Fahrerkarte??

Hi...
Da wir in der Firma nen neuen LKW bekommen haben brauchte ich jetz die Fahrerkrte , nur leider bekam ich vom Tüv keine Einweisung wie man das ding verwendet und was man danoch so einstellen muß..... Naja und ohne zu fahren sind gleich mal 4 Points in Flensburg und ca 500 euro strafe. Naja es wird doch hier sicher ein paar alte Hasen geben die mir da etwas weiterhelfen können.... Danke schon mal Gruß Andy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bobby700


Morgähn,

ich handel mit Obst und Gemüse. Die 400km sind die Strecke hin und zurück zum Großmarkt und die Kurzstrecken zu Wochenmärkten um das ganze wieder an den Mann und die Frau zu bringen. Ist ja dann quasi Eigenvertrieb.

Hallo,

ich sehe da keine Ausnahme nach 561/2006, denn du betreibst Handel, etwas anderes wäre es wenn das Fahrzeug auf einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des Steuerrechts zugelassen ist. In diesem Fall könntest du die kurzen Strecken ohne Karte fahren, wenn der Umsatzanteil der Handelsware die steuerlichen Freigrenzen nicht übersteigt.
Ansonsten wäre das gewerblich und somit würdest du wieder unter den Regelung der obigen EU-Verodnung fallen.

Für die 400 km Strecke musst du eh die Vorschriften erfüllen.

Nebenbei bemerkt, die Sache mit der Ausmahme nach 561/2006 für Landwirtschaft und Gartenbau wird in der Branche sehr kritisch bewertet, denn es gibt häufig Probleme mit der Abgrenzung was ist Landwirtschaft und was nicht.
Deshalb raten die Kammern die viele Weinbauern betreuen, diese sogar davon ab von der Regelung Gebrauch zu machen, auch wir als Gärtner die diese eigentlich nutzen könnten, verzichten auf deren Nutzung weil wir möglichen Problemen aus dem Weg gehen wollen.
Einfach die Regeln beachten und gut ist.

Neben den Karten brauchst du noch ne Software und ein Lesegerät für den Tacho und die Fahrerkarten, für Dich dürften die günstigen Pakete um 300 E reichen, die nutzen wir auch um den Massenspeicher auszulesen und um die paar Fahrerkarten auszulesen.
Denk bitte an ein Backup der Daten, wir haben dazu ein Auslesegerät das die Daten an einen PC überträgt und gleichzeitig auf einer internen Flashkarte ablegt.

Ach ja wenn du die Unternehmerkarte hast, musst du den Tacho mit dieser auf dein Unternehmen personalisieren, das ist wichtig.

Gruss

Gerd

113 weitere Antworten
113 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


Ich glaube da liegst Du ganz falsch. Der Staat ist für seine Bürger da nicht die Bürger für den Staat. Der digitale Fahrtenschreiber wurde auf Grundlage eine EU Richtlinie in Landesrecht umgesetzt und dieses besagt das alle neu zugelassenen Fahrzeuge über 3,5t diesen seit 1.1.06 eingebaut zu haben. Weiterhin speichert diese, wie schon gesagt 1 Jahr lang Fahrdaten einschliesslich der Namen der Fahrer in klardaten. Also nicht etwa MAN oder Mercedes haben dieses Gesetzt gemacht sondern der Staat BRD.

Nun hinterfrage ich warum diese Daten nicht verschlüsselt und auf solch lange Zeit im Gerät gespeichert werden und Du sagst wenn mir das nicht passt kann ich ja auswandern? Wie ich schon sagte ich werde den Bundesbeautragten für datenschutz dazu befragen, warum diese Daten nicht besser geschützt werden. Ein Beispiel zum Thema nannte ich schon, Mietfahrzeuge.

Irgendwie vermischst Du jetzt alles. Wenn man nicht so'n Plan hat, wie die Dinge so laufen, kann das schon mal vorkommen. Wir müssen da jetzt mal unterscheiden: Das eine ist die Datenerhebung und das andere die Datenverwendung.

Die Datenerhebung hat der Gesetzgeber verursacht aufgrund einer umzusetzenden EU-Richtlinie. Das ist richtig. Wenn Du sagst, die Daten müssen verschlüsselt werden, findest Du meine Zustimmung. Das ist vielleicht eine Nachlässigkeit im Gesetz. Da das aber schon nicht in der EU-Richtlinie vorgesehen ist und diese Richtlinie dazu dient, eine Vereinheitlichung europaweit umzusetzen, müsstest Du die EU und nicht die deutsche Gesetzgebung anprangern.

