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Fahrer Betrunken, mitfahrer nicht Betrunken! Was passiert mit dem Führerschein?

Themenstarteram 18. November 2006 um 11:49

Hallo Sicherheits gemeinde,

Meine Freunde und Ich haben uns gestern eine Interessante frage gestellt.

Was ist sagen wir mal wenn der Fahrer Betrunken ist bzw. weiss das er ein paar Bier zuviel getrunken hat und dann in eine Kontrolle kommt. Dann weiss jeder das der Lappen weg ist. Und mein Freund meinte, wenn der Fahrer halt soviel getrunken hat das wenn er in eine Kontrolle kommt den lappen weggenommen bekommt das die anderen die im Auto sitzen und einen Führerschein haben den auch weggenommen bekommen oder eine anzeige oder sowas bekommen. Nur weil sie bei jemanden mitgefahren sind der etwas getrunken hatte.

Das kann es doch nicht sein oder gibt es solch eine regelung wirklich??

Fragt mich net wie wir auf so ein Extrem beispiel gekommen sind, aber ein freund von uns meint das wäre so was Ich mir beim besten willen nicht vorstellen kann :confused:

Ich bedanke mich für jegliche info

Danke

andreas

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17 Antworten

Wo hast du dich denn Informiert?

Womit kannst du das belegen?

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Das STVG legt sowohl dem Fahrer als auch dem Halter eines Kfz gewisse Pflichten auf.

Ist der Beifahrer der Halter, so sieht das also anders aus.

Den trifft die Halterpflicht und er ist daher Mittäter an der Straftat des Fahrers.

Der Beifahrer, der nicht Halter ist und sich selbst in Gefahr begibt, kann dafür jedoch nicht haftbar gemacht werden.

Ihn trifft gegenüber Dritten keine strafrechtlich relevante Pflicht vor der Gefahr betrunkener Fahrer zu schützen.

Es sei denn er hätte den Fahrer vorsätzlich abgefüllt.

Dazu:

18.02.05

OLG Celle: Alkoholisierter Fahrer und Beifahrer haften bei Verkehrsunfall unter Umständen zur Hälfte

War vor dem Konsum von Alkohol abgesprochen, wer danach fahren soll, und setzt sich dann doch der stark alkoholisierte eigentliche Beifahrer ans Steuer, haften bei einem Unfall der Fahrer und der Beifahrer zu gleichen Teilen. Das hat der Vierzehnte Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle am 10.02.2005 entschieden (Az.: 14 U 132/04).

Hier sieht das gleiche Urteil schon etwas anders aus:

Fahrer und Beifahrer einigten sich auf der Fahrt zu einem gemeinsamen Ausgang, dass der Beifahrer am Abend zurückfahren werde und der Fahrer daher nach Belieben Alkohol trinken könne. Aus nicht geklärten Gründen fuhr der Fahrer den Wagen auch auf der Rückfahrt, obwohl er 1,87 Promille Alkohol im Blut hatte. Auf der Fahrt kam es zu einem alkoholbedingten Unfall, bei dem der Beifahrer schwer verletzt wurde. Das Oberlandesgericht Celle nahm ein erhebliches Mitverschulden des Beifahrers an den erlittenen Verletzungen an und kürzte dessen Schadensersatzansprüche um 50 Prozent.

 

Urteil des OLG Celle vom 10.02.2005 14 U 132/04 OLGR Celle 2005, 157 DAR 2005, 398

Nordeos,

Du hast ein Urteil eines Zivilgerichtes zitiert.

Es ging um Ansprüche untereinander.

 

Dem Fragesteller geht es jedoch um die Entziehung des Führerscheins des nichtalkoholisierten Beifahrers.

Das wird nicht vor einem Zivilgericht, sondern im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strrafrecht verhandelt.

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