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Fahrerkarte??

Hi...
Da wir in der Firma nen neuen LKW bekommen haben brauchte ich jetz die Fahrerkrte , nur leider bekam ich vom Tüv keine Einweisung wie man das ding verwendet und was man danoch so einstellen muß..... Naja und ohne zu fahren sind gleich mal 4 Points in Flensburg und ca 500 euro strafe. Naja es wird doch hier sicher ein paar alte Hasen geben die mir da etwas weiterhelfen können.... Danke schon mal Gruß Andy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bobby700


Morgähn,

ich handel mit Obst und Gemüse. Die 400km sind die Strecke hin und zurück zum Großmarkt und die Kurzstrecken zu Wochenmärkten um das ganze wieder an den Mann und die Frau zu bringen. Ist ja dann quasi Eigenvertrieb.

Hallo,

ich sehe da keine Ausnahme nach 561/2006, denn du betreibst Handel, etwas anderes wäre es wenn das Fahrzeug auf einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des Steuerrechts zugelassen ist. In diesem Fall könntest du die kurzen Strecken ohne Karte fahren, wenn der Umsatzanteil der Handelsware die steuerlichen Freigrenzen nicht übersteigt.
Ansonsten wäre das gewerblich und somit würdest du wieder unter den Regelung der obigen EU-Verodnung fallen.

Für die 400 km Strecke musst du eh die Vorschriften erfüllen.

Nebenbei bemerkt, die Sache mit der Ausmahme nach 561/2006 für Landwirtschaft und Gartenbau wird in der Branche sehr kritisch bewertet, denn es gibt häufig Probleme mit der Abgrenzung was ist Landwirtschaft und was nicht.
Deshalb raten die Kammern die viele Weinbauern betreuen, diese sogar davon ab von der Regelung Gebrauch zu machen, auch wir als Gärtner die diese eigentlich nutzen könnten, verzichten auf deren Nutzung weil wir möglichen Problemen aus dem Weg gehen wollen.
Einfach die Regeln beachten und gut ist.

Neben den Karten brauchst du noch ne Software und ein Lesegerät für den Tacho und die Fahrerkarten, für Dich dürften die günstigen Pakete um 300 E reichen, die nutzen wir auch um den Massenspeicher auszulesen und um die paar Fahrerkarten auszulesen.
Denk bitte an ein Backup der Daten, wir haben dazu ein Auslesegerät das die Daten an einen PC überträgt und gleichzeitig auf einer internen Flashkarte ablegt.

Ach ja wenn du die Unternehmerkarte hast, musst du den Tacho mit dieser auf dein Unternehmen personalisieren, das ist wichtig.

Gruss

Gerd

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@ matze1390

Matze1390
äm, ein älterer kollege, von mir hat ein leihlkw bekommen mit digi-tacho der ist bisher nur tachoscheibe gefahren,
und der besitzt noch keine fahrerkarte und ist mit dem lkw gefahren hat jedentag sein ausdruck gemacht mit nem halbenmeter, hat auch niemand was gesagt der cheff nicht, der werkstattmeister nicht ... usw....

Jeder von uns hat wohl schon eimal was unerlaubtes getan, wo niemand etwas gesagt hat, weil es einfach bequem ist. Ich kann nicht verstehen was einen daran hindert, sich eine Fahrerkarte zu beschaffen. Wenn dann wirklich ein LKW wegen fahren ohne Karte stehen bleibt ist das gejammer groß und alle anderen sind die Schuldigen. Nur die eigene bequemlichkeit wird vergessen.

Gruß Reppi

hey LKW-Reppi

der mann ist nun 64 jahre alt, und sein lkw gieng unter der woche kaputt, und musste zu mercedes und die konnten den rotz nicht reparieren in schneller zeit dann hat er halt ne leih sattelzugmaschine bekommen und die hatte nunmal digi tacho ...
der geht dieses jahr noch in rente, der beantragt sich keine fahrerkarte mehr ...

gruß matze

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


hey LKW-Reppi

der mann ist nun 64 jahre alt, und sein lkw gieng unter der woche kaputt, und musste zu mercedes und die konnten den rotz nicht reparieren in schneller zeit dann hat er halt ne leih sattelzugmaschine bekommen und die hatte nunmal digi tacho ...
der geht dieses jahr noch in rente, der beantragt sich keine fahrerkarte mehr ...

