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Fahrerflucht begangen - Schuldanerkenntnis

Themenstarteram 12. September 2012 um 18:57

Hallo!

Meine Schwiegermutter hat vor 2 Monaten einen Unfall verursacht und ist vom Tatort geflohen. Natürlich war es dumm und sie meinte, dass die nicht wusste (nur eine Ausrede).... Auf jeden Fall war die Polizei schneller als die selbst zu Hause und alles nahm dann seinen Lauf.

Jetzt hat die Versicherung ihr Recht auf die Erstattung der Reparaturkosten bis 5.000 Euro genommen und ihr Rechnung geschickt. Das die das dürfen ist mir klar und die kommt nicht darum diese zu zahlen. Aber... da ist noch eine Schuldanerkenntnis gegenüber der Versicherung in der die noch schreiben, dass

a) die 5% seit dem Unfalltag verlangen auf die Summe

b) da ist noch ein komischer Satz, den ich nicht verstehe: "Hinsichtlich der vorgenannten Forderung verzichte für den Zeitraum von 30 Jahren auf die Einrede der Verjährung und stelle der Versicherung damit so, als hätte sie ein rechtskräftiges Ferstellungsurteil gegen mich erwirkt"

Falls sich jemand auskennt wäre ich sehr dankbar. Mir geht es um

a) ist das rechtens so hohe Zinsen zu verlangen. Und ist der Zeitraum des Zugangs des Briefes wichtig oder wie. Warum melden die sich erst nach 2 Monaten

b) was bedeutet dieser Satz. Ist das auch rechtens

Gruss

kalex

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Hallo,

ich bin ja eher jemand, der hier dieses ständige "Nachtreten" und "Moralapostel spielen" verabscheut, aber in diesem Fall muss ich sagen: Gut, dass sie erwischt wurde und nun mit entsprechenden Konsequenzen leben muss.

Ich wette, es wäre günstiger geworden, wenn sie ehrlich gewesen wäre!

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Hallo,

ich bin ja eher jemand, der hier dieses ständige "Nachtreten" und "Moralapostel spielen" verabscheut, aber in diesem Fall muss ich sagen: Gut, dass sie erwischt wurde und nun mit entsprechenden Konsequenzen leben muss.

Ich wette, es wäre günstiger geworden, wenn sie ehrlich gewesen wäre!

Logisch...wäre sehr viel günstiger gewesen. Finde es auch richtig - aber darum geht es jetzt nicht.

Die 5000€ wird sie begleichen müssen - das steht auch so im Versicherungsvertrag den sie Unterschireben hat... am besten eine Ratenzahlung vereinbaaren. Die Versicherung zieht da in der Regel immer mit - ansonsten müsste sie Klagen und wenn kein Vermögen vorhanden ist dann gibt es auch nichts zu holen...

Wobei man hierbei bedenken muss, dass der Schaden noch höher liegen kann, denn die 5000 Euro ist der Höchst Betrag das die Versicherung zurück verlangen kann. Wäre der Schaden niedriger ausgefallen, dann müsste sie auch den Schaden auch nur bis zur Schadenshöhe zurück zahlen.

Ich kenne jemanden wo der Schaden bei 2200 DM lag und er nur diese 2200 DM zurück zahlen musste.

Niedriger wäre das nur ausgefallen, wenn man sich Privat geeinigt hätte. Aber wenn die Versicherung hier schon 5000 Euro haben möchte, denke ich war der Schaden so hoch dass man es immer über die Versicherung abwickeln hätte müssen.

 

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