Fahrerflucht mit Zeuge
Hallo,
Mein Auto wurde gestern abend angefahren... Am Wagen hing ein zettel eines Zeugen, welchen ich heute gleich kontaktiert habe... Er hat das Kennzeichen und meinte es sei wohl sein Vermieter und möchte nicht genannt werden! Nun ist es so, dass ich in 2.reihe auf der Straße stand und der Wagen aus einer ausfahrt hinter mir wollte... Also nicht richtig um die ecke kam. Darum mag ich bis jetzt noch keine Polizei einschalten... Hab bis jetzt vergeblich versucht den Halter zu erreichen.
Der Schaden betrifft das Kunststoff Schutzblech und oberflächlich einen Lackschramme. Was würdet ihr mir raten?
Gruß Kiki
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Ab nun ordentlich parken, damit sowas nicht nochmal vorkommt. 😛Zitat:
Original geschrieben von kiki-kiel
Was würdet ihr mir raten?
Gruß Kiki
Was natürlich keine Rechtfertigung ist um eine Verkehrsunfallflucht zu begehen, kann passieren dann sollte man aber auch dazu stehen und sich beim geschädigten zu melden.
Und wenn jemand in 2. Reihe vor der Einfahrt steht könnte man entwerder die Polizei rufen und ggf abschleppen lassen oder falls man es eilig hat ein Taxi nehmen und dem Falschparker dieses in Rechnung stellen.
Dagegen Fahren und abhauen geht schon mal gar nicht.
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Knergy
Natürlich. Das ist zwar nicht ganz so dumm, wie oben, als dem TE direkt zur Falschaussage (er sollte angeben, die Fahrerflucht selber gesehen zu haben), aber wirklich sinnvoll ist das nicht. Denkt ihr etwa, das kommt nicht auch raus? Details, die für den Hergang wichtig sind, sollte man unter keinen Umständen verschweigen.Zitat:
Original geschrieben von MvM
Man muss sich nicht selbst belasten und sofort rumposaunen, das man "ungünstig" geparkt hat.Längeres Parken in 2. Reihe mit Behinderung (sonst hätte das andere Fahrzeug nicht das vom TE touchiert) ist etwas deutlich anderes als ordnungsgemäßes parken. Ratet mal, in welcher Richtung weiter nachgeforscht wird, wenn festgestellt wird, das das Fahrzeug da hätte garnicht stehen dürfen.
Der TE gibt die wahrheit an. Wenn er ihn nicht gesehen hat, dann ist das nun mal so. Die Polizei geht den Tip nach und sucht mit dem Unfallverursacher Kontakt auf. Anschließend wird das Auto oberflächlich begutachtet. Stellt sich raus, das da Schrammen dran sind hat der Verursacher erst mal die Arschkarte, die er nicht so leicht los wird.
Hätte der Unfallverursacher keine Fahrerflucht begannen und die Polizei gerufen, hätte der Falschparker eine Teilschuld bekommen. In diesem Fall steht aber kein Fahrzeug mehr am unfallort, wodurch es sein kann, das die Polizei nicht mehr weiter recherchiert. Klar ist dies keine Garantie ohne ein blaues Auge davon zu kommen, aber es ist immer noch billiger als alleine auf seinen Schaden sitzen zu bleiben.
Jetzt wird hier seit Sonntag mittag über dieses Problem diskutiert, ohne daß der / die TE sich dazu wieder geäußert hat. Scheint vielleicht doch nicht so dringend gewesen zu sein... 😉
Den Zeugen kann man doch recht leicht außen vor lassen.
Man zeigt den Herren selbst an... hat ihn eben selber gesehen...
Dann wird die Polizei die Spuren an einem Fahrzeug finden die zu dem Schaden am Auto des TE passen und die sind die besten Zeugen.
Davor sollte man natürlich noch mal mit dem Zeugen reden ob er auch 100% sicher ist das es der Vermieter war... sonst muss man natürlich mit einer Anzeige wegen Verleumdung rechnen.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Hätte der Unfallverursacher keine Fahrerflucht begannen und die Polizei gerufen, hätte der Falschparker eine Teilschuld bekommen.
