Fahrerflucht mit Zeuge
Hallo,
Mein Auto wurde gestern abend angefahren... Am Wagen hing ein zettel eines Zeugen, welchen ich heute gleich kontaktiert habe... Er hat das Kennzeichen und meinte es sei wohl sein Vermieter und möchte nicht genannt werden! Nun ist es so, dass ich in 2.reihe auf der Straße stand und der Wagen aus einer ausfahrt hinter mir wollte... Also nicht richtig um die ecke kam. Darum mag ich bis jetzt noch keine Polizei einschalten... Hab bis jetzt vergeblich versucht den Halter zu erreichen.
Der Schaden betrifft das Kunststoff Schutzblech und oberflächlich einen Lackschramme. Was würdet ihr mir raten?
Gruß Kiki
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Ab nun ordentlich parken, damit sowas nicht nochmal vorkommt. 😛Zitat:
Original geschrieben von kiki-kiel
Was würdet ihr mir raten?
Gruß Kiki
Was natürlich keine Rechtfertigung ist um eine Verkehrsunfallflucht zu begehen, kann passieren dann sollte man aber auch dazu stehen und sich beim geschädigten zu melden.
Und wenn jemand in 2. Reihe vor der Einfahrt steht könnte man entwerder die Polizei rufen und ggf abschleppen lassen oder falls man es eilig hat ein Taxi nehmen und dem Falschparker dieses in Rechnung stellen.
Dagegen Fahren und abhauen geht schon mal gar nicht.
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Nein, es sind die einzig legalen Möglichkeiten die man hat wenn jemand seine Einfahrt zu geparkt hat. Aber du kannst im Gegensatz zu den "doofen" Vorschlägen von mir ja mal ein paar "kluge" nennen.Zitat:
Original geschrieben von Splash2009
Grundsätzlich ist irgendwo dagegen fahren immer doof und dann noch abhauen sowieso 😁
Aber die Vorschläge von dir sind dahingehend auch doof da du beide Kosten mühsam in einem privaten Verfahren zivilrechtlich einklagen musst....was dauert und dauert und dauert und ggf. garnix bringt außer mehr Kosten und strapazierte Nerven 😉Wenn man wie ich vorgeschlagen habe die Polizei ruft und diese den Abschlepper ordern so ist das nicht doof sondern rechtlich in Ordnung, lässt die Polizei dann abschleppen zahlt der Falschparker und nicht der Anwohner.
OK vieleicht falsch ausgedrückt, damit wollte ich sagen das du, wen du den legalen Weg einlegst, immer erst einmal den Ärger hast und Nerven benötigst.
Am besten rausfahren ohne irgendwo ranzufahren. Geht das nicht weil die Ausfahrt komplett blockiert ist, bleibt dir nicht viel übrig klar....und mal ehrlich, wo kommt heute noch ein Streifenwagen wen eine private Ausfahrt zugeparkt ist.
Und damit fängt der Ärger an weil du wartest und wartest und vermutlich ist der Falschparker weg bevor die Streife eintrifft.
Im Falle der TE geht es ja auch nicht um den rausfahrenden sondern um den angefahrenen, der halt falsch parkte. Möchte der selbsternannte Moralapostel hier nicht tiefer einsteigen......😉😉
@ TE natürlich Polizei und zwar schnellstmöglich, auch wenn du ggf. eine Strafe für falsch Parken und/oder eine Teilschuld bekommst
Was sind die Alternativen? Im schlimmsten Fall gibts ne Knolle über 25€. Wenn der Schaden höher ist (das ist er in jedem Fall) lohnt sich eine Anzeige. Du kannst ja angeben das du ihn aus der Ferne gesehen hast wenn der Zeuge unerkannt bleiben soll. Fahrerflucht ist kein Spaß und das musst du dem Herren klar machen.
Zitat:
Original geschrieben von John-Mac-Dee
Du kannst ja angeben das du ihn aus der Ferne gesehen hast wenn der Zeuge unerkannt bleiben soll. Fahrerflucht ist kein Spaß und das musst du dem Herren klar machen.
