Fahrerkarte Frage

Hallo,
ich vermute es gibt solche fragen schon aber egal. Folgendes Problem:

Ich arbeite bei einer Firma, ende des Monats fahren wir auf eine Messe und mieten uns eine LKW, dieses soll ich fahren. Ich habe eine noch unbenutzte fahrerkarte (sollte ich mir holen, bei meinem letzten arbeitgeber, wurde aber nie benuzt). Ja inwiefern könnte dies ein problem werden oder überhaupt was sollte ich wissen ????

Danke 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bleifussxxx


Für deinen AG ist es wichtig, dass er sein Unternehmen mit der Unternehmenskarte im Fahrzeug anmeldet, vor Rückgabe wieder abmeldet und ausliest.

Warum sollte sein Unternehemn sich in einem GEMIETETEN!!! Lkw mit der Unternehmerkarte anmelden? Die Mietfirma muss den Tachoanmelden.

Du brauchst einfach deine Karte rein und fahren und nach dem Fahren wenn ihr den Lkw zurückgebt bei euch im Betrieb AUSLESEN (Spätestens alle 28tage)

Dazu braucht ihr noch die Bescheinigung das du in den letzen xy keine Aufzeichnungspflichtigen Lkw gefahren hast.

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lass dir einfach von deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausfüllen, dass du in den letzten 28 Tagen kein aufzeichnungspflichtiges Fahrzeug geführt hast.
somit ist das Problem gelöst....
Schau aber ob deine Karte noch gültig ist....

meine karte ist noch gültig.
also reicht das einfach das schreiben zu haben für die letzten 28 tage. wie is das überhaupt bei nem mietfahrzeug? gibt es da andere bestimmungen?

Für deinen AG ist es wichtig, dass er sein Unternehmen mit der Unternehmenskarte im Fahrzeug anmeldet, vor Rückgabe wieder abmeldet und ausliest.

ich weiß garnicht ob wir ne unternehmer karte haben. wir leihen den ja bei Hertz oder so

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Zitat:

Original geschrieben von Bleifussxxx


Für deinen AG ist es wichtig, dass er sein Unternehmen mit der Unternehmenskarte im Fahrzeug anmeldet, vor Rückgabe wieder abmeldet und ausliest.

Warum sollte sein Unternehemn sich in einem GEMIETETEN!!! Lkw mit der Unternehmerkarte anmelden? Die Mietfirma muss den Tachoanmelden.

Du brauchst einfach deine Karte rein und fahren und nach dem Fahren wenn ihr den Lkw zurückgebt bei euch im Betrieb AUSLESEN (Spätestens alle 28tage)

Dazu braucht ihr noch die Bescheinigung das du in den letzen xy keine Aufzeichnungspflichtigen Lkw gefahren hast.

Der Gesetzgeber macht da keinen Unterschied ob du einen LKW für 1 Tag, 1 Monat oder 1 Jahr mietest. Wenn der LKW gewerblich genutzt wird muss er über die Unternehmerkarte angemeldet werden und ebend bei Abgabe des LKW wieder abgemeldet werden, die Daten des Massenspeicher müssen ausgelesen und entsprechend aufbewahrt werden. Hier kann man meist mit dem Vermieter sprechen ob der das übernimmt.

Grüße
Steini

Ja, Steini hat es richtig erklärt.
Das Unternehmen muss im Fahrtenschreiber angemeldet werden, wegen der Zuordnung. Sont würden wohl alle nur noch mieten.

Ps.: Die Unternehmenskarte wäre dann komplett sinnbefreit 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Bleifussxxx


Ja, Steini hat es richtig erklärt.
Das Unternehmen muss im Fahrtenschreiber angemeldet werden, wegen der Zuordnung. Sont würden wohl alle nur noch mieten.

Ps.: Die Unternehmenskarte wäre dann komplett sinnbefreit 🙂

Ebene nicht du brauchst sie zum auslesen 😉

Auf den das Fahrzeug zugelassen ist auf den ist auch der Tacho angemeldet. meistens zumindest. Bei Mietfahrzeugen ist es so das der Tacho auf die Vermieterfirma kalibriert ist. D.H. reinsetzen und loslegen.

