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Fahrerkarte bei wenig Fahrtätigkeit

Themenstarteram 8. März 2009 um 14:26

Hallo, ich hab eine Frage zu der Fahrerkarte. Da jetzt die Diagrammscheiben aussterben, wollt ich fragen wie es dann in meinem

Fall ist.

Ich fahre vielleicht 2-3 im Jahr für meinen Kumpel den LKW auf Messe. Dieser LKW wird aber dieses Jahr von einer LKW Vermietung angemietet.

Muss ich in diesem Fall eine persönliche Fahrerkarte für mich beantragen oder wird diese eventuell vom Vermieter gestellt.

Die Karte muss ja alle 28 Tage ausgelesen werden. Was ja eigentlich absoluter Quatsch ist da ich maximal 3x im Jahr mit dem Lkw unterwegs bin. Mein Nebenjobgeber hat sonst auch keine Lkws. Die werden dann nur für die Messe angemietet ab diesem Jahr.

Beste Antwort im Thema
am 10. März 2009 um 9:56

Zitat:

Original geschrieben von clubby01

wenn man einen ausdruck macht, dann ist der erforderliche nachweis auch erbracht...

wenn ihr so schlau seit, bringt mir mal den link.....

man weiss ja, dass unser gesetzgeber theorie und praxis nicht im zusammenhang kennt, besonders "einige" polizei- und bagbeamte...

aber die masse weiss da schon worum es geht...

mal so nebenbei.....manchmal habe ich das gefühl, hier schreiben hauptsächlich pkw-fahrer und bag-bedienstete...

nix für ungut, aber wer ohne fehler, der werfe den ersten unterlegkeil....

ich will hier niemanden an die karre, aber wie gesagt, so als interessierter leser kommt mir das manchmal so vor...

habe ich in noch keinem forum erlebt...

1. ich arbeite bei der Polizei in Wien (das habe ich noch nie verheimlicht - warum auch?)

2. Hier geht es darum wie es richtig gemacht werden muss, nicht wie viel auf der Straße toleriert wird - es besteht nämlich kein Rechtsanspruch auf eine Toleranz.

3. es ist zu wenig, wenn man einen Ausdruck macht,

gemäß Art. 15 der VO 3821/85 ist es erlaubt mit einem Ausdruck zu fahren, wenn die Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist, oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet (Verlust, udgl.).

Das heißt, dass der Lenker bereits eine Fahrerkarte gehabt haben muss!

Also Einstellung eines Lenkers, erst mit ausgestellter Fahrerkarte.

4. "private" Fahrten sind bis zu einem hzl. Gesamtgewicht von 7,5 t ausgenommen (Art. 3 lit . j VO 561/06: Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;)

Somit sind sie gänzlich ausgenommen, warum also sollte da ein EG-Kontrollgerät eingebaut sein (analog/digital)? Ausdruck - wenn Gerät nicht eingebaut werden muss - wie?

5. Ich glaube auch nicht, dass es sich bei der angeführten Fahrt zur Messe um eine Privatfahrt handelt, deswegen unterliegt der Fahrer der EG-VO (Lenk- und Ruhezeit).

Möglich natürlich wäre es, dass ein LKW ausgeborgt wird, bei welchem ein analoges Kontrollgerät verbaut ist, so dass mit Schaublättern gefahren werden kann. Eine Bestätigung über die lenkfreie Zeit (falls zutreffend) vorher (28 Tage) ist aber hier ausgefüllt mitzuführen. Der Link zu dem Formblatt wurde hier schon gepostet, auf Wunsch kann ich das Formular aber gerne übermitteln.

6. zu deinem Zitat "man weiss ja, dass unser gesetzgeber theorie und praxis nicht im zusammenhang kennt, besonders "einige" polizei- und bagbeamte.." muss ich dir sagen, dass du hier Äpfel mit Birnen vergleichst.

Aus der Verfassung (ich nehme an auch aus der deutschen) geht hervor, dass die Gesetzgebung der Legislative (Bundes-, Landes-, udgl. Regierung) und die Vollziehung der Exekutive (Polizei udgl.) übertragen wird.

Das Problem stellt sich oft, wenn Politiker sogenannte Anlaßpolitik machen - und dadurch ein bisschen über das Ziel hinaus schießen.

lg

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am 10. März 2009 um 21:42

1. ich arbeite bei der Polizei in Wien (das habe ich noch nie verheimlicht - warum auch?)

habe ich nie behauptet, kenne hier nicht jeden persönlich....

2. Hier geht es darum wie es richtig gemacht werden muss, nicht wie viel auf der Straße toleriert wird - es besteht nämlich kein Rechtsanspruch auf eine Toleranz.

auch das habe ich nicht gesagt...

3. es ist zu wenig, wenn man einen Ausdruck macht,

gemäß Art. 15 der VO 3821/85 ist es erlaubt mit einem Ausdruck zu fahren, wenn die Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist, oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet (Verlust, udgl.).

Das heißt, dass der Lenker bereits eine Fahrerkarte gehabt haben muss!

