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Fahrerkarte??

Hi...
Da wir in der Firma nen neuen LKW bekommen haben brauchte ich jetz die Fahrerkrte , nur leider bekam ich vom Tüv keine Einweisung wie man das ding verwendet und was man danoch so einstellen muß..... Naja und ohne zu fahren sind gleich mal 4 Points in Flensburg und ca 500 euro strafe. Naja es wird doch hier sicher ein paar alte Hasen geben die mir da etwas weiterhelfen können.... Danke schon mal Gruß Andy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bobby700


Morgähn,

ich handel mit Obst und Gemüse. Die 400km sind die Strecke hin und zurück zum Großmarkt und die Kurzstrecken zu Wochenmärkten um das ganze wieder an den Mann und die Frau zu bringen. Ist ja dann quasi Eigenvertrieb.

Hallo,

ich sehe da keine Ausnahme nach 561/2006, denn du betreibst Handel, etwas anderes wäre es wenn das Fahrzeug auf einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des Steuerrechts zugelassen ist. In diesem Fall könntest du die kurzen Strecken ohne Karte fahren, wenn der Umsatzanteil der Handelsware die steuerlichen Freigrenzen nicht übersteigt.
Ansonsten wäre das gewerblich und somit würdest du wieder unter den Regelung der obigen EU-Verodnung fallen.

Für die 400 km Strecke musst du eh die Vorschriften erfüllen.

Nebenbei bemerkt, die Sache mit der Ausmahme nach 561/2006 für Landwirtschaft und Gartenbau wird in der Branche sehr kritisch bewertet, denn es gibt häufig Probleme mit der Abgrenzung was ist Landwirtschaft und was nicht.
Deshalb raten die Kammern die viele Weinbauern betreuen, diese sogar davon ab von der Regelung Gebrauch zu machen, auch wir als Gärtner die diese eigentlich nutzen könnten, verzichten auf deren Nutzung weil wir möglichen Problemen aus dem Weg gehen wollen.
Einfach die Regeln beachten und gut ist.

Neben den Karten brauchst du noch ne Software und ein Lesegerät für den Tacho und die Fahrerkarten, für Dich dürften die günstigen Pakete um 300 E reichen, die nutzen wir auch um den Massenspeicher auszulesen und um die paar Fahrerkarten auszulesen.
Denk bitte an ein Backup der Daten, wir haben dazu ein Auslesegerät das die Daten an einen PC überträgt und gleichzeitig auf einer internen Flashkarte ablegt.

Ach ja wenn du die Unternehmerkarte hast, musst du den Tacho mit dieser auf dein Unternehmen personalisieren, das ist wichtig.

Gruss

Gerd

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hmm vlt ist es nicht mal schädlich,
wenn es der neue tgx war kannst du sagen hey hey ich hab den probegefahren als erster ...
aber drehzahl und so werden im digitacho nicht gespeichert blos name, lenk und ruhzeit + geschwindigkeit 1 stündlich + über 90km/h ...

drehzahl und den quatsch blos über fleetboard (auch erhältlich für man)

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


Dazu habe ich mal eine Frage, speichert der Kasten meinen Namen und diese Daten lassen sich dann bis zu 1 Jahr abrufen? Was issen da mit Datenschutz? Wenn dem so ist müsste man sich eine Kontrollkarte besorgen oder besser noch es im Ausgebauten zustand mal betrachten. Ich denke mal das man über die Werkstätten an Infos kommt was der Massenspeicher alles so aufheben mag und wann was gelöscht wird. So wie ich das gelesen habe kann sich der Kasten nur die letzten 6 Fahrer merken.

Wobei mir da nicht ganz wohl bei der Sache ist, wenn sich das Teil das wirklich so lange merken kann, finde ich gar nicht gut, schon aus dem Grund weil ich zum Testen einen MAN hatte und der natürlich wieder zurück zum Hersteller nach 2 Wochen ging. Und ich denke mal das weder es den Staat noch einen Hersteller was angeht wie ich als Fahrer heisse, wie lange ich am Tag (innerhalb der erlaubten Zeiten) gefahren bin noch welche Drehzahlen usw. ich benutzt habe!