Ist genauso bei Charter Way fahrzeugen.
Ich hab letztens ein in München geholt, reinsetzn und Karte rein und los. Weil der Tacho auf die Firma Charter Way angemeldet ist, deswegen hat man ja eine Beglaubigte Kopie des Mietvertrages dabei 😉

Nein, du kannst nur die Daten ausm Fahrtenschreiber mit deiner Unternhemenskarte raus holen, die für dein Unternehmen angemeldet waren. Deshalb bruachst du die auch. Sonst würde nämlich eine Flut an extra daten pro Unternehmen entstehen, wenn die einen Tag ein Mietfahrzeug haben, aber erst mal die ganzen 3 Monate ausm Massenspeicher auslesen.
Ein kleiner Link hierzu 😉 Der Smiley als Link war eine schlechte Darstellung 😁

Es kann ja wohl nicht wahr sein, dass man wenn man einmal im Leben für ein paar Tage einen LKW mietet, eine Unternehmerkarte braucht.

Hier geht es ja auch wohl nicht um gewerblichen Güterkraftverkehr, sondern um den Transport betriebseigener Gegenstände, die zum Arbeitsort gebracht werden.

Der Vermieter wird wohl schon im eigenen Interesse vor / nach jeder Vermietung auslesen - aber das kann man ja nachfragen, ob dem so ist, nicht dass man mit einem Fahrzeug rumfährt, das ewig nicht ausgelesen wurde.

Ansonsten einfach Karte reinstecken und vom Vermieter erklären lassen, was man für Tasten drücken muss. Im Falle einer Kontrolle werden die einen schon nicht zur Hölle schicken, wenn ein "Gelegenheitskutscher" irgendwas da versiebt hat.

Was aber auf jeden Fall beachtet werden sollte, sind die Pausenvorschriften. (nach 4,5 h Fahrt mindestens 45 Minuten Pause)
Details zu den nicht ganz so einfach zu vermittelnden Regelwerken kann man auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr einsehen - dort ist auch das Formular zur Bestätigung der "freien" Tage downzuloaden.

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir


Es kann ja wohl nicht wahr sein, dass man wenn man einmal im Leben für ein paar Tage einen LKW mietet, eine Unternehmerkarte braucht.

Da gebe ich dir in soweit recht dass es solchen Gelegenheitsfahrer sehr schwer gemacht wird, ich kenne das Thema sehr gut aus der Firma bei der ich bis 2007 gearbeitet habe. Wir haben maximal 3 mal im Jahr für ein verlängertes WE einen 7,5er gebraucht.

Rein rechtlich hätten wir eine Unternehmerkarte gebraucht. Zum Glück gab es aber noch 7,5er mit der guten alten Scheibe 🙂

In der Praxis wurden wir nie Kontrolliert, weder unterwegs noch in der Firma......

Wir sind aber hier in einem Forum, da müssen wir zumindest mal den Korrekten Weg aufgezeigt haben. Was der TE letztlich macht bleibt ihm selbst überlassen 😉

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur


Ebene nicht du brauchst sie zum auslesen 😉

Auf den das Fahrzeug zugelassen ist auf den ist auch der Tacho angemeldet. meistens zumindest. Bei Mietfahrzeugen ist es so das der Tacho auf die Vermieterfirma kalibriert ist. D.H. reinsetzen und loslegen.

Ist genauso bei Charter Way fahrzeugen.
Ich hab letztens ein in München geholt, reinsetzn und Karte rein und los. Weil der Tacho auf die Firma Charter Way angemeldet ist, deswegen hat man ja eine Beglaubigte Kopie des Mietvertrages dabei 😉

Das ist so nicht ganz richtig, wie ja auch schon einige bemerkt haben.

Zunächst zum "Kalibrieren":
Der Tacho wird von der Werkstatt mit der Werkstattkarte technisch kalibriert (Tachoprüfung), aber nicht "auf den Halter". Mit der Datenzuordnung hat die Kalibrierung garnichts zu tun.

Die Datensicherung ist in der VO(EG)561, Kapitel 10, Abs (5) geregelt:

(5) a) Ein Verkehrsunternehmen, das Fahrzeuge einsetzt,
die unter die vorliegende Verordnung fallen und die
mit einem Kontrollgerät ausgestattet sind, das dem
Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85
entspricht, stellt Folgendes sicher:
i) Alle Daten werden von dem Bordgerät und der
Fahrerkarte so regelmäßig heruntergeladen,
wie es der Mitgliedstaat vorschreibt
; diese
relevanten Daten werden in kürzeren Abständen
heruntergeladen, damit sichergestellt ist,
dass alle von dem Unternehmen oder für das
Unternehmen durchgeführten Tätigkeiten heruntergeladen
werden
;

Im Mitgliedsstaat Deutschland regelt das Herunterladen die FPersV, hier insbesondere §2, Abs. (5):

(5) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass
alle Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes
spätestens drei Monate nach Beginn der
Aufzeichnung oder dem letzten Kopieren zur Speicherung
im Betrieb kopiert werden....

