Fahrer mit CarCam verlangt neue Reifen, weil er bremsen musste

Hallo zusammen,

gestern passierte mir etwas nahezu Unglaubliches: Ich wollte von der rechten Fahrspur, innerorts, zu einer Tankstelle an der linken Seite fahren, und überquerte dabei die linke Fahrspur. Dabei kam mir jemand mit deutlich mehr als den erlaubten 50 km/h entgegen und musste daher etwas bremsen. Es war aber gar nichts passiert, das Fahrzeug kam mir noch nicht einmal besonders nahe.

Ich fuhr also zur Tankstelle. Plötzlich kommt der besagte Fahrer auch auf die Tankstelle gefahren und stellt sich quer vor mich (scheinbar damit ich ja nicht wegfahre, dabei wollte ich ja tanken und hatte gar nicht mit ihm gerechnet). Er zeigte mir dann stolz seine CarCam und meinte, er habe alles aufgezeichnet. Durch den Bremsvorgang seien seine Reifen abgenutzt worden, außerdem habe er einen seelischen Schaden erlitten, und er wolle nun neue Reifen von mir. Ein Reifen koste angeblich 300 Euro (auf einem BMw 1er mit herkömmlicher Bereifung...).

Der Wagen hatte seltsamerweise einen Karosserieschaden am Kotflügel vorn rechts, an dem zudem Erdspuren o.Ä. waren, der aber ganz offensichtlich schon vorher vorhanden war und den der Fahrer demzugfolge auch mir gegenüber nicht ansprach.

Ich teilte ihm mit, dass ich ihn sicher nicht hatte ärgern wollen und er ja auch deutlich zu schnell gefahren war. Daraufhin meinte er, seine CarCam habe auch die Geschwindigkeit aufgezeichnet. Er werde nun die Polizei rufen.

Ein anderer Autofahrer an der Tankstelle sprach den CarCam-Fahrer an und meinte, dieser nötige mich, weil er mir den Weg zugeparkt hatte. Daraufhin beschimpfte und beleidigte der CarCam-Fahrer diesen.

Die Polizei rief er dann aber gar nicht, sondern knipste noch wie wild mit der CarCam mein Auto und mich und meinte, er würde mir eine Rechnung zusenden. Dann fuhr er weiter.

Was soll man dazu noch sagen? Kauft man sich nun eine CarCam als neues Geschäftsmodell, um damit andere Autofahrer einzuschüchtern und Geld zu erpressen?

Beste Antwort im Thema

Das sind dann die, die sich hier in gewissen Threads von gewissen Usern irgendwelche teuren Cams aufschwatzen lassen, und dann sehen müssen, wie sie ihr Geld wieder rein bekommen.

Dieser ganze Cam Hype ist sowieso meiner Meinung nach Schwachsinn.

Und wer meint er brauche unbedingt eine Cam weil er sooo oft in dumme Situationen gerät, sollte sich estmal die Frage stellen, warum ausgerechnet er immer in solche Situationen gerät und 90% der anderen VT nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von SL_Rider


Hallo zusammen,

bei der Tankstelle habe ich sehr wohl erbeten, das Tankstellen-Video (Kameras waren installiert) zu prüfen und mich zu informieren, hatte das nur bisher noch nicht hier geschrieben. Selbst wollte ich eigentlich auch Fotos machen, nur war der CarCam-Fahrer dann so schnell wieder weg, dass es zeitlich nicht mehr ganz reichte. Auch habe ich den anderen Tankstellen-Kunden, den er beleidigt hat, als dieser ihm Nötigung vorwarf, als Zeuge gewinnen können und für alle Fälle seine Kontaktdaten.

Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, die auch für Leihfahrzeuge gilt, habe ich zudem auch. Sollte er sich also tatsächlich melden, werde ich das Ganze wohl besser gleich einem Verkehrsrechts-Anwalt anvertrauen.

Dann ist ja soweit erst mal alles gut. Sieh nur zu, dass das Tankstellenvideo gesichert wird . Wäre nicht das erste Mal, dass es dann wenn es gebraucht wird doch weg ist. Die heben die nicht ewig auf.

