Fahrerkarte abgelaufen, neue ist schon da, aberrrrrr

Hallo Truckers, meine Fahrerkarte läuft ab. Die Neue habe ich schon, aber, auf der Führerscheinstelle sagte man mir, das ich am Ablauftag der alten Karte, den Tacho und die Karte auslesen muss. Könnte ich auch machen, aber der Ablauftag ist ein Samstag, arbeitsfrei, Firma dicht. Außerdem habe ich davor 2 Tage Urlaub. Nun frage ich euch was ich nun machen soll? Irgendjemand hat doch bestimmt die Lösung parat.

Es grüßt der Schiribertl

16082012089
Beste Antwort im Thema

Das ich keine 2 Karten haben darf ist bekannt. Es muss aber schon vor Ablauf eine neue geordert werden um den reibungslosen Übergang zu haben. Außerdem muss die alte Karte 28 Tage mitgeführt werden. Es scheint mir, das du noch weniger auf der Höhe bist als ich.

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Zitat:

Original geschrieben von Schiribertl



Die Aussage mit dem wöchtenlichen Auslesen kommt vom Gewerbeaufsichtsamt.
Habe beim googeln auch nix darüber gefunden.

Dann hätte ich den

Schwachkopf

Sachbearbeiter gleich gefragt, aufgrund welcher Gesetzesvorschrift oder Verordnung er so etwas von sich gibt.

Zitat:

Original geschrieben von Schiribertl



Die Aussage mit dem wöchtenlichen Auslesen kommt vom Gewerbeaufsichtsamt.
Habe beim googeln auch nix darüber gefunden.

Leider trauriger Alltag.

Versuch mal beim BAG in Köln anzurufen. Die leiten dich weiter ans Regierungspräsidium. Dann landest du an der Pforte, die verbinden dich (nachdem du die ganze Story runtergeleiert hast) mit dem Sachbearbeiter. Der hebt nicht ab. Dann verbindet sie dich mit dem nächsten. Der hat keine Ahnung und gibt das im besten Fall zu, wenn nicht plappert er einfach munter das drauf los, was er so weiß (ob es nun mit der Frage zu tun hat oder nicht ist egal)

Irgendwann mal (wenn man Glück hat) landet man dann bei der zuständigen Person.

Bei mir war es so:

Köln BAG hat mich an das RP weitergegeben. Dort angerufen. Nach der Zentrale hatte ich eine Frau dran, die munter drauf los plapperte, dass auch ich der Pflicht zur Teilnahme an den 5 Modulen unterliege und dass es nur Ausnahmen gibt für Leute, die an Wochenenden ihre Sportpferde durch die Gegend fahren und dass ich SCHULD sei.

Ich dachte ich höre nicht richtig und sagte: Was erzählen Sie mir das eigentlich? Die 5 Module habe ich doch schon längst. Es geht hier um das Thema "Urlaubsbescheinigung/Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage"

Ihre Antwort: "Wie??? Was ist denn das? Das habe ich ja noch nie gehört" 🙄
"Mein Fachgebiet ist Führerscheinrecht, waren Sie einen Moment ich verbinde Sie"

Dann war ich beim Dezernten angelangt, der wusste wenigstens wovon ich rede, sagte aber, ich soll bei der Außenstelle in XY anrufen. Der dortige Dezernent würde sich damit bestens auskennen.

OH MEIN GOTT! Das ist immer was, solche Behördentelefonate. Bis man da mal den richtigen am Apparat hat.

Zitat:

Original geschrieben von Schiribertl



Die Aussage mit dem wöchtenlichen Auslesen kommt vom Gewerbeaufsichtsamt.
Habe beim googeln auch nix darüber gefunden.

Antwort muss lauten :

Ich bin angestellter Fahrer - und habe kein Gewerbe !!
SIE sind für mich nicht zuständig !!

Leiten Sie Ihr Anliegen an die BAG oder LaFa weiter - stehen lassen den Typen und ab Marsch.

bezüglich diesem gerichtsurteil.....

da gab es mal was. ein bayrisches oberstes landesgericht hat da mal eine entscheidung getroffen bezüglich

EG 561-2006 Artikel 10 (1)

..... Das Verkehrsunternehmen hat den Fahrer ordnungsgemäß anzuweisen und regelmäßig zu überprüfen,........

Was ist „regelmäßig“?

Bayrisches Oberstes Landgericht dazu:
- Annahme eines wöchentlichen Kontrollintervalls (je nach Einzelfall)
- Kann sich beim Fahrer nach der Zeitdauer der Betriebszugehörigkeit, der Zuverlässigkeit und der Qualifikation richten

leider habe ich die vorgangsnummer zu diesem urteil nicht mehr

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Zitat:

Original geschrieben von 18.430


... und dass ich SCHULD sei.

DAS müsstest Du aber auch ohne die doch sonst extrem hilfreiche Auskunft der Dame wissen - dafür bist Du ja Kraftfahrer geworden 😁

Viele Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von roadheini


bezüglich diesem gerichtsurteil.....

da gab es mal was. ein bayrisches oberstes landesgericht hat da mal eine entscheidung getroffen bezüglich

EG 561-2006 Artikel 10 (1)

..... Das Verkehrsunternehmen hat den Fahrer ordnungsgemäß anzuweisen und regelmäßig zu überprüfen,........

Was ist „regelmäßig“?

Bayrisches Oberstes Landgericht dazu:
- Annahme eines wöchentlichen Kontrollintervalls (je nach Einzelfall)
- Kann sich beim Fahrer nach der Zeitdauer der Betriebszugehörigkeit, der Zuverlässigkeit und der Qualifikation richten

leider habe ich die vorgangsnummer zu diesem urteil nicht mehr

Das ist die Auslegung der Kammer des OLG in München, die immer nur eine Einzelfallenstscheidung sein kann. Wobei es durchaus möglich ist, dass dieses Urteil von anderen niederrangigen Gerichten als Referenz herangezogen wird, wenn die gesamten Rahmenbedingungen des Verfahrens ansonsten "einigermaßen" passend sind.

Es gibt weder in Deutschland noch in Österreich ein "CASE LAW SYSTEM", wonach eine Gesetzesentwicklung durch Richterentscheidung entsteht. Die Gesetze in beiden Ländern werden ausschließlich durch die verfassungsgemäß gesetzgebenden Organe (Parlamente) erlassen, im vorliegenden Fall die Anpassung einer durch die EU erlassenen Verordnung an nationales Recht.

das eine ist das gesetz ... das andere die auslegung

und da fängt die ganze sache aber an zu stinken. wenn in deutschland jeder richter entscheiden kann, wie er ein gesetz auslegt und diese auslegung fängt schon bei den ämtern an, dann kann da ja was nicht passen. die bund- länderkommission hat zwar die richtung festgelegt, aber nicht alle scheinen sich daran zu halten.

zum anderen sagt die verordnung, das die FK mind. alle 28 tage ausgelesen werden muss. über die kontrolle der daten wird aber nur gesagt das dieses regelmäßig zu erfolgen hat. es handelt sich hier um 2 verschiedene dinge. auslesen und kontrolle.
zur vermeidung von verstößen, kann es hier nun auch nützlich sein, die daten wöchentlich zu kontrollieren. ich sag nur WRZ, lenkzeit pro woche, lenkzeit doppelwoche ...... es gibt einiges was in situationen dafür spricht, eine wöchentliche kontrolle und den damit verbundenen download der karte zu machen.

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