Fahrradträger für Wohnwagen und PKW
Hallo,
meine Frau und ich lieben es, nicht nur im Urlaub, Radtouren zu unternehmen. Allerdings stellten wir während unseres letzten Urlaubes in den Alpen fest, dass wir doch älter werden und längere Steigungen nicht mehr so leicht fahren, wie es noch im vergangenem Jahr der Fall gewesen ist. Man(n) und Frau wird halt älter.
Heute nun haben wir uns E- Bikes gekauft mit Side-Click Akkus. ( Prophete mit Bosch- VR- Motor und Samsung Akku)
Der Kauf war einfach, aber dann wollte der freundliche Händler die Bikes auf dem ( älteren) Fahrradhalter meines Autos montieren und wir stellten fest: Die E- Bikes sind um 15 ca. zu lang für den Träger. Vorderrad oder Hinterrad passt demnach einfach nicht auf die dafür vorgesehene Aufnahme. Zudem ist der Rahmen der neuen Bikes viel dicker und vor Allem, quadratisch. Da passt die Bügelhalterung nicht mal im Entferntesten.
Der Händler hatte zwar eine kleine Auswahl an Fahrradträgern ( Kupplungsträger) aber diese waren entweder gleichfalls zu kurz, hinsichtlich der Schienen, und/ oder die Befestigung war für dünnere und ovale Rahmen vorgesehen.
Jetzt habe ich ein echtes Problem. In genau 20 Tagen starten wir wieder mit dem Ww.. Diesmal ins platte Land und da will ich die Räder anbei haben.
Also benötige ich einen Träger, der sowohl auf die AHK, als auch auf die Ww- Deichsel passen muss.
Könnt Ihr mein Problem nachvollziehen und, wenn ja, wie habt Ihr das gelöst?
Fahrradträger hinten an den Ww. anzubauen ist weder technisch noch praktisch nicht möglich.
Bisher hatte ich einen einfachen, preiswerten und sehr leichten Träger, bei welchem ich die Kugelkopfaufnahme und die Lichtblende einfach abschrauben konnte und so den eigentlichen Träger auf der Deichsel befestigen konnte. Klappt ganz ausgezeichnet und rechtskonform.
Bevor ich anfange den vorhandenen Träger umzubauen ( für einen Inschenjör ist ja nichts zu schwör), den dann zur Abnahme bringe und viel Zeit und Geld investiere, frage ich doch lieber mal Euch, nach Euren Erfahrungen und Erkenntnissen.
Gruss vom Asphalthoppler
20 Antworten
Wie gesagt ich würde egal mit welcher Lösung zu allererst mal das tatsächliche Gewicht von Rädern und Träger feststellen. Nach deinen Angaben hast du bereits gut 60 kg für alles in allem, nimm die Akkus raus sind es immer noch über 50. Außerdem kommt noch der Gaskasten dazu in dem sich normal die Gasflasche und sonstiges „Zeug” befindet.
Deine erlaubte Stützlast sind 75 kg, sprich du müsstest den WW extrem hecklastig beladen damit du die Stützlast zumindest nicht zu sehr überlädst.
Ob das dem Handling und der Fahrstabilität zuträglich ist wage ich zu bezweifeln.
Hallo Asphalthoppler,
gibt es nicht eine sowas wie eine Heckklappenlösung für deinen Santa Fe, die mit dem Wohnwagen vereinbar ist?
Grüße Karsten
Es gibt ja Dachträger die seitlich nach unten fahren wie eine Schublade. Wenn beide Räder drauf sind den dann hochschieben ist sicher auch nicht so leicht, hätte aber eine bessere arbeitshöhe.
Es gab mal den Atera Bike Lift, der war aber nur für Fahrräder bis 23 kg zugelassen.
http://www.autonieuwenhoven.nl/site/nwsid,79/nieuwsitem.html#
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Hallo,
wie bereits geschrieben, hatte ich heute Gelegenhei6 mit einem KFZ- Prüfer der DEKRA ausgiebig zu plauschen.
Da er mich bat, weder seinen Namen ( wer macht das schon?) noch irgendwelche anderen Identifizierungsmöglichkeiten ins Netz zu stellen, halte ich mich also etwas allgemein.
Zunächst gilt:
Fahrradträger, egal welcher Bauart benötigen keine ABE, weil sich hier die gesetzlichen Regelungen der STVZO widersprechen. Gemäß STVZO Anlage XIX (§ 19 Absatz 3 Nummer 4) ist ein Teilegutachten das Gutachten eines Technischen Dienstes oder einer Prüfstelle über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau der begutachteten Teile.