Die Datenverwendung ist eine andere Sache. Es ist klar festgelegt, wie der deutsche Staat oder ein anderer EU-Staat oder die Europäische Union selbst die Daten verwenden dürfen. Da werde ich darauf vertrauen, dass diese Institutionen diese Daten nicht fremdverwenden.
Eine andere Frage ist, warum man den Datenumfang für die Werkstatt nicht entsprechend einschränkt. Bei der Vermietfirma liegt das so, dass der digitale Tacho auf die Unternehmenskarte des mietenden Unternehmens initialisiert wird. Der Vermieter selbst dürfte keinen Zugriff auf diese Daten haben.
Der Zugriff über die Werkstatt sehe ich hier als bedenklich an. Die Werkstatt ist auch die Schnittstelle für den Hersteller, wenn es um den Zugriff auf die Telematikdaten geht.
Wenn Du Probleme mit der Datensicherheit hast, wäre die EU und der EU-Datenschutzbeauftragte die richtigen Ansprechpartner.

Was die Dauer der Datenhaltung anbelangt, werden diese nicht ein Jahr, sondern mind. 365 Tage gespeichert. 365 Tage sind 365 Tage und nicht ein Jahr. Das muss man juristisch korrekt unterscheiden. Zudem werden die ältesten Daten erst dann überschrieben, wenn kein freier Platz mehr da ist. Insoweit ist zu erwarten, dass erheblich mehr Daten, als für 365 Tage auf dem Gerät gespeichert werden. Eine Löschfunktion ist nicht vorgesehen.
Die Daten werden deshalb so lange gespeichert, weil eine Manipulation ausgeschlossen werden soll und die Aufbewahrungsfrist für alle heruntergeladenen Daten mindestens ein Jahr beträgt. Das Ziel, Manipulationen zu verhindern, soll mit dieser Vorschrift tatsächlich erreicht werden und kein so Pseudokontrollsystem sein, wie die bisherigen Schaublätter. Jeder Fahrer sollte Interesse daran haben, dass Manipulationen nicht mehr möglich sind. So wie Du hier schreibst, scheinst Du allerdings an Manipulationsmöglichkeiten interessiert zu sein? Ist das so?

Der Beginn der Einbaupflicht war am 01.05.2006 und nicht am 01.01.2006, nach der Rechtsnorm also "20 Tage nach der Veröffentlichung der Verordnung 561/2006".

Es wäre mir ein Anliegen, dass Du nicht sowas wie "Gesetzt" schreibst. Das, was Du damit meinst, heißt Gesetz. Man könnte der Idee verfallen, dass Du eigentlich nicht weißt, worüber Du sprichst, wenn Du die Sachen so vertauschst, verwechselst und gar die wesentlichen Begriffe falsch schreibst. Sofern Du mehr über das digitale Kontrollgerät erfahren willst, dann lege ich Dir die VO (EWG) Nr. 3821/85 ans Herz. Dort steht alles drin und diese Vorschrift kannst Du Dir unter anderem bei der BAG herunterladen. Viel Spaß bei der Lektüre vor Deinem nächsten Beitrag.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Irgendwie vermischst Du jetzt alles. Wenn man nicht so'n Plan hat, wie die Dinge so laufen, kann das schon mal vorkommen. Wir müssen da jetzt mal unterscheiden: Das eine ist die Datenerhebung und das andere die Datenverwendung.

Ich will mich nicht streiten, aber zum einem ist das Gesetz seit 1.1.06 in Kraft nur musste es im Bunderat noch verabschiedet werden deswegen kam es zur Verspätung. In der Beschreibung zum Fahrtenschreiber stand "365 Tage" das kann man der Einfach halber mit einem Jahr vergleichen.

Dann noch eine kleinen Anmerkung meiner Seits, sollte es Dir bekannt sein das man Profile von Fahrern schon seit Jahren im Steuergerät aufzeichnet. Der Unterschied ist hier das keine persönliche Bindung zwischen Fahrer und Fahrzeug nach Wochen oder gar Monaten gegeben ist. Erst mit der Speicherung der Klardaten im Fahrtenschreiber kann man eindeutig bestimmen welcher Fahrer was wie gefahren ist. Diese Beziehung dürfte dem Hersteller egal sein. Im übrigen sind die Aufbewahrungspflichten der Daten aus dem FS 2 Jahre und nicht nur 1 Jahr.

