Fahren ohne führerschein hilfe
ich wurde heute um 03.00 uhr von der polizei beim einfahren auf unser grundstück erwischt... sie rannten sofort zumir und wollten meinne führerschein sehen da ich keinen hatte haben sie mich aufgeschrieben... was wird jetzt passieren? ich hab erst vor einer woche die theorieprüfung für die b klasse bestanden... war grad an der praxis dran ... bin 16 jahre alt.. und das is mein erster "konflikt " mit den Polizisten... Also ein " Ersttäter" und Falls ich vor gericht gehen muss was für tipps könnt ihr mir geben damit ich eine mildere strafe bekomme...
Beste Antwort im Thema
war das Gelände ein für die Öffentlichkeit abgesperrtes Gelände, weil du sagtest die Grünen sind zur dir gelaufen?
ansonsnten StVG:
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
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2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
hier mal aus Google:
"Regelstrafen" bei Ersttätern:
* Privatfahrschule -> 5 - 10 TS
* ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS
* Kurzfahrt -> 10 - 20 TS
* Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1
* mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
* nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
* innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten
TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)
(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet
warte einfach alles mal ab, ABER wie BLÖDE MUSS MAN EIGENTLICH SEIN???
aus dem Link von oben:
Als Maßregel der Besserung und Sicherung kann gemäß § 69, § 69a StGB, wenn sich der Täter aufgrund der Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, eine isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis verhängt werden. Die Sperre beträgt nach § 69a StGB mindestens sechs Monate.
Hoffe das davon abgesehen wird, oder das Ende der Strafe/Sperre innerhalb der Ausbildung und bestandenen theorie Prüfung liegt, ansonsten musst du dies nochmal machen! Die Theorie darf nicht länger als 1 Jahr zurück liegen für die Praktische Prüfung!
66 Antworten
und die haben nur mein namen und mein geburtstag aufgeschrieben könnte es sein das die vllt doch keine anzeige machen.. das wäre ma einem freund von mir passiert...
Zitat:
Original geschrieben von Bmw745i
habe ich doch schon... besser gesagt die polizei die wollten das ich meine eltern wecke...
lol vielleicht auch besser wenn die Eltern gepennt haben, ich hoffe dass sie den Autoschlüssel quasi versteckt hatten, kann für sie auch positiver sein!
Wartet einfach nun alles ab!
hallo
eben....du kannst nur abwarten. passieren kann in diesem gesetzesrahmen alles, muss aber nicht unbedingt. falls es zu etwas kommt, reue zeigen und in zukunft die füsse still halten.
war wirklich ne doofe idee von dir, aber, naja, du bist ja noch was jünger und da kommen solche sachen schonmal vor 🙂
gruß
John
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Zitat:
Original geschrieben von Ulli123
Auf jeden Fall ab zur MPU wenns soweit ist.
Aber nicht wegen einmal fahren ohne Fahrerlaubnis,dazu müssten noch deutlich mehr Fahrten beweisbar sein oder noch andere gravierende Vergehen.
Was aber sicher ist ist das er bis zum Abschluß des Verfahrens nicht zur Prüfung zugelassen wird.
Ob er dann den Schein mit 18 in Händen halten wird? Das kommt dann auch noch stark darauf an ob er die Griffel von Fahrzeugen weg lassen kann für die keine passende Fahrerlaubnis vorhanden ist.
@Bmw745i
Die Polizisten benötigen vorläufig nicht mehr Daten als was sie aufgeschrieben haben um Ermittlungen einzuleiten. Sie haben eine beweisene Fahrt und werden jetzt noch nachforschen ob du schon öfters unterwegs warst,dabei kannst du nur hoffen nie einen Nachbarn oder Kumpel verärgert zu haben oder sonst jemandem der dich schon mal hat fahren sehen oder gar dabei war.
Auf jeden Fall mußt du deinen Eltern reinen Wein einschenken da auch die Ärger bekommen werden. Vor allem wenn du vielleicht schon mal auffällig wurdest.
Auf jeden Fall aber war es eine selten dämliche Idee ohne Führerschein zu fahren und noch dämlicher das während der Führerscheinausbildung zu machen.
Jaa ich werde es eh niewieder machen...
und was heißt den Mpu?...
und wielange werde ich nach ihrer mienung eine sperre bekommen...🙁
Hast du denn lange am auto rumgefummelt?
Haben die Nachbarn vielleicht die Polizei gerufen?
Oder war es vielleicht auch gar nicht die Polizei, die dir hinterhergerannt sind, sondern welche die rein zufällig entlanggekommen sind.
Was sagen eigentlich die Eltern dazu?
nee ich hab einen freund abgeholt...und dabei hat ein spasti mcih gesehen und aus neid oder so angerufen...
Eigentlich hört sich das so an als hättest Du eine Spritztour gemacht als Deine Eltern schliefen.
MPU must Du nicht machen, aber google einfach mal was Dich erwartet g.
MPU Medizinisch-Psychologische-Untersuchung.
sag vor gericht aus du hast den wagen nur auf privatgrund gefahren, dann kommst du ungestraft davon.
aber zwei polizisten haben gesehen wie ich auf unser grundstück vonn der straße gefahren bin... sie warteten schon da...
Zitat:
Original geschrieben von Bmw745i
aber zwei polizisten haben gesehen wie ich auf unser grundstück vonn der straße gefahren bin... sie warteten schon da...
egal die lügen.
mircdl
so easy ist das nicht, er hat nen Bekannten auf ner Party abgeholt, dort haben ihn welche gesehen, die Polizei angerufen und sie haben vor seiner Wohnung auf ihn gewartet, das würde ganz blöde für ihn sein, wenn er nun aussagt er ist nur auf dem Privatgrundstück gefahren, dass glaubt nun niemand! Da es ja auf der Party auch Zeugen gab!
Zitat:
Original geschrieben von Bmw745i
...und dabei hat ein spasti mcih gesehen und aus neid oder so angerufen...
Nicht der war der Spasti... Was glaubst du wie beindruckt die Mitarbeiter von Behörden und der Justiz sind wenn du den 2345687sten Reuebrief schreibst den sie bekommen?
Schon mal einen unbedeutenden Gedanken daran verschwendet was hätte passieren können?
Ein eventuell Geschädigter würde zwar sein Geld bekommen,bis zur Versicherungsgrenze,aber sie können Regress nehmen. Gegenüber dem Halter zwar nur eine beschränkte Summe aber sie können sich an dir schadlos halten da du kein berechtigter Fahrer bist und mit der Fahrt eine Straftat begangen hast,da gibt es dann keine Regressbeschränkung mehr und du könntest dein Leben lang dein Einkommen an die Versicherung abdrücken.
@mircdl
Noch mehr so schlaue Ideen? Er wurde von Polizisten quasi in Flagranti erwischt und offensichtlich gibt es mindestens einen Zeugen die ihn nicht nur auf Privatgrund haben fahren sehen.