfrage und Schadenshöhe klar sein. Offenbar ist sie das nicht, und wenn es um Fußgänger/Radfahrer vs. KFZ geht, dann hat der Autofahrer sehr oft und häufig eine Teilschuld.
Da spielt die grundsätzliche Sorgfaltspflicht des Stärkeren im Strassenverkehr eine Rolle.
Und dass Du auf dem Arbeitsweg warst, ist ganz wichtig ! Melde das dem Arbeitgeber umgehend, ist auch bzgl. (hoffentlich ausbleibender) körperlicher Spätfolgen bedeutsam. Wenn sich die Chance einer Rechtshilfe gibt, nimm sie wahr, insbesondere wenn die "Gegenseite" das auch kann. Alles Gute.
Ich würde mal prüfen ob du deine Eltern eine Privathaftpflicht haben, da bist du als Student meistens mitversichert
Nach eigener Darstellung war der TE unkonzentriert, was im Straßenverkehr nicht angebracht ist.
Die Behauptung zur Geschwindigkeit des PKW dürfte schwer zu beweisen sein.
Ob unter diesen Voraussetzungen eine Teilschuld gegeben sein könnte, wage ich nicht zu beurteilen.
Das könnte ein längerer Rechtsstreit werden.
Hast du Musik gehört oder telefoniert als der Unfall passierte oder sonstig elektronisches Gerät bedient??
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Danke für die Antworten!
Ich war zwar mit Kopfhörern unterwegs, die Musik war aber ziemlich leise.
Sollte ich wirklich zu einem Anwalt oder lieber sich so mit dem Beteiligten einigen?
Wie ist die eigentliche Vorgehensweise? Bekomme ich Post von der Polizei, wer prüft das ganze etc.?
Du solltest unbedingt beim Amtsgericht auf der Rechtsantragsstelle um einen Beratungshilfeschein bitten. Damit ist dann - abgesehen von 20,- € Eigenanteil - die Vertretung durch einen Anwalt für Dich kostenlos. Voraussetzung ist, dass Du dir die Vertretung sonst nicht leisten könntest. Das ist ja hier sicherlich der Fall. Es wäre unklug, sowas nicht in Anspruch zu nehmen.
Wenn man mit solchen Sachen keine Erfahrung hat, wird man regelmäßig aufs Kreuz gelegt.
Ich kann nicht erkennen, dass der Unfallgegnerin ein Fehlverhalten vorzuwerfen sein könnte.
Der TE hat sich IMO grob verkehrswidrig verhalten, womit für die Unfallgegnerin absolut nicht zu rechnen war.
Er war überaus unaufmerksam und hat zudem Ohrstöpsel benutzt was seine Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt hat.
Wenn man Schuld hat, sollte man sich das auch eingestehen.
Wäre ich der Unfallgegner und der TE würde rechtlich gegen mich vorgehen, wäre meine Kompromissbereitschaft schnell vorbei. Dann würde ich alle Ansprüche vollumfänglich geltend machen.
Zitat:
@fly19 schrieb am 25. Februar 2017 um 11:25:08 Uhr:
Danke für die Antworten!
Ich war zwar mit Kopfhörern unterwegs, die Musik war aber ziemlich leise.
.....
🙄
Angesichts der Beschreibung im Eröffnungspost
"Dabei habe ich nach rechts geschaut und fuhr los, wie aus dem nichts kam da ein Auto und erfasste mein Fahrrad am Forderrad."
habe ich mir das gedacht.
Ich sehe ich ähnlich wie Oetteken.
Ich war auf einer motorisierten Straße unterwegs, wo hunderte Autos fuhren bzw. im Stau standen. Was haben jetzt Kophörer mit dem Unfall zu tun? Ich habe noch folgendes gefunden:
„Beim Radfahren ist es erlaubt, Musik zu hören – auch mit Kopfhörern“, sagt ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn. „Entscheidend dabei ist die Lautstärke.“ Nach der Straßenverkehrsordnung seien Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird.
So stellte das Oberlandesgericht Köln fest, dass einem Radfahrer die Benutzung eines Kopfhörers erst dann untersagt sei, wenn die im Einzelfall eingestellte Lautstärke zu einer mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung führe (OLG Köln, Ss 12/87).
Zitat:
@fly19 schrieb am 25. Februar 2017 um 13:23:16 Uhr:
Ich war auf einer motorisierten Straße unterwegs, wo hunderte Autos fuhren bzw. im Stau standen. Was haben jetzt Kophörer mit dem Unfall zu tun?
....
Und dann fährst du mal eben los, obwohl du nur zu einer Seite geschaut hast.🙄
Was das mit deinem Unfall zu tun hat, hast du selber beschrieben:
"Dabei habe ich nach rechts geschaut und fuhr los, wie aus dem nichts kam da ein Auto und erfasste mein Fahrrad am Forderrad."
p.s.: zudem hat er dich am Vorderrad erwischt, d.h. der muß schon nah gewesen sein, als du losfuhrt.
Folgender Link hilft dir weiter, es ist natürlich zu klären ob dem TE sogar grob verkehrswidriges Verhalten zur Last gelegt werden kann, dann muss er unter Umständen den gesamten Schaden bezahlen. Das wir wohl ein Richter entscheiden müssen.
http://www.firmenauto.de/...ftet-bei-unfall-mit-radfahrer-6516135.html
Grob Verkehrswidrig ist : Rücksichtslos handelt, wer sich eigensüchtig oder aus Gleichgültigkeit über allgemeine Gebote der gegenseitigen Rücksichtnahme und über Verkehrsvorschriften hinwegsetzt und völlig unbekümmert um die möglichen Folgen seines Verhaltens einfach drauflos fährt, ohne Bedenken bei sich aufkommen zu lassen.
Zitat:
@zicke330dTA schrieb am 25. Februar 2017 um 13:03:50 Uhr:
Zitat:
@fly19 schrieb am 25. Februar 2017 um 11:25:08 Uhr:
Danke für die Antworten!
Ich war zwar mit Kopfhörern unterwegs, die Musik war aber ziemlich leise.
.....🙄
Angesichts der Beschreibung im Eröffnungspost
"Dabei habe ich nach rechts geschaut und fuhr los, wie aus dem nichts kam da ein Auto und erfasste mein Fahrrad am Forderrad."habe ich mir das gedacht.
Ich sehe ich ähnlich wie Oetteken.
Nach links habe ich geschaut als ich den Streifen bis zur Insel überquert habe, nach der Insel könnte nur von rechts jemand kommen, siehe Bilder
Ich würde dir trotzdem raten, jetzt eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. 40euro hat auch ein Student übrig.. auf den Monat müsstest also nur knapp 3,33euro sparen..
Der Beratungsschein umfasst nicht nur Beratung durch einen Anwalt, sondern auch aussergerichtliche Tätigkeiten (z. B. Schreiben eines Briefes).
Die Gebühr ist nicht 20 €, sondern 15 €
O.