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Fahren ohne führerschein hilfe

Themenstarteram 21. November 2010 um 11:54

ich wurde heute um 03.00 uhr von der polizei beim einfahren auf unser grundstück erwischt... sie rannten sofort zumir und wollten meinne führerschein sehen da ich keinen hatte haben sie mich aufgeschrieben... was wird jetzt passieren? ich hab erst vor einer woche die theorieprüfung für die b klasse bestanden... war grad an der praxis dran ... bin 16 jahre alt.. und das is mein erster "konflikt " mit den Polizisten... Also ein " Ersttäter" und Falls ich vor gericht gehen muss was für tipps könnt ihr mir geben damit ich eine mildere strafe bekomme...

Beste Antwort im Thema

war das Gelände ein für die Öffentlichkeit abgesperrtes Gelände, weil du sagtest die Grünen sind zur dir gelaufen?

ansonsnten StVG:

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

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2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

 

hier mal aus Google:

"Regelstrafen" bei Ersttätern:

* Privatfahrschule -> 5 - 10 TS

* ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS

* Kurzfahrt -> 10 - 20 TS

* Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1

* mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten

* nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten

* innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten

TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)

(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet

warte einfach alles mal ab, ABER wie BLÖDE MUSS MAN EIGENTLICH SEIN???

aus dem Link von oben:

Als Maßregel der Besserung und Sicherung kann gemäß § 69, § 69a StGB, wenn sich der Täter aufgrund der Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, eine isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis verhängt werden. Die Sperre beträgt nach § 69a StGB mindestens sechs Monate.

Hoffe das davon abgesehen wird, oder das Ende der Strafe/Sperre innerhalb der Ausbildung und bestandenen theorie Prüfung liegt, ansonsten musst du dies nochmal machen! Die Theorie darf nicht länger als 1 Jahr zurück liegen für die Praktische Prüfung!

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Das Fahrverbot bekommen Deine Eltern (bzw. der Fahrzeughalter), falls Du mit einem auf sie zugelassenen Auto im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs gewesen bist. Es sei denn dieser kann nachweisen, das er nicht sorgfaltswidrig Dir den Schlüssel überlassen hat.

Die Frage, warum Du um 3 Uhr nachts ohne Führerschein Auto fährst und wo du damit gewesen bist, will ich gar nicht wissen und solltest du auch hier nicht öffentlich beantworten.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Aber nicht den bekannten für Scheidungs- oder Immobilienrecht sondern einen Verkehrsrechtsanwalt!

hahaahahah 10/10

In Deutschland sollte man penibel vorsichtig sein, da genau solche Fälle von den Korinthenkackern bei der Polizei unter Umständen hart verfolgt werden und man mit einer Sperrfrist rechnen muss, bis man dann den Führerschein machen darf.

Ich war schon Italien und Frankreich bei Verwandten und Freunden, wo man das deutlich entspannter nimmt. Da fahren 16-Jährige ohne Führerschein öfters den Wagen in die Garage und die örtliche Polizei sieht darüber hinweg.

Je nachdem, wie glimpflich das bei dir ausgeht, würde ich im Zweifelsfall einen entsprechenden Anwalt zu Rate ziehen und erörtern welche Möglichkeiten du hast.

Themenstarteram 21. November 2010 um 13:22

ich bin von der straße auf mein grundstück gefahren und dabei! wurde ich erwischt..:(

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

 

Die Frage, warum Du um 3 Uhr nachts ohne Führerschein Auto fährst und wo du damit gewesen bist, will ich gar nicht wissen und solltest du auch hier nicht öffentlich beantworten.

stimmt - besser ist, du schreibst ohne was wegzulassen und dazuzuerfinden die komplette geschichte mit allen einzelheiten im verkehrsportal auf... und man liest sie dir in der anklageschrift vor.

edit: ok, wenn sie dich dabei gesehen haben ist eh zu spät. sind nur noch die eltern, die möglicherweise nicht gewusst haben, was der herr sohn zu nachtschlafender zeit so treibt...

