Fahrerlaubnis Verjährungsfrist??
Guten tag hätte eine Frage, und zwar bin ich seid 2004 nicht mehr im Besitz meiner Fahrerlaubnis weil ich unter Einfluss von Cannabis Auto gefahren bin.(ich war Jung und hab halt zwischendurch gepafft).
Habe mein Führerschein dann abgegeben es sind jetzt 13 Jahre her.
Ich hatte Führerschein Klasse 3.was kann ich nun machen um mein Führerschein wieder zu bekommen?
Seit dem habe ich zwar nicht mehr geraucht aber ich bin 2 x mal Fahren ohne Führerschein erwischt worden und zu Geldstrafen Verurteilt worden.jetzt meine frage gibt es die Möglichkeit ihn vor Ablauf der 15 Jahre Verjährungsfrist 19.04.2020 ohne MPU die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten? oder wie geht es da weiter?wäre Lieb wenn sie mir da weiter helfen können,bitte kommen Sie nicht mit Kritik an ist halt passiert rückgängig kann man nicht machen,bereuen tue ich es aber das Hilft mir nicht weiter
Vielen dank im voraus.
Gruß
Bekim
Beste Antwort im Thema
Albaner , welche Gründe gibt es , lieber noch so lange zu warten , als zur MPU zu gehen .
Diese MPU haben in der Zwischenzeit andere Vorschriften erhalten und haben deshalb den Ruf , den sie mal hatten nicht verdient .
Geh zu deinem Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt und sprich mit dem ganz offen und freundlich über deine Sorgen und Vorstellungen , biete ihm evtl. an,bei einem Suchtmediziner zu einer Untersuchung mit fortlaufender Vorstellung zu gehen .
Das sind sehr häufig richtig nette Menschen , die auch helfen wollen und können .
Manchmal sind User aber sehr auf dem Holzweg , wie z.B. Gleiterfahrer . in beiden Fällen ist dir die Fahrerlaubnis entzogen , Fahrerlaubnisentzug ist der Verwaltungsakt , hat also überhaupt nichts mit dem Dokument Führerschein , Karte oder noch Rosa Faltblatt zu tun .
Die Fahrerlaubnis ist dir , wie ich annehme , per Gerichtsbeschluß oder per Verwaltungsakt entzogen werden .
Sie wird dir , wie bei dir , für 6 Monate , 1 Jahr oder mehr entzogen werden. Ein -angeordnetes Fahrverbot-,darf nicht länger als 1-3 Monate dauern. Bei dem Fahrerlaubnisentzug ist der Führerschein abzugeben und wird vernichtet . Du musst ihn neu machen . Das ist offensichtlich der Fall .
Bei einem - angeordnetem Fahrverbot- wird der Führerschein nicht vernichtet , du gibst ihn für die entsprechende Zeit ab , an die Diensstelle , die das Fahrverbot anordnet , daher bekommst du ihn auch wieder . Brauchst ihn nicht neu zu machen .
Aber das Fahrverbot ist natürlich ein -Entzug der Fahrerlaubnis - auf Zeit, allerdings nur bis zu 3 Monaten , in dieser Zeit ist dir die Erlaubnis ein Kraftfahrzeug zu führen entzogen . Klingt kompliziert , ist es auch , siehe Gleitfahrer .
Anmerkung : Man darf in der Zeit des Fahrverbotes , oder Entzug der Fahrerlaubnis überhaupt auch kein Mofa fahren , selbst wenn man es des Alters wegen führerscheinfrei fahren dürfte .
Ich hoffe du hast alles vestanden , sonst frage noch mal .
Giovanni.
35 Antworten
Nicht zum Amt gehen. Die müssten sowieso erst die Akte aus dem Keller holen, prüfen, etc.
Die Tilgungsfrist steht im Auszug aus dem Verkehrszentralregister. Das ist das einzig maßgebliche. Kostet eine Briefmarke.
Ein Anwalt ist gleichermaßen sinnlos, da er Dir nicht helfen kann.
Als Du vor 5 Jahren die MPU machen wolltest, hast Du da einen Neuantrag gestellt? Und hoffentlich zurückgezogen? Eine Ablehnung hätte die Verjährung neu gestartet.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. Januar 2017 um 09:34:05 Uhr:
Nicht zum Amt gehen. Die müssten sowieso erst die Akte aus dem Keller holen, prüfen, etc.Die Tilgungsfrist steht im Auszug aus dem Verkehrszentralregister. Das ist das einzig maßgebliche. Kostet eine Briefmarke.
Ein Anwalt ist gleichermaßen sinnlos, da er Dir nicht helfen kann.
Als Du vor 5 Jahren die MPU machen wolltest, hast Du da einen Neuantrag gestellt? Und hoffentlich zurückgezogen? Eine Ablehnung hätte die Verjährung neu gestartet.
Hi Kai
JA der Neuantrag wurde zum glück zurückgezogen,ich werde erstmal wie du geschrieben hast ein Auszug aus dem Bundeszentralregister beantragen und dann schauen wir weiter
ich wurde wie gesagt zwei mal ohne Erwischt ist aber lange her es müsste 2009 gewesen sein
ich hätte da noch ne frage,es gibt ja diese EU Führerscheine sind die in DE gültig? ich könnte durch bekannte so einen besorgen
Zitat:
@Albaner-Duisburg schrieb am 29. Januar 2017 um 13:12:56 Uhr:
ich hätte da noch ne frage,es gibt ja diese EU Führerscheine sind die in DE gültig? ich könnte durch bekannte so einen besorgen
Erklär mal das Wort " besorgen".