Noch eine persönliche Anmerkung von meiner Seite, Du solltest Deine überhebliche Art lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


Ich will mich nicht streiten, aber zum einem ist das Gesetz seit 1.1.06 in Kraft nur musste es im Bunderat noch verabschiedet werden deswegen kam es zur Verspätung. In der Beschreibung zum Fahrtenschreiber stand "365 Tage" das kann man der Einfach halber mit einem Jahr vergleichen.

Dann noch eine kleinen Anmerkung meiner Seits, sollte es Dir bekannt sein das man Profile von Fahrern schon seit Jahren im Steuergerät aufzeichnet. Der Unterschied ist hier das keine persönliche Bindung zwischen Fahrer und Fahrzeug nach Wochen oder gar Monaten gegeben ist. Erst mit der Speicherung der Klardaten im Fahrtenschreiber kann man eindeutig bestimmen welcher Fahrer was wie gefahren ist. Diese Beziehung dürfte dem Hersteller egal sein. Im übrigen sind die Aufbewahrungspflichten der Daten aus dem FS 2 Jahre und nicht nur 1 Jahr.

Noch eine persönliche Anmerkung von meiner Seite, Du solltest Deine überhebliche Art lassen.

Diese Art hat mit Überheblichkeit wenig zu tun, sondern mit Verärgerung darüber, dass Du Dir wenig Mühe gibst, Dein Wissen zu fundieren und beharrlich an Falschem festhältst. Mit Deiner Art stösst Du jeden anderen vor den Kopf, der sich hier Mühe an der Beteiligung gibt. Für die Berücksichtigung dieses Aspekts bei Deinen weiteren Beiträgen wäre nicht nur ich Dir dankbar.

Juristisch gesehen kann man 365 Tage nicht mit "ein Jahr" vereinfachen. Das mag ein Laie so sehen, aber deswegen beurteilt er die Situation auch falsch. Ein Jahr hat mal 365, aber auch mal 366 Tage. Es gäbe programmiertechnisch gar keinen Weg, festen Speicher für "ein Jahr" zu reservieren. Für 365 Tage kann man das.

Du solltest doch mal die VO (EWG) 3821/85 lesen. Darin steht, dass die Daten der Fahrerkarte für ein Jahr aufbewahrt werden müssen, ebenso wie Schaublätter und dass die Daten auf dem Kontrollgerät für mindestens 365 Tage nach ihrer Aufzeichnung noch ausgelesen werden können.

Du siehst also keinen Grund darin, warum man ein Interesse haben könnte, dass man fahrerbezogene Fahrprofile hat? Naja, Du bist dann sicherlich kein Fahrzeughersteller!

Ich hatte in meinem Beitrag davor Dir erklärt das man diese Daten nicht Personen bezogen schon seit Jahren erhebt. Das ist in soweit auch kein Problem und auch nicht von Datenschutzrechtlichen Belang weil man den Bezug zwischen persönlichen Daten und Fahrdaten nicht gemacht wird. Das ist bei digitalen Kontrollgerät anders. Wie Du in Deinen ersten Ausführungen sagtes, werden die Daten weder auf der Karte noch auf dem Gerät verschlüsselt, sondern liegen in klarform 365 Tage (sind ja kein Jahr) auf dem Masse Speicher. Und hier mein Kritikpunkt, diese Daten liegen beim Vermieter, Vorführer ungeschützt für jedermann lesbar auf dem Kontrollgerät. Datenschutz.

Zu Deiner mehrfach zitierten VO (EWG) 3821/85 diese ist kein Gesetz sondern eine EU weite Verordnung die in der BRD in Landesrecht, in dem Fall in die STVZO und Fahrpersonalgesetz umgelegt wurde. Sicher ist Dir bekannt das es keine EU Gesetze gibt sondern nur Vorschläge aus der EU kommen und diese dann in Landesrecht umgesetzt werden müssen.

Jeder Mitgliedstaat der EU kann diese VO (EWG) 3821/85 noch erweitern, so steht es jedenfalls in dieser. Hier solltes Du sie mal selber lesen.

Zitat:

Juristisch gesehen kann man 365 Tage nicht mit "ein Jahr" vereinfachen. Das mag ein Laie so sehen, aber deswegen beurteilt er die Situation auch falsch. Ein Jahr hat mal 365, aber auch mal 366 Tage. Es gäbe programmiertechnisch gar keinen Weg, festen Speicher für "ein Jahr" zu reservieren. Für 365 Tage kann man das.

