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Fahren ohne Fahrerkarte

Themenstarteram 17. Januar 2009 um 9:28

Hallo

Eine Frage,was ist die Strafe für das fahren eines 7,5 to LKW ohne Fahrerkarte?

Einer sagt bis 7,5 to braucht man keine,ein Anderer sagt doch.

Ein Freund hat mich gebeten mit einen Leih-LKW eine Maschine nach München

zu bringen.

Ob das Gewerblich oder rein Privat ist kann ich nicht genau ergründen.

Er selber hat keinen Führerschen,ist aber der der das Auto ausleiht.

Ich habe alle Klassen.

Gruss Dieter

Beste Antwort im Thema
am 22. Januar 2009 um 16:39

Du hast ja schon viel schlechte Erfahrungen gemacht mit der Polizei!

Woran liegt das blos?

MFG Thomas

An die Mods: Macht hier mal einen Riegel vor. Das Thema ist abgehakt und eine Diskussion mit FoxT würde hier zu schnell ausufer. Ist zudem OT.

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tjahahaha und da ist das Problem, gewerblich darfst du mit dem abgebildeten Schein in Zukunft noch viel weniger

dann wird der Eintrag 95 verlangt

aber mal so nebenbei, warum fragst du denn wenn du eh alles besser weist?

am 17. Januar 2009 um 11:20

na da hab ich ja einen stein ins rollen gebracht! ich denke mir, daß bei alten FS-inhabern die besitzstandsregelung gilt und bei neuen FS-inhabern von anfang an alle 5 jahre eine verlängereung notwendig ist! wie die gesetzeslage aussieht weiß ich allerdings nicht! durchgegoogelt hab ich mich bereits, wurde allerdings auch nicht schlauer!

Themenstarteram 17. Januar 2009 um 11:34

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

tjahahaha und da ist das Problem, gewerblich darfst du mit dem abgebildeten Schein in Zukunft noch viel weniger

dann wird der Eintrag 95 verlangt

aber mal so nebenbei, warum fragst du denn wenn du eh alles besser weist?

Es geht um Privat.

Gewerblich ist für micht empty.Ich bin im Ruhestand.

Du hast behauptet ich darf beim LKW Verfall keine 7,5 tonnen mehr fahren,ich darf.

Und meine Hauptfrage ging um den Fahrerschein,ob Privat einer verlangt wird bis 7,5 to.oder nur Gewerblich.

Gruss Dieter

nunmal wieder weg vom Führerschein - OK

Es interessiert nicht ob du als Rentner in deiner Freizeit etwas fährst sondern ob dies einem Unternehmen dient und entsprechend gewerblich sein könnte.

Privat keine Aufzeichnungspflicht

Fährst du aber für deinen Kumpel was, das er gewerblich nutzen möchte ist es Aufzeichnungspflichtig

und fährst du ohne Karte eben bis 150,-€ por Tag der nachweispflicht

und Fahrerkarte wird nur erteilt bei Plasteführerschein und entsprechender Gültigkeit

Nachtrag, Gesetz erlaubt tatsächlich den Eintrag C1E ohne Untersuchungen ab 50 Jahre

Bei CE79 jedoch schon und auch bei gewerblicher Nutzung

Themenstarteram 17. Januar 2009 um 11:55

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

nunmal wieder weg vom Führerschein - OK

Es interessiert nicht ob du als Rentner in deiner Freizeit etwas fährst sondern ob dies einem Unternehmen dient und entsprechend gewerblich sein könnte.

Privat keine Aufzeichnungspflicht

Fährst du aber für deinen Kumpel was, das er gewerblich nutzen möchte ist es Aufzeichnungspflichtig

Danke, das wollte ich doch nur lesen ;-))

Gruss Dieter

Themenstarteram 17. Januar 2009 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von lumpis nachbar

na da hab ich ja einen stein ins rollen gebracht! ich denke mir, daß bei alten FS-inhabern die besitzstandsregelung gilt und bei neuen FS-inhabern von anfang an alle 5 jahre eine verlängereung notwendig ist! wie die gesetzeslage aussieht weiß ich allerdings nicht! durchgegoogelt hab ich mich bereits, wurde allerdings auch nicht schlauer!

