Fahrerflucht - Anzeige obwohl kein Schaden?
Hallo,
Eben ist mir was passiert und ich weiß nicht genau wie ich damit am Besten umgehen soll. Ich würde mich freuen wenn mir Jemand ein paar kleine Tipps geben kann oder die Situation auch schon hatte.
Szenario:
Ich fuhr eben mit meinem Golf schön die völlig zugeschneite Straße entlang. Durch die aufgetürmten Schneemassen links und rechts ist die Straße quasi zur Einbahnstraße mutiert. Aus einer linken Seitenstraße schlittert auf einmal ein Opi mit seinem alten Clio herraus, nimmt mir die Vorfahrt, guckt noch nichtmal in meine Richtung. Ich trete auf die Eisen und weiche in die Schneefurt aus. Er kommt nicht zum stehen und bufft mir hinten an die Seite. Danach flüchtet er mit Vollgas. Hab den Schaden begutachtet... sieht man aber nix, obwohl man den Kontakt deutlich gehört hat.
Was soll ich tun? Das Kennzeichen hab ich so halbwegs, außerdem ist die Straße nur ca 300 Meter von meinem Haus entfernt... ich konnte nicht umdrehen und ihm hinterherfahren da mein Auto in dem Schneefurt feststecke (nochmal Danke Opi fürs 10 Minuten schaufeln 😉). Soll ich zur Polizei und Anzeige wegen Unfall und Fahrerflucht machen? Nur nen bisschen blöd wenn nichts so richtig zu sehen ist... hab jetzt aber auch nicht genau geschaut.
Wie ist das mit der Versicherung? Krieg ich da evtl, ne Hochstufung?
Vielen Dank schonmal, vielleicht kann jemand helfen.
Beste Antwort im Thema
Ja, SOFORT zur Polizei !!!
An seinem Fahrzeug müssen spuren gesichert werden und ggf. Alc Test.
Unverzüglich handeln !
Welcher Schaden entstanden ist, kann man erst bei genauer Betrachtung in der Werkstatt beurteilen. ( Kratzer, Dellen auffahrschäden Schneeeberg usw. )
46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Wenn das ginge, könnte man ja praktisch "Tatsachen schaffen"... nach dem Motto: "Ich gehe jetzt, ich bin nämlich nicht der Verursacher". 🙂
Klar könnte man "Tatsachen schaffen", spielt aber doch gar keine Rolle: wenn sich das vermeintliche "Opfer" als (Mit)Verursacher entpuppt, kriegt es entsprechend eins auf den Deckel.
Das StGB spricht in §142 StGB Abs. 1 von "[…] Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt" und konkretisiert in Abs. 5, dass damit "[…] jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann" gemeint ist.
Zitat:
Original geschrieben von stormheart
kein Schaden = keine Fahrerflucht
Das finde ich ja interessant, dass der Polizist einen Röntgenblick hat. Ein Schaden ist doch schon dadurch entstanden, dass du eben nicht weißt, ob ein Schaden entstanden ist - denn du musst das jetzt untersuchen lassen, und die Werkstatt wird hierfür eine Rechnung schreiben. Das ist ein direkter Unfallschaden, den dir der Unfallgegner ersetzen muss.
hab da auch mal ne frage:
sollte mir jemand die vorfahrt nehmen oder mich auf der autobahn schneiden oä. und durch das ausweichen entsteht mir ein schaden ist der das dann auch schuld? auch wenn er mich nicht berührt hat?
Denkbar ist das, im beschriebenen Fall sogar recht wahrscheinlich. In jedem Fall muss derjenige am Unfallort bleiben, Bits hat es ja rausgesucht:
"...jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann...". Ob man tatsächlich beigetragen HAT, hat man in dem Moment nicht zu beurteilen, das machen später die Sachverständigen und der Richter. (Die Polizei übrigens auch nicht - die schreibt nur auf, was sie sieht und hört)
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oke weil es wäre ja scheiße wenn ich ausweichen kann aber wegen dem anderen passiert dann ein unfall!
Egal ob man gleich etwas sieht oder nicht zur Polizei gehen. Vielleicht hast Du in der Aufregung etwas übersehen. Zudem kann ich mir bei Kontakt nicht vorstellen, daß es nicht zumindestens einen Kratzer o.ä. gegeben hat.
Solche Typen gehören geschnappt und entsprechend bestraft. Beim nächsten mal ists vielleicht kein Blech, sondern ein Fußgänger, den er anbumst.