gruß matze

Wie alt der Mensch ist oder wann er in Rente geht spielt keine Rolle. Wie schon gesagt wurde, ohne Fahrerkarte darf man einen solchen LKW nicht fahren und fertig. Ich weiss auch nicht wo das Problem ist sich eine solche zu besorgen, dauert 2 Wochen und kostet hier 40 Euro. Die ich übrigens vom Arbeitsamt wiederbekommen habe.

äm, der mann geht dieses jahr noch in rente, und sollte keinen neuen lkw mehr bekommen der fährt jetzt noch gute 3-4 monate, für diese zeit wird er sich keine fahrerkarte holen, würd ich auch nicht machen wiel es sinnlos ist ...
und außerdem für die fahrerkarte so viel zu bezahlen so ein quatsch,
die würd ich selbst programmieren wen ncih den rohling hätte ... für 5€ ...

gruß matze

Wenn ich das hier so lese dann bin ich ja gespannt ob ich meine noch nächste Woche bekomm. Denn ich muss auch ab übernächste Woche mit nem Fzg los wo ich die Karte benötige.

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


äm, der mann geht dieses jahr noch in rente, und sollte keinen neuen lkw mehr bekommen der fährt jetzt noch gute 3-4 monate, für diese zeit wird er sich keine fahrerkarte holen, würd ich auch nicht machen wiel es sinnlos ist ...
und außerdem für die fahrerkarte so viel zu bezahlen so ein quatsch,
die würd ich selbst programmieren wen ncih den rohling hätte ... für 5€ ...

gruß matze

Das interessiert die Rennkontrolle aber nicht, ob der in drei oder vier Monaten in Rente geht oder nicht. Abgesehen davon ist es unwahrscheinlich, dass der nachher nicht doch ab und an mal wieder fährt. So selten soll das gar nicht vorkommen.

Wenn's nur das programmieren der Karte wäre, wär' das ja alles kein Problem. Das könnten - glaube ich - ziemlich viele. Und dann liegt so'ne Karte im Preis so um ein Euro, teilweise sogar noch erheblich billiger. Wäre also noch billiger als Du vermutest. Allerdings wäre die Rennkontrolle nicht so begeistert, wenn die in die Datenbank reinschauen und dort keinen Eintrag für Deine Fahrerkarte finden. ;-)

Hast Du denn schon eine brauchbare Schnittstelle zum Speicher des Digi-Tacho gefunden, mit der man diesen manipulieren kann ohne das Gerät zu öffnen? Was nutzt mich das, wenn ich die Fahrerkarte manipuliere (was ich natürlich nicht tue!) und die Originaldatensätze noch auf'm Gerät sind?

Aber eigentlich ist der ganze Hick-Hack ja zu unserem Schutz da. In jedem anderen Gewerk kann der Feierabend nicht früh genug kommen. Den Kraftfahrern macht das Arbeiten offensichtlich so viel Spaß, so dass sie länger arbeiten wollen, als unbedingt notwendig. Das hat schon etwas für sich!

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


äm, der mann geht dieses jahr noch in rente, und sollte keinen neuen lkw mehr bekommen der fährt jetzt noch gute 3-4 monate, für diese zeit wird er sich keine fahrerkarte holen, würd ich auch nicht machen wiel es sinnlos ist ...
und außerdem für die fahrerkarte so viel zu bezahlen so ein quatsch,
die würd ich selbst programmieren wen ncih den rohling hätte ... für 5€ ...

gruß matze

Matze gibt nicht auf,egal um was geht Matze weiss alles besser

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


So steht das in der VO (EWG) Nr. 3821/85, Artikel 15 Abs. 1:

Zitat:
... Wenn eine Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht m Besitz des Fahrers befindet....

Nach dieser Regel darf zwar jemand, der seine Fahrerkarte zuhause vergessen hat, fahren...