Diese Aussage ist natürlich nicht richtig, jedes Handy ist über einen Kalender simpel in der Lage Daten Jährlich zu speichern, selbst ein alter Computer aus dem Jahre 1995 kann das aktuelle Datum bis ins Jahr 2030 berechnen. Also technisch ist es kein Problem Daten so aufzubereiten das sie 1 Jahr gespeichert werden. Deine Aussage geht davon aus das 1 Jahr zufällig mal 365 Tage oder eben im Schaltjahr 366 Tage hat. Dem ist aber bei weiten nicht so. Die VO schreibt es nur der einfach halber so vor, damit man sich sparen kann noch einen Kalender in das Teil einzubauen der dann Schaltjahre berücksichtigen müsste. Oder noch einfacher um es auch den einfachsten Menschen zu erklären das ein Jahr eben 365 Tage hat und nur alle 4 Jahre es davon eine Ausnahme gibt.

Wie ich schon sagte Du wirkst sehr Überheblich, das ganze noch gemischt mit Aufhängern die aus Vertippen resultieren das kann nur ins Auge gehen.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


Wie der Staat die Daten verwaltet? Die Mautdaten werden zu Abrechnungszwecken aufbereitet und der Firma in Rechnung gestellt. Dieses Geld bekommt dann der Staat abzüglich der Kosten die diese Firma zum erheben der Daten hat. Der Staat bekommt keinen Zugriff auf diese Daten, wie ich sagte hat er per Gesetz keinen Zugriff auf diese. Sind die Forderungen ausgeglichen werden die Mautdaten gelöscht. Diesen Punkt möchte gerne der Innenminister geändert haben.

Und hier muss man weiter aufpassen das diese Gesetze nicht geändert werden, weil der Staat diese Daten nicht zu erheben hat, wie ich auch schon sagte, Datenschutz!

Weist du eigentlich warum man auf die Idee kam das man mit den Mautdaten mehr anfangen könnte als nur die Maut zu erheben? Es war vor 1 oder 2 Jahren, Autohof Satteldorf, ein Parkplatzwächter wurde von einem LKW überfahren, mit absicht. Er wollte die Parkgebühr nicht zahlen (ich glaub 2€). Man kannte die Uhrzeit des Vorfalls, man wuste es war ein Weiser LKW mit einem Ausländischen Kennzeichen und man wuste in welche richtung er fuhr. Der LKW wurde bis heute nicht gefunden. Damals wollte man an die Daten von Toll Collect, man hätte somit unter umständen feststellen können wer das war. Dank Datenschutz ging das aber nicht.

Vozu braucht man einen Datenschutz auf die Maut Daten oder auf die Fahrdaten im Tacho? Was soll da so hoch geheimes drauf sein das man Schützen muss?

Zitat:

Original geschrieben von Zoker


Weist du eigentlich warum man auf die Idee kam das man mit den Mautdaten mehr anfangen könnte als nur die Maut zu erheben? Es war vor 1 oder 2 Jahren, Autohof Satteldorf, ein Parkplatzwächter wurde von einem LKW überfahren, mit absicht. Er wollte die Parkgebühr nicht zahlen (ich glaub 2€). Man kannte die Uhrzeit des Vorfalls, man wuste es war ein Weiser LKW mit einem Ausländischen Kennzeichen und man wuste in welche richtung er fuhr. Der LKW wurde bis heute nicht gefunden. Damals wollte man an die Daten von Toll Collect, man hätte somit unter umständen feststellen können wer das war. Dank Datenschutz ging das aber nicht.

Vozu braucht man einen Datenschutz auf die Maut Daten oder auf die Fahrdaten im Tacho? Was soll da so hoch geheimes drauf sein das man Schützen muss?

Es steht außer Frage das man an der Stelle wo Daten geschützt werden müssen Verbrechen anführt die man ohne den Schutz evtl. aufklären könnte.

Um es mal klar zu sagen diesen Daten sollen nicht Verbrecher und nix anderes ist der Fahrer des besagten weißen LKW, schützen, sondern sie sollen Maut eintreiben. Das ist ein Gesetz! Nur weil der Staat nicht in der Lage ist über normale Polizei Arbeit zu ermitteln wer diese Straftat begangen hat sollen diese Daten freigegeben werden?

In der Zukunft werden solche Straftaten PKW Fahrer begehen, also muss es ein System geben welches ermittelt wer der Fahrer gewesen sein kann.