Auf dem Gerät wird nur die Fahrernummer abgespeichert, nicht jedoch der Name. Den kann nur die Rennkontrolle herausfinden, wenn sie mit der Fahrernummer in der Datenbank abfragen. Insoweit sind die Daten anonymisiert - wie man das so schön bezeichnet. Der Datenschutz bezieht sich nur auf personenbezogene Daten, aber dafür müsste dann eine Verbindung zur Rennkontroll-Datenbank aufgebaut werden, was nur dieser selbst gestattet ist - zumindest grundsätzlich. Der Fahrzeughersteller selbst kommt keinesfalls an diese Daten, höchstens als Halter an die anonymisierten Informationen.

Was den Datenumfang angeht ist alles gesetzlich geregelt. Bei Gelegenheit kann ich mal genauer reinsehen und ausfindig machen, was wie und wie lange tatsächlich gespeichert wird.

Danke für die Antworten. Die Daten gehen aber auch nichts den Staat an, werde bei den mal nachfragen was mit Datenschutz ist. Diese Langzeitspeicherung stört mich sehr.
übrigens habe ich hier was anderes gefunden:

Was wird im digitalen Kontrollgerät gespeichert?

- Herstellerdaten des Kontrollgerätes und des Sensors
- Fahrgestellnummer und Kennzeichen
- Sicherheitselemente
- Ereignisse - z.B. Überdrehzahl, Verfälschungen
- Fehler - Probleme mit Fahrerkarte/Kontrollgerät
- Identität des Fahrers und seine Aktivitäten (Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten)
- Geschwindigkeit
- Kilometerstand (Wegstrecke)
- Werkstattdaten - Kalibrierung etc.
- Kontrollaktivitäten - Arbeitsinspektoren, Exekutivorgane, etc.

gefunden habe ich das hier:

http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/service/Antraegestellen/digiko/Digiko_FAQ.html

In meinem letzten Beitrag stecken Fehler. Hier nun das, was tatsächlich gespeichert wird, zumindest ein Auszug, der die Fahrerdaten anbelangt:

Auf dem Kontrollgerät werden die Einsteck- und Entnahmedaten der Fahrerkarte gespeichert. Dazu gehören:

- Name und Vorname(n) des Karteninhabers in der auf der Karte gespeicherten Form
- Kartennummer, ausstellender Mitgliedstaat und Ablauf der Gültigkeit in der auf der Karte gespeicherten Form
- Datum und Uhrzeit des Einsteckens,
- Kilometerstand beim Einstecken der Karte
- Steckplatz, in den die Karte eingesetzt wurde,
- Datum und Uhrzeit der Entnahme,
- Kilometerstand bei Entnahme der Karte
- folgende Informationen über das zuvor vom Fahrer benutzte Fahrzeug in der auf der Karte gespeichertten Form:
-- amtlichen Kennzeichen und zulassender Mitgliedsstaat,
-- Datum und Uhrzeit der Kartenentnahme,
- Merker zur Angabe, ober der Karteninhaber viem Einstecken Tätigkeiten manuell eingegeben hat oder nicht.

Zusätzlich werden die Fahrertätigkeitsdaten gespeichert. Dazu gehören:

- der Status der Fahrzeugführung (TEAM, EINMANNBETRIEB)
- der Steckplatz (FAHRER, ZWEITER FAHRER)
- der Kartenstatus im jeweiligen Stekcplatz (EINGESTECKT, NICHT EINGESTECKT)
- die Tätigkeit (LENKEN, BEREITSCHAFT, ARBEIT, UNTERBRECHUNG/RUHE)
- Datum und Uhrzeit des Wechsels

Aber auch der Ort des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages werden mit folgenden Informationen gespeichert:

- ggfs. die Nummer der (Zweit-)Fahrerkarte und den ausstellenden Mitgliedsstaat,
- Datum und Uhrzeit der Eingabe
- Art der Eingabe
- eingegebenes Land und eingegebene Region
- Kilometerstand.

Jeden Tag wird um Mitternacht zudem der Kilometerstand mit Datum gespeichert.