Und dann vergiss die Sache. Kommt wahrscheinlich eh nichts mehr.

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von SL_Rider



Auch habe ich den anderen Tankstellen-Kunden, den er beleidigt hat, als dieser ihm Nötigung vorwarf, als Zeuge gewinnen können und für alle Fälle seine Kontaktdaten.

und hast somit jemanden, der bezeugen kann, dass er "beleidigt" wurde - meisterleistung.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic



Zitat:

Original geschrieben von SL_Rider



Auch habe ich den anderen Tankstellen-Kunden, den er beleidigt hat, als dieser ihm Nötigung vorwarf, als Zeuge gewinnen können und für alle Fälle seine Kontaktdaten.
und hast somit jemanden, der bezeugen kann, dass er "beleidigt" wurde - meisterleistung.

Was willst du sagen?

Der Zeuge taugt 1a als Beleg, dass die Nötigung nicht nur subjektive Wahrnehmung des TO war, sondern auch von Dritten als solche wahr genommen wurde.

Ach der wollte dir nur Angst machen und hatte wohl ganz offensichtlich Langeweile.

Rein theoretisch könntest du mal die Tanke nach den Bändern fragen und dann anhand des Kennzeichens den Herren anzeigen wegen besagter Nötigung und dabei ggf. noch wegen Beleidigung.

Mach dir mal keinen Kopf - da kommt nichts.
Es gibt hier noch nicht mal einen Tatbestand gegen dich. 🙂

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lol ... klasse geschichte ...

nur mal so zum verstehen ... er will dir die rechnung schicken ... hat so eine komische cam auch schon einen automatischen zugang zum melderegister ???? ... oder woher will er an deine adresse kommen ...

voll der brüller !!!!!!!

Ganz einfach:

Den Namen bekommt er beim Zentralruf der Versicherer, die Stadt hat er eh durchs Kennzeichen und für die Gebühr von ~5€ bekommt jeder beim Einwohnermeldeamt die Adresse jedes Einwohners ohne einen Grund zu nennen.

Zitat:

Original geschrieben von martins42



Was willst du sagen?
Der Zeuge taugt 1a als Beleg, dass die Nötigung nicht nur subjektive Wahrnehmung des TO war, sondern auch von Dritten als solche wahr genommen wurde.

erpressung, vielleicht. aber die nötigung - nämlich die (egal wie stark) zu bremsen - ging einzig und allein vom TE aus.

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel
Ganz einfach:
 
Den Namen bekommt er beim Zentralruf der Versicherer, die Stadt hat er eh durchs Kennzeichen und für die Gebühr von ~5€ bekommt jeder beim Einwohnermeldeamt die Adresse jedes Einwohners ohne einen Grund zu nennen.

Oder auch nicht........🙄

Unberechtigte Abrufe gem. § 44 Abs. 1 BDSG werden als Straftat
bzw. als Ordnungswidrigkeit gem. § 43 Abs. 2 Nr. 3, 4 BDSG verfolgt.

Ganz so einfach ist das mit den Zentraruf mal eben doch nicht. 

Im übrigen bekommt man da bestenfalls den Versicherer genannt, aber ganz bestimmt nicht den Versicherungsnehmer.

Von da wo so einigige hinwollen, kommen andere schon lange wieder zurück..........😁

Richtig, man bekommt die Versicherung genannt.
Mit etwas Glück noch den Familiennamen und den Wohnort (nur die Stadt!).
So war es in meinem Fall als ich eine Anzeige zwecks Fahrerflucht gestellt hatte.

Den restigen Namen bekam ich dann aber auch ganz unkompliziert bei der Polizei.
Und Google fand heraus das die Tante bei der IHK in meiner Stadt arbeitet. 😁

Beim anschließenden Anruf und der Konfrontation war sie ziemlich baff und kleinlaut...

unberechtigt sind die abrufe, die der beim LEA für seinen kumpel, für lau, macht. wird die gebühr kassiert, gilt in der bananenrepublik der abruf mittlerweile als berechtigt.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


aber die nötigung - nämlich die (egal wie stark) zu bremsen - ging einzig und allein vom TE aus.