Bei Mietfahrzeugen treffen die Abs. (4) und (6) zu:

(4) Bei Einsatz von Mietfahrzeugen, deren Verwendung
in den Anwendungsbereich der Verordnung
(EG) Nr. 561/2006 oder dieser Verordnung
fällt, hat der Unternehmer, der das Fahrzeug anmietet,
zu Beginn und am Ende des Mietzeitraums
durch Verwendung der Unternehmenskarte sicherzustellen,
dass die Daten des Fahrzeugspeichers
über die mit den Fahrzeugen durchgeführten Fahrten
übertragen und bei ihm gespeichert werden. Ist
dies in begründeten Ausnahmefällen nicht möglich
,
ist zu Beginn und am Ende des Mietzeitraums ein
Ausdruck wie bei Beschädigung oder Fehlfunktion
der Fahrerkarte zu fertigen.

(6) Unternehmen, die Fahrzeuge vermieten, haben
dem Mieter des Fahrzeugs diejenigen Daten
aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes, die
sich auf die vom Mieter durchgeführten Beförderungen
beziehen und auf die dieser nicht unmittelbar
zugreifen kann
,
1. auf dessen Verlangen,
2. spätestens drei Monate nach Beginn des Mietverhältnisses
oder der letzten Datenübermittlung
und
3. nach Beendigung des Mietverhältnisses
zur Verfügung zu stellen

Damit sollten die wichtigsten Punkte geklärt sein.

Für die Datenzuordnung gilt technisch übrigens:
Daten werden immer mittels der Unternehmenskarte (UK) zugeordnet. Beginn und Ende des relevanten Zeitraumes werden mit Einsatz der UK definiert (Unternehmenssperre).

Man kann mit der UK beim Herunterladen aus dem Digitacho auch immer nur die Daten bekommen, die der eigenen UK zugordnet sind sowie alle gar nicht zugeordneten Daten.

FAZIT:

-Wer als Unternehmer ein Digitacho-pflichtiges Fahrzeug einsetzt (egal, ob nun ein eigenes oder angemietetes), der muss auch SEINE Unternehmenskarte (UK) korrekt nutzen, damit er alle Daten bekommt, die er zu verantworten hat. Wer einfach so losfährt, sollte sich mal besser nicht erwischen lassen. Und wer sich nur darauf verlässt, welche "Knöpfe zu drücken" der freundliche Vermieter empfielt, handelt wohl etwas leichtgläubig...🙄 Der Vermieter ist nur sehr begrenzt verpflichtet, solche Basics des Kraftfahrer 1x1 zu erklären (wenn er es denn selber überhaupt weiß...).

-Vermieter-UK´s sind nur in begründeten Ausnahmefällen ersatzweise zu nutzen. Dies kann ja z.B. eine Panne sein, bei der ein Ersatzwagen gestellt wird.

-Der Vermieter ist dann verpflichtet, die dem Nutzer zuzuordnenden Daten des Vermietzeitraumes bereitzustellen, wenn dieser dies nicht selber kann.

Übrigens werden hier oft massive Verstöße im Datenschutzbereich begangen:

Oft lesen Vermieter die Daten so aus, wie es Steini und kipptransporteur beschrieben haben, namlich mit ihrer UK. Manchmal machen das auch Werkstätten mit der Werkstattkarte (datenrechtlich sehr bedenklich, da die WK der "Masterschlüssel" ist und immer ohne Filter der UK-Sperren auf alle Daten zugreifen kann). Und auch der Vermieter bekommt alle Daten, wenn der Tacho auf ihn angemeldet ist und der Nutzer keine eigene UK nutzt. Dann passiert es, dass beim Download nicht exakt beachtet wird, welche Daten da eigentlich runtergeladen und weitergegeben werden. Viele nutzen dazu die (billigen) Downloadkeys. Die zeigen aber nicht an, was sie da grade runterladen, das wird vorher am PC konfiguriert (oft "seit dem letzten Download", wann immer das auch war...). Und dann passiert es, dass man versehentlich viel mehr Daten runterlädt, als man denkt. Der Nutzer liest diese Datei dann in seine Software ein, und sieht oft auch Daten von Fahrern, die er gar nicht kennt. Dessen Verstöße sieht er auch...Datenschutz lässt grüßen!

