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Fahrerkarte bei wenig Fahrtätigkeit

Themenstarteram 8. März 2009 um 14:26

Hallo, ich hab eine Frage zu der Fahrerkarte. Da jetzt die Diagrammscheiben aussterben, wollt ich fragen wie es dann in meinem

Fall ist.

Ich fahre vielleicht 2-3 im Jahr für meinen Kumpel den LKW auf Messe. Dieser LKW wird aber dieses Jahr von einer LKW Vermietung angemietet.

Muss ich in diesem Fall eine persönliche Fahrerkarte für mich beantragen oder wird diese eventuell vom Vermieter gestellt.

Die Karte muss ja alle 28 Tage ausgelesen werden. Was ja eigentlich absoluter Quatsch ist da ich maximal 3x im Jahr mit dem Lkw unterwegs bin. Mein Nebenjobgeber hat sonst auch keine Lkws. Die werden dann nur für die Messe angemietet ab diesem Jahr.

Beste Antwort im Thema
am 10. März 2009 um 9:56

Zitat:

Original geschrieben von clubby01

wenn man einen ausdruck macht, dann ist der erforderliche nachweis auch erbracht...

wenn ihr so schlau seit, bringt mir mal den link.....

man weiss ja, dass unser gesetzgeber theorie und praxis nicht im zusammenhang kennt, besonders "einige" polizei- und bagbeamte...

aber die masse weiss da schon worum es geht...

mal so nebenbei.....manchmal habe ich das gefühl, hier schreiben hauptsächlich pkw-fahrer und bag-bedienstete...

nix für ungut, aber wer ohne fehler, der werfe den ersten unterlegkeil....

ich will hier niemanden an die karre, aber wie gesagt, so als interessierter leser kommt mir das manchmal so vor...

habe ich in noch keinem forum erlebt...

1. ich arbeite bei der Polizei in Wien (das habe ich noch nie verheimlicht - warum auch?)

2. Hier geht es darum wie es richtig gemacht werden muss, nicht wie viel auf der Straße toleriert wird - es besteht nämlich kein Rechtsanspruch auf eine Toleranz.

3. es ist zu wenig, wenn man einen Ausdruck macht,

gemäß Art. 15 der VO 3821/85 ist es erlaubt mit einem Ausdruck zu fahren, wenn die Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist, oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet (Verlust, udgl.).

Das heißt, dass der Lenker bereits eine Fahrerkarte gehabt haben muss!

Also Einstellung eines Lenkers, erst mit ausgestellter Fahrerkarte.

4. "private" Fahrten sind bis zu einem hzl. Gesamtgewicht von 7,5 t ausgenommen (Art. 3 lit . j VO 561/06: Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;)

Somit sind sie gänzlich ausgenommen, warum also sollte da ein EG-Kontrollgerät eingebaut sein (analog/digital)? Ausdruck - wenn Gerät nicht eingebaut werden muss - wie?

5. Ich glaube auch nicht, dass es sich bei der angeführten Fahrt zur Messe um eine Privatfahrt handelt, deswegen unterliegt der Fahrer der EG-VO (Lenk- und Ruhezeit).

Möglich natürlich wäre es, dass ein LKW ausgeborgt wird, bei welchem ein analoges Kontrollgerät verbaut ist, so dass mit Schaublättern gefahren werden kann. Eine Bestätigung über die lenkfreie Zeit (falls zutreffend) vorher (28 Tage) ist aber hier ausgefüllt mitzuführen. Der Link zu dem Formblatt wurde hier schon gepostet, auf Wunsch kann ich das Formular aber gerne übermitteln.

6. zu deinem Zitat "man weiss ja, dass unser gesetzgeber theorie und praxis nicht im zusammenhang kennt, besonders "einige" polizei- und bagbeamte.." muss ich dir sagen, dass du hier Äpfel mit Birnen vergleichst.

Aus der Verfassung (ich nehme an auch aus der deutschen) geht hervor, dass die Gesetzgebung der Legislative (Bundes-, Landes-, udgl. Regierung) und die Vollziehung der Exekutive (Polizei udgl.) übertragen wird.