Zitat:
Original geschrieben von stormheart
Ich war bei der Polizei, wollte ne Anzeige machen.... die meinten ganz kurz und knapp... kein Schaden = keine Fahrerflucht
Klar, die haben keinen Bock, für sowas Zeit opfern zu müssen. Du hast aber mit Sicherheit eine Tagebuchnummer? Oder hast Du Dich einfach so abwimmeln lassen? Deine Anzeige aufnehmen müssen die Beamten schon, jedenfalls wenn Du drauf bestehst, auch wenn es ihnen nicht passt. Ein Polizist entscheidet nicht, ob eine Straftat vorliegt oder nicht. Ein Polizist kann allerdings aus seinem reichhaltigen Erfahrungsschatz berichten und da glaube ich, ist die von Dir genannte Argumentation nicht so abwegig.
Die Frage ist, wie weit Du da noch Energie reinstecken willst. Du könntest auch Deiner (!) Kfz-Haftpflichtversicherung den Vorfall schildern (inkl. Tagebuchnummer der Polizei) und abwarten, wie die das einschätzen. Schlechter eingestuft wirst Du deswegen nicht. Die Haftpflicht würde dann unter Umständen die weiteren juristischen Schritte vornehmen und Dir mit etwas Glück zu Deinem Recht verhelfen.
Im übrigen kann ja durchaus ein Schaden vorliegen, den man von Außen so nicht auf den ersten Blick sieht. Wozu einen evtl. Wertverlust am eigenen Wagen einfach so hinnehmen, nur weil Opi nicht angemessen fährt?
Zitat:
Original geschrieben von cupidus
Du könntest auch Deiner (!) Kfz-Haftpflichtversicherung den Vorfall schildern (inkl. Tagebuchnummer der Polizei) und abwarten, wie die das einschätzen. Schlechter eingestuft wirst Du deswegen nicht. Die Haftpflicht würde dann unter Umständen die weiteren juristischen Schritte vornehmen und Dir mit etwas Glück zu Deinem Recht verhelfen.
Das wird sie garantiert nicht, weil sie nur dazu da ist von einem selbst verschuldete Schäden zu regulieren. Du wirfst da Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung durcheinander 😉
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das wird sie garantiert nicht, weil sie nur dazu da ist von einem selbst verschuldete Schäden zu regulieren. Du wirfst da Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung durcheinander 😉
Das ist richtig,
aber: In dem hier geschilderten Fall wird jede Haftpflichtversicherung tätig werden müssen:
1. Es ist zu einem Unfall gekommen
2. Der TE hat angemerkt, dass er sich das Kennzeichen notiert hat
Also: Den Unfall der eigenen Haftpflicht melden, auf die Unfallflucht des Verursachers hinweisen und das Kennzeichen mitteilen. Dann geht alles seinen gewohnten Gang und der TE erhält über seine Haftpflichtversicherung auch alle Daten des Verursachers... Auf diese Weise habe ich bereits eine nette Beule ersetzt bekommen, weil ein aufmerksamer Passant das Kennzeichen des Autos notiert hat, das meins beim Einparken gestreift hat um anschließend ganz schnell wegzufahren. Auf das Einschalten der Polizei habe ich nämlich verzichtet.
Wenn Du nämlich mal die Vertragsbedingungen Deiner Kfz-Haftpflicht liest, dann steht da drin, dass Du JEDEN Unfall zu melden hast, der die Bagatellgrenze überschreitet - egal ob als Verursacher oder als Geschädigter. Und dann steht da auch drin, dass in diesem Fall die Versicherung die Abwicklung vornimmt.
Das Problem des TE ist wohl nur, dass man keinen Schaden sieht. Beim Versicherer anfragen kostet trotzdem nix.
Ist ja wirklich eine Menge Unfug, die hier geschrieben wird.
Kein Schaden (objektiv) heißt automatisch KEIN UNFALL und somit auch keine Unfallflucht oder besser gesagt kein "unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle", da könnt ihr euch drehen und wenden wie ihr wollt. Ist vielleicht unbefriedigend, aber so ist es eben. Wenn bei einem Erfolgsdelikt kein "Erfolg" eintritt, dann ist der Tabestand auch nicht verwirklicht.
