Fahren ohne Fahrerkartbzw mit einer anderen

Hallo, mein Vater ist am Sonntag abend von der Polizei angehalten wurden. Er hatte von einem Kollegen die fahrerkarte drin. Kann mir jemand helfen was da auf Ihn zukommt. Er wurde auch vor 22 Uhr angehalten. Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir


Wer noch nie eine hatte, kann auch 5 Tage ohne Fahren, sofern er sie bereits beantragt hat.

Für solche Fälle gibt es Regelungen, die beschreiben, wie die Aufzeichnungspflicht dann zu erfolgen hat. z.B. Ausdruck unterschreiben mit Führerscheinnummer usw.

Na, dazu hätte ich gerne aber mal ein paar Links, soweit mir bekannt und auch immer wieder im Forum beschrieben gibt es nur die Ausnahme bei "Verloren". Alles andere geht im gewerblichen Verkehr nicht.

Grüße
Steini

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Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Werkstätten haben für so was auch Werkstattkarten

Die sind aber nicht zum Fahren, sondern zum einstellen der Geräte 😉

Genau wie die Firmenkarte, mit der darf der Chef ja auch nicht fahren 😛

Grüße
Steini

Mit dem Stecken der Werkstattkarte wechselt der DTCO in die Betriebsart kalibrieren. Die Werkstattkarte ist durch einen PIN geschützt und ist ein Jahr lang gültig. Alle drei Jahre muß eine Schulung absolviert werden. Ohne gültige Schulung keine Werkstattkarte.

Zum eigentlichen Thema finde ich es gut, dass diese Kameraden die auf Fremdkarten fahren auch mal erwischt werden. Diese Burschen untergraben ein System welches dem Fahrer ermöglichen soll, nachweislich seine Lenk und Ruhezeiten einzuhalten. Der Unternehmer selbst ist verplichtet seine Angestellten auf Lenkzeitüberschreitungen hinzuweisen und bei Wiederholungen abzumahnen.
Durch dieses oben genannte Verhalten versucht man sich durch Betrug einen Vorteil zu verschaffen, wobei die gesetztestreuen die Verlierer sind.

Leider ist der Fahrer bei diesen Aktionen meist auch immer der Dumme und man kann von außen nicht beurteilen wie hoch der Druck vom Unternehmer auf den Fahrer ist. Deswegen sollte meiner Meinung nach der Fahrer mit einem "blauen Auge" davon kommen und der Unternehmer zu Verantwortung gezogen werden, denn das Stecken einer Fremdkarte kann nur mit Wissen des Unternehmers geschehen. Spätestens nach der Auswertung des Massenspeichers und der Fahrerkarten fällt der Schwindel auf.

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir


Aber ist es nicht trotzdem zumindest so, dass die völlig kartenlose Fahrt "günstiger" ist, als die Karte eines Kollegen zuverwenden?

Fahren ohne Fahrerkarte: 250 Euro je 24 Stunden-Zeitraum

eine andere Fahrerkarte benutzt: 250 Euro je 24 Stunden-Zeitraum

- schenkt sich also nichts...

übrigens:
die Fahrerkarte einem Dritten
zur Nutzung überlässt: 250 Euro je 24 Stunden-Zeitraum

Quelle: http://www.bag.bund.de/.../Bussgeld__Fahrpers.html

Hier könnt ihr den aktuellen Bussgeldkatalog downloaden mit Hinweisen wie zu verfahren ist...

Zitat:

Original geschrieben von Mikne



Fahren ohne Fahrerkarte: 250 Euro je 24 Stunden-Zeitraum
eine andere Fahrerkarte benutzt: 250 Euro je 24 Stunden-Zeitraum

- schenkt sich also nichts...

übrigens:
die Fahrerkarte einem Dritten
zur Nutzung überlässt: 250 Euro je 24 Stunden-Zeitraum

immerhin zahlt dann nur der Fahrer und nicht auch noch der Kluge, der seine Karte zur Verfügung gestellt hat.

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Wenn ich das richtig verstehe bezahlt der dem die Karte gehört dann auch 250 Euro je 24h Zeitraum!?

So verstehe ich das Gesetz auch - Der Halter sitzt übrigens auch noch mit in der Sch... entschuldigung, ich wollte "im Boot" sagen.

Es wäre sicherlich kein Fehler, wenn die drei Betroffenen mal einen gemeinsamen Beratungstermin bei einem Anwalt machen und sich darüber klar werden, welche Story in die Akten kommen soll.

Wenn zu allem Überfluss auch noch jeder was anderes Wirres in seinen Anhörbogen schreibt, kann es noch schöner werden!

Mit etwas Geschick können wenigstens der Halter und der "Kartenspender" etwas günstiger davonkommen.

Ja, Ja...
Dann kennt der ein beim Landratsamt, und der kennt ein bei der Polizei und der kennt ... ... ... ... jemand der gerne in Urlaub fährt.

Werkstätten brauchen für eine Probefahrt keine Karte zu stecken!!!
Wichtig ist es aber für den Fahrer der den LKW von der Werkstatt abholt sofort nach einlegen der Karte einen Ausdruck zu machen und sich auf der Rückseite mit Stempel von der Werkstatt die Probefahrt bestätigen zu lassen und 28 Tage mitführen, da der, der als erstes die karte einsteckt den Code "1"==> "Fahren ohne gültige Karte" gespeichert hat!

aber das lernt man ja alles schon in der Fahrschule...... wenn man dann eine gute erwischt hat!
In den Prüfungen beim Tüv und event. bei der IHK wird das Wissen übrigens auch verlangt!

Vielleicht ist mit Glück kein Vorsatz voraus zu setzten sondern auf ein Versehen abzulenken.
Mit Absicht eine fremde Karte zu gebrauchen ist schon fett und jenseits von dumm ...wer begibt sich denn in eine solche lage?

Als ich in der Fahrschule war, gab es noch LKWs ohne Fahrtenschreiber !

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