Schau mal hier rein

http://www.bmvbs.de/.../Besitzstand-und-Uebergangsrege.htm

Da durfte alles klar sein.

Gruss Dieter

 

am 17. Januar 2009 um 13:35

Also Leute,

ich seh das Problem ganz anders:

Wenn der Threadersteller sich einen 7,5 Tonner leiht und diese Maschine durch die Gegend karrt, braucht der noch nicht mal ne Fahrerkarte.

Es muss nur klargestellt sein das ein privater Transport ist, wie ein Umzug zum Beispiel.

Er muss es ja niemanden auf die Nase binden das die Maschine nicht für seine private Sammlung ist.

Und wer will beweisen das die Gildemeister 12 als Beispiel nicht zu seinem privaten Spaß ist, oder der 1,5 Tonnen Bagger nicht sein Sportgerät ist.

Solange du mit einem LeihLkw bis 7,5 t privat unterwegs brauchst du keine Fahrerkarte!

Wenn dieses Fahrzeug für einen gewerblichen Einsatz angemietet wird müssen Fahrerkarten für die Fahrer vorhanden sein und der Tacho muss mit der Unternehmerkarte bei Anmietung personalisiert werden und bei Rückgabe muss der Speicher ausgelesen werden und der Tacho wieder entpersonalisiert werden. Die Daten müssen genau wie Daten von eigenen Fahrzeugen behandelt werden.

Themenstarteram 17. Januar 2009 um 14:54

Wenn ich kontrolliert werde berichte ich hier wie es gelaufen ist.

Wenn ich nicht kontrolliert werde berichte ich auch kurz.

Die Fahrt geht von Norddeitschland ins Bayrische,werde sowieso Nachts fahren.

Danke auf jeden Fall für die rege Beteiligung am Thema.

Gruss Dieter

Es kann doch so ohne weiteres niemand nachweisen, ob ich jetzt privat oder gewerblich unterwegs bin.

Alleine die offensichtlichen Tatsachen sprechen doch dafür, dass es sich eher um eine Privatfahrt handelt.

Die Indizien sind doch:

1. Leih LKW -----> ein gewerblicher mietet doch eher langfristig einen LKW und nicht nur 1-2 Tage oder ein Wochenende

2. älterer Fahrer ---> Ok, auch ältere Fahrer fahren gewerblich. Aber ein Kontrolleur mit Berufserfahrung sollte schnell in den Fingerspitzen spüren können, mit wem er es zu tun hat

3. die Ladung ----> Es handelt sich zwar um eine Maschine, aber wie groß ist sie und wie alt? Wenn sie relativ offensichtlich für den Privatgebrauch bestimmt ist, dann spricht auch nichts für einen gewerblichen Transport. Indizien dafür wären ja z. B. das bei gewerblichen Transport entsprechende

Dokumente mitzuführen wären (z. B. Rechnung, Versicherung, Zolldokumente etc.) und das es ggf. professionell gesichert und verpackt wäre.

 

Also die offensichtlichen Indizien sprechen doch für einen privaten Transport, zumal ich bei einer Kontrolle doch niemals erwähnen würde, dass

es für einen Kumpel ist, der ein Gewerbe betreibt.

Da müsste man doch einen Schaden haben.........................

Hinzu kommt doch auch noch, dass meistens eher 40 Tonner angehalten und kontrolliert werden und keine 7,5 Tonner oder?

Ist jedenfalls meine Beobachtung auf der BAB. Da sind mindestens zu 90% nur 40 Tonner oder mehr in der Kontrolle.

Selten nur Motorwagen oder 7,5er etc.................außer Transporter wie Sprinter usw. da sind die ja auch "scharf" drauf.....

 

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

nunmal wieder weg vom Führerschein - OK

Es interessiert nicht ob du als Rentner in deiner Freizeit etwas fährst sondern ob dies einem Unternehmen dient und entsprechend gewerblich sein könnte.