Der beste Rat für den TE. Ich vermute mal, das der Fahrer sofort standrechtlich erschossen wird, wenn er glaubhaft nachweisen kann, das er garnicht gefahren ist. Und der TE bekommt für die Falschaussage noch das Bundesverdienstkreuz. Immerhin hat er irgendeinen potenziellen Straftäter angezeigt.
Und der Müll erhält auch noch zwei Wertungen. Unfassbar.
Die Sicherung von Unfallspuren an beiden Fahrzeugen hat hier eindeutig oberste Priorität. Danach hat nämlich erst einmal der Unfallflüchtige das Problem, eine Erklärung dafür zu finden.
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Nicht zwangsläufig. Wenn die TE wirklich so dumm ist, und eine Falschaussage macht, kann es passieren das der ganze Vorgang für den Unfallflüchtigen schnell vorbei ist. Weil irgendwas muss man ja angeben und da hat man ganz schnell eine Zeugenaussage der TE, die der Tatverdächtige ank Alibi problemlos meistert.
Und selbst wenn man den Unfallflüchtigen dank Falschaussage drankriegt, ist das wesentlich weniger schlimm als der ganze Spaß wegen einer Falschaussage. Da sind Gerichte äußerst humorlos!
Was wird übrigens, wenn der Zeuge jetzt schon lügt (kann jetzt schon der Täter sein ...)? Ist ja nicht völlig ausgeschlossen.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Warum du dort in 2. Reihe standest musst der Polizei sicherlich auch erklaeren 😉
Nö, du mußt nur die entsprechende Strafe dafür zahlen, mehr aber auch nicht.
Gruß Metalhead
die Antworten hier mengen wie üblich alle möglichen Sachverhalte durcheinander.
a. das Falschparken des TE: ist eine Ordnungswidrigkeit die jetzt rückwirkend wohl kaum noch geahndet wird
b. die Fahrerflucht des anderen Fahrers. Das ist eine Straftat, die nach Anzeige von der Polizei verfolgt würde. Das kann sehr hilfreich sein, denn dabei sichert die Polizei auch die Beweise für
c. die zivilrechtlichen Erstattungsansprüche des TE.
Meine Prios wären: ich würde genau ein Gespräch mit dem Schädiger führen. Er unterschreibt ein Unfallprotokoll, dafür verzichte ich auf die Strafanzeige.
Alternativ oder wenn Schädiger nicht kooperativ: Anzeige erstatten und parallel zum Anwalt, der dann die zivilrechtlichen Ansprüche direkt mit der Versicherung des Schädigers abrechnet.
Frage: Der Schädiger ist angeblich der Vermieter des Zeugen. Von welchem Mietverhältnis ist denn hier die Rede, oder anders, wie viele Mitparteien kämen da in frage? Geht es um ein Mehrfamilienhaus mit mehr als 3 Mietern? Oder gibt es lediglich maximal 3 Mietparteien im Haus einschließlich Vermieter? Da ließe sich doch der "angebliche" Zeuge schnell ausfindig machen. Und im Zweifel wird der sich hüten falsche Anschuldigungen per Zettel an ein Auto zu heften. Zuletzt ist dann noch die Frage, ob der Schaden wirklich an dieser Stelle passierte ist oder ob ein böser Mensch der TE einen Streich spielen wollte um sie auf eine falsche Spur zu locken? Vielleicht ist der Schaden ganz wo anders passiert?
Bei manchen Themen komme ich mir vor wie im Märchenland. Da werden allzu schnell Postings als wahre Geschichten interpretiert wo doch logische denken zeigen würde das es SO nie im Leben passiert sein kann und erhebliche Zweifel angebracht wären.
Sollte der Vorgang tatsächlich so passiert sein, wurde die logische Vorgenweise ja bereits mehrfach erwähnt.
Zitat:
Original geschrieben von Splash2009
Grundsätzlich ist irgendwo dagegen fahren immer doof und dann noch abhauen sowieso 😁Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Und wenn jemand in 2. Reihe vor der Einfahrt steht könnte man entwerder die Polizei rufen und ggf abschleppen lassen oder falls man es eilig hat ein Taxi nehmen und dem Falschparker dieses in Rechnung stellen.
Aber die Vorschläge von dir sind dahingehend auch doof da du beide Kosten mühsam in einem privaten Verfahren zivilrechtlich einklagen musst....was dauert und dauert und dauert und ggf. garnix bringt außer mehr Kosten und strapazierte Nerven 😉
Tja, und nun wird es RICHTIG teuer.
