fahrerflucht, alkohol

Hallo.

Gerade ist einem Bekannten ein Unfall passiert.

Ihm ist jemand volle Kanüle hinten drauf gefahren (beim abbiegen), Auto hat Totalschaden. So wie es aussieht (war alles sehr hektisch in der Situation) hat der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen. So nun eine Frage: Angenommen der hatte Alkohol im Blut und anhand der Lackschaden und der herumliegenden Teile lässt sich das Auto bzw. der Fahrer sehr schnell ausfindig machen (heute wird ja sowas fast immer herausbekommen), dann kann man ihm zB morgen ja den Alkohol nicht mehr nachweisen. Wie ist das dann mit der Schuldfrage. Dadurch, dass er Fahrerflucht begangen hat, hat er da sozusagen ein Schuldgständnis geliefert oder kann er im nachhinein dann trotzdem noch sagen: "er hatte nicht geblinkt". Würd mich mal interessieren.

Danke für die Antworten. Polizei war übrigens gleich da. Und Auto wie gesagt sowas von platt (wurde sogar in den Straßengraben gekickt), da denke ich, dass es ein größeres neues Auto war, da so ein kleiner Lupo oder Polo sicher nicht mehr weiterfahren könnte (zumal es dunkel war und die Scheinwerfer sicher auch defekt sein sollten).... so ein mist aber auch 🙁

danke euch

27 Antworten

Wie kommst Du denn darauf, dass der evtl Alkohol im Blut hatte???
Wenn er tatsächlich aufgefahren ist und Dein Bekannter beim Abbiegen keinen Fshrfehler begangen hat, zahlt die gegnerische Haftpflicht doch eh euren kompletten Schaden. Was der dann mit seiner Versicherung abrechnet, kann ihm (Euch) vollkommen egal sein.
Hat dein Bekannter den Unfallgegner überhaupt nicht gesehen???

Schon etwas komisch, was Du da erzählst 😉

Was ich noch vergessen Hab:
§4 Abs. 1 StVO:
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fzg muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Ich denke, dass sagt wohl aus, dass dein Bekannter keinen Fehler begangen hat, wenn er nach §9 StVO korrekt abgebogen ist.
Wenn es keine Zeugen gibt und der Unfallgegner etwas anderes behauptet, gilt imho §4 Abs. 1, Satz 1 StVO.

Schönen Abend noch.

Fritz

Zitat:

Original geschrieben von FJGH


Wie kommst Du denn darauf, dass der evtl Alkohol im Blut hatte???
Wenn er tatsächlich aufgefahren ist und Dein Bekannter beim Abbiegen keinen Fshrfehler begangen hat, zahlt die gegnerische Haftpflicht doch eh euren kompletten Schaden. Was der dann mit seiner Versicherung abrechnet, kann ihm (Euch) vollkommen egal sein.
Hat dein Bekannter den Unfallgegner überhaupt nicht gesehen???

Schon etwas komisch, was Du da erzählst 😉

Naja wieso begeht der denn sonst Fahrerflucht. Ich meine klar im normal Fall hält man an, aber ist bloß eine Annahme, hat mich eben interessiert, wie das dann angerechnet wird mit der Schuldfrage.

Ich meine eben, wenn er dann sagt "Ich hab aber keinen Blinker gesehen", Zeugen weiß ich jetzt noch nichts von, kann aber gut sein, weil da noch ein paar Fahrzeuge standen.

Den Unfallgegner wird er nach dem Aufprall kaum gesehen haben. Wer achtet da schon drauf, wenn man gerade ne Rutschpartie in den Straßengraben macht.... ob er ihn vor dem Aufprall gesehen hat, kann ich dir nicht sagen. Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass er den mehr wahrgenommen hat als ein ganz normaler Fahrer im Straßenverkehr (war ja vor dem Aufprall ein normaler verkehrsteilnehmer, den man sich nicht unbedingt merkt). Ob jetzt das Nummernschild zB abgefallen ist bei ihm hab ich noch nicht mitbekommen, wäre natürlich ideal.

Ob Fahrerflucht mit oder ohne Alkohol ist ziemlich egal.

Kann das Fahrzeug ermittelt werden, zahlt die Versicherung und hält sich am Halter bzw. Fahrer schadlos.

Sofern Dein Freund RS versichert ist, sollte er gleich mal einen RA konsultieren.
Der erläutert ihm die Möglichkeiten genauer.

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Kann man denn den Alkoholpegel vom Vortag bzw einigen Tagen nicht nachträglich noch ungefähr bestimmen? Hab sowas mal gehört, anhand eines Enzymes, dass dann in der Leber und im Blut in bestimmten Mengen vorhanden sein muss?!

Re: fahrerflucht, alkohol

Zitat:

Original geschrieben von Pistenheizer01


Dadurch, dass er Fahrerflucht begangen hat, hat er da sozusagen ein Schuldgständnis geliefert oder kann er im nachhinein dann trotzdem noch sagen: "er hatte nicht geblinkt".