Ohne den Fall zu kennen, lief da kein Video mit, es gab keine Zeugen? Die Person wurde umgefahren und das ist alles? Woher weiss man dann das es ein ausländischer LKW gewesen ist?

Hier soll nur der Datenschutz ausgehöhlt werden weil es ja sein könnte das LKW Fahrer auch Straftaten begehen. Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun, nur will der Staat gerne an die weiter Verwertung der Daten und überlässt der Presse solche Meldungen.

Der wurde nicht umgefahrn, der wurde überfahren und ist Tot, also kein Lapalie. Kammera gabs da noch nicht. Zeugen muss es wohl gegeben haben, sonst wüste man wohl gar nichts, ist aber zu lange her als das ich da noch alles weis. Und bis die Polizei anfängt zu suchen ist der LKW schon über alle Berge. Mit den Daten aus dem Mautgerät hatte man die möglichkeit gehabt den Täter zu finden. So hat man niemanden.

Klar bin ich für Datenschutz, der Staat muss nicht alles wissen was ich mach. Gläsener Bürger sind wir aber eh schon. Und wenn man mit den Daten aus dem Mautgerät Straftaten aufklären kann warum nicht? Dann weis der Staat du bist dann und dann dort gefahren, wann und wo du Einkaufst weis er anhand deiner EC-Karte eh schon.

Ich habe den Artikel gelesen. Wie kommst Du darauf das man mit den Mautdaten die Täter hätte fassen können? Beide könnte ohne OBU fahren und wären in dem Fall genau so wie ohne Maut Erfassung nahezu unsichtbar! jeweils haben sie die Maut entrichtet und fahren dann mit einer Art Fahrschein wohin sie wollen. Eine Auflösung welche LKW zum fraglichen Zeitpunkt an der Stelle gewesen sein könnten ist nur mit einer OBU möglich. Diese müssen aber beide nicht an Bord gehabt haben.

Zur EC Karten Nutzung, ich habe einen Vertrag mit meiner Bank die ausschließt das sie Daten aus meiner Kontoführung Dritten zugänglich macht. Also so einfach wie Du es Dir machen willst ist Datenschutz nicht auszuhebeln!

Was der S T A A T so alles weiß???

Eigentlich sind es ja die Kreditkartenunternehmen und die Einkaufscenter, die alles wissen. Hoffentlich habt ihr keine Punktekarte, wie Payback oder so. Es ist ja nicht so, dass man verpflichtet ist, die zu nutzen, aber durchsichtig wird man davon schon. Hätte das Wilhelm Conrad Röntgen damals gewusst, hätte er den nach ihm benannten Apparat nicht erfinden müssen!

@Zoker
Es gibt immer Leute die etwas zu verstecken haben! Warum sollte meine Strecke und mein Zeitaufwand im Nachinein geheim bleiben? Wenn die vorher schon bekannt wäre, würde ich die Sicherheit des Transports in Frage stellen, aber hinterher? Ich hätte nichts zu verstecken! Du?

ScaniaChris

Ich denke Du wirst es nie verstehen das Daten die Du selber erzeugt hast nur Du besitzen darfst. Du bist der Meinung das diese Daten freiwillig der Allgemeinbekanntheit zugänglich gemacht werden müssen.

Dem ist aber nicht so, der Erzeuger der Daten ist natürlich auch der Besitzer der Daten. Das ändert sich auch nicht durch die Einstellung von Personen die den Großraum nicht mehr überblicken.

hey Zoker

ja der unfall auf dem autohof satteldorf, der parkwächter wurde überfahren weil ein ausländischer lkw fahrer die 5€ parkgebühr nicht zahlen wollte, es waren blos 2 DEUTSCHE lkwfahrer als zeugen, aber es hatten auch einige ausländische lkw fahrer gegeben die keine aussagen gemacht haben zu dem typ der den parkwächter umgefahren hat, hatte damals mein lkw schein noch nicht lange war eine der ersten touren für mich, ich musste in satteldorf laden hab gedacht ich mach dort auf dem autohof pause (weil der is von mir privat ca 50km weg und da kan man gut essen usw) hab ich gedacht da halt ich an geh mal essen, duschen also gut ich angehalten geparkt, auf einmal nachts blaulicht voller alarm krankenwagen usw... ich musste dann losfahren weil ich nen termin hatte, ich bin nicht rausgekommen weil alles gesperrt war und hab mein termini verpasst, aber ich konnte es erklären und dadurch giengs noch mal gut...

gruß matze

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


ScaniaChris

Ich denke Du wirst es nie verstehen das Daten die Du selber erzeugt hast nur Du besitzen darfst. Du bist der Meinung das diese Daten freiwillig der Allgemeinbekanntheit zugänglich gemacht werden müssen.