Wer kein gesteigertes Interesse daran hat, dass andere ohne Mühe die eigenen Daten bekommen, sollte schon aus diesem Grund darauf achten, dass die EIGENE UK korrekt benutzt wird, um diese Daten vor Zugriffen Dritter zu schützen.

Und als Vermieter oder Werkstatt sollte man besser Download-Tools nutzen, die beim Download im Fahrzeug z.B. den (Miet-)Zeitraum auswählen lassen (Start-/Ende DL-Zeitraum). Dies erfordert meist ein DL-Tool mit ein paar Tasten und einem Display, da wird oft am falschen Ende gespart 😉

Zitat:

Original geschrieben von jc_benz



Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur


Ebene nicht du brauchst sie zum auslesen 😉

Auf den das Fahrzeug zugelassen ist auf den ist auch der Tacho angemeldet. meistens zumindest. Bei Mietfahrzeugen ist es so das der Tacho auf die Vermieterfirma kalibriert ist. D.H. reinsetzen und loslegen.

Ist genauso bei Charter Way fahrzeugen.
Ich hab letztens ein in München geholt, reinsetzn und Karte rein und los. Weil der Tacho auf die Firma Charter Way angemeldet ist, deswegen hat man ja eine Beglaubigte Kopie des Mietvertrages dabei 😉

Das ist so nicht ganz richtig, wie ja auch schon einige bemerkt haben.

Zunächst zum "Kalibrieren":
Der Tacho wird von der Werkstatt mit der Werkstattkarte technisch kalibriert (Tachoprüfung), aber nicht "auf den Halter". Mit der Datenzuordnung hat die Kalibrierung garnichts zu tun.

Die Datensicherung ist in der VO(EG)561, Kapitel 10, Abs (5) geregelt:

(5) a) Ein Verkehrsunternehmen, das Fahrzeuge einsetzt,
die unter die vorliegende Verordnung fallen und die
mit einem Kontrollgerät ausgestattet sind, das dem
Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85
entspricht, stellt Folgendes sicher:
i) Alle Daten werden von dem Bordgerät und der
Fahrerkarte so regelmäßig heruntergeladen,
wie es der Mitgliedstaat vorschreibt
; diese
relevanten Daten werden in kürzeren Abständen
heruntergeladen, damit sichergestellt ist,
dass alle von dem Unternehmen oder für das
Unternehmen durchgeführten Tätigkeiten heruntergeladen
werden
;

Im Mitgliedsstaat Deutschland regelt das Herunterladen die FPersV, hier insbesondere §2, Abs. (5):

(5) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass
alle Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes
spätestens drei Monate nach Beginn der
Aufzeichnung oder dem letzten Kopieren zur Speicherung
im Betrieb kopiert werden....

Bei Mietfahrzeugen treffen die Abs. (4) und (6) zu:

(4) Bei Einsatz von Mietfahrzeugen, deren Verwendung
in den Anwendungsbereich der Verordnung
(EG) Nr. 561/2006 oder dieser Verordnung
fällt, hat der Unternehmer, der das Fahrzeug anmietet,
zu Beginn und am Ende des Mietzeitraums
durch Verwendung der Unternehmenskarte sicherzustellen,
dass die Daten des Fahrzeugspeichers
über die mit den Fahrzeugen durchgeführten Fahrten
übertragen und bei ihm gespeichert werden. Ist
dies in begründeten Ausnahmefällen nicht möglich
,
ist zu Beginn und am Ende des Mietzeitraums ein
Ausdruck wie bei Beschädigung oder Fehlfunktion
der Fahrerkarte zu fertigen.

(6) Unternehmen, die Fahrzeuge vermieten, haben
dem Mieter des Fahrzeugs diejenigen Daten
aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes, die
sich auf die vom Mieter durchgeführten Beförderungen
beziehen und auf die dieser nicht unmittelbar
zugreifen kann
,
1. auf dessen Verlangen,
2. spätestens drei Monate nach Beginn des Mietverhältnisses
oder der letzten Datenübermittlung
und
3. nach Beendigung des Mietverhältnisses
zur Verfügung zu stellen

Damit sollten die wichtigsten Punkte geklärt sein.