Privat keine Aufzeichnungspflicht

Fährst du aber für deinen Kumpel was, das er gewerblich nutzen möchte ist es Aufzeichnungspflichtig

und fährst du ohne Karte eben bis 150,-€ por Tag der nachweispflicht

und Fahrerkarte wird nur erteilt bei Plasteführerschein und entsprechender Gültigkeit

Nachtrag, Gesetz erlaubt tatsächlich den Eintrag C1E ohne Untersuchungen ab 50 Jahre

Bei CE79 jedoch schon und auch bei gewerblicher Nutzung

am 19. Januar 2009 um 13:34

@Foxt

 

Also auch ein Betrieb mietet mal ein LKW zwei bis drei Tage... wir z.B. letzten Sommer wir hatten ein sooo viel Arbeit dass wir uns für 2 Tage einen Eurocargo geliehen haben.

Hast aber auch recht dass sich oft Firmen langfristig LKws mieten (z.B. bei Charterway oder Herzt etc.)

Was ich auch sagen muss dass man auch eine Große Maschien privat nutzten kann z.b. wenn man begabt ist ein Abricht und Dickenhobel eine Formatsäge....

Deine These mit den 7,.5 Tonner ist totaler Schwachsinn berlegst du du auch bevor du schreibst??:rolleyes:

Das wäre ja genauso wenn als wenn man keine Smarts anhalten würde. Unsre Fuhrpark besteh zu 60 % aus 7.5 Tonnern und wir werden regelmäßig kontroliert .

mit deinen beobachtungen wo hasst du die gemacht??? Ich sehe viele Kontrollen wo auch die ''Kleinen'' rausgezogen werden, zumal oft auch die kleine die Ladungsicherung vernachlässgen.

Ich denk auch mal wenn für ein Kumpel ist die Fahrt dass es möglicherweise einen Lieferschein gibt. Nehmen wir an der Kumpel ist Schreiner und hat sich eine Drechselmaschiene gekauft neu... der bekommt auch vom Händler ne Rechnung, nur muss er ja gegenfalls nicht sagen dass er es für einen Kumpel fährt jedoch wird der wehrte Beamte bistimmt misstrauisch weil ja auf der Rechnung dann stehen müsste Schreinerei XY

ich denke mal dass er ehrlich sein soll und nicht die andern Leute für dumm haletn soll.

Foxt ich fnde du hasst komische Ansichten ans Tranportgewerbe....

sorry aber dass musste raus

Nein, ich habe natürlich nicht immer das Recht und die Fakten auf meiner Seite.

Ich habe auch nur meine persönlichen Erfahrungen zu Grunde gelegt, wenn du mal genau liest und nicht behauptet, dass es generell so ist.

Was ich aber durchaus habe ist etwas Erfahrung im Umgang mit der Polizei bei Kontrollen.

Es kommt im Prinzip überhaupt nicht darauf an, was die Polizisten glauben, denken,...was auch immer.

Entscheidend ist nur, was belegbar ist. So lange man selbst nichts zu befürchten hat, müssen die einem erstmal beweisen können,

was denn nicht in Ordnung sei.

Insofern kann man zu seinem eigenen Vorteil ruhig lügen wie gedruckt.

Vorsichtig muss man nur sein, wenn man tatsächlich etwas zu verbergen hat. Das ist der feine Unterschied.

Aber Angst und vor allem Respekt muss man vor denen nicht haben. Beleidigungen sollten natürlich vermieden werden, aber ansonsten sind das für mich ganz normale Bürger, mehr nicht und nicht weniger.

Wenn ich mir z. B. die Kontrollen im Fernsehen so ansehe kann ich mich nur wundern, was sich so mancher Fahrer gefallen lässt.

Vieles davon muss er sich jedenfalls in dem Ton und der Art und Weise nicht bieten lassen.

Vor allem muss die Polizei den Ursprungszustand wieder herstellen, wenn nichts zu beanstanden ist und nicht der Fahrer.

Ist wirklich teilweise mehr als lächerlich, was da läuft. Wenn die sich mal auf die echten schwarzen Schaafe konzentrieren würden, da hätten die genug zu tun.

Aber teilweise bekommen die Fahrer ja einen "dran", weil sie anstatt 10 Sicherungsgurten nur 9 installiert haben und die nach der Polizei "Milchmädchenüberschlagsrechnung" nicht ausreichend ist.