Zu jeder Sekunde werden für mindestens die letzten 24 STunden, in denen sich das Fahrzeug bewegt hat, die Momentangeschwindigkeit des Fahrzeugs mit den dazugehörigen Datums- und Zeitangaben gespeichert.

Dann gibt es auch noch weitere Ereignisse, die sekundengenau gespeichert werden. Das sind:

- Kartenkonflikt
- Lenken ohne geeignete Karte
- Einstecken der Karte während des Lenkens
- Letzter Vorgang nicht korrekt
- Geschwindigkeitsüberschreitung*
- Unterbrechung der Stromversorgung
- Datenfehler Weg und Geschwindigkeit
- Versuch Sicherheitsverletzung

* das jeweils gravierendste Ereignis an den letzten 10 Tagen des Auftretens (d. h. das Ereignis mit der höchsten Durchschnittsgeschwindigkeit) + die 5 gravierendsten Ereignisse in den letzten 365 Tagen + das erste Ereignis nach der letzten Kalibrierung.

Alle Daten werden für 365 Tage gespeichert. Danach werden die jeweils ältesten Daten überschrieben.

Mehr findet ihr in der VO (EWG) 3821/85

@ Matze1390

war nur ein TGA glaube ich, war mir mehr oder weniger auch Wurscht, im Gegenteil mit einer neuen geborgten Kiste musste noch mehr aufpassen und beim Abgeben diese wieder innen ordentlich reinigen also es sollte so aussehen wie neu. Und das nur mit Wasser und Lappen und na klar am Freitag zum Wochenende. :-)

Hier ist die Kiste noch mal,

http://freenet-homepage.de/qwert1111/Bild049.jpg

@ ScaniaChris

ich glaube da sind noch mal Teile von geändert worden. Laut der BD zu dem Siemens VDO was da eingebaut war speichert er nur Sekunden genau eine Starke verzögerung, oder den Speed bei einem Aufprall. Ich meine auch mal was dazu vom Bundesdatenschützer gelesen zu haben das diese Daten zu weit gehen würden. Kann also gut sein das die Speicherung unterdrückt wird. Aber schlimmer finde ich das diese Daten vom Fahrzeug so aufbereitet werden. Und das hat sicher nichts mehr mit Kontrolle zu tun sondern das ist der gläserne Autofahrer! :-((

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


@ ScaniaChris

ich glaube da sind noch mal Teile von geändert worden. Laut der BD zu dem Siemens VDO was da eingebaut war speichert er nur Sekunden genau eine Starke verzögerung, oder den Speed bei einem Aufprall. Ich meine auch mal was dazu vom Bundesdatenschützer gelesen zu haben das diese Daten zu weit gehen würden. Kann also gut sein das die Speicherung unterdrückt wird. Aber schlimmer finde ich das diese Daten vom Fahrzeug so aufbereitet werden. Und das hat sicher nichts mehr mit Kontrolle zu tun sondern das ist der gläserne Autofahrer! :-((

Das stammt aus der aktuellen Version der VO (EWG) 3821/85. Danach erhalten alle Kontrollgeräte ihre Betriebserlaubnis.

Es gibt gar keine Quelle für die Information eines Aufpralls. Insoweit erkennt das Kontrollgerät so etwas nicht, so dass solche Informationen gar nicht abgespeichert werden können. Das ist eher die Aufgabe einer Blackbox.

Durchaus kann man den Umfang der Daten in Frage stellen. Nur wer wird das tun? Derjenige, der das Gesetz einhalten will, bestimmt nicht! Dem ist es eigentlich egal, ob diese Informationen erfasst werden oder nicht.
Andererseits handelt es sich nicht um einen einfachen Autofahrer, sondern um einen Kraftfahrer. Das ist wohl der kleine aber feine Unterschied. Es geht um Leute, die allerlei Verantwortung übernehmen und unter Beweis gestellt haben, dass sie diese nicht zu tragen vermögen. Klar kann man deswegen niemand unter Generalverdacht stellen, aber ein anderer Aspekt spielt die noch größere Rolle:

Für mich stellt genau diese Speicherung der Daten Schutz für jeden einzelnen Fahrer dar! Der Druck, der bisweilen von den Arbeitgebern auf seine Kraftfahrer ausgeübt worden ist, wird eliminiert. Das wurde endlich Zeit, weil sich sonst niemand um die Kraftfahrer schert! Ich bin froh, dass mich jetzt niemand dazu nötigen kann, bewusst Gesetzesverstösse zu begehen! Vermutlich siehst Du das allerdings anders, was ich bedauerlich fände.