Das sehe ich nicht so. Nur weil ich sie zuhause vergessen habe, ist sie doch trotzdem in meinem Besitz, nur nicht vor Ort. Wenn sie mir z.B. gestohlen wurde, dann ist sie nicht beschädigt, nicht verloren und nicht in meinem Besitz. Ob du mit "zuhause vergessen" vor der Rennleitung durchkommst, halte ich für sehr fragwürdig. Dazu ist die EU-VO nicht ausreichend definiert.

hey agila100
du hasts kapiert, ...
aber wenn du manche anderen beiträge durchschaust gibt es auch beiträge wo ich mich für meine falsche äuserrung entschuldigt habe...

wenn ich in dem kollegen stecken würde und noch 3-4 monate fahre dann aufhöre würde ich mir auch keine fahrerkarte für (bei uns 32€) zulegen ... die ich nach 5 jahren erneuern muss.... der kollege verlängert sein ce auch nicht mehr ....

gruß matze

Zitat:

Original geschrieben von dartom


Das sehe ich nicht so. Nur weil ich sie zuhause vergessen habe, ist sie doch trotzdem in meinem Besitz, nur nicht vor Ort. Wenn sie mir z.B. gestohlen wurde, dann ist sie nicht beschädigt, nicht verloren und nicht in meinem Besitz. Ob du mit "zuhause vergessen" vor der Rennleitung durchkommst, halte ich für sehr fragwürdig. Dazu ist die EU-VO nicht ausreichend definiert.

Grundsätzlich befindet sich die Fahrerkarte tatsächlich im Besitz, wenn man sie zuhause vergessen hat.

Um aber mehr Rechtssicherheit zu bekommen, muss man hinterfragen, was mit der Regelung erreicht werden soll. Hier soll erreicht werden, dass niemand, der überhaupt keine Fahrerkarte hat, ein Fahrzeug mit digitalem Tachographen lenken darf. Befindet sich die Fahrerkarte zuhause, dann hat man ja eine. Grundsätzlich wäre man dann auch im Besitz derselben.
In den Regelungen wird aber beschrieben, dass entweder die Nummer der Fahrerkarte oder die Führerscheinnummer auf die Ausdrucke eingetragen werden muss. In der Datenbank wird eine Verbindung zwischen beiden gepflegt. Insoweit können diese Fahrten stets einwandfrei zugeordnet werden. Und darum geht es ja auch. Definitiv geht es nicht darum, den Mensch dafür zu bestrafen, dass er Mensch ist. Fehler sind halt nunmal menschlich. Obwohl jeder sein Handwerkszeug dabei haben sollte.
Bei den Regelungen geht es um die lückenlose Zuordnung der Fahrten zu den Fahrern, wobei als Ordnung der registrierte Fahrer genutzt wird. Ist der Fahrer nicht registriert, dann können die Fahrten nicht zugeordnet werden. Da liegt der Wurm der Geschichte begraben. Es bricht wohl keinen einen Zacken aus der Krone, sich eine Fahrerkarte zu besorgen. Auch sollte es kein Problem sein, die Karte stets mit sich zu führen. Meine ist im Geldbeutel und ohne Geldbeutel gehe ich nirgends hin.

@Matze1390
Der muss die Karte nicht nach 5 Jahren erneuern. Der gibt die wieder zurück, wenn er aufhört und fertig. Irgendwie weiß ich jetzt nicht, wo das Problem ist? Zahlt Euer Chef so wenig, dass ihr Euch die 32,- Euro nicht mehr dafür leisten könnt? Es geht ja darum, dass er seinen Lebensunterhalt in diesen 3 bis 4 Monaten durchaus noch bestreiten will, oder?
So ist das auch zu sehen: Sie ist eigentlich Voraussetzung dafür, dass man seinen Lohn bekommt. Käme ein Kraftfahrer bei mir halb ausgestattet zur Arbeit, würde ich ihn nach Hause schicken und die Zeit würde ich definitiv nicht zahlen!

Matze 1390
Hallo Matze frage doch einmal euren zukünftigen Rentner wieviel Rente er bekommt,und ob er die Fahrerkarte dann doch noch gebraucht.
Ich habe jetzt nachricht bekommen ,und wenn ich das so ansehe was ich in 2 Jahre an Rente bekomme dann muss ich mindestens bis 75J. Arbeiten um einigermassen über die runden zu kommen.Das heisst das ich meine Karte noch länger gebrauche.