Es würde doch reichen, diejenigen zu bestrafen, die völlig ungesichert fahren oder deutlich zu wenig gesichert haben, aber doch nicht wegen 10 oder 20 % zu wenig.

Die Polizisten die da kontrollieren sollten selber ein halbes Jahr fahren und Erfahrungen sammeln.

 

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

@Foxt

 

Also auch ein Betrieb mietet mal ein LKW zwei bis drei Tage... wir z.B. letzten Sommer wir hatten ein sooo viel Arbeit dass wir uns für 2 Tage einen Eurocargo geliehen haben.

Hast aber auch recht dass sich oft Firmen langfristig LKws mieten (z.B. bei Charterway oder Herzt etc.)

Was ich auch sagen muss dass man auch eine Große Maschien privat nutzten kann z.b. wenn man begabt ist ein Abricht und Dickenhobel eine Formatsäge....

Deine These mit den 7,.5 Tonner ist totaler Schwachsinn berlegst du du auch bevor du schreibst??:rolleyes:

Das wäre ja genauso wenn als wenn man keine Smarts anhalten würde. Unsre Fuhrpark besteh zu 60 % aus 7.5 Tonnern und wir werden regelmäßig kontroliert .

mit deinen beobachtungen wo hasst du die gemacht??? Ich sehe viele Kontrollen wo auch die ''Kleinen'' rausgezogen werden, zumal oft auch die kleine die Ladungsicherung vernachlässgen.

Ich denk auch mal wenn für ein Kumpel ist die Fahrt dass es möglicherweise einen Lieferschein gibt. Nehmen wir an der Kumpel ist Schreiner und hat sich eine Drechselmaschiene gekauft neu... der bekommt auch vom Händler ne Rechnung, nur muss er ja gegenfalls nicht sagen dass er es für einen Kumpel fährt jedoch wird der wehrte Beamte bistimmt misstrauisch weil ja auf der Rechnung dann stehen müsste Schreinerei XY

ich denke mal dass er ehrlich sein soll und nicht die andern Leute für dumm haletn soll.

Foxt ich fnde du hasst komische Ansichten ans Tranportgewerbe....

sorry aber dass musste raus

am 19. Januar 2009 um 14:27

ich gebe dir recht dass man sich nicht alles gefallen lassen muss aber ein gewisser Grundrespeckt sollte vorhanden sein

Nur wenn man respektvoll behandelt wird.

Aber bei den eigenartigen Sitten der modernen Polizei kann es einem ja sogar passieren, dass man mit Polizisten zu tun hat, die Ohrringe tragen oder gepierct sind etc.

Da Frage ich mich natürlich, was das mit der gebotenen Neutralität eines Polizisten noch zu tun hat.

Im Dienst haben die gefälligst sowas nicht zu tragen, jedenfalls nicht sichtbar.

Und dann diese Angewohnheit, dass einige Polizisten meinen, einen per Du anreden zu können oder einen auf Kumpel machen wollen, obwohl sie gerade dabei sind ein Ticket auszustellen.

Also frage ich mich wirklich, was für Leute heutzutage auf Streife geschickt werden. Wenns ganz schlimm kommt, dann findet man ab und zu

sogar 2 "Pipimädchen" in der Streife. Früher war wenigstens noch mindestens ein Mann dabei.

Bei solchen chaotischen Zuständen fällt es mir wirklich oft schwer, einen normalen Streifenpolizisten für "voll" zu nehmen.

Natürlich sind nicht alle so, aber es gibt immer weniger von denen, die ihr Handwerk verstehen.

Alleine die Tatsache das sich eingebürgert hat, Fahrzeuge grundlos mitten auf Haupverkehrsstraßen anzuhalten, obwohl genügend

freie Parkbuchten vorhanden sind oder z. T. auch mitten auf der Autobahn.

Oftmals verhalten sich die Polizisten alles andere als vorbildlich.

Mindestens sollte die Polizei freundlich sein, da sie in 1. Linie Dienstleister fürs Volk ist und nicht der verlängerte Arm

des Finanzministeriums.

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

ich gebe dir recht dass man sich nicht alles gefallen lassen muss aber ein gewisser Grundrespeckt sollte vorhanden sein

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