Fahrerlaubnis Verjährungsfrist??
Guten tag hätte eine Frage, und zwar bin ich seid 2004 nicht mehr im Besitz meiner Fahrerlaubnis weil ich unter Einfluss von Cannabis Auto gefahren bin.(ich war Jung und hab halt zwischendurch gepafft).
Habe mein Führerschein dann abgegeben es sind jetzt 13 Jahre her.
Ich hatte Führerschein Klasse 3.was kann ich nun machen um mein Führerschein wieder zu bekommen?
Seit dem habe ich zwar nicht mehr geraucht aber ich bin 2 x mal Fahren ohne Führerschein erwischt worden und zu Geldstrafen Verurteilt worden.jetzt meine frage gibt es die Möglichkeit ihn vor Ablauf der 15 Jahre Verjährungsfrist 19.04.2020 ohne MPU die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten? oder wie geht es da weiter?wäre Lieb wenn sie mir da weiter helfen können,bitte kommen Sie nicht mit Kritik an ist halt passiert rückgängig kann man nicht machen,bereuen tue ich es aber das Hilft mir nicht weiter
Vielen dank im voraus.
Gruß
Bekim
Beste Antwort im Thema
Albaner , welche Gründe gibt es , lieber noch so lange zu warten , als zur MPU zu gehen .
Diese MPU haben in der Zwischenzeit andere Vorschriften erhalten und haben deshalb den Ruf , den sie mal hatten nicht verdient .
Geh zu deinem Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt und sprich mit dem ganz offen und freundlich über deine Sorgen und Vorstellungen , biete ihm evtl. an,bei einem Suchtmediziner zu einer Untersuchung mit fortlaufender Vorstellung zu gehen .
Das sind sehr häufig richtig nette Menschen , die auch helfen wollen und können .
Manchmal sind User aber sehr auf dem Holzweg , wie z.B. Gleiterfahrer . in beiden Fällen ist dir die Fahrerlaubnis entzogen , Fahrerlaubnisentzug ist der Verwaltungsakt , hat also überhaupt nichts mit dem Dokument Führerschein , Karte oder noch Rosa Faltblatt zu tun .
Die Fahrerlaubnis ist dir , wie ich annehme , per Gerichtsbeschluß oder per Verwaltungsakt entzogen werden .
Sie wird dir , wie bei dir , für 6 Monate , 1 Jahr oder mehr entzogen werden. Ein -angeordnetes Fahrverbot-,darf nicht länger als 1-3 Monate dauern. Bei dem Fahrerlaubnisentzug ist der Führerschein abzugeben und wird vernichtet . Du musst ihn neu machen . Das ist offensichtlich der Fall .
Bei einem - angeordnetem Fahrverbot- wird der Führerschein nicht vernichtet , du gibst ihn für die entsprechende Zeit ab , an die Diensstelle , die das Fahrverbot anordnet , daher bekommst du ihn auch wieder . Brauchst ihn nicht neu zu machen .
Aber das Fahrverbot ist natürlich ein -Entzug der Fahrerlaubnis - auf Zeit, allerdings nur bis zu 3 Monaten , in dieser Zeit ist dir die Erlaubnis ein Kraftfahrzeug zu führen entzogen . Klingt kompliziert , ist es auch , siehe Gleitfahrer .
Anmerkung : Man darf in der Zeit des Fahrverbotes , oder Entzug der Fahrerlaubnis überhaupt auch kein Mofa fahren , selbst wenn man es des Alters wegen führerscheinfrei fahren dürfte .
Ich hoffe du hast alles vestanden , sonst frage noch mal .
Giovanni.
35 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Januar 2017 um 09:24:33 Uhr:
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 30. Januar 2017 um 09:22:26 Uhr:
Es wird immer die Fahrerlaubnis entzogen, auch bei einem Monat Fahrverbot. Der Führerschein ist im Grunde nur der Beleg, dass man in Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
ganz sicher nicht. Bei einem Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, man darf nur nicht fahren.Aber wie man auf den Gedanken kommen kann, dass bei einem Entzug der Fahrerlaubnis vor über 10 Jahren vielleicht ein Fahrverbot vorgelegen haben könnte, bleibt das Geheimnis der Auskenner hier.
Dann lass dich mal bei einem 1-monatigem Fahrverbot erwischen! Dann zahlst Du nicht 40 Euro wegen Fahrens ohne Führerschein sondern es gibt saftigere Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis!
Aber Du glaubst ja öfters, alles besser zu wissen. Kennt man ja aus anderen Threads!
Hier für Dich mal ein Auszug aus Wikipedia:
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG, die verwirklicht wird, wenn der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 StVG verboten ist. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. In bestimmten Fällen, wie Fahrlässigkeit oder beschlagnahmtem Führerschein, ist die Freiheitsstrafe auf 6 Monate und die Geldstrafe auf 180 Tagessätze begrenzt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dann gegeben, wenn der Fahrzeugführer ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führt und
ihm bislang keine gültige Fahrerlaubnis für solche Fahrzeuge erteilt wurde oder
eine ausländische Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umgeschrieben wurde oder
die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen oder
ein zeitlich befristetes Fahrverbot verhängt wurde.