Also Einstellung eines Lenkers, erst mit ausgestellter Fahrerkarte.

4. "private" Fahrten sind bis zu einem hzl. Gesamtgewicht von 7,5 t ausgenommen (Art. 3 lit . j VO 561/06: Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;)

Somit sind sie gänzlich ausgenommen, warum also sollte da ein EG-Kontrollgerät eingebaut sein (analog/digital)? Ausdruck - wenn Gerät nicht eingebaut werden muss - wie?

weil lkw-vermietungen ihre fahrzeuge auch an gewerbetreibende vermieten...

5. Ich glaube auch nicht, dass es sich bei der angeführten Fahrt zur Messe um eine Privatfahrt handelt, deswegen unterliegt der Fahrer der EG-VO (Lenk- und Ruhezeit).

Möglich natürlich wäre es, dass ein LKW ausgeborgt wird, bei welchem ein analoges Kontrollgerät verbaut ist, so dass mit Schaublättern gefahren werden kann. Eine Bestätigung über die lenkfreie Zeit (falls zutreffend) vorher (28 Tage) ist aber hier ausgefüllt mitzuführen. Der Link zu dem Formblatt wurde hier schon gepostet, auf Wunsch kann ich das Formular aber gerne übermitteln.

auch zum privatzweck hatte ich gesagt, dass hier erstmal geklärt werden muss, ob es direkt gewerblicher transport ist...

hier nannte ich das beispiel schausteller, ich weiss nicht, wie es da mit eigenem messestand aussieht...

6. zu deinem Zitat "man weiss ja, dass unser gesetzgeber theorie und praxis nicht im zusammenhang kennt, besonders "einige" polizei- und bagbeamte.." muss ich dir sagen, dass du hier Äpfel mit Birnen vergleichst.

Aus der Verfassung (ich nehme an auch aus der deutschen) geht hervor, dass die Gesetzgebung der Legislative (Bundes-, Landes-, udgl. Regierung) und die Vollziehung der Exekutive (Polizei udgl.) übertragen wird.

auch hier weiss ich aus erfahrung, das ein bag-beamter eine vorschrift anders definiert, wie sie ein polizei-beamter erkennt...

und vor allem, bei der auslegung gibt es teilweise gravierende unterschiede...

wie z.b. dass ein östereichischer polizist einem deutschen fahrer sagt, hier ist nachtfahrverbot, sie dürfen nicht weiter.

der fahrer sagt, ich wusste das nicht, weil ich zum ersten mal durch östereich fahre und man mir sagte, dass ich zum transit fahren darf.

der polizist sagt dem fahrer, ok, parken sie auf diesem parkplatz, dann wollen wir es diesmal bei einer verwarnung belassen.....

2monate später kommt ein strafmandat, in höhe von ca. 245,-euro....

(ich war hier beifahrer, also originalerfahrung und noch so diverse schikanedinge, die man so gehört hat.deine meinung hierzu wäre interessant)

Das Problem stellt sich oft, wenn Politiker sogenannte Anlaßpolitik machen - und dadurch ein bisschen über das Ziel hinaus schießen.

lg

ich verteufel die karte auch nicht, habe ich in meinen beiträgen nix von gesagt, im gegenteil, ich finde sie cool, weil ich kaum noch diskussionen mit meinem chef habe....

nur meine ich, wenn, wie der themenstarter, nur ein bis zwei fahrten im jahr gemacht werden, dann gäbe es genug lücken, die auch legal sein können.

mein kommentar bzgl pkw-fahrer usw, begründet sich einfach, in den antworten, die hier auf manche dinge so gegeben werden....

alles brave lämmer...aber wehe, wenn sie unterwegs sind...

wenn hier jemand eine qualifizierte antwort bringt, wird er gleich mal an die wand geredet...

er hätte ja gar keine ahnung und wüsste nich worum es geht...

(damit meine ich jetzt nicht explizit mich, ich lese hauptsächlich nur und wenn ich meine, meine erfahrung oder mein wissen reichen wirklich für eine ordentliche antwort, dann schreibe ich erst.)

daher, nix für ungut.

am 10. März 2009 um 22:21

upps, wollte dir nicht zu nahe treten!

Meinen Eintrag bitte nicht persönlich nehmen, habe da viele Einträge auf einmal reingearbeitet.

Tut mir leid, wenn ich dich persönlich beleidigt habe.

sorry

:rolleyes:

am 11. März 2009 um 7:42

@kurtis.brown

Danke, war ein Fehler v. mir (es war der FS gemeint)

am 4. April 2009 um 7:55

Ist es richtig, dass Schausteller, Radio- und Fernsehsender etc. somit mit einem Miet-LKW (bis 7,5to) keine Fahrerkarte nutzen müssen - auch wenn ein digitales Kontrollgerät in dem LKW eingebaut ist?!

Ich habe mich auch mal durch die Gesetze gehangelt und bin sozusagen zu diesem Ergebnis gekommen - weiß nur nicht, ob die Aussage richtig ist?

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