Ich habe versucht die BD des VDO zu finden, leider bis jetzt noch ohne Erfolg. Von daher kann ich mich erst mal nur auf das verlassen was ich gelesen habe.

Zur Speicherung der Daten:

Ich finde das auch sehr gut, vor 15 Jahren habe ich das als Vertreter der Fahrer beim Spediteurs verband gefordert das der Fahrer nicht genötig werden darf gegen Gesetze zu verstoßen. Nun, endlich haben wir ein Gerät was mich davor schützt! Nur gehen mir diese Datenspeicherung zu weit, sie schießen viel zu weit übers Ziel hinaus. Und glaube mir wer in der Lage ist diese Daten aufzubereiten und auszuwerten wird es auch tun.

Bill Gates schrieb mal in seinem Buch: der Weg nach vorn, "es wird mal eine Zeit kommen da fragt man nicht mehr wer wie viele Rohstoffe hat, sondern wer wie viele Informationen besitzt"

Diese Zeit ist mit Google&Co angebrochen und wir, ich meine jeder Mensch sollte seine persönlichen Daten schützen!

Bei dem Gedanken an "damals" muss ich ein bisschen grinsen, bin als junger Kerl einen GGVS Edelstahl Tanker gefahren. Der hatte die Werbung drauf "glückliche Kühe geben gute Milch" oder so. Mich fagte mal ein Fahrer am Funk warum ich ein Gift Zeichen auf einen Milch Tanker habe? Ich sagte Ihm, wer sagt das ich Milch geladen habe....

Im Informationszeitalter stecken wir schon mitten drin! Das fängt nicht erst an. Derjenige mit den aktuellsten und fundiertesten Informationen trägt den Wert. Alles andere ist Quatsch.

Da können wir sogar direkt bei uns anfangen. Derjenige, der sein Fahrzeug beherrscht, wird beständig einen Job haben. Die anderen werden um den Erhalt ihres Lebensunterhalts kämpfen müssen. Bedauerlicherweise haben das bisweilen nur wenige erkannt.

Wenige Bedenken habe ich, wenn der Staat die Daten sammelt. Bedenken habe ich allerdings, wenn die Unternehmer einfach freizügig ihre Hersteller diese personenbezogenen Daten auslesen lassen oder diese das einfach so machen. Die speichern die ab und werten die aus. Hier im Forum gibt es einen Bericht darüber, dass beispielsweise Mercedes das so macht.

Ohne die konkrete Einwilligung des Fahrers dürften die definitiv nicht darauf zugreifen. Das ist ein klarer Verstoss gegen den Datenschutz! Der Arbeitgeber steht dann in Fürsorgepflicht und hat das zu regeln, ggfs. muss er dafür grade stehen.

Da bietet aber nicht nur der digitale Tacho eine Schnittstelle, sondern auch die Telematik.

Es geht also nicht darum, um die staatliche Datenerfassung, sondern wer auf dem Weg dahin, die Daten abfasst. Es liegen also die gleichen Schwachstellen vor, wie bei allen anderen Systemen.

Ich meine Du hast einen Denkfehler da drin. Wenn Daten erhoben werden, da beschleicht den Staat auch die Vision diese Daten auszuwerten. Ein gutes Beispiel sind Maut Daten, unter dem Deckmantel zum Aufklären von schweren Straftaten. Hier macht jeder der für den Datenschutz ist einen Spagat, zum einen will man das Straftäter dingfest gemacht werden, zum anderen sollen Daten von allen ausgewertet werden. Das geht eben nicht, normale Polizei Arbeit würde auch zum Täter führen, oder auch nicht, die Quote der Polizei in der Bundesrepublik ist eher mager.