Gruss

hey,
über geld rede ich nicht mit kollegen ....
der kollege ist jetzt ist jetzt 45 jahre lkw fahrer und hat die schnauze voll, ihm ist der stress zu groß und die hecktig bei uns ...
der verlängert seinen führerschein auch nicht wenn er in rente geht...
er fährt normal einen actros mp1 ohne digitacho den wüsste er normal noch 2 jahre fahren bis er einen neuen lkw bekommen würde,
aber er hört ja in 4 monaten auf, sein lkw gieng blos kaputt und er hat für 3 tage ein leihlkw bekommen, da hat er dann jeden tag einen ausdruck gemacht und hat darauf unterschrieben ....
wobei er eh probleme bekommen würde, weil er vergessen hat immer auf pause zu drücken weil er ist jetzt 45 jahre analogen tacho gefahren und dann schlagartig einen digi tacho da hat er den überblick verloren und hat einfach sich hingestellt und des ding gelassen wies war... er hat in den 3 tagen blos 1. 11 stunden pause weil er die anderen male vergessen hat zu drücken

gruß matze

Heute hatte ich Gelegenheit, den Passus aus der VO (EWG) 3820/85 durch eine Juristin gegenprüfen zu lassen. Auch sie schließt sich meiner Interpretation an, dass der Begriff "Besitz" dem Zweck der Vorschrift entsprechend ausgelegt werden muss. Da es um die Registrierung und Zuordnung von Fahrer, Fahrzeug, Unternehmen und Bewegungsdaten geht, kann auch mit "zuhause vergessener Fahrerkarte" ein Fahrzeug mit digitalem Tacho gelenkt werden, da durch die Führerscheinnummer und den Ausdrucken eine einwandfreie Zuordnung erfolgen kann. Damit wäre dem Zweck der Vorschrift Rechnung getragen.

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


äm, der mann geht dieses jahr noch in rente, und sollte keinen neuen lkw mehr bekommen der fährt jetzt noch gute 3-4 monate, für diese zeit wird er sich keine fahrerkarte holen, würd ich auch nicht machen wiel es sinnlos ist ...
und außerdem für die fahrerkarte so viel zu bezahlen so ein quatsch,
die würd ich selbst programmieren wen ncih den rohling hätte ... für 5€ ...

gruß matze

Is recht, ich werd auf keinen Fall petzen. ;o)

Programmieren kannst Du vergessen, Da musst Du mindestens den Nobelpreis für Quantenphysik in der Tasche haben und noch Deutschlands bester Hachker sein.

Gruß Reppi

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Hast Du denn schon eine brauchbare Schnittstelle zum Speicher des Digi-Tacho gefunden, mit der man diesen manipulieren kann ohne das Gerät zu öffnen? Was nutzt mich das, wenn ich die Fahrerkarte manipuliere (was ich natürlich nicht tue!) und die Originaldatensätze noch auf'm Gerät sind?

Dazu habe ich mal eine Frage, speichert der Kasten meinen Namen und diese Daten lassen sich dann bis zu 1 Jahr abrufen? Was issen da mit Datenschutz? Wenn dem so ist müsste man sich eine Kontrollkarte besorgen oder besser noch es im Ausgebauten zustand mal betrachten. Ich denke mal das man über die Werkstätten an Infos kommt was der Massenspeicher alles so aufheben mag und wann was gelöscht wird. So wie ich das gelesen habe kann sich der Kasten nur die letzten 6 Fahrer merken.

Wobei mir da nicht ganz wohl bei der Sache ist, wenn sich das Teil das wirklich so lange merken kann, finde ich gar nicht gut, schon aus dem Grund weil ich zum Testen einen MAN hatte und der natürlich wieder zurück zum Hersteller nach 2 Wochen ging. Und ich denke mal das weder es den Staat noch einen Hersteller was angeht wie ich als Fahrer heisse, wie lange ich am Tag (innerhalb der erlaubten Zeiten) gefahren bin noch welche Drehzahlen usw. ich benutzt habe!

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