Es handelt sich dabei nicht um das Fahren ohne Führerschein, bei dem der Fahrzeugführer seine Führerschein-Urkunde lediglich nicht mitführt.
lies mal im Gesetz nach und nicht bei Wikipedia:
Zitat:
§ 21
Fahren ohne Fahrerlaubnis(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist
wie Du siehst steht da ein "oder". D.h. entweder hat man keine Fahrerlaubnis oder es wurde einem das Fahren verboten. Weil nämlich bei einem Fahrverbot die eigentliche Fahrerlaubnis noch bestehen bleibt.
S. auch hier:
https://www.bussgeldrechner.org/.../...rerscheinentzug-fahrverbot.htmlZitat:
Bei einem Fahrverbot müssen Sie für die Ihnen vorgeschriebene Zeit Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben und erhalten diesen nach Ablauf des Zeitraums zurück, ohne eine weitere Prüfung oder einen Nachweis Ihrer Fahrtauglichkeit vorlegen zu müssen. Dabei bleibt Ihnen also die Fahrerlaubnis erhalten.
Dass das Fahren während eines Fahrverbots und das Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich bestraft wird, habe ich ja nicht bestritten.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Januar 2017 um 12:14:04 Uhr:
lies mal im Gesetz nach und nicht bei Wikipedia:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Januar 2017 um 12:14:04 Uhr:
Zitat:
§ 21
Fahren ohne Fahrerlaubnis(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist
wie Du siehst steht da ein "oder". D.h. entweder hat man keine Fahrerlaubnis oder es wurde einem das Fahren verboten. Weil nämlich bei einem Fahrverbot die eigentliche Fahrerlaubnis noch bestehen bleibt.S. auch hier:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Januar 2017 um 12:14:04 Uhr:
Zitat:
Bei einem Fahrverbot müssen Sie für die Ihnen vorgeschriebene Zeit Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben und erhalten diesen nach Ablauf des Zeitraums zurück, ohne eine weitere Prüfung oder einen Nachweis Ihrer Fahrtauglichkeit vorlegen zu müssen. Dabei bleibt Ihnen also die Fahrerlaubnis erhalten.
https://www.bussgeldrechner.org/.../...rerscheinentzug-fahrverbot.html
Das ist nicht richtig! Da kannst Du noch so viele Zitate bringen, das heißt nicht, das es wahrer wird.
Der Führerschein muss Dir VOR Ablauf des Fahrverbotes wieder übereignet werden, sonst kannst Du von der Behörde Schadensersatz verlangen!
Mein (einziges) Fahrverbot wurde damals vom 01.-31. Dezember rechtsgültig und ich hatte, aufgrund der Feiertage, diesem bereits am 23.12. zurück erhalten. Auf meine interessierte Nachfrage, warum das so ist, wurden mir dann einige Texte aus der Verwaltungsvorschrift und der FeV gezeigt.
Logisch, dass die Fahrerlaubnis nicht neu gemacht werden muss, sie ist ja nur für einen Monat entzogen!
Verboten, ein Kraftfahrzeug zu führen heißt: Entzug der Fahrerlaubnis! Du hast für diesen Monat keine Fahrerlaubnis!
Was Du da zitierst, ist falsch ausgelegte Wortklauberei!
Zitat:
Dass das Fahren während eines Fahrverbots und das Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich bestraft wird, habe ich ja nicht bestritten.
Das hat damit gar nichts zu tun! Das war ein Beispiel für Dich, damit Du es besser verstehst. War aber offensichtlich umsonst!
...und nun noch viel Spaß, kannst Dich mit Dir alleine streiten!
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 30. Januar 2017 um 12:40:58 Uhr:
Verboten, ein Kraftfahrzeug zu führen heißt: Entzug der Fahrerlaubnis! Du hast für diesen Monat keine Fahrerlaubnis!
das bleibt falsch. Man hat ein Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen, die Fahrerlaubnis wird dadurch nicht berührt. Wenn einem die Fahrerlaubnis entzogen wird, muss man sie neu beantragen.
Lies die Quellen. Oder bleib halt in Deiner Unkenntnis gefangen.
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Gut, das wäre dann mal auch nicht geklärt.
Nur interessiert das unseren Duisburger nicht wirklich. Er will eigentlich nur so schnell wie möglich wieder legal KfZ fahren dürfen. Seine Vorgeschichte kennen wir ja inzwischen.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 30. Januar 2017 um 15:12:22 Uhr:
Gut, das wäre dann mal auch nicht geklärt.
da unser Albaner kein Fahrverbot hat, sondern bereits vor über 10 Jahren die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist diese Diskussion für ihn sowieso ohne Belang.