Das glaube ich nicht (ein Ticket für's falschparken schon), den Fall hatte auch schon.
Nur weil einer falsch parkt darfst du dem nicht auf die Karre fahren.
Gruß Metalhead
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Den Zeugen kann man doch recht leicht außen vor lassen.Man zeigt den Herren selbst an... hat ihn eben selber gesehen...
Dann wird die Polizei die Spuren an einem Fahrzeug finden die zu dem Schaden am Auto des TE passen und die sind die besten Zeugen.Davor sollte man natürlich noch mal mit dem Zeugen reden ob er auch 100% sicher ist das es der Vermieter war... sonst muss man natürlich mit einer Anzeige wegen Verleumdung rechnen.
Diese Einstellung ist zum Kotzen! Denkt das mal konsequent weiter ... die sowas vorschlagen bzw. ernsthaft machen wollen, müssen sich auch wünschen selbst nach Falschaussagen verurteilt zu werden.
Denke doch DU bitte mal konsequent weiter!
Allein die Aussage reicht mit 100% Sicherheit NICHT zu einer Verurteilung!
Deshalb erwähnte ich auch die Spuren am Fahrzeug - diese Beweisen das ganze letztendlich.
Ansonsten wäre das ein klassischer Aussage gegen Aussage Fall.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Denke doch DU bitte mal konsequent weiter!
Aber ob Dir das noch gefallen wird?
Zitat:
Allein die Aussage reicht mit 100% Sicherheit NICHT zu einer Verurteilung!
zu 100% für zwei Leute
Dem Anzeigeerstatter, weil er automatisch Zeuge der Staatsanwaltschaft wird und sich einer uneidlichen Falschaussage nach §153 StGB strafbar macht.
Und für Dich, weil Du dich mit diesem Hinweis dem Versuch einer Anstiftung zu einer Falschaussage nach §159 StGB strafbar machst.
Zitat:
Deshalb erwähnte ich auch die Spuren am Fahrzeug - diese Beweisen das ganze letztendlich.
Ein "Zweck heiligt die Mittel", oder auch "Wahrheit um jeden Preis" gibt es nicht.
Eine Beweisgewinnung, die auf einer rechtswidrigen Handlung (Falschaussage) beruht, läuft bei einem reinen Sachschaden auf ein Verwertungsverbot hinaus (Rundablage).
Zitat:
Ansonsten wäre das ein klassischer Aussage gegen Aussage Fall.
Und damit hast Du dich komplett in das juristische Aus katapultiert, denn ein "Aussage gegen Aussage" gibt es nicht. Rechtsfindung ist keine Mehrheitsentscheidung.
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Das glaube ich nicht (ein Ticket für's falschparken schon), den Fall hatte auch schon.Zitat:
Original geschrieben von MvM
Hätte der Unfallverursacher keine Fahrerflucht begannen und die Polizei gerufen, hätte der Falschparker eine Teilschuld bekommen.
Nur weil einer falsch parkt darfst du dem nicht auf die Karre fahren.Gruß Metalhead
Klar darf er dem nicht in die Karre fahren, deshalb liegt die Hauptschuld auch immer beim Fahrer, und nicht beim Falschparker. Das falsch parken alleine führt nicht automatisch zur Teilschuld. Nur wenn der Unfall aufgrund des Falschparkers entstanden ist.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Den Zeugen kann man doch recht leicht außen vor lassen.Man zeigt den Herren selbst an... hat ihn eben selber gesehen...
Dann wird die Polizei die Spuren an einem Fahrzeug finden die zu dem Schaden am Auto des TE passen und die sind die besten Zeugen.
Du hast da eine sehr gute Idee, die nun absulut jeden zu empfehlen ist.
Nur was ist, wenn du angelogen wurdest, und die Polizei keine Spuren findet?
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Nur wenn der Unfall aufgrund des Falschparkers entstanden ist.
Meiner Meinung nach auch dann nicht.
Wenn du dich außerorts erlaubten 100 in 'ne unübersichtliche Kurve stellst könnte ich mir das vorstellen, aber hier nicht.
Gruß Metalhead