Ich würde sofort Anzeige erstatten.
Den Zeugen dabei benennen. Ob er aussagen WILL, ist dabei unerheblich. Er MUSS.
Den Rest macht der Staatsanwalt.
Keine Zeit verlieren!
Viel Erfolg und Gruß,
M. D.
gelöscht
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... Von welchem Mietverhältnis ist denn hier die Rede, oder anders, wie viele Mitparteien kämen da in frage? Geht es um ein Mehrfamilienhaus mit mehr als 3 Mietern? Oder gibt es lediglich maximal 3 Mietparteien im Haus einschließlich Vermieter? Da ließe sich doch der "angebliche" Zeuge schnell ausfindig machen...
Wow, ich schätze wenn man einfach die Nummer auf dem Zettel wählt und abwartet wer sich da meldet ist einfacher. 😁 (hat der TE ja auch gemacht).
Er wird wohl nur nicht gegenüber seinem Vermieter genannt werden wollen.
Gruß Metalhead
Es handelt sich doch um zwei paar Schuhe. Dein unerlaubtes Parken in zweiter Reihe und die Beschädigung und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, wobei Du erst mal klären solltest, ob er es vielleicht doch nicht bemerkt hat und dennoch den Schaden regelt. In diesem Fall sollte man sich ggf. verkneifen, es wurde ja allen geholfen.
Sollte der Zeuge jedoch bestätigen, dass der Verursacher es gemerkt hat ( ausgestiegen und geschaut , dann würde ich das zur Anzeige bringen.
Aber oft können solche Fälle unter 4 bis 8 Augen geklärt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Auch wenn evtl. Konsequenzen auf dich zukommen könnten... ich würd ihn trotzdem anzeigen.
Welche Konsequenzen sollen das sein? Knöllchen von geschätzt 25 Euro, und eine eventuelle Teilschuld, die wiederum von der Versicherrung gedeckt wird? Mich würde nicht wundern, das der TE sogar Glück hat, das der Täter Fahrerflucht begannen hat. Kann mir gut vorstellen, das die Polizei nur in Sachen Fahrerflucht reagiert. Man muss sich nicht selbst belasten und sofort rumposaunen, das man "ungünstig" geparkt hat.
Zitat:
Hallo,
Mein Auto wurde gestern abend angefahren... Am Wagen hing ein zettel eines Zeugen, welchen ich heute gleich kontaktiert habe... Er hat das Kennzeichen und meinte es sei wohl sein Vermieter und möchte nicht genannt werden! Nun ist es so, dass ich in 2.reihe auf der Straße stand und der Wagen aus einer ausfahrt hinter mir wollte... Also nicht richtig um die ecke kam. Darum mag ich bis jetzt noch keine Polizei einschalten... Hab bis jetzt vergeblich versucht den Halter zu erreichen.
Der Schaden betrifft das Kunststoff Schutzblech und oberflächlich einen Lackschramme. Was würdet ihr mir raten?
Meine Mutter hat damals auch einen Unfall verursacht und sich aus dem Staub gemacht (hat die Delle angeblich nicht bemerkt). Auch sie wurde beobachtet und zur Rechenschaft gezogen. Die Chancen würde ich mit Zeugen mal als äußerst gut betiteln.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Man muss sich nicht selbst belasten und sofort rumposaunen, das man "ungünstig" geparkt hat.
Natürlich. Das ist zwar nicht ganz so dumm, wie oben, als dem TE direkt zur Falschaussage (er sollte angeben, die Fahrerflucht selber gesehen zu haben), aber wirklich sinnvoll ist das nicht. Denkt ihr etwa, das kommt nicht auch raus? Details, die für den Hergang wichtig sind, sollte man unter keinen Umständen verschweigen.
Längeres Parken in 2. Reihe mit Behinderung (sonst hätte das andere Fahrzeug nicht das vom TE touchiert) ist etwas deutlich anderes als ordnungsgemäßes parken. Ratet mal, in welcher Richtung weiter nachgeforscht wird, wenn festgestellt wird, das das Fahrzeug da hätte garnicht stehen dürfen.