Auch du möchtest dich bitte mal informieren, was Voraussetzung für den Straftatbestand der Nötigung ist. Kleiner Tipp: Nur weil B auf eine Handlung von A reagieren musste reicht dafür bei weitem nicht aus.

Oh Gott dann muss ich ja täglich mindestens 5 Anzeigen wegen Nötigung aufgeben. 🙄
Also worin sich manche Leute schon genötigt fühlen...

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic



Zitat:

Original geschrieben von martins42



Was willst du sagen?
Der Zeuge taugt 1a als Beleg, dass die Nötigung nicht nur subjektive Wahrnehmung des TO war, sondern auch von Dritten als solche wahr genommen wurde.
erpressung, vielleicht. aber die nötigung - nämlich die (egal wie stark) zu bremsen - ging einzig und allein vom TE aus.

Wenn man jemand mit quergestelltem Fahrzeug an der Weiterfahrt hindert, ist das definitiv Nötigung.

Oder meinst du etwa in der Situation war einer "Jedermann-Festnahme" legitimiert? Dafür hätte der schräge Vogel erst mal vorher nach den Personalien fragen müssen und ein komplett anderer strafbewehrter Tatbestand vorliegen müssen. Vergiss es!

Ein gute Anwalt konstruiert da sogar noch einiges mehr hinein. Unter Umständen steckt da sogar ein Betrugsversuch drin, weil er Schäden geltend machen will, die ihm gar nicht entstanden sind. Etc.

Mit dieser Schwachsinnsnummer ist der Vogel juristisch auf dermaßen dünnen Eis, dass er einbricht und absäuft sobald man ihn nur anniest.

PS: Die Behinderung/Gefährdung die durch den TO bei seinem vermutlich illegalen Fahrmanöver stattfand ist keine Nötigung, es fehlt für den subjektiven Tatbestand der Vorsatz.

Einfach nur Kernig, das Halbwissen mancher hier gepaart mit coolen Sprüchen........🙄

Zitat:

- Handyphotos von dem querstehenden Wagen, zur Dokumentation der Nötigung und Bedrohung machen.

Es ist keine Nötigung, jemanden nach einem Verkehrsunfall fest zu setzen / die Weiterfahrt zumindest so lange zu verhindern, bis er sich ausgewiesen hat und / oder die Polizei eingetroffen ist.

Hat sich der andere Ausgewiesen und man die Daten notiert, darf man ihn natürlich nur festhalten, bis die Polizei auch eingetroffen ist.

Grundsätzlich gibt es einige Fälle, wo auch ohne Zusammenstoß durch Vollbremsung z.B. Reifen beschädigt wurden, die dann auch ohne direkten Blechschaden vom z.B. Vorfahrtsnehmer zu ersetzen waren. Die Autos sind aber eher wenig unterwegs, und seit ABS ist das Geschichte...

Die Frage ist eher, ob ein Verkehrsunfall überhaupt vorliegt. Ich würde mich aber in dem Falle mindestens ausweisen und auf die Hinzuziehung der Polizei garantiert bestehen, wenn mir einer so etwas vorwerfen würde.

Eine Erpressung liegt auch nicht vor, da das übel, nämlich Rechtsanwalt einschalten, Anzeige erstatten, usw. nicht Rechtswiedrig ist.

Von daher alles locker sehen, ausweisen, und darauf bestehen die Polizei hinzu zu ziehen.

Dann würde ich erstmal Strafantrag stellen wegen Amtsanmaßung, falscher Verdächtigung und Verletzung des Persönlichkeitsrechts, der darf nicht einfach den öffentlichen Verkehrsraum filmen. Das geht m.E. garnicht und ist auch eher nicht Gerichtsverwertbar.

Ich befürchte, so ne Nummer geht nach hinten los.

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