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Fahren ohne führerschein hilfe

Themenstarteram 21. November 2010 um 11:54

ich wurde heute um 03.00 uhr von der polizei beim einfahren auf unser grundstück erwischt... sie rannten sofort zumir und wollten meinne führerschein sehen da ich keinen hatte haben sie mich aufgeschrieben... was wird jetzt passieren? ich hab erst vor einer woche die theorieprüfung für die b klasse bestanden... war grad an der praxis dran ... bin 16 jahre alt.. und das is mein erster "konflikt " mit den Polizisten... Also ein " Ersttäter" und Falls ich vor gericht gehen muss was für tipps könnt ihr mir geben damit ich eine mildere strafe bekomme...

Beste Antwort im Thema

war das Gelände ein für die Öffentlichkeit abgesperrtes Gelände, weil du sagtest die Grünen sind zur dir gelaufen?

ansonsnten StVG:

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

für dich nicht interessant

2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

 

hier mal aus Google:

"Regelstrafen" bei Ersttätern:

* Privatfahrschule -> 5 - 10 TS

* ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS

* Kurzfahrt -> 10 - 20 TS

* Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1

* mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten

* nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten

* innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten

TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)

(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet

warte einfach alles mal ab, ABER wie BLÖDE MUSS MAN EIGENTLICH SEIN???

aus dem Link von oben:

Als Maßregel der Besserung und Sicherung kann gemäß § 69, § 69a StGB, wenn sich der Täter aufgrund der Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, eine isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis verhängt werden. Die Sperre beträgt nach § 69a StGB mindestens sechs Monate.

Hoffe das davon abgesehen wird, oder das Ende der Strafe/Sperre innerhalb der Ausbildung und bestandenen theorie Prüfung liegt, ansonsten musst du dies nochmal machen! Die Theorie darf nicht länger als 1 Jahr zurück liegen für die Praktische Prüfung!

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Zitat:

Original geschrieben von Ulli123

Hallo

Der TE hat doch gesagt die haben schon auf ihn gewartet.

Deshalb ist da noch viel mehr hinter, als im ersten beitrag steht. ;)

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V

 

Weil die Wahrscheinlichkeit, dass genau das zutrifft sehr sehr sehr gering ist!

Aha, du fändest es also toll, wenn du als US-FS-Inhaber ständig angehalten werden würdest...

notting

Darum gehts doch gar nicht. Es geht darum, dass die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, dass die Personen eine amerikanische FE hat wenn sie von jemanden angschwärzt wird.

Du wirst wahrscheinlich keine 100 Personen in der BRD finden finden die unter 17 sind und auf die dies zutrifft.

Mfg

Hi dibirnium,

dir Glückwunsch zur allerdümmsten Antwort hier :D

Und jetzt mal zum Thema.

Zeige bei der Polizei Reue. Rote Augen und Tränen können da vor Ort wunder wirken, dürfen aber auch nicht gedrückt ankommen. Da du als Minderjähriger von einem dafür geschulten Polizeibeamten vernommen werden musst übertreibe es nicht. Doof sind die nicht. Einen Anwalt würde ich dir zur ersten Vernehmung nicht wempfehlen, da du dann meistens das Diversionsverfahren vergessen kannst. Ein Anwalt hat da kein Interesse dran, der möchte Geld verdienen.

Auch kannst du alleine bestimmen, ob deine Eltern oder ein Elternteil anwesend sein sollen oder ob du die Vernehmung alleine machst. Ich kenne dich nicht und kann dir da keinen echten Tipp geben, bist du sehr selbstständig und forsch würd ich es dir aleine empfehlen, komms du eher unsicher und eingeschüchtert rüber eher mit Eltern. Da kann es auch sinnvoll sein eher nur die Mama mitzunehmen als den sebstsicheren Vater oder beide. Dass musst du mit deinen Eltern beraten.

Ziel des ganzen Auftretens bei der Polizei ist es, ein eigentliches Verfahren zu verhindern. Der dich vernehmende Polizist kann der Staatsanwaltschaft empfehlen, ein sogenanntes Diversionsverfahren durchzuführen. Damit Ihr wisst, was dass ist, hier mal ein Link der das ganze erklärt.

www.drk-jena.de/pdf/KJF_TIPRO_Div.pdf

das wichtigste ist, dass rüberkommt dass das Fehlverhalten eine Außnahme war und sich nicht mehr wiederholt.

Fahrschule würde ich dann erst mal einstellen. Solange das Verfahren läuft, wirst du nicht zur Prüfung zugelassen Solltest du kein Diversionsverfahren bekommen, kann eine Sperrfrist kommen und dann wären die Fahrstunden aufgrund der Zeitvorgaben einer Fahrausbildung vielleicht rausgeschmissenes Geld.

