ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrradfahrer angehupt/genötigt - Könnte Anzeige drohen?

Fahrradfahrer angehupt/genötigt - Könnte Anzeige drohen?

Themenstarteram 11. Juni 2017 um 11:27

Thema kann geschlossen/gelöscht werden

Danke :-)

 

Beste Antwort im Thema
am 11. Juni 2017 um 12:35

Zitat:

@ATV-MV schrieb am 11. Juni 2017 um 13:27:43 Uhr:

Hallöchen :-)

War gestern bisschen in eile, da Schwiegervater nen Hexenschuss hatte und meine Frau so schnell wie möglich zu ihn wollte....

Also Audi gestartet und los. Ca. 200m vor einer Kreuzung, bei der ich mich links einordnen wollte um links abzubiegen, fuhr ein Ford Ka mit 20km/h. Im Rahmen der Situation hab ich irrational gehandelt und hab diesen überholt (naja links vorbei gefahren mit 30-40kmh, da es kein Gegenverkehr gab).

Dann hab ich den Grund für das langsame Fahren des Fords gesehen: Ein provokativ links fahrender Radfahren welcher auch noch mit seinen Beinen umherhampelte. Als ich dann links vorbeiziehen wollte, scherte dieser radfahrer noch weiter nach links und war direkt vor mir! Ich war wütend und hupte zwei mal kurz. Er drehte sich schreckhaft um und wechselte auf den linken Gehweg. Ich bin dann weiter an den Ford ka vorbei gefahren und war gleich auf der Richtigen Abbiegespur.

Beim abbiegen sah ich den radler wie er gestikulierend Fluchte und mir zeigte: "Komm mal her du arsch wenn du was willst" :D

Naja ohne jetzt vorurteile zu haben sah er ziemlich runtergekommen aus (ca. 30 jahre, fette tunnels und piercings, relativ abgemagert).

Und jetzt hab ich schiss das ich post bekommen zwecks Nötigung etc. (Wenn er sich das kennzeichen gemerkt hat....)

Welche strafe könnte bei sowas eigentlich anstehen und wie lange dauert es bis ich post bekommen würde?

Und ja ich weiß ich hab falsch gehandelt. Ärgert mich selbst bisschen, wobei der Radfahrer eigentlich den ganzen Verkehr aufgehalten hat. Und das defintiv Vorsätzlich!

Na du bist ja auch lustig , das dann hier oeffentlich zu schreiben .. halt doch einfach den Schnabel und behalte es fuer dich .. sorry aber ist nur ein Tipp .. so kann es doch jeder lesen , ob mit oder ohne Kennzeichìein , ich selbst wuerde da den Schnabel halten ..

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten
am 11. Juni 2017 um 11:33

Du hast gehupt - weil er noch weiter nach links fuhr um einen Unfall zu vermeiden.

Wieso Nötigung und Anzeige frage ich mich.

Zitat:

@ATV-MV schrieb am 11. Juni 2017 um 13:27:43 Uhr:

...wobei der Radfahrer eigentlich den ganzen Verkehr aufgehalten hat. Und das defintiv Vorsätzlich!

Nein hat er nicht. Er wollte links rüber auf den Gehweg um den Verkehr nicht zu behindern, daher ist er nach links gefahren. Du überholst bei unklarer Verkehrslage und gefährdest den Radler, der sich vollkommen Gesetzeskonform verhalten haben könnte.

Wird sehr teuer für dich, verkauf lieber schon mal Auto, Haus und Hof damit du dir die Strafe überhaupt leisten kannst. Führerschein abgeben ist natürlich auch klar, für immer.

Kaum. Selbst über das Kennzeichen geht sehr schlecht.Er muss dich zweifelsfrei erkennen und beschreiben. ?????

am 11. Juni 2017 um 12:35

Zitat:

@ATV-MV schrieb am 11. Juni 2017 um 13:27:43 Uhr:

Hallöchen :-)

War gestern bisschen in eile, da Schwiegervater nen Hexenschuss hatte und meine Frau so schnell wie möglich zu ihn wollte....

Also Audi gestartet und los. Ca. 200m vor einer Kreuzung, bei der ich mich links einordnen wollte um links abzubiegen, fuhr ein Ford Ka mit 20km/h. Im Rahmen der Situation hab ich irrational gehandelt und hab diesen überholt (naja links vorbei gefahren mit 30-40kmh, da es kein Gegenverkehr gab).

