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Fahrerkarte??

Hi...
Da wir in der Firma nen neuen LKW bekommen haben brauchte ich jetz die Fahrerkrte , nur leider bekam ich vom Tüv keine Einweisung wie man das ding verwendet und was man danoch so einstellen muß..... Naja und ohne zu fahren sind gleich mal 4 Points in Flensburg und ca 500 euro strafe. Naja es wird doch hier sicher ein paar alte Hasen geben die mir da etwas weiterhelfen können.... Danke schon mal Gruß Andy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bobby700


Morgähn,

ich handel mit Obst und Gemüse. Die 400km sind die Strecke hin und zurück zum Großmarkt und die Kurzstrecken zu Wochenmärkten um das ganze wieder an den Mann und die Frau zu bringen. Ist ja dann quasi Eigenvertrieb.

Hallo,

ich sehe da keine Ausnahme nach 561/2006, denn du betreibst Handel, etwas anderes wäre es wenn das Fahrzeug auf einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des Steuerrechts zugelassen ist. In diesem Fall könntest du die kurzen Strecken ohne Karte fahren, wenn der Umsatzanteil der Handelsware die steuerlichen Freigrenzen nicht übersteigt.
Ansonsten wäre das gewerblich und somit würdest du wieder unter den Regelung der obigen EU-Verodnung fallen.

Für die 400 km Strecke musst du eh die Vorschriften erfüllen.

Nebenbei bemerkt, die Sache mit der Ausmahme nach 561/2006 für Landwirtschaft und Gartenbau wird in der Branche sehr kritisch bewertet, denn es gibt häufig Probleme mit der Abgrenzung was ist Landwirtschaft und was nicht.
Deshalb raten die Kammern die viele Weinbauern betreuen, diese sogar davon ab von der Regelung Gebrauch zu machen, auch wir als Gärtner die diese eigentlich nutzen könnten, verzichten auf deren Nutzung weil wir möglichen Problemen aus dem Weg gehen wollen.
Einfach die Regeln beachten und gut ist.

Neben den Karten brauchst du noch ne Software und ein Lesegerät für den Tacho und die Fahrerkarten, für Dich dürften die günstigen Pakete um 300 E reichen, die nutzen wir auch um den Massenspeicher auszulesen und um die paar Fahrerkarten auszulesen.
Denk bitte an ein Backup der Daten, wir haben dazu ein Auslesegerät das die Daten an einen PC überträgt und gleichzeitig auf einer internen Flashkarte ablegt.

Ach ja wenn du die Unternehmerkarte hast, musst du den Tacho mit dieser auf dein Unternehmen personalisieren, das ist wichtig.

Gruss

Gerd

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Matze,

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


vorraussetzung ist das man immer den selben lkw fährt und keinen täglichen oder wöchentlichen wechsel drin hat ...
dann speichert die karte mehr daten als den einen monat, wenn man aber viel fahrzeugwechsel hat reduziert sich der speicher bis auf MINDESTENS 1 monat ...

Da musst du aber viel und oft den LKW wechseln... Selbst bei der kleinsten Kartengrösse (16 kB) passt da noch einiges an Daten drauf.

Wir brauchen uns da bestimmt nicht zu streiten, aber dass ein Fahrer NUR einen Monat auf seiner Karte gespeichert hat, DAS ist doch wohl illusorisch.

Gruß, Frank

haja, wir brauchen uns doch nicht streiten....

ich bin gerad bei uns aufm hof, und habe meine karte ausgelesen, wir haben ein auslese pc im aufenthaltsraum dort habe ich mal nachgeschaut wie viel auf miener karte ist ...45 tage ....

gruß matze

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Die Nutzung der gesammelten Daten von den Kontrollgeräten, den Mautdaten und anderen Datensammelgeräten ist für den Staat sehr begrenzt. Wenn die Strafverfolgung darauf zugreift und die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind, dann dürfen diese Informationen in einem Prozess nicht verwertet werden.

Mautdaten dürfen nicht anders genutzt werden als zur Erhebung der Maut. Das ist ein Gesetzt und dieses kann bis Dato keiner aushelbeln. Selbst bei schweren Straftaten nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


haja, wir brauchen uns doch nicht streiten....

ich bin gerad bei uns aufm hof, und habe meine karte ausgelesen, wir haben ein auslese pc im aufenthaltsraum dort habe ich mal nachgeschaut wie viel auf miener karte ist ...45 tage ....

gruß matze

Nu ja, wir streiten uns ja auch nicht🙂

Ich habe gerade noch einmal nach gesehen. Ich habe meine täglich genutzte FK am 29.06.2007 ausgelesen. Und bis zum 14.09.2006 kann ich da jede Tätigkeit nach verfolgen. Dies nur mal als Info.

Gruß, Frank

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Das wären gut 10 Monate. Das ist aber viel. Es sollen min 28 Tage sein und nicht deutlich mehr. Warum speichert Deine Karte es so lange?

Zitat:

Original geschrieben von Inserv


Auch wenn ich hier wieder einmal der Buhmann bin, dies stimmt so nicht.