Abschließend, zeige deinen Eltern was hier steht, bzw. wenigstens den Link zum Diversionsverfahren.

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Zitat:

Original geschrieben von notting

 

Aha, du fändest es also toll, wenn du als US-FS-Inhaber ständig angehalten werden würdest...

notting

Golf 3 Fahrer, die Ihrem Wagen alle Tuningteile angebaut haben, die es gibt, und alles schön vom TÜV eingetragen wurde mögen es auch nicht dauernd angehalten zu werden. Es ist aber halt so.

Und was würdest du sagen, wenn jemand deswegen immer die Polizei ruft?

Zitat:

Genau so werden Fahrer, die noch sehr jung sind auch oft rausgewunken, das trifft dann natürlich auch auf 16 jährige Armeikaner mit gültiger fahrerlaubnis zu. Obn die das gutfinden? Wayne interessierts. Is halt so.

Ich habe nicht von 16jährigen Amerikanern geredet, sondern von 16jährigen Deutschen, die in den USA ihren FS gemacht haben! (Schüleraustausch)

notting

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Zitat:

Original geschrieben von notting

 

Kommt auf die Begleitumstände und auf die Meinung des Richters an (bei med. Notfällen soll man ja eigentlich den Rettungsdienst holen etc.).

Genau das ist es. Kein Fühjrerschein, keine Fahrerlaubnis.

Man mus sich anders Hilfe besorgen, nämlich den Krankenwagen.

sollte irgendwo in der Wildnis was passieren, um ins nächste Dorf zu kommen dann kann man da irgendwie drüber hinweg sehen. aber wo gibts hier ne Wildnis?

Es gibt hier außerhalb der Stadt ein größeres Gebiet, in dem es keine Straßennamen etc. gibt (Äcker und verpachtete Streuobstwiesen etc.). Es gibt zwar Flurstücknr., aber die weiß kaum jemand, selbst die Pächter müssen da immer nachschauen. Und da es bei der Stadt anscheinend nur exakt eine Person gibt, die mit den Flurstücknr. was anfangen kann, glaube ich kaum, dass die Rettungsleitstelle Zugriff auf das städt. Grundbuch hat.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Zitat:

Original geschrieben von notting

 

Man muss kein US-Bürger sein, um einen US-FS zu haben. Hast du noch nie was von Schüleraustausch (http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%BCleraustausch) gehört?!

notting

Was ist denn das für ein beispiel???

Beim Schüleraustausch kommt kein Führerschein angeflogen der von einem deutschen Kind benutzt werden darf. Das Ding ist Personengebunden, und somit nur für Staatsangehörige nutzbar.

Ein amerikanischer Führerschein, der dort auf dem College gemacht wurde, ohne nachweisbaren festen (ex)wohnsitz in den USA, oder ohne amerikanische Staatsangehörigkeit, ohne das 18 Lebensjahr ereicht zu haben gillt hier nicht.

Wieso sollte es bei einem Jahr Auslandsaufenthalt in einer Gastfamilie keinen nachweisbaren Ex-Wohnsitz dort geben?

notting

ja, aber wen interessiert das mit der US-Fahrerlaubnis? Die Diskussion darueber ist sinnlos.

Der TE hat keine Fahrerlaubnis und wurde erwischt. Die Bullen hatten auf ihn gewartet, was darauf deuten laesst, dass das nicht seine erste Fahrt war oder er irgendwo den dicken Larry mit der Karre raushaengen liess oder weiss der Geier :).

Sowas nenne ich "Depp"...ich kenne die Karre nicht, aber schon weil er sehr jung ist, ist die Wahrscheinlichkeit angehalten zu werden, schon recht hoch.

Nachts um 3...am besten noch in der Naehe der Disco...ohne Fahrerlaubnis...

Dazu faellt mir nur eins ein:

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So, bevor hier noch mehr irrsinnige Spekulationen über unrealistische Begleitumstände spriessen, mache ich der ganzen Sache hier mal ein Ende. Ohne einen genauen Sachverhalt kann hier eh niemand beurteilen, was am Ende rauskommt. Zumal kamen ja schon einige Tips und über die persönliche Einstellung des TE zum Thema Unrechtsbewusstsein konnten wir uns auch ein Bild machen. Eine weitere Diskussion ist daher müssig und weitere Handlungen Sache des TE und seines möglicherweise konsultierten Rechtsbeistands...

Gruß Tecci

MT-Moderation

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