Ich glaube auch das man das alles komplexer sehen muss, Daten bringen Geld und nur um das geht es auf allen Seiten. Unternehmer wollen mehr Geld machen, der Staat will kontrollieren, macht mit den Strafen auch Geld und der Fahrer will mehr Geld mit Touren machen.

Hier muss man wie Du richtig sagst, Staat und Unternehmer mal sagen, "STOP" das sind meine Daten und die gehen Dich nix an! Kontrolle ja aber nicht in der Form wie es ablaufen soll!

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Wenige Bedenken habe ich, wenn der Staat die Daten sammelt.

Ohne die konkrete Einwilligung des Fahrers dürften die definitiv nicht darauf zugreifen. Das ist ein klarer Verstoss gegen den Datenschutz! Der Arbeitgeber steht dann in Fürsorgepflicht und hat das zu regeln, ggfs. muss er dafür grade stehen.

Es geht also nicht darum, um die staatliche Datenerfassung, sondern wer auf dem Weg dahin, die Daten abfasst. Es liegen also die gleichen Schwachstellen vor, wie bei allen anderen Systemen.

Du hast weniger Bedenken, wenn der Staat die Daten sammelt? Schaue mal auf andere Gebiete der Informationsgesellschaft - speziell E-Mails, Internetnutzung. Da habe ich Angst, welche und wievile Daten der Staat sammelt.

Wer die Daten abfasst? Da Toll Collext zwar eine private Firma ist, aber deren Daten sehr begehrlich sein können - auch für den Staat - ist die Schwachstelle vorgegeben: Der Staat.

Was hindert den Staat daran, unter dem Deckmantel der Verkehrsflucht (im Volksmund Unfallflucht genannt) die Daten von Toll Collect einzufordern? Was hindert den Staat daran, die Datenerfassung auf alle Kfz auf - bis jetzt noch - Autobahnen auszudehnen?

Die Gefahr im Datenschutz sehe ich darin, daß unser Innenminister das Augenmaß verloren hat und unter dem Deckmantel des Kindesmißbrauchs und der schweren Unf#lle mit Lkw auf die Daten zugreift. Dazu kommt noch das Schüren der Angst vor terroristischen Anschlägen. Und da sind die Daten beim Staat sicher?

Was hindert "den Staat" (bewußt in Anführungszeichen gesetzt9 daran, eine neues Gesetz zu schaffen? Ich erinnere daran, daß unser Innenminister jetzt auch gegen den Willen unserer Justizministerin ein Gesetz durchsetzen will, daß sich - ganz allgemein gesagt - mit Datenerhebung befaßt.

Für mich ist der digitale Tacho eine gute Eigenschaft, wenn er so eingesetzt wird, wie er gemeint war - den Fahrer zu schützen. Aber wenn der Staat auf diese Daten zugreifen kann, ist der gläserner Lkw-Fahrer - und in absehbarer Zeit der gläserne Autofahrer - realistisch. Ein Bewegungsprofil ist nur einen Druck auf die ENTER-Taste entfernt.

Just my 2 cents
Bis dann

EDIT: Während des Schreibes dieses Beitrages hat Fotofilter fast das gleiche gesagt. Und ich bleibe dabei: Die Daten sind begrhrlich und werden auch genutzt - je nach Gusto für oder gegen den Fahrer. Aber eher gegen...

genauso die daten vom mercedes-benz fleetboard,
ich gehe davon aus das mercedes die daten über den antriebsstrang sammelt um ihre fahrzeuge weiter zu verbessern, im wirtschaftlichen sinne ....
mehr auf den fahrer abzustimmen ...
und gleichzeitig als kontrollorgan für den cheff zu dienen ...

eigentlich war das fleetboard system dazu gemeint die kommunikation zwischen fahrer und disposition bzw werkstatt zu erleichtern, der disponent schaut in den pc und sieht ah mein lkw ist grad da und da hat noch so und so viel km und kann dem kunden bescheidgeben ... der werkstattmeister schaut in´s fleetboard und sieht ah der lkw mus da und da in die werkstatt und kann es einplanen.

aber bei uns wird es nur als kontroll organ vom fahrer genutzt unser cheff überwacht uns, das er noch keine webcam ins führerhaus geschraubt hat ist eins ...

gruß matze

Wow, das ist ja gleich eine ganze Menge!