Fahrerflucht nach einem deart massiven Aufprall kommt quasi einem Schuldeingeständnis gleich. Den Führerschein kann der Täter sowieso abgeben, da ist es unerheblich, ob da noch Alkohol im Spiel war oder nicht. Außerdem könnten anstatt Alkohol auch Drogen im Spiel gewesen sein, und die lassen sich meistens noch nach längerer Zeit nachweisen.

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Kann man denn den Alkoholpegel vom Vortag bzw einigen Tagen nicht nachträglich noch ungefähr bestimmen? Hab sowas mal gehört, anhand eines Enzymes, dass dann in der Leber und im Blut in bestimmten Mengen vorhanden sein muss?!

Schwierig, weil man nicht nachweisen kann, dass der Alk-Wert zum Unfallzeitpunkt so hoch war. Kann ja auch sein, dass er sich direkt nach dem Unfall zugesoffen hat. Das lässt sich bei so einem Test nicht differenzieren.

Bei den 7 Punkten und dem Strafverfahren das den Fluchtfahrer erwartet, würde das mit dem Alkohol eh nicht mehr soviel ausmachen...

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk


Kann ja auch sein, dass er sich direkt nach dem Unfall zugesoffen hat.

Das entlastet ihn nicht.

@ drahkke:

In Bezug auf die VU-Flucht hast Du völlig recht, aber in Bezug auf den Alkoholgehalt WÄHREND dem Unfall schon. Selbst wenn er morgen gezapft wird und noch Restalkohol im Blut hat, beweist das leider nicht, dass er während der Fahrt unter Alkoholeinfluß stand.
Bei Drogen sieht das natürlich wieder etwas anders aus.
-> Aber: Keine Spekulationen, mal abwarten bis der Fahrer ermittelt worden ist!

Hi. Erstmal danke für eure Antworten. Jetzt hab ich auch die neusten Informationen zum Unfall. Waren insgesamt 4 Autos verwickelt.

Hat sich folgendermaßen ereignet. Bekannter fuhr auf einer Landstraße, wollte an der nächsten Abbiegung links rum, setzte rechtzeitig Blinker und hielt an, da Gegenverkehr kam. So hinter ihm war ein Vollidiot, der es wohl nihct abwarten konnte. Der wollte nämlich auch links rum und hat meinen Bekannten (der noch wartete) einfach überholt und wollte ihn im Prinzip in der Kurve überholen (wie blöd muss man sein, der wartet doch nicht aus langerweile). Naja in dem Moment kam dann auch der Gegenverkehr und der Gegenverkehr ist dem in die Seite gefahren (dem Unfallverursacher), der ist aber gleich weiter abgefahren, also Fahrerflucht. So jetzt der eigentliche Unfall. Hinter dem Unfallverursacher (als er noch hinter meinem Bekannten stand) kam ein drittes Auto gefahren, und die dachte nun (war ja 70er Zone), dass wenn der vor ihr links abgebogen ist (ging ja alles sehr schnell), dass sie dann nicht mehr bremsen braucht. Da stand dann nun auf einmal aber mein Bekannter und RUMS. Damit erklärt sich auch der große Schaden. Die Polizei meinte, dass "sie dann wohl nicht nur mit 70 gefahren ist". So hat sich allles ereignet. Die Polizei hat der wirklichen Auffahrerin 100% Schuld zugesprochen, ist sicher rechtlich korrekt, aber der Fahrerflüchtling mit seiner Aktion hatte ja sicher einen großen Anteil an ihrem Verhalten....
Aus diesem Grund hat die Fahrerflucht rein versicherungstechnisch nichts mit meinem Bekannten zutun.

Schon wahnsinn, wie manche sich so im Straßenverkehr verhalten.
Von dem Auto weiß bisher keiner was, da er "nur" an der Seite erwischt wurde, konnte er also auch noch weiterfahren....

okay soweit dazu....

Gibt schon Dinge! :O
Lohnt sich Fahrerflucht eigentlich aus egoistischen Gründen überhaupt, selbst wenn sie gelingt?
Dann krieg ich doch gar nichts von der eventuell vorhandenen Vollkasko wieder. Schon verrückt, in so nem Fall.

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Lohnt sich Fahrerflucht eigentlich aus egoistischen Gründen überhaupt, selbst wenn sie gelingt? Dann krieg ich doch gar nichts von der eventuell vorhandenen Vollkasko wieder.

Von der Vollkasko gibt es auch nichts, wenn die Fahrt unter Alkoholeinfluß stattfand. Ich habe nach der vorangegangenen Schilderung sowieso inzwischen ziemlich den Eindruck, daß der "Überholprofi" ordentlich getankt hatte...

Hm, wäre eine Erklärung für das Verhalten.
Ich möchte auch nicht in der Situation sein, einen Unfall (dann auch noch so blöd) verursacht zu haben, und dann Alkohol im Blut zu haben :O
Also: Don't drink and drive. (smoke n fly 😉 )

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