Die Speicherungskapazitäten des Gerätssind auf 365 Tage ausgelegt. Bei maximaler Ausnutzung! Werden weniger Daten gespeichert so passen mehr Tage in den Speicher des Geräts. Dies kann man zum Beispiel auch an der Fahrerkarte sehen, die ja auch nur 28 Tage beinhalten sollte. Bei mir sind allerdings Daten der letzten (knapp) 6 Monate abrufbar.

Seid euch also sicher, dass mehr als ein Jahr in dem Gerät gepeichert und abrufbar ist...

Gruß, Frank

Willst Du unbedingt den Buhmann spielen?!?

Seit wann sind 365 Tage = ein Jahr??? 365 Tage sind 365 Tage. Ein Jahr ist ein Jahr und das kann 365 oder 366 Tage haben. Wenn eine Angabe in Tagen ist, dann sind auch tatsächlich nur Tage gemeint. So ist das üblich in juristischen Angelegenheiten.

Aus dem Gesetz geht hervor, dass nur Aktiv-Daten gespeichert werden. Somit ergibt sich, dass an Tagen, an denen das Fahrzeug steht, auch keine Daten geschrieben werden. Somit bleibt der Platz für einen anderen Tag. Somit ist in jedem Fall korrekt, dass regelmäßig Daten für mehr als ein Jahr auf dem Gerät gespeichert sind.

Auch bei allen anderen Speichern in diesem Umfeld gilt, dass der zugewiesene Speicher erst vollständig beschrieben wird, bevor die letzten Daten überschrieben werden. So ist das halt in der Informatik. Auch ist klar, dass für den Zeitraum von 28 Tagen auf einer Fahrerkarte definitiv annähernd jede Konstellation berücksichtigt wurde. Insbesondere Fahrzeugwechsel verursachen eine viel höhere Datenmenge, da die Ereignisse öfters auftreten können. Selbst dann passen noch 28 Tage drauf. Sofern es weniger Ereignisse gibt, können von denen ein Vielfaches gespeichert werden.

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


Mautdaten dürfen nicht anders genutzt werden als zur Erhebung der Maut. Das ist ein Gesetzt und dieses kann bis Dato keiner aushelbeln. Selbst bei schweren Straftaten nicht.

Warum machst Du dann so ein trara, wenn Du weißt, dass dies gesetzlich verboten ist. Wenn der Staat die Daten verwaltet - was so auch bei den Mautdaten gilt - werden diese Beschränkungen eingehalten.

Was ein Hersteller mit den Daten macht, die er ausliest, das wissen nur die selbst und vermutlich dort auch nur ein paar wenige Leute. Wie will man das kontrollieren?

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Warum machst Du dann so ein trara, wenn Du weißt, dass dies gesetzlich verboten ist. Wenn der Staat die Daten verwaltet - was so auch bei den Mautdaten gilt - werden diese Beschränkungen eingehalten.

Was ein Hersteller mit den Daten macht, die er ausliest, das wissen nur die selbst und vermutlich dort auch nur ein paar wenige Leute. Wie will man das kontrollieren?

Wie der Staat die Daten verwaltet? Die Mautdaten werden zu Abrechnungszwecken aufbereitet und der Firma in Rechnung gestellt. Dieses Geld bekommt dann der Staat abzüglich der Kosten die diese Firma zum erheben der Daten hat. Der Staat bekommt keinen Zugriff auf diese Daten, wie ich sagte hat er per Gesetz keinen Zugriff auf diese. Sind die Forderungen ausgeglichen werden die Mautdaten gelöscht. Diesen Punkt möchte gerne der Innenminister geändert haben.

Und hier muss man weiter aufpassen das diese Gesetze nicht geändert werden, weil der Staat diese Daten nicht zu erheben hat, wie ich auch schon sagte, Datenschutz!

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


Wie der Staat die Daten verwaltet? Die Mautdaten werden zu Abrechnungszwecken aufbereitet und der Firma in Rechnung gestellt. Dieses Geld bekommt dann der Staat abzüglich der Kosten die diese Firma zum erheben der Daten hat. Der Staat bekommt keinen Zugriff auf diese Daten, wie ich sagte hat er per Gesetz keinen Zugriff auf diese. Sind die Forderungen ausgeglichen werden die Mautdaten gelöscht. Diesen Punkt möchte gerne der Innenminister geändert haben.

Und hier muss man weiter aufpassen das diese Gesetze nicht geändert werden, weil der Staat diese Daten nicht zu erheben hat, wie ich auch schon sagte, Datenschutz!

Ich weiß ziemlich genau, welche Wege die Mautdaten informationstechnisch gehn. Das war nicht die Frage.

Nicht Toll Collect steht im Fokus! Was machen andere, die direkten Zugriff auf Telematik- und Kontrollgerätedaten verschafft bekommen, mit den Daten. Welchen Weg diese Daten, beispielsweise bei Mercedes, nehmen und wie sie genutzt werden, wissen wohl nur ein paar wenige, die für die IT verantwortlich sind. Dir werden die bestimmt nicht erzählen, was die damit anstellen oder hast Du von Mercedes mal eine Information bekommen, dass die Daten von Dir verwalten???? Das wäre nach Datenschutzrecht allerdings erforderlich!

