Fahrerkarte Frage
Hallo,
ich vermute es gibt solche fragen schon aber egal. Folgendes Problem:
Ich arbeite bei einer Firma, ende des Monats fahren wir auf eine Messe und mieten uns eine LKW, dieses soll ich fahren. Ich habe eine noch unbenutzte fahrerkarte (sollte ich mir holen, bei meinem letzten arbeitgeber, wurde aber nie benuzt). Ja inwiefern könnte dies ein problem werden oder überhaupt was sollte ich wissen ????
Danke 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bleifussxxx
Für deinen AG ist es wichtig, dass er sein Unternehmen mit der Unternehmenskarte im Fahrzeug anmeldet, vor Rückgabe wieder abmeldet und ausliest.
Warum sollte sein Unternehemn sich in einem GEMIETETEN!!! Lkw mit der Unternehmerkarte anmelden? Die Mietfirma muss den Tachoanmelden.
Du brauchst einfach deine Karte rein und fahren und nach dem Fahren wenn ihr den Lkw zurückgebt bei euch im Betrieb AUSLESEN (Spätestens alle 28tage)
Dazu braucht ihr noch die Bescheinigung das du in den letzen xy keine Aufzeichnungspflichtigen Lkw gefahren hast.
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pleindespoir
Der Datenschutz ist ja wohl das geringste aller Probleme.Die Vorschriften sind schon da - aber ich frage mich, ob das ein Richter in letzter Instanz wirklich so entscheiden würde, wenn ein LKW kurzfristig für den Eigenbetrieb gemietet wird.
Die relevanten Daten kann der Vermieter dem Ausleiher nach Ende der Vermietung auf CD brennen und damit hat der ausleihende Unternehmer die Möglichkeit zu archivieren.
In der Praxis wird ja wohl nur danach gesehen, ob das Gerät nicht seit Monaten unausgelesen rumfährt.
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Anders ist die Lage freilich, wenn ein Fuhrunternehmen ein Fahrzeug zum Güterverkehr mietet - da muss schon mit Unternehmerkarte und dergleichen alles korrekt laufen.
Der TE hat uns leider keine Details dazu genannt, ob er das Fahrzueg nun "privat" nutzt ("Eigenbedarf", was immer das auch ist...). Es war zumindest die Rede davon, dass er das für seine Firma ausleiht, und dann gehe ich erstmal von einer Nutzungspflicht des Digitachos aus. Meine ganze Erklärung trifft natürlich nur zu, wenn er den Digitacho überhaupt nutzen muss (ob nun Güterverkehr oder sonstwie), da hast Du fraglos recht. Aber gerade die Nutzer, die täglich Digitachos nutzen müssen, sind ja hier wohl in der Mehrzahl (siehe die anderen Posts), und da wollte ich hier so einiges mal klarstellen. Ich denke, dass z.B. User kipptransporteur in München keine CharterWay-LKW für den "Eigenbedarf" abholt, gelle? 😉
Das mit dem Datenschutz ist übrigens für einen gewerblichen Autovermieter wie auch für eine Werkstatt gar nicht so ohne. Ich wollte nur der Vollständigkeit halber mal darauf hingewiesen haben, weil sich da oft kaum einer Gedanken drum macht. Spätestens, wenn mal einer mit den Daten, die er nicht haben dürfte, Unfug treibt (z.B. anonym der Gewerbeaufsicht zuspielt, Verstöße auch seiner Kollegen arbeitsrechlich gegen seinen Chef nutzt, etc...alles schon dagewesen), hat derjenige, der den Download gemacht hat, ggf. ein Problem. Jede DL-Datei trägt nämlich die Sigantur der Karte, mit der sie erzeugt wurde.
Letztich kann und will ich nicht bewerten, wie z.B. ein Richter sowas "letztinstanzlich" sieht. Das ist hier m.E. auch nicht das Hauptthema, da werden sich sicher Beispiele für jedes Extrem finden lassen (alles zwiwschen Knast und Freispruch 😉 ). Ich möchte nur bei den angesprochenen Themen Hilfestellung geben, indem ich z.B. die Vorschriften nenne. Damit soll dann jeder für sich selber entscheiden, was er tut.