Fahrradträger sind keine Anbauteile eines Fahrzeugs, sondern opt. Zubehör! D.h., sie sind nicht dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden. ( ein Spiegelglas, Tönungsfolie, AHK aber schon!) Ein kleiner, aber sehr wichtiger Unterschied. Eine Deutschlandfahne am Seitenspiegel oder Fenster und eine kabelgebundene Rückfahrkamera im Heck brauchen im Übrigen auch keine ABE!
Zudem beschreibt §30 STVZO nur "Fahrzeugteile". Ein Fahrradträger ist KEIN Fahrzeugteil!
Wer eine Zulassung hat- führe diese bei Anbau im KFZ mit! Wer keine hat, hat eben keine und muss sich auch keine besorgen.
Bleibt also die Erkenntnis: Träger- Schrott darf verkauft werden, weil es in Deutschland keine eindeutige Rechtslage gibt. Bedeutet aber auch: Dicke Bohle auf der Ww.- Deichsel geschraubt, Fahrräder dort sicher befestigt- genügt u.U. bereits den Ansprüchen der STVZO. So einfach ist das!
Eine Abnahme von Fahrradträgern, durch eine Prüforganisation, ist nicht vorgeschrieben und wird bei PKW - Trägern ( bei Nutz- KFZ sieht es ganz anders aus!) nicht durchgeführt. Achtung bei WoMo 's mit LKW- Zulassung! ( Z.B. T4...)
So, das war der offizielle Teil!
Inoffiziell gilt:
Einige Träger, welche im Handel angeboten werden entsprechen nicht den den deutschen Sicherheitsbestimmungen. Punkt! Das beginnt bereits dort, wo 7- polige Stecker bzw. Adapter Verwendung finden. Damit lässt sich die Nebelschlussleuchte am Fahrzeug nicht abschalten, was bedeutet, dass u.U. 2 Nebelschlussleuchten höhen- und seitenversetzt leuchten, was nicht zulässig ist. ( § 53d STVZO)
Dann soll es Träger geben, wo allein der erste Anschein erkennen lässt, dass diese nicht auf Dauer haltbar sein können. Gerade dort, wo Halteprofile aus dünnem Kunststoffmaterial ohne Metalllage verwendet werden, ist absehbar, dass, Infolge der Alterung, ein Materialbruch absehbar ist.
Manche Träger sind schlicht und einfach unbrauchbar, falsch konstruiert bzw. erkennbar zu gering dimensioniert, um die angegebenen Lasten auf Dauer aufzunehmen.
So, nun zu meinem Problem konkret:
Mittenteilung und Verlängerung kann statische Probleme geben. --> Unfallgefahr möglich!
Verlängerung an den äußeren Kanten ist möglich, sofern die Reifen noch zu mind. 50% auf der ursprünglichen Trägerschiene aufliegen. Dann gilt die Verlängerung lediglich als " Ladungssicherung". Es soll sogar seitlich aufsteckbare Kunststoffteile geben, die zusätzliche Stabilität der überstehenden Räder bewirken sollen.
Wichtig dabei : Keine seitlich des Fahrzeugs überstehenden Kanten.
Erlaubt ist auch ein Auswechseln der Trägerprofile, sofern die zul. Tragfähigkeit dadurch nicht verringert wird.
Ich danke Euch für die vielen Vorschläge ganz herzlich! Im Übrigen: Der Kugelkopf mit Traverse sollte nicht auf einer Ww. Deichsel verwendet werden, ohne dass zwei längere Trägerplatten in Verlauf zur Deichsell fest mit der Traversel verbunden werden. Warum? Berechnet mal die Hebelwirkung. Ohne großflächige Auflage in Fahrtrichtung kann es bei einer Vollbremsung durchaus zu einer Kantung der Deichsel kommen. Das ist so ein Beispiel, wo " auf den ersten Blick" gesagt werden kann: Das Ding hat weder eine orig. Zulassung noch ist es erkennbar sicher. Irgendwie muss ja die kin. Energie übertragen werden.
Über einen Heckträger werde ich mich noch informieren. Hatte ich heute nicht im Blick!
Entweder solchen oder: rechts und links je 10 cm Profil "anschuhen".
Soweit erst mal!
Gruss vom Asphalthoppler