Qapla.

omg ich würde alles abstreiten.

Hast du eine tour gemacht oder bist du einfach nur ma rausgerollt und wieder rein gefahren

Themenstarteram 21. November 2010 um 13:27

eher eine tour...

__

und wie verkehrsportal?..

Wer hat Dir erlaubt zu Fahren, woher hast Du die Schlüssel, wer hat Dir das Fahren beigebracht?

Auf jeden Fall ab zur MPU wenns soweit ist.

MfG Ulli

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123

...wer hat Dir das Fahren beigebracht?...

MfG Ulli

Du, er hat geschrieben, dass er derzeit in einer Fahrschule ist und BF17 macht^^

Zitat:

Original geschrieben von t700

omg ich würde alles abstreiten.

Hast du eine tour gemacht oder bist du einfach nur ma rausgerollt und wieder rein gefahren

Vom Tatbestand her ist das absolut das selbe.

Du wirst eh noch von der Polizei vorgeladen werden um dich dazu zu äußern. Zeig dich da schon reumütig und sag dass du weißt, dass es ein Fehler war und du es bereust. Das wird dann auch so in den Bericht mit aufgenommen werden.

Die StA, die die Klage erheben wird, wird die Vernehmungen, genau wie der Richter, dann auch lesen und dann hoffentlich das geforderte Strafmaß nicht so hoch ansetzen.

Ist jetzt blöd gelaufen und bist sicher auch nicht der einizge dem so was schon passiert ist.

Mfg

am 21. November 2010 um 13:46

Einfach nur ne dämliche Aktion... wirst wohl mit einer Führerscheinsperre rechnen müssen... zurecht.

Hallole zusammen

Die Frage ist wo kam der TE denn her?? Stand das Fahrzeug

vor dem Grundsück auf der Strasse und er hat es NUR REINGESTELLT

oder war er in der Disco oder woanderst damit auf öffentlichen

Strassen unterwegs.

Das macht ggf beim Richter einen erheblichen Unterschied.

Wer hat den Kleinen Angeschwärzt wiel er das vermutlich häuffiger macht???

Ist das eine Ländliche Region oder in der Stadt?

Mir fehlen da einfach zuviele Infos dazu.

Das heist nicht das ich das Gutheise oder verteidigen will

aber seltsam kommt mir das schoin vor.

Fakt ist das Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt ist.

Berrichte weiter Du machst mich Neugierig. Jol.

Ich hab so den Verdacht, dass die Staatsanwaltschaft das kleinere Problem ist, nachdem der Fahrzeughalter unvorbereitet das Schreiben der Kripo geöffnet hat. :D

Ich hab nämlich auch schon mal so ein Schreiben (Strafanzeige) bekommen wegen Fahren lassens ohne Führerschein. Ich konnte mit Hilfe eines Anwalts nachweisen, dass ich getäuscht wurde über das Vorhandensein eines Führerscheins. Das Verfahren wurde eingestellt und hat mich nur die 250 Euro Anwaltskosten gekostet.

Was auch immer jetzt passiert, Du solltest den Fahrzeughalter aufklären, wenn Du das noch nicht gemacht hast.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

Die Frage ist wo kam der TE denn her?? Stand das Fahrzeug

vor dem Grundsück auf der Strasse und er hat es NUR REINGESTELLT

oder war er in der Disco oder woanderst damit auf öffentlichen

Strassen unterwegs.

ist egal, der Straftatbestand ist erfüllt. Die Frage ist was die Polizeibeamten und die StA nachweisen können, nicht wo er tatsächlich her kam. Das macht dann einen Unterschied aufs Strafmaß.

Zitat:

Wer hat den Kleinen Angeschwärzt wiel er das vermutlich häuffiger macht???

Kann auch einfach Pech gewesen sein.

Zitat:

Ist das eine Ländliche Region oder in der Stadt?

Das ist noch mehr egal.

 

Mfg

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