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Fahren ohne führerschein hilfe

Themenstarteram 21. November 2010 um 11:54

ich wurde heute um 03.00 uhr von der polizei beim einfahren auf unser grundstück erwischt... sie rannten sofort zumir und wollten meinne führerschein sehen da ich keinen hatte haben sie mich aufgeschrieben... was wird jetzt passieren? ich hab erst vor einer woche die theorieprüfung für die b klasse bestanden... war grad an der praxis dran ... bin 16 jahre alt.. und das is mein erster "konflikt " mit den Polizisten... Also ein " Ersttäter" und Falls ich vor gericht gehen muss was für tipps könnt ihr mir geben damit ich eine mildere strafe bekomme...

Beste Antwort im Thema

war das Gelände ein für die Öffentlichkeit abgesperrtes Gelände, weil du sagtest die Grünen sind zur dir gelaufen?

ansonsnten StVG:

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

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2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

 

hier mal aus Google:

"Regelstrafen" bei Ersttätern:

* Privatfahrschule -> 5 - 10 TS

* ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS

* Kurzfahrt -> 10 - 20 TS

* Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1

* mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten

* nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten

* innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten

TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)

(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet

warte einfach alles mal ab, ABER wie BLÖDE MUSS MAN EIGENTLICH SEIN???

aus dem Link von oben:

Als Maßregel der Besserung und Sicherung kann gemäß § 69, § 69a StGB, wenn sich der Täter aufgrund der Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, eine isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis verhängt werden. Die Sperre beträgt nach § 69a StGB mindestens sechs Monate.

Hoffe das davon abgesehen wird, oder das Ende der Strafe/Sperre innerhalb der Ausbildung und bestandenen theorie Prüfung liegt, ansonsten musst du dies nochmal machen! Die Theorie darf nicht länger als 1 Jahr zurück liegen für die Praktische Prüfung!

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Zitat:

Original geschrieben von Bmw745i

nee ich hab einen freund abgeholt...und dabei hat ein spasti mcih gesehen und aus neid oder so angerufen...

Wenn du jemanden siehst der eine Straftat begeht was machst du dann?

Themenstarteram 21. November 2010 um 15:21

Ich?

ich würde sagen okee Seine sache wenn er erwischt wird sein pech...

aber ich selbst würde die polizei nicht anrufen...

Zitat:

Original geschrieben von Bmw745i

nee ich hab einen freund abgeholt...und dabei hat ein spasti mcih gesehen und aus neid oder so angerufen...

Ich finde der "spasti" hat das einzig richtige gemacht. Deine Zeilen hier haben, glaube ich so ziemlich jeden der etwas geistige Reife besitzt davon überzeugt, das Du noch nicht bereit für einen Führerschein bist. Ich hoffe Du hast jetzt genug Zeit darüber nachzudenken wie ich das meine.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Bmw745i

nee ich hab einen freund abgeholt...und dabei hat ein spasti mcih gesehen und aus neid oder so angerufen...

Wenn du jemanden siehst der eine Straftat begeht was machst du dann?

Wie soll derjenige gesehen haben, dass es sich nicht (wahrscheinlich) um einen Notstand (->StGB) handelte oder gesehen haben, dass er nicht z. B. einen US-Führerschein (gibt's ab 16) hatte?

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Wenn du jemanden siehst der eine Straftat begeht was machst du dann?

Wie soll derjenige gesehen haben, dass es sich nicht (wahrscheinlich) um einen Notstand (->StGB) handelte oder gesehen haben, dass er nicht z. B. einen US-Führerschein (gibt's ab 16) hatte?

notting

Weil die Wahrscheinlichkeit, dass genau das zutrifft sehr sehr sehr gering ist!

 

Zitat:

Original geschrieben von mircdl

sag vor gericht aus du hast den wagen nur auf privatgrund gefahren, dann kommst du ungestraft davon.

FALSCH! Schonma, was von rechtlich-öffentlichen, tatsächlich-öffentlichen und nicht-öffentlichen Verkehrsraum gehört? Was glaubst du denn was ein Schwimmbadparkplatz ist da dieser auch Privateigentum ist.