Das Problem stellt sich oft, wenn Politiker sogenannte Anlaßpolitik machen - und dadurch ein bisschen über das Ziel hinaus schießen.

lg

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33 Antworten
am 9. März 2009 um 19:12

Zitat:

Original geschrieben von clubby01

wenn ich z.b. als nicht-lkw-fahrer mir einen 7,5to leihe, für meinen umzug, dann muss ich auch nicht im besitz der karte sein...

ich muss ihn nicht mal bedienen.....

die aufzeichnungspflicht gilt nur für den gewerblichen verkehr...

deswegen müsste erstmal geklärt werden, ob diese messefahrten überhaupt gewerblich sind...

 

schausteller unterliegen auch nicht den gewerblichen vorschriften....

Woher weißt du denn, dass er sich einen unter 7,5t zul.Ges. leiht. Wenn das so ist, dann braucht man für private Fahrten keine Karte, da hast du Recht. Ich glaube nicht, dass ein Transport zur berförderung von Gut für eine Messe privat ist.

 

Mal ganz Allgemein gefragt: Was ist so schlimm daran sich eine Fahrerkarte zu besorgen?

 

 

Zitat:

Original geschrieben von 300e 24V Cabrio

Wie ist das denn wenn ich einen fahrer einstelle der aber noch keine Karte hat

dann sollte ein ausdruck doch auch reichen oder ???

Gruß

Peter

Nein, die Karte muss zumindest beantragt sein,was dann auch nachweisbar sein muss.

am 9. März 2009 um 22:40

Zitat:

Original geschrieben von LKW-Reppi

Zitat:

Original geschrieben von clubby01

wenn ich z.b. als nicht-lkw-fahrer mir einen 7,5to leihe, für meinen umzug, dann muss ich auch nicht im besitz der karte sein...

ich muss ihn nicht mal bedienen.....

die aufzeichnungspflicht gilt nur für den gewerblichen verkehr...

deswegen müsste erstmal geklärt werden, ob diese messefahrten überhaupt gewerblich sind...

schausteller unterliegen auch nicht den gewerblichen vorschriften....

Woher weißt du denn, dass er sich einen unter 7,5t zul.Ges. leiht. Wenn das so ist, dann braucht man für private Fahrten keine Karte, da hast du Recht. Ich glaube nicht, dass ein Transport zur berförderung von Gut für eine Messe privat ist.

Mal ganz Allgemein gefragt: Was ist so schlimm daran sich eine Fahrerkarte zu besorgen?

naja, wenn ich nur ein zweimal im jahr als hobby sozusagen nen lkw fahre....für solche zwecke...dafür extra die gebühren?

und denn alle fünf jahre neu??

da hätte ich auch keinen bock drauf...

wenn ich wüsste, wird n dauerjob in der nächsten zeit, ok, denn ja.

ich habe mir meine auch nur geholt, weil ich wusste, wir bekommen neue lkw und wollte eben einer der ersten sein...:D, damit ich mal n technisch einwandfreies auto fahren darf...

wir haben erst fünf im fuhrpark, von daher wäre die karte für mich nicht zwingend gewesen....bist halt nur flexibler...

aber nur für ein zwei tage im jahr??lohnt nich, da kann man auch die grauzone benützen.

am 10. März 2009 um 5:13

Zitat:

Original geschrieben von clubby01

naja, wenn ich nur ein zweimal im jahr als hobby sozusagen nen lkw fahre....für solche zwecke...dafür extra die gebühren?

und denn alle fünf jahre neu??

da hätte ich auch keinen bock drauf...

wenn ich wüsste, wird n dauerjob in der nächsten zeit, ok, denn ja.

ich habe mir meine auch nur geholt, weil ich wusste, wir bekommen neue lkw und wollte eben einer der ersten sein...:D, damit ich mal n technisch einwandfreies auto fahren darf...

wir haben erst fünf im fuhrpark, von daher wäre die karte für mich nicht zwingend gewesen....bist halt nur flexibler...

aber nur für ein zwei tage im jahr??lohnt nich, da kann man auch die grauzone benützen.

