Fahrerflucht

VW Vento 1H

Nur mal sonne allgemeine Frage. Kann man auch Leute anzeigen die Fahrerflucht begangen haben, wenn einem das geschädigte Fahrzeug nicht gehört?

21 Antworten

Wer gefahren ist ermitteln die doch über den Halter !
Genauso läuft das ja auch bei Geschwindigkeitsverstößen. Da bekommst du auch eine Schreiben, auf dem du ankreuzen kannst, dass jemand anders den Wagen gefahren ist !

Ist doch auch völlig logisch, als Halter musst du doch wissen wem du dein Auto wann zur Verfügung stellst.
Im Zweifelsfall wird eben der Halter bestraft.

Andererseits werden die Grünen es sich sicherlich notieren, wenn man den Fahrer beschreibt, um evtl. Schuldübernahme zu verhindern.

Also sagen wir 50:50 🙂

Hallo...

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!! Lest euch doch bitte noch mal mein früheres Post durch!! Ein Unfall wird nicht gleich verfolgt wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung!!! Bei Geschwindigkeit kann der Halter von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen! Bei einem Unfall ists wurscht, da haftet der Halter!!! Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist keine Straftat im eigentlichen Sinne wie eine Fahrerflucht!!
Im Übrigen gibt es hier noch den Umstand zu Bedenken, daß es sich bei dem Wagen um einen Geschäftswagen handeln kann oder um einen LKW oder Bus, wo dem Fahrer ein Streifkontakt nicht aufgefallen ist...

Mann, immer muß man alles 3x schreiben... 🙁 😁

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun


Bei einem Unfall ists wurscht, da haftet der Halter!!! Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist keine Straftat im eigentlichen Sinne wie eine Fahrerflucht!!

So ist es. Wenn der Halter nicht kooperiert, kann es ihm ganz schnell passieren, daß er ein Fahrtenbuch führen muß....

Und wenn der gleich zum Lacker geht, dann ist es schon gut, wenn man dann den Halter als Fahrer erkennt. Dann ist nix mehr mit Spuren. Lackieren darf jeder sein Auto und das darf im dann auch nicht angelastet werden. Also Gesicht genau merken und ab zu den Grünen.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von 330CabrioBln


Und wenn der gleich zum Lacker geht, dann ist es schon gut, wenn man dann den Halter als Fahrer erkennt. Dann ist nix mehr mit Spuren. Lackieren darf jeder sein Auto und das darf im dann auch nicht angelastet werden.

Wenn es Zeugen gibt, dann nutzt es dem Täter nur recht wenig, wenn der die Spuren am EIGENEN Fahrzeug beseitigt....

na wer gräbt denn da die alten topics aus? 😉

Die Zeugen müssen den Täter aber beschreiben können, sonst ist selbst eine frisch lackierte Stossstange kein Beweiss.

Deine Antwort
Ähnliche Themen