 

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von notting

Wie soll derjenige gesehen haben, dass es sich nicht (wahrscheinlich) um einen Notstand (->StGB) handelte oder gesehen haben, dass er nicht z. B. einen US-Führerschein (gibt's ab 16) hatte?

notting

Mit deinen worten würde es heißen, das wann ich mal ohnmächtig werde meine Sonh (16 mitten in den Fahrstunden) mich zum Krankenhaus fahren dürfte? (Vorausgesetzt ich hätte ciehnen 16 jährigen Sohn)

US-Führerschein is nich drin. Amerikaner aus der Nachbarschaft kennt man ja, und man weiß wer kein amerikaner ist...

Somit war meine Frage richtig. Ich habe mich gewundert, warum um 3 Uhr nachts Polizisten durch die Gegend rennen... Also iust da mahe hinter. Und wie gesagt, wenn man scheisse baut muss man auch den Arsch in der Hose haben und dafür geradestehen.

Zitat:

Original geschrieben von Bmw745i

Ich?

ich würde sagen okee Seine sache wenn er erwischt wird sein pech...

aber ich selbst würde die polizei nicht anrufen...

Das genau ist Dein Problem!

Wenn einer ohne Führerschein Mein Kind tot fährt und du das gesehen

hast kannst du die drei Affen machen (nix hören, nix sehen, nix sagen)

Aber dein Gewissen wird dir dann vielleicht doch die Leviten lesen!

wer Heute sagt das geht mich nix an,

wird morgen sagen:

Das habe ich nicht gewußt

und übermorgen:

Das hab ich nicht gewollt!

Aber genau diese Einstellung bringt uns mittlerweile soweit, daß jemand

ne Dachrinne im Wert von 2500 Euro demontiert um sie für 80 Euro Schrottpreis zu verkloppen!

Was interessiert mich dein Schaden ich hab nen Fuffi abgezogen mir reicht das!

Schönen Gruß

Alex

PS hoffe daß sie nicht nur dich sondern auch den Fahrzeugbesitzer richtig durchziehen!

Bei deiner Moralvorstellung die BESTE Lehre!

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V

Zitat:

Original geschrieben von notting

 

Wie soll derjenige gesehen haben, dass es sich nicht (wahrscheinlich) um einen Notstand (->StGB) handelte oder gesehen haben, dass er nicht z. B. einen US-Führerschein (gibt's ab 16) hatte?

notting

Weil die Wahrscheinlichkeit, dass genau das zutrifft sehr sehr sehr gering ist!

Aha, du fändest es also toll, wenn du als US-FS-Inhaber ständig angehalten werden würdest...

notting

ich hätte die polzei meines gründstückes verwiesen . was haben die ohne grund was auf privaten grund zu suchen ? dazu muss ja ein beweiss vorhanden sein wie zB eine videoaufnahme . die können ja sonst was behaupten

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Zitat:

Original geschrieben von notting

Wie soll derjenige gesehen haben, dass es sich nicht (wahrscheinlich) um einen Notstand (->StGB) handelte oder gesehen haben, dass er nicht z. B. einen US-Führerschein (gibt's ab 16) hatte?

notting

Mit deinen worten würde es heißen, das wann ich mal ohnmächtig werde meine Sonh (16 mitten in den Fahrstunden) mich zum Krankenhaus fahren dürfte? (Vorausgesetzt ich hätte ciehnen 16 jährigen Sohn)

Kommt auf die Begleitumstände und auf die Meinung des Richters an (bei med. Notfällen soll man ja eigentlich den Rettungsdienst holen etc.).

Zitat:

US-Führerschein is nich drin. Amerikaner aus der Nachbarschaft kennt man ja, und man weiß wer kein amerikaner ist...

Man muss kein US-Bürger sein, um einen US-FS zu haben. Hast du noch nie was von Schüleraustausch (http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%BCleraustausch) gehört?!

notting

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Zitat:

Original geschrieben von Bmw745i

Ich?

ich würde sagen okee Seine sache wenn er erwischt wird sein pech...

aber ich selbst würde die polizei nicht anrufen...

Das genau ist Dein Problem!