Als Verkehrsverstoß käme hier aber eine bedeutende Ordnungswidrigkeit (da mit Gefährdung) des alten Herrn in Frage , möglicherweise auch eine Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit (schlecht sehen, hören, reagieren usw.) , sofern DER Verdacht besteht, dass bei ihm persönliche Mängel vorliegen könnten.
Ob ein Schaden vorliegt sagt mir jede Fachwerkstatt kostenfrei. Sollte irgendeine Plastiknase an einem nicht sichtbaren Bauteil abgebrochen sein, ist das immer noch nicht automatisch ein Schaden i.S.d. Definiton "Verkehrsunfall", da die Rechtsprechung hierfür gegenwärtig eine Untergrenze von 50 Euro zieht (als Abgrenzung zum sog. Bagatellschaden)
Mehr ist zu diesem ganzen Thema nicht zu sagen.
Zitat:
Original geschrieben von mooshuf
Ob ein Schaden vorliegt sagt mir jede Fachwerkstatt kostenfrei.
Korrekt. Die eigene Haftpflicht unternimmt eben in diesem Falle
nichts. Lediglich über den Zentralruf kann mit Hilfe des Kennzeichens die Versicherung des Schädigers herausgefunden werden.Die alleine ist für den Schaden zuständig oder, wenn nichts dabei rauskommt, die eigene Vollkasko.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Korrekt. Die eigene Haftpflicht unternimmt eben in diesem Falle nichts. Lediglich über den Zentralruf kann mit Hilfe des Kennzeichens die Versicherung des Schädigers herausgefunden werden.Die alleine ist für den Schaden zuständig oder, wenn nichts dabei rauskommt, die eigene Vollkasko.
Ja das ist richtig. Aber die
EIGENEHaftpflicht übernimmt die Abwicklung mit der Versicherung des Gegners, und zwar komplett. Ich muss dazu nur alle relevanten Daten an sie übermitteln. Dabei erhalte ich auch die Adresse des Fahrzeughalters.
Wie gesagt: Versicherungen nicht nur abschließen, sondern die Bedingungen genau lesen.
Zitat:
Original geschrieben von mooshuf
Kein Schaden (objektiv) heißt automatisch KEIN UNFALL und somit auch keine Unfallflucht
Nein, jetzt redest Du eine Menge Unfug: Kein Schaden muss aber erst mal zweifelsfrei festgestellt werden. Nur weil nichts sichtbar ist, heißt noch lange nicht, dass darunter auch alles intakt geblieben ist.
Darüber hinaus hat unabhängig von der juristischen Bewertung jeder, der möglicherweise an einem Unfall beteiligt ist, sich zu vergewissern, dass kein Schaden eingetreten ist, dass niemand verletzt ist und vor allem hat jeder Beteiligte Angaben zu seiner Person zu hinterlassen - und nicht einfach den Rückwärtsgang einzulegen und wegzufahren.
Zitat:
Original geschrieben von cupidus
Nein, jetzt redest Du eine Menge Unfug: Kein Schaden muss aber erst mal zweifelsfrei festgestellt werden. Nur weil nichts sichtbar ist, heißt noch lange nicht, dass darunter auch alles intakt geblieben ist.Zitat:
Original geschrieben von mooshuf
Kein Schaden (objektiv) heißt automatisch KEIN UNFALL und somit auch keine Unfallflucht
Ich würde die strukturelle Integrität des Karosserieteils mittels Röntgen auf Mikrobrüche untersuchen lassen - mindestens.. 🙄
Heiligs Blechle..
Zitat:
Original geschrieben von LeiderHeiser
Ich würde die strukturelle Integrität des Karosserieteils mittels Röntgen auf Mikrobrüche untersuchen
Ja, mach das.
Bevor ich einen Wertverlust beim Verkauf des Gebrauchtwagens hinnehme, lasse ich vorher auch bei kleineren Zusammenstößen lieber nachsehen.
Mit Sicherheit lasse ich mir nicht von einem lustlosen Polizisten auf der Wache sagen: "Nix zu sehen = Kein Schaden = Kein Unfall". Alleine ein Stoßfänger kostet heute ordentlich Schotter und Risse im Kofferraumboden sind nach einem Rempler von hinten Äußerlich auf den ersten Blick nicht zu sehen. Also: Nix zu sehen = trotzdem Schaden = Unfall => Bei Unfallflucht Fall für Polizei und Versicherung.
Hat nix mit heiligem Blech zu tun, sondern mit meinem Geld...