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Fahren ohne Zulassung - Schuldfrage

Themenstarteram 20. August 2012 um 19:09

Aus Neugier würde ich mal gerne wissen, wer die Schuld bei einem Verkehrsunfall de facto tragen würde und das "Opfer" über keine Zulassung verfügt. Ist dann der tatsächliche zugelassene Verursacher dann von seiner Schuld erlöst, sodass der unversicherte Unfallgeschädigte auch noch für den Schaden des Verursachers blechen muss?

Ich freue mich auf ein Diskussionsthread.

Beste Antwort im Thema

Ich würde das trennen, Das "Opfer" ohne Zulassung wird zur Rechenschaft gezogen für das führen eines Fahrzeuges ohne Zulassung.

Der Unfallverursacher halt für den Unfall.

Meine persönliche Rechtsauffassung. Kann von der Realität abweichen.

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am 22. August 2012 um 13:41

Zitat:

Original geschrieben von pirat01

Aus Neugier würde ich mal gerne wissen, wer die Schuld bei einem Verkehrsunfall de facto tragen würde und das "Opfer" über keine Zulassung verfügt. Ist dann der tatsächliche zugelassene Verursacher dann von seiner Schuld erlöst, sodass der unversicherte Unfallgeschädigte auch noch für den Schaden des Verursachers blechen muss?

Niemals. Das wäre ja dann ein Freispruch für jeden Autofahrer, der einen Radfahrer umnietet. Auch wenn sich das manche in den Radfahrer-Bashing-Threads gerne wünschen würden. :D

Ich zitiere mal von hier:

Zitat:

Grundsätzlich ist bei einem Unfall immer derjenige schuld, der einen Verkehrsverstoß nach der StVO begangen hat, der dann zu dem Unfall geführt hat. Alkoholisierung desjenigen, der den Verstoß nicht begangen hat, führt nicht automatisch zu einer Mitschuld, sondern nur dann, wenn feststeht, dass die Alkoholisierung zu dem Unfall einen kausalen Beitrag geleistet hat, z. B. weil der an sich vermeidbare Unfall infolge der Herabsetzung der Reaktionsgeschwindigkeit zum Unterlassen eines naheliegenden Bremsvorgangs geführt hat. Dabei genügt es auch schon, wenn die Folgen durch die Alkoholisierung schwerer geworden sind als sie ohne den Alkohol gewesen wären.

(...)

Wenn z. B. der Betrunkene grünes und der andere rotes Ampellicht hat und wenn feststeht, dass auch der rasanteste Bremsversuch eines Nüchternen den Unfall nicht vermieden oder seine Folgen gemindert hätte, dann bekommt auch der betrunkene Grünfahrer seinen Schaden voll ersetzt.

Fazit: Wenn mit Sicherheit feststeht, dass dieser Unfall so wie er geschehen ist, auch im nüchternen Zustand passiert wäre (also unvermeidbar war). dann kommt eine Mithaftung nur wegen der Alkoholisierung nicht in Betracht.

Themenstarteram 22. August 2012 um 19:14

Wenn der Unhold wüsste, dass der Geschädigte betrunken ist, wird er sicherlich sich rechtfertigen wollen und die Schuld auf ihn zuweisen und gegebenfalls die Sache vors Gericht bringen, denn der Sündenbock würde behaupten, dass der unversicherte bzw. betrunkene Autofahrer ohnehin nichts auf der Straße zu suchen habe, was durch seine Abwesenheit gar nicht zum Unfall gekommen wäre.

Das wird im Zweifel vor Gericht auch nichts bringen - zivilrechtlich betrachtet.

Nimm mal gedanklich folgenden Fall: Du fährst innerorts mit 60 und wirst mit üppigen Tempoüberschuss überholt. 1000 Meter weiter an der nächsten Ampel hält der neue Vordermann an, und Du krachst ihm ins Heck. Der hätte - wenn er sich legal verhalten hätte - auch nicht vor Dir sein können. Meinst Du, das Du aus der Nummer rauskommen würdest?

Themenstarteram 23. August 2012 um 19:48

ich bin auf der Seite des Unverschuldeten, denn ich bin manchmal mit einer Dublette unterwegs und will mich vergewissern dass ich auch in unverschuldeten nicht verhinderbaren Unfällen nicht für den Schaden des Gegners aufkommen muss (nicht dass ein Maserati in mir reinfährt, für den ich auch noch bezahlen muss). Den Fehler der Zulassungsstelle, die irrtümmlich ein doppeltes Kennzeichen zweimal ausgegeben hat, habe ich ausgenutzt! Das heißt dass lediglich für ein Fahrzeug Steuern und Versicherung gezahlt wird. Aber ich weiß nicht ob beim Schadensfall (auch beim Unverschuldeten) die Fahrgestellnummer geprüft wird. Bisher habe ich dies nicht erlebt, außer im Ausland. Es handelt sich um ein bescheidenes 8 Jahre altes Fahrzeug, das nicht in der Diebstahlsliste steht. Die beiden Fahrzeuge habe ich gekauft.

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