Vielleicht sollte ich mal klarstellen, dass es mir lieber ist, wenn niemand irgendwelche Daten sammelt. Weder Staat, noch sonstwer.

Allerdings muss ich sagen, dass ich nicht bereit wäre, für einen Mercedes Actros und zudem für das Fleetboard nochmal extra eine Menge Geld auszugeben, damit Mercedes das dann wirtschaftlich zu ihrem Vorteil nutzt! Das geht ja wohl gar nicht!!!

Die Nutzung der gesammelten Daten von den Kontrollgeräten, den Mautdaten und anderen Datensammelgeräten ist für den Staat sehr begrenzt. Wenn die Strafverfolgung darauf zugreift und die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind, dann dürfen diese Informationen in einem Prozess nicht verwertet werden. Sie schießen sich damit ein Eigentor. Der Staat wird auch die Informationen nicht nutzen, um sich wirtschaftlich zu bereichnern. Die Nutzung ist sehr begrenzt. Was allerdings bei anderen passiert, dafür reicht wohl unsere Vorstellungskraft nicht aus, um das erfassen zu können.
Derzeit können diese Instrumente nur begrenzt zur Verfolgung von Straftaten und Vergehen verwendet werden. Um die Häufigkeit dieser Ereignisse einschätzen zu können, muss man erst mal abgrenzen können, was Straftaten und was Vergehen sind und was es sonst noch gibt. Auch wenn unser Innenminister so seine Ideen hat und auch bereit ist, ohne die Unterstützung des restlichen Kabinetts etwas durchzusetzen, dann steht das definitiv noch in den Sternen, ob er damit durchkommt. Gerade was die Datensammlung anbelangt wurde bisweilen stets sehr einschränkend zugestimmt und noch viel häufiger wurde sowas ganz abgelehnt. In dieser Hinsicht vertraue ich auf die Gewaltenteilung in unserem Staat.

Selbst wenn solche Daten zur Strafverfolgung genutzt werden würden, hätte ich keine Bedenken, da ich ich nämlich eine weiße Weste habe. Wer gegen Gesetze verstoßen will, den stört das natürlich schon. Das kann ich gut nachvollziehen.

@Matze1390
Wenn das Fleetboard nur zur Kontrolle eingesetzt wird, solltest Du Beweise dafür sammeln. Diese Art von Leistungsmessung ist nämlich - genauso wie die Kamera am Arbeitsplatz (somit auch im Führerhaus) - verboten. Du solltest dann auf Unterlassung klagen. Aber die Empfehlung, dass Du Dir einen neuen Arbeitgeber suchst, habe ich schon mal ausgesprochen und eigentlich möchte ich mich nicht wirklich wiederholen.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


In meinem letzten Beitrag stecken Fehler. Hier nun das, was tatsächlich gespeichert wird, zumindest ein Auszug, der die Fahrerdaten anbelangt:

Auf dem Kontrollgerät werden die Einsteck- und Entnahmedaten der Fahrerkarte gespeichert. Dazu gehören: [...]

Alle Daten werden für 365 Tage gespeichert. Danach werden die jeweils ältesten Daten überschrieben. [...]

Auch wenn ich hier wieder einmal der Buhmann bin, dies stimmt so nicht.

Die Speicherungskapazitäten des Gerätssind auf 365 Tage ausgelegt. Bei maximaler Ausnutzung! Werden weniger Daten gespeichert so passen mehr Tage in den Speicher des Geräts. Dies kann man zum Beispiel auch an der Fahrerkarte sehen, die ja auch nur 28 Tage beinhalten sollte. Bei mir sind allerdings Daten der letzten (knapp) 6 Monate abrufbar.

Seid euch also sicher, dass mehr als ein Jahr in dem Gerät gepeichert und abrufbar ist...

Gruß, Frank

hey inserv...

vorraussetzung ist das man immer den selben lkw fährt und keinen täglichen oder wöchentlichen wechsel drin hat ...
dann speichert die karte mehr daten als den einen monat, wenn man aber viel fahrzeugwechsel hat reduziert sich der speicher bis auf MINDESTENS 1 monat ...

gruß matze

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