Laut Gesetz werden Mautdaten erhoben zum Zweck die Kosten abzurechnen und dann einzuordern. Alles andere was Du beschreibst ist widerrechtlich und wir auch nach STGB bestraft.

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


Laut Gesetz werden Mautdaten erhoben zum Zweck die Kosten abzurechnen und dann einzuordern. Alles andere was Du beschreibst ist widerrechtlich und wir auch nach STGB bestraft.

Ich beziehe das mal auf meinen letzten Beitrag. Dort geht es ja nicht um die Mautdaten, sondern die Daten des Kontrollgeräts und das was die Telematik so ansammelt.

Auch ist die freie Verwertung dieser Daten rechtswidrig. Aber erstens muss Du wissen, dass etwas passiert und zweitens: Wo kein Kläger, da kein Richter!

Nun da fehlt mir was. Warum sollte Mercedes die Daten seiner Kunden widerrechtlich ohne deren Einverständnis auslesen und auch noch weiternutzen? Wie ich schon sagte dem Hersteller dürften diese Daten egal sein, der Staat ist geil auf diese Daten und kein anderer.

die daten werden bei mercedes gespeichert auf einem rechner....
und mein cheff kann sie per passwort, wenn er sich auf einer bestimmten internet seite einlogt ansehen ....

gruß matze

zusatz...

geht doch mal auf www.fleetboard.de
und geht auf fahrzeugmanagement, und klickt die unterpunkte mal durch und schaut euch rechts die bilder mal an (beim daraufklicken werden die groß)
und dann seht ihr was es alles anzeigt, das ladungsgewicht und alles TOTALE ÜBERWACHUNG

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


Nun da fehlt mir was. Warum sollte Mercedes die Daten seiner Kunden widerrechtlich ohne deren Einverständnis auslesen und auch noch weiternutzen? Wie ich schon sagte dem Hersteller dürften diese Daten egal sein, der Staat ist geil auf diese Daten und kein anderer.

Irgendwie hast Du eine äußerst negative Grundeinstellung dem Staat gegenüber. Da ich selbst einmal Staatsbediensteter war, weiß ich, wie unmöglich die zweckentfremdete Nutzung für den Staat ist. Was jemand wissen und auswerten darf ist immer klar geregelt. Das Datenvolumen wird eher eingeschränkt, denn erweitert. Insoweit vertraue ich unserem Staat, dass er Daten, die er verwaltet auch nicht fremdnutzt. Selbst wenn die Auswertung geöffnet werden sollte, darf sich das nur auf die zukünftig zu erfassenden Daten beziehen und nicht schon auf die erfassten. Dann könntest Du ja immer noch auswandern, wenn Dir die Datenverwendung dann nicht passt.

Fahrzeughersteller - ich will jetzt nicht nur auf Mercedes rumschlagen - haben ganz klare Interessen an dem Datenmaterial! Sie bekommen Nutzungsprofile - Daten, welche sie schon lange haben wollen, an die sie aber bisweilen nicht rangekommen sind. Diese Informationen können für die Forschung und Entwicklung, aber auch für das, was man Kundenmanagement nennt, verwendet werden. Dann brauchste nur noch anzugeben, um welches Fahrzeug es sich handelt und die liefern Dir für diese Anwendung ein optimiertes Fahrzeug. Diese Unterstützung bei der Entwicklung bezahlen die nicht, vielmehr bezahlst Du den ganzen Datenauswertungsapparat mit. Du bezahlst sie also als Kunde dafür, dass sie Deine Daten widerrechtlich auswerten und sich Vorteile verschaffen: Ein unlauterer Wettbewerbsvorteil.

Wenn man schon so "geile" Informationen hat, kann ein findiger Manager durchaus auch schon mal auf die Idee kommen, diese Daten auch noch zu verkaufen.

Ich glaube da liegst Du ganz falsch. Der Staat ist für seine Bürger da nicht die Bürger für den Staat. Der digitale Fahrtenschreiber wurde auf Grundlage eine EU Richtlinie in Landesrecht umgesetzt und dieses besagt das alle neu zugelassenen Fahrzeuge über 3,5t diesen seit 1.1.06 eingebaut zu haben. Weiterhin speichert diese, wie schon gesagt 1 Jahr lang Fahrdaten einschliesslich der Namen der Fahrer in klardaten. Also nicht etwa MAN oder Mercedes haben dieses Gesetzt gemacht sondern der Staat BRD.

Nun hinterfrage ich warum diese Daten nicht verschlüsselt und auf solch lange Zeit im Gerät gespeichert werden und Du sagst wenn mir das nicht passt kann ich ja auswandern? Wie ich schon sagte ich werde den Bundesbeautragten für datenschutz dazu befragen, warum diese Daten nicht besser geschützt werden. Ein Beispiel zum Thema nannte ich schon, Mietfahrzeuge.

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