Alle 5 Jahre 41 Euronen ist nun wirklich nichts bewegendes. Wenn jemand meint er müsste sich deswegen in einer Grauzone bewegen, muß er sich irgendwann mit BAG oder der Polizei auseinandersetzn. Man kann auch die Fahrt sausen lassen, wenn diese einem nicht 41 € in 5 Jahren Wert ist. Ich befürchte mal, dass er nach der Auseinandersetzung mit BAG oder Polizei, das Geld für etliche Fahrerkarten los ist und zusätzlich eine Menge Ärger am Hals hat.

41 € in eine Fahrerkarte, sind sinnvoller investiert, als in Wimpel, Duftflaschen oder Zigaretten.

Das vergeht demjenigen sogar sehr schnell!

Für jeden 24-Stunden-Zeitraum ohne Nutzung der erforderlichen Fahrerkarte werden für den Fahrer 250,- Euro fällig, ohne die weiteren Tatbestände, die dadurch erfüllt werden.

Aber trotzalledem darf ich ohne Fahrerkarte ein Fahrzeug fahren mit analogen Tacho ,dafür brauche ich kein e Karte beantragen! :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von opa111

Aber trotzalledem darf ich ohne Fahrerkarte ein Fahrzeug fahren mit analogen Tacho ,dafür brauche ich kein e Karte beantragen! :rolleyes:

Ja klar, deswegen habe ich ja das "erforderlich" eingebaut, was ja diese Bedingung klarstellt - vielleicht aber auch nicht?!?

Auf jeden Fall: Allzeit Gute Fahrt!

am 10. März 2009 um 7:16

wenn man einen ausdruck macht, dann ist der erforderliche nachweis auch erbracht...

wenn ihr so schlau seit, bringt mir mal den link.....

man weiss ja, dass unser gesetzgeber theorie und praxis nicht im zusammenhang kennt, besonders "einige" polizei- und bagbeamte...

aber die masse weiss da schon worum es geht...

mal so nebenbei.....manchmal habe ich das gefühl, hier schreiben hauptsächlich pkw-fahrer und bag-bedienstete...

nix für ungut, aber wer ohne fehler, der werfe den ersten unterlegkeil....

ich will hier niemanden an die karre, aber wie gesagt, so als interessierter leser kommt mir das manchmal so vor...

habe ich in noch keinem forum erlebt...

am 10. März 2009 um 8:10

Zitat:

Original geschrieben von kurtis.brown

 

Nein, die Karte muss zumindest beantragt sein,was dann auch nachweisbar sein muss.

Wo steht das, das die Karte nur beantragt sein muss??

Heißt es nicht " Wer sich im Besitz einer gültigen Fahrerkarte befindet"

am 10. März 2009 um 9:56

Zitat:

Original geschrieben von clubby01

wenn man einen ausdruck macht, dann ist der erforderliche nachweis auch erbracht...

wenn ihr so schlau seit, bringt mir mal den link.....

man weiss ja, dass unser gesetzgeber theorie und praxis nicht im zusammenhang kennt, besonders "einige" polizei- und bagbeamte...

aber die masse weiss da schon worum es geht...

mal so nebenbei.....manchmal habe ich das gefühl, hier schreiben hauptsächlich pkw-fahrer und bag-bedienstete...

nix für ungut, aber wer ohne fehler, der werfe den ersten unterlegkeil....

ich will hier niemanden an die karre, aber wie gesagt, so als interessierter leser kommt mir das manchmal so vor...

habe ich in noch keinem forum erlebt...

1. ich arbeite bei der Polizei in Wien (das habe ich noch nie verheimlicht - warum auch?)

2. Hier geht es darum wie es richtig gemacht werden muss, nicht wie viel auf der Straße toleriert wird - es besteht nämlich kein Rechtsanspruch auf eine Toleranz.

3. es ist zu wenig, wenn man einen Ausdruck macht,

gemäß Art. 15 der VO 3821/85 ist es erlaubt mit einem Ausdruck zu fahren, wenn die Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist, oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet (Verlust, udgl.).

Das heißt, dass der Lenker bereits eine Fahrerkarte gehabt haben muss!

Also Einstellung eines Lenkers, erst mit ausgestellter Fahrerkarte.