Für die Datenzuordnung gilt technisch übrigens:
Daten werden immer mittels der Unternehmenskarte (UK) zugeordnet. Beginn und Ende des relevanten Zeitraumes werden mit Einsatz der UK definiert (Unternehmenssperre).

Man kann mit der UK beim Herunterladen aus dem Digitacho auch immer nur die Daten bekommen, die der eigenen UK zugordnet sind sowie alle gar nicht zugeordneten Daten.

FAZIT:

-Wer als Unternehmer ein Digitacho-pflichtiges Fahrzeug einsetzt (egal, ob nun ein eigenes oder angemietetes), der muss auch SEINE Unternehmenskarte (UK) korrekt nutzen, damit er alle Daten bekommt, die er zu verantworten hat. Wer einfach so losfährt, sollte sich mal besser nicht erwischen lassen. Und wer sich nur darauf verlässt, welche "Knöpfe zu drücken" der freundliche Vermieter empfielt, handelt wohl etwas leichtgläubig...🙄 Der Vermieter ist nur sehr begrenzt verpflichtet, solche Basics des Kraftfahrer 1x1 zu erklären (wenn er es denn selber überhaupt weiß...).

-Vermieter-UK´s sind nur in begründeten Ausnahmefällen ersatzweise zu nutzen. Dies kann ja z.B. eine Panne sein, bei der ein Ersatzwagen gestellt wird.

-Der Vermieter ist dann verpflichtet, die dem Nutzer zuzuordnenden Daten des Vermietzeitraumes bereitzustellen, wenn dieser dies nicht selber kann.

Übrigens werden hier oft massive Verstöße im Datenschutzbereich begangen:

Oft lesen Vermieter die Daten so aus, wie es Steini und kipptransporteur beschrieben haben, namlich mit ihrer UK. Manchmal machen das auch Werkstätten mit der Werkstattkarte (datenrechtlich sehr bedenklich, da die WK der "Masterschlüssel" ist und immer ohne Filter der UK-Sperren auf alle Daten zugreifen kann). Und auch der Vermieter bekommt alle Daten, wenn der Tacho auf ihn angemeldet ist und der Nutzer keine eigene UK nutzt. Dann passiert es, dass beim Download nicht exakt beachtet wird, welche Daten da eigentlich runtergeladen und weitergegeben werden. Viele nutzen dazu die (billigen) Downloadkeys. Die zeigen aber nicht an, was sie da grade runterladen, das wird vorher am PC konfiguriert (oft "seit dem letzten Download", wann immer das auch war...). Und dann passiert es, dass man versehentlich viel mehr Daten runterlädt, als man denkt. Der Nutzer liest diese Datei dann in seine Software ein, und sieht oft auch Daten von Fahrern, die er gar nicht kennt. Dessen Verstöße sieht er auch...Datenschutz lässt grüßen!

Wer kein gesteigertes Interesse daran hat, dass andere ohne Mühe die eigenen Daten bekommen, sollte schon aus diesem Grund darauf achten, dass die EIGENE UK korrekt benutzt wird, um diese Daten vor Zugriffen Dritter zu schützen.

Und als Vermieter oder Werkstatt sollte man besser Download-Tools nutzen, die beim Download im Fahrzeug z.B. den (Miet-)Zeitraum auswählen lassen (Start-/Ende DL-Zeitraum). Dies erfordert meist ein DL-Tool mit ein paar Tasten und einem Display, da wird oft am falschen Ende gespart 😉

Ich hab noch hinzuzufügen das wenn man bei einem Lkw-Vermieter einen Lkw anmietet, man den GARNICHT bekommt, wenn man nicht auch gleich seine Unternehmer mitbringt. So bei KLV, Pema usw... Spreche da aus eigener Erfahrung!!!

Der Datenschutz ist ja wohl das geringste aller Probleme.

Die Vorschriften sind schon da - aber ich frage mich, ob das ein Richter in letzter Instanz wirklich so entscheiden würde, wenn ein LKW kurzfristig für den Eigenbetrieb gemietet wird.

Die relevanten Daten kann der Vermieter dem Ausleiher nach Ende der Vermietung auf CD brennen und damit hat der ausleihende Unternehmer die Möglichkeit zu archivieren.

In der Praxis wird ja wohl nur danach gesehen, ob das Gerät nicht seit Monaten unausgelesen rumfährt.

----

Anders ist die Lage freilich, wenn ein Fuhrunternehmen ein Fahrzeug zum Güterverkehr mietet - da muss schon mit Unternehmerkarte und dergleichen alles korrekt laufen.

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