Gruß,
der_Nordmann
Ähnliche Themen
Zitat:
@Albaner-Duisburg schrieb am 29. Januar 2017 um 13:12:56 Uhr:
ich hätte da noch ne frage,es gibt ja diese EU Führerscheine sind die in DE gültig? ich könnte durch bekannte so einen besorgen
Nein , solange du deinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hast, darfst du keinen anderen Führerschein haben .
Du hast keine Fahrerlaubnis , also keine Erlaubnis ein Kraftfahrzeug zu führen .
Giovanni.
selbstverständlich sind EU-Führerscheine in D anzuerkennen. Man muss nur 185 Tage im Ausland wohnen, um dort eine Fahrerlaubnis legal erwerben zu können. Da zu tricksen ist teuer und rechtlich äußerst unsicher.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. Januar 2017 um 16:48:58 Uhr:
selbstverständlich sind EU-Führerscheine in D anzuerkennen. Man muss nur 185 Tage im Ausland wohnen, um dort eine Fahrerlaubnis legal erwerben zu können. Da zu tricksen ist teuer und rechtlich äußerst unsicher.
Danke für die Info.Ich werde erstmal versuchen mein Deutschen Führerschein zurück zu bekommen
ich habe über google gelesen das die MPU sehr schwer sein soll und das viele durch fallen aber ich muss durch egal wie ich brauchen den Lappen 🙂
wie gesagt ich habe ein Großen Fehler gemacht ich bereue es ich habe dadurch nur Probleme bekommen aber rückgängig kann man das leider nicht machen man lernt halt von Fehlern auch wenn Fehler manchmal Groß sind....wie in meinem Fall.........
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 29. Januar 2017 um 13:24:51 Uhr:
Zitat:
@Albaner-Duisburg schrieb am 29. Januar 2017 um 13:12:56 Uhr:
ich hätte da noch ne frage,es gibt ja diese EU Führerscheine sind die in DE gültig? ich könnte durch bekannte so einen besorgenErklär mal das Wort " besorgen".
Gruß,
der_Nordmann
Du weist ganz genau was ich damit meine komm mir nicht auf die art und weiße.....
Ich habe alle Informationen die ich haben wollte Danke an allen
ich Melde mich sobald ich mein Führerschein habe
Gruß
Bekim
Zitat:
@Albaner-Duisburg schrieb am 29. Januar 2017 um 20:58:35 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 29. Januar 2017 um 13:24:51 Uhr:
Erklär mal das Wort " besorgen".
Gruß,
der_NordmannDu weist ganz genau was ich damit meine komm mir nicht auf die art und weiße.....
Woher soll ich wissen was du damit meinst?
Ich kann versuchen zu verstehen. Aber ob ich dann in meiner Schlussfolgerung richtig bin weiß ich und du nicht. Aber gut, ich versuch mal zu verstehen was du damit meinen könntest.
Du hast einen Bekannten im EU-Ausland der dir gegen Geld einen Führerschein gibt. Ohne das du irgendeine Prüfung in Theorie und Praxis dafür ablegen musst.
Scheinst also aus deinen Fehlern nichts gelernt zu haben.
Mit " komm mir nicht auf die Art und Weise " bestätigst du meine Annahme. Mit der Einstellung wird es auch nichts mit der MPU.
Sollte ich falsch liegen, so klär mich bitte auf. Denn es ist nur ein Versuch dich zu verstehen, welcher nicht korrekt sein muss. Deshalb die Frage nach dem Wort "besorgen".
Gruß,
der_Nordmann
Zitat:
@Albaner-Duisburg schrieb am 29. Januar 2017 um 20:58:35 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 29. Januar 2017 um 13:24:51 Uhr:
Erklär mal das Wort " besorgen".
Gruß,
der_NordmannDu weist ganz genau was ich damit meine komm mir nicht auf die art und weiße.....
Mit so einem Vokabular mußt Du unbedingt bei der MPU auflaufen...dann wird das auch was, ganz sicher.
Und danach berichtest Du hier wieder ...
Viel Glück.. Grüße...
Ich ,will ja hier nix schlecht reden ! Aber ,was erwartest du von der Behörde ? FS futsch wegen fahren unter Drogeneinfluss und dann noch 2x erwischt ,ohne Pappe ! Und dann weiter grübeln ,wie man doch noch grenzwertiger Weise an FS kommt !
Viel fällt mir dazu wirklich nicht ein ! Du ,solltest dich mit diesem Problem erstmals richtig befassen und überdenken ! Nur ,so schafftst du es ! Ansonsten ,stehst du nur unter Druck ,um an den FS zu kommen ,und das geht nach hinten los !
Zitat:
@Albaner-Duisburg schrieb am 28. Januar 2017 um 16:14:41 Uhr:
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 28. Januar 2017 um 11:23:09 Uhr:
Wurde dir damals die Fahrerlaubnis oder ,,nur,, der Führerschein (Fahrverbot) entzogen ?das ist eine gute frage,ich habe jedenfalls ein Fahrverbot
Es wird immer die Fahrerlaubnis entzogen, auch bei einem Monat Fahrverbot. Der Führerschein ist im Grunde nur der Beleg, dass man in Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 30. Januar 2017 um 09:22:26 Uhr:
Es wird immer die Fahrerlaubnis entzogen, auch bei einem Monat Fahrverbot. Der Führerschein ist im Grunde nur der Beleg, dass man in Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
ganz sicher nicht. Bei einem Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, man darf nur nicht fahren.
Aber wie man auf den Gedanken kommen kann, dass bei einem Entzug der Fahrerlaubnis vor über 10 Jahren vielleicht ein Fahrverbot vorgelegen haben könnte, bleibt das Geheimnis der Auskenner hier.