Dann hab ich den Grund für das langsame Fahren des Fords gesehen: Ein provokativ links fahrender Radfahren welcher auch noch mit seinen Beinen umherhampelte. Als ich dann links vorbeiziehen wollte, scherte dieser radfahrer noch weiter nach links und war direkt vor mir! Ich war wütend und hupte zwei mal kurz. Er drehte sich schreckhaft um und wechselte auf den linken Gehweg. Ich bin dann weiter an den Ford ka vorbei gefahren und war gleich auf der Richtigen Abbiegespur.

Beim abbiegen sah ich den radler wie er gestikulierend Fluchte und mir zeigte: "Komm mal her du arsch wenn du was willst" :D

Naja ohne jetzt vorurteile zu haben sah er ziemlich runtergekommen aus (ca. 30 jahre, fette tunnels und piercings, relativ abgemagert).

Und jetzt hab ich schiss das ich post bekommen zwecks Nötigung etc. (Wenn er sich das kennzeichen gemerkt hat....)

Welche strafe könnte bei sowas eigentlich anstehen und wie lange dauert es bis ich post bekommen würde?

Und ja ich weiß ich hab falsch gehandelt. Ärgert mich selbst bisschen, wobei der Radfahrer eigentlich den ganzen Verkehr aufgehalten hat. Und das defintiv Vorsätzlich!

Na du bist ja auch lustig , das dann hier oeffentlich zu schreiben .. halt doch einfach den Schnabel und behalte es fuer dich .. sorry aber ist nur ein Tipp .. so kann es doch jeder lesen , ob mit oder ohne Kennzeichìein , ich selbst wuerde da den Schnabel halten ..

Themenstarteram 11. Juni 2017 um 12:49

Ja ok.hast ja recht ;-) Danke. Kann geschlossen werden

am 11. Juni 2017 um 13:38

Schon gemerkt, geschlossen wird da nichts und Online ist und bleibt es nun auch :-)

Das Problem ist einfach, das wir nicht wissen wie es vor Ort aussah. Primär ist es ja ok ein langsam fahrendes Objekt zu überholen, aber dann stellt sich die Frage ob man wirklich nicht sehen konnte was da vorne los ist. Aber als Audi Fahrer sieht man ja prinzipiell schlecht, würde mal über einen Fahrzeugwechsel nachdenken :-) Der musste sein, wenn man so provokativ die Marke nennt :-)

am 11. Juni 2017 um 14:51

wenn man keine freie Sicht hat, überholt man nicht. Wenn da jemand mit 20 km/h schleicht, hat das sicher einen Grund.

Mal eben den kompletten Eröffnungsbeitrag wegeditiert...auch nicht schlecht.

Mut ist halt nur auf der Straße vorhanden...

Zitat:

@ATV-MV schrieb am 11. Juni 2017 um 13:27:43 Uhr:

Ein provokativ links fahrender Radfahren...

Inwiefern definierst du "provokativ"? :confused:

Vielen Autofahrern ist nicht bekannt, dass auch Radfahrer Abstand von geparkten Fahrzeugen bzw. dem Fahrbahnrand halten müssen - je nach Situation ein Meter, dazu kommen dann noch die ~80cm Breite des Radfahreres selbst...

...und schon nimmt der Radfahrer deutlich mehr als die halbe Fahrbahnbreite ein - völlig legal, ohne dabei gegen irgendein Gesetz zu verstoßen! :eek:

Zitat:

@AMenge schrieb am 11. Juni 2017 um 16:53:45 Uhr:

Mal eben den kompletten Eröffnungsbeitrag wegeditiert...auch nicht schlecht.

Nur gut, dass das Edieren nicht auch bereits zitiertes mit verschwinden lässt! So kann man sich wenigstens mal reinlesen. :D

am 11. Juni 2017 um 20:39

Heute Nacht kommt er dich besuchen :D:D:D

am 12. Juni 2017 um 5:02

also bei mir war er ned ;)

Zitat:

@S2-Limo schrieb am 11. Juni 2017 um 22:39:34 Uhr:

Heute Nacht kommt er dich besuchen :D:D:D

Ooh, hätte ich das gewusst...!

Bei mir war auch keiner. :D :D :D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrradfahrer angehupt/genötigt - Könnte Anzeige drohen?