Wenn einer ohne Führerschein Mein Kind tot fährt und du das gesehen

hast kannst du die drei Affen machen (nix hören, nix sehen, nix sagen)

Aber dein Gewissen wird dir dann vielleicht doch die Leviten lesen!

Und du willst wohl die Unschuldsvermutung aufheben, eines der wichtigsten rechtsstaatlichen Prinzipien. Sprich jeder könnte dann einfach sagen, dass z. B. du ein Kinderschänder wärst und du müsstest dann beweisen, dass das nicht so ist. Toll, dann hätten wir mal wieder sowas ähnliches wie die Hexenverfolgung...

notting

Zitat:

Original geschrieben von dibirnium

ich hätte die polzei meines gründstückes verwiesen . was haben die ohne grund was auf privaten grund zu suchen ? dazu muss ja ein beweiss vorhanden sein wie zB eine videoaufnahme . die können ja sonst was behaupten

Ich glaube ihr dreht am Rad, auch wenn es die private Einfahrt war, ich stelle mir sowas vor: http://...hauser-gartengestaltung.de/.../hofeinfahrt01_gross.jpg

dann darf man dort noch immer kein Kfz ohne Fahrerlaubnis bewegen, auch nicht in die Garage setzen, da dies nicht der Öffentlichkeit unzugänglich gemacht wurde!

Und die Grünen haben auf ihn gewartet, ihn gesehen wie er angefahren ist über die Straßen dann auf den Hof usw. Manchmal drehen manche Leute am Rad! Videoaufnahme usw.

wenn mich ein Polizist sieht wie ich den Nachbar erschieße, werde ich nicht verknackt weil das Video fehlt klaro! Ihr habt Vorstellungen!

Ich denke die Aussagen der Polizeibeamten reichen jedem Richter aus zumindest in diesem Fall.

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V

 

Weil die Wahrscheinlichkeit, dass genau das zutrifft sehr sehr sehr gering ist!

Aha, du fändest es also toll, wenn du als US-FS-Inhaber ständig angehalten werden würdest...

notting

Golf 3 Fahrer, die Ihrem Wagen alle Tuningteile angebaut haben, die es gibt, und alles schön vom TÜV eingetragen wurde mögen es auch nicht dauernd angehalten zu werden. Es ist aber halt so.

Genau so werden Fahrer, die noch sehr jung sind auch oft rausgewunken, das trifft dann natürlich auch auf 16 jährige Armeikaner mit gültiger fahrerlaubnis zu. Obn die das gutfinden? Wayne interessierts. Is halt so.

Hallo

Der TE hat doch gesagt die haben schon auf ihn gewartet.

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

Original geschrieben von MvM

 

Mit deinen worten würde es heißen, das wann ich mal ohnmächtig werde meine Sonh (16 mitten in den Fahrstunden) mich zum Krankenhaus fahren dürfte? (Vorausgesetzt ich hätte ciehnen 16 jährigen Sohn)

Kommt auf die Begleitumstände und auf die Meinung des Richters an (bei med. Notfällen soll man ja eigentlich den Rettungsdienst holen etc.).

Genau das ist es. Kein Fühjrerschein, keine Fahrerlaubnis.

Man mus sich anders Hilfe besorgen, nämlich den Krankenwagen.

sollte irgendwo in der Wildnis was passieren, um ins nächste Dorf zu kommen dann kann man da irgendwie drüber hinweg sehen. aber wo gibts hier ne Wildnis?

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

US-Führerschein is nich drin. Amerikaner aus der Nachbarschaft kennt man ja, und man weiß wer kein amerikaner ist...

Man muss kein US-Bürger sein, um einen US-FS zu haben. Hast du noch nie was von Schüleraustausch (http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%BCleraustausch) gehört?!

notting

Was ist denn das für ein beispiel???

Beim Schüleraustausch kommt kein Führerschein angeflogen der von einem deutschen Kind benutzt werden darf. Das Ding ist Personengebunden, und somit nur für Staatsangehörige nutzbar.

Ein amerikanischer Führerschein, der dort auf dem College gemacht wurde, ohne nachweisbaren festen (ex)wohnsitz in den USA, oder ohne amerikanische Staatsangehörigkeit, ohne das 18 Lebensjahr ereicht zu haben gillt hier nicht.

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