4. "private" Fahrten sind bis zu einem hzl. Gesamtgewicht von 7,5 t ausgenommen (Art. 3 lit . j VO 561/06: Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;)

Somit sind sie gänzlich ausgenommen, warum also sollte da ein EG-Kontrollgerät eingebaut sein (analog/digital)? Ausdruck - wenn Gerät nicht eingebaut werden muss - wie?

5. Ich glaube auch nicht, dass es sich bei der angeführten Fahrt zur Messe um eine Privatfahrt handelt, deswegen unterliegt der Fahrer der EG-VO (Lenk- und Ruhezeit).

Möglich natürlich wäre es, dass ein LKW ausgeborgt wird, bei welchem ein analoges Kontrollgerät verbaut ist, so dass mit Schaublättern gefahren werden kann. Eine Bestätigung über die lenkfreie Zeit (falls zutreffend) vorher (28 Tage) ist aber hier ausgefüllt mitzuführen. Der Link zu dem Formblatt wurde hier schon gepostet, auf Wunsch kann ich das Formular aber gerne übermitteln.

6. zu deinem Zitat "man weiss ja, dass unser gesetzgeber theorie und praxis nicht im zusammenhang kennt, besonders "einige" polizei- und bagbeamte.." muss ich dir sagen, dass du hier Äpfel mit Birnen vergleichst.

Aus der Verfassung (ich nehme an auch aus der deutschen) geht hervor, dass die Gesetzgebung der Legislative (Bundes-, Landes-, udgl. Regierung) und die Vollziehung der Exekutive (Polizei udgl.) übertragen wird.

Das Problem stellt sich oft, wenn Politiker sogenannte Anlaßpolitik machen - und dadurch ein bisschen über das Ziel hinaus schießen.

lg

Themenstarteram 10. März 2009 um 14:59

So, habe heut die Fahrerkarte beantragt. Dann bin ich wohl auf der sicheren Seite.

Muss ich dann irgendwas beachten wenn ich sie dann längere Zeit wieder nicht nutze?

Zitat:

Original geschrieben von clubby01

wenn man einen ausdruck macht, dann ist der erforderliche nachweis auch erbracht...

wenn ihr so schlau seit, bringt mir mal den link.....

man weiss ja, dass unser gesetzgeber theorie und praxis nicht im zusammenhang kennt, besonders "einige" polizei- und bagbeamte...

aber die masse weiss da schon worum es geht...

mal so nebenbei.....manchmal habe ich das gefühl, hier schreiben hauptsächlich pkw-fahrer und bag-bedienstete...

nix für ungut, aber wer ohne fehler, der werfe den ersten unterlegkeil....

ich will hier niemanden an die karre, aber wie gesagt, so als interessierter leser kommt mir das manchmal so vor...

habe ich in noch keinem forum erlebt...

Wenn du niemanden an die Karre fahren willst, dann schenk dir solche Kommentare. So fährst du nämlich jedem an die Karre.

am 10. März 2009 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von kurtis.brown

Zitat:

Original geschrieben von clubby01

wenn man einen ausdruck macht, dann ist der erforderliche nachweis auch erbracht...

wenn ihr so schlau seit, bringt mir mal den link.....

man weiss ja, dass unser gesetzgeber theorie und praxis nicht im zusammenhang kennt, besonders "einige" polizei- und bagbeamte...

aber die masse weiss da schon worum es geht...

mal so nebenbei.....manchmal habe ich das gefühl, hier schreiben hauptsächlich pkw-fahrer und bag-bedienstete...

nix für ungut, aber wer ohne fehler, der werfe den ersten unterlegkeil....

ich will hier niemanden an die karre, aber wie gesagt, so als interessierter leser kommt mir das manchmal so vor...

habe ich in noch keinem forum erlebt...