Dem ist aber nicht so, der Erzeuger der Daten ist natürlich auch der Besitzer der Daten. Das ändert sich auch nicht durch die Einstellung von Personen die den Großraum nicht mehr überblicken.

Das hat bestimmt etwas mit dem Urheberrecht zu tun? Vielleicht sollte ich dann von dem STAAT Lizenzgebühren für die Benutzung abverlangen?

Aber ... habe ich die Daten erzeugt? Oder war es das Kontrollgerät oder die OBU oder die Telematik?

Es tut mir leid, aber ich kann darin keine schützenswerte Inhalte erkennen. Die Daten auf dem Kontrollgerät haben für mich keine Bespitzelungsfunktion, sondern eine Sicherheitsfunktion. Sie schützen mich zuverlässig vor der Organisationsunfähigkeit oder Gier meines Arbeitgebers und der wird dadurch von dem Druck durch seine Auftraggeber entlastet. Wenn das digitale Kontrollgerät nicht schon jemand anderes erfunden hätte, hätte ich es wohl getan!

Lass' mich aber mal eine persönliche Frage stellen: Kommst Du vielleicht aus den neuen Bundesländern und hattest näheren Kontakt zur Stasi? Deine pessimistische Haltung hat schon fast etwas krankhaftes. Vor was läufst Du davon? Wovor hast Du Angst? Was willst Du verstecken?

@Matze ich hab das damals erst viel später mitbekommen, als es glaub in der Zeitung stand, obwohl Satteldorf keine 20km entfernt ist, irgendwie kann man sich das nicht vorstellen, wegen 5€.

@ Fotofilter, soviel ich weis steht kurz nach der Auffahrt eine Mautbrücke, und zumindestens 1 mal muss er wohl durch gefahren sein. Und soviel ich weis sind in den Mautbrücken auch Kameras verbaut die die Nummernschilder aufnehmen. Von daher könnte man zumindestens mal den Täterkreis etwas eingrenzen, die Polizei hat damals wohl nicht umsonst gesagt wenn sie die daten bekommen würde könnten sie den Täter finden, aber nichtmal eine ausnahme wurde gemacht.

@ ScaniaChris zu verbergen hab ich nichts, von daher verstehe ich auch nicht so ganz die aufregung um den Tacho, was macht das wenn der Vermieter oder die Werkstatt weis wie schnell man gefahren ist bzw. wer mit dem Auto gefahren ist? Genauso mit den Daten aus der Mautbrücke, wann und wo man fährt, ist doch eigentlich nichts wichtiges.

Der Staat braucht aber trotzdem nicht alles über einen wissen. Aber das ist ein anderes Thema.

wobei man die 5€ ja sogar vergütet bekommt.... wenn man reingeht kauft sich ne bockwurst, zeitung und nen kaffee und ach was weis ich noch was süßes odern eis hat man die locker zusammen ...
und wenn er die nicht zahlen will wieso is er dann nicht einfach fortgefahren ... versteh ich nicht solche leute solchen typen gehört der führerschein entzogen und sofort für immer eingesperr echt ...

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Aber ... habe ich die Daten erzeugt? Oder war es das Kontrollgerät oder die OBU oder die Telematik?

Wenn ich das hier schreibe, ist mein Book der Erzeuger der Nachricht oder ich selber? Du merkst was ich meine? Natürlich ist der Mensch der diesen LKW fährt derjenige der die Daten erzeugt hat. Mittels modernder Technik ist man in der Lage diese Daten aufzubereiten und zu speichern. Also gehören sie weiter dem Erzeuger und das ist nun mal in dem Fall der Fahrer.

Zum aushöhlen der Fremdnutzung der Mautdaten: warum nicht alle Fahrer von weißen Sattelschlepperaufliegern festnehmen und mit Hilfe eines glühenden Eisens zum Geständnis zwingen? Nun sicher keine schöne Sache aber der Zweck heiligt die Mittel und man könnte bei dieser Anwendung von Gewalt gleich mehrere Fahrer einsperren!

Sicher das ist übertrieben aber wo setzt man Grenzen, ab welcher Stufe darf der Staat Mautdaten fremdnutzen und ab wann sind diese Information schützenswert?

Deine Antwort
Ähnliche Themen