Wenn du niemanden an die Karre fahren willst, dann schenk dir solche Kommentare. So fährst du nämlich jedem an die Karre.

oooh Mann

bitte nicht schon wieder solche Anfeindungen

eine eigene Meinung sollte doch erlaubt sein auch wenn sich anscheinend die meisten hier bei Big Brother besser fühlen würden

(der Polizeistaat lässt grüßen)

wenn jemand zwei mal im Jahr nen LKW bewegt kann er doch wohl kaum einen Maschinengeschriebenen Nachweis für die restlichen 363 Tage mit sich führen und selbst wenn er es dabei hätte wie ist es denn mit der Transport und Haftpflicht Versicherung im Gewerblichen Transporten und dann noch die EU Lizenz ...

ruf doch mal bei der BAG an wenn Du überhaupt einen ans Telefon bekommst der sich auskennt (sehr unwahrscheinlich) dann wird Dir sehr schnell Klar das man für solch einen Transport kaum alle auflagen erfüllen kann weil’s SCHWACHSINN ist

so jetzt habe ich ja mal wieder was gesagt

Gruß

Peter

am 10. März 2009 um 18:53

Zitat:

Original geschrieben von Andi_Y

So, habe heut die Fahrerkarte beantragt. Dann bin ich wohl auf der sicheren Seite.

Muss ich dann irgendwas beachten wenn ich sie dann längere Zeit wieder nicht nutze?

Das war auf jeden Fall die richtige Entscheidung. Ich als Schrauber habe auch eine Karte. Eigentlich muß ich für Werkstattfahrten keine stecken, doch dann hat der Kunde wieder einen Eintrag "Fahrt ohne gültige Karte" im  Massenspeicher. Um ihm diese in der Auswertung rot dargestellten Einträge zu ersparen, stecke ich trotzdem die Karte.

 

Edit:

Ach ja, da ich auch keinen Arbeitgeber habe , der eine Unternehmenskarte besitzt oder die Daten archivieren muß, kann ich sie auch nicht auslesen lassen. Das erledigt dann im Ernstfall die kontrollierende behörde. Wenn die dann anhand der Daten sehen, dass man nur ein "Hobbyfahrer" ist, werden auch keine weiteren Fragen gestellt. Grundvorraussetzung ist natürlich die Beachtung der Lenk und Ruhezeiten. ;)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von clubby01 :wenn man einen ausdruck macht, dann ist der erforderliche nachweis auch erbracht...

wenn ihr so schlau seit, bringt mir mal den link.....

 

man weiss ja, dass unser gesetzgeber theorie und praxis nicht im zusammenhang kennt, besonders "einige" polizei- und bagbeamte...

aber die masse weiss da schon worum es geht...

 

mal so nebenbei.....manchmal habe ich das gefühl, hier schreiben hauptsächlich pkw-fahrer und bag-bedienstete...

nix für ungut, aber wer ohne fehler, der werfe den ersten unterlegkeil....

 

ich will hier niemanden an die karre, aber wie gesagt, so als interessierter leser kommt mir das manchmal so vor...

habe ich in noch keinem forum erlebt...

Die Karte ist die Reaktion des Gestzgebers auf unbelehrbare, schwarze Schafe und ist zum Schutz des Fahrers gedacht. Sie ist nicht eingführt worden,  um den Fahrer auszuspionieren, oder ihm die Arbeit unnötig zu erschweren! Leider tummeln sich auch hier immer wieder Zeitgenossen, die der Tachoscheibe hinterher trauern, was ich auch gut verstehen kann. Nur sollte man sich auch darüber im Klaren sein, warum die Scheibe ausgedient hat.

Wer so einen Groll gegen die Digitalisierung der Nachweispflicht hat, sollte sich dafür am besten bei der einen oder anderen Spedtion, oder auch deren Fahrer bedanken!

 

 

am 10. März 2009 um 19:16

Zitat:

Die Karte ist die Reaktion des Gestzgebers auf unbelehrbare, schwarze Schafe und ist zum Schutz des Fahrers gedacht. Sie ist nicht eingführt worden, um den Fahrer auszuspionieren, oder ihm die Arbeit unnötig zu erschweren! Leider tummeln sich auch hier immer wieder Zeitgenossen, die der Tachoscheibe hinterher trauern, was ich auch gut verstehen kann. Nur sollte man sich auch darüber im Klaren sein, warum die Scheibe ausgedient hat.

Wer so einen Groll gegen die Digitalisierung der Nachweispflicht hat, sollte sich dafür am besten bei der einen oder anderen Spedtion, oder auch deren Fahrer bedanken!

 

Gute und voll zutreffende Aussage